Ehrfurcht vor dem Sterben

Warum die Widerspruchslösung keine tragfähige Lösung für die Organspende ist
Foto: privat

In der aktuellen Debatte um die Organspende wird zunehmend moralischer Druck erzeugt, Organe post mortem zu spenden. Die Wartelisten sind lang, und daher soll nun eine Widerspruchsregelung eingeführt werden, die per Gesetz jeden als potentiellen Organspender betrachtet, der nicht ausdrücklich widerspricht.

An dieser Stelle sprach sich zuletzt der Leipziger Systematiker und Ethiker Rochus Leonhardt für die Widerspruchslösung aus (zz 6/2019). Ich widerspreche diesem Vorstoß. Der Begriff „Widerspruchslösung“ ist nicht neutral, sondern beansprucht bereits von vornherein für sich, die Lösung zu sein. Doch das ist sie nicht, denn sie basiert auf dem höchst fragwürdigem Kriterium „Hirntod“.

Mit der Hirntoddefinition wurde in den USA 1968 die medizinische Praxis begründet, irreversibel komatösen Patienten bei schlagendem Herzen Organe zu entnehmen. Das Ad-Hoc-Komitee der Harvard Medical School nannte damals explizit zwei Gründe für die Einführung dieser neuen Definition des Todeszeitpunktes: Zum einen sei die aufgrund medizinischer Fortschritte zunehmen-
de Zahl Überlebender schwerer Verletzungen zu einer Bürde geworden, zum anderen wurden deren Organe als dringend benötigte Ressource betrachtet. Es wurden also zwei externe Begründungen genannt, um die bereits geschaffene Tatsache einer neuen medizinischen Praxis juristisch abzusichern, rein utili-taristisch, das zugrundeliegende anatomische Verständnis ist abstrakt cartesisch.

Innerhalb der folgenden zehn Jahre wurde die medizinische Praxis über dreißigmal gelockert. Gravierende Fälle von Missbrauch und Verletzung der Menschenrechte blieben nicht aus. Trotz ernsthafter Zweifel an der wissenschaftlichen Tragfähigkeit bestätigten die usa 1981 die Hirntoddefinition und gingen von einer Definition des Lebens auf der Grundlage integrierender Funktionen aus, die zentral vom Gehirn gesteuert seien. Heute ist klar: Alle diese Konzeptionen sind falsch. Das Leben lässt sich nicht definieren, da wir selbst Teil des Lebensprozesses sind und nicht neutral von außen darauf schauen können.

Die Diagnose „Hirntod“ hat zur Folge, dass der Sterbende am Ende seines Lebens nicht länger als Person betrachtet wird. Er hat keine Interessen und Rechte als Person, als Mensch und als Teil der Gesellschaft. Eine Gesellschaft, die das akzeptieren würde – in vollem Bewusstsein über die Tatsache, dass so genannte Hirntote lebende Patienten sind, würde über sich selbst folgende Aussage machen: In dieser Gesellschaft gibt es weder Zeit noch Platz zum Sterben. Das wäre ein moralisches und ethisches Desaster insofern, als das Wissen und Respektieren der eigenen Sterblichkeit wesentlicher Bestandteil des Menschseins ist. Wer keinen Respekt vor dem Sterben hat, der hat auch keinen Respekt vor dem Leben und den Kontakt zur Realität verloren. Albert Schweitzer kannte die „Ehrfurcht vor dem Leben“. Gerade auch aus meinen Erfahrungen im Pfarramt plädiere ich nun für Ehrfurcht vor dem Sterben.

Die medizinische Praxis der Organentnahme bei schlagendem Herzen wurde fünfzig Jahre lang begründet auf einer Definition, die von Anfang an nie überzeugen konnte. Patienten und ihre Angehörigen hatten einer Organentnahme zugestimmt auf der Grundlage einer falschen Definition, die es nicht einmal beabsichtigt hatte, den Prozess zu verstehen, den der sterbende Patient durchläuft, sondern aus externen Motiven formuliert worden war. Die Ausrichtung am „Hirntod“, der inzwischen offen als Fiktion bezeichnet wird (Franklin G. Miller, Department of Bioethics, National Institutes of Health, USA und Robert D. Truog, Harvard Medical School), ist Zeichen einer ernsthaften moralischen Desintegrität, die die Integrität der medizinischen Profession irreversibel beschädigt.

Um das Grundvertrauen in die medizinische Profession wiederherzustellen, brauchen wir klare ethische Kriterien und ein Rechtssystem, das so genannte „Hirntote“ als lebendige Personen mit Interessen und allen Rechten behandelt. Die Entnahme von Organen ohne ausdrückliche Zustimmung des Patienten muss streng verboten und gesetzlich bestraft werden.

Ich widerspreche der Widerspruchsregelung und plädiere für Ehrfurcht vor dem Sterben. Das kann dazu führen, dass zunächst weniger Menschen bereit sind, Organe zu spenden. Dennoch bin ich der Auffassung, dass die Unterdrückung ergebnisoffener Meinungsbildungsprozesse einen weitaus größeren Schaden für die Gesellschaft und für unsere Demokratie bedeuten würde.

In theologischer Perspektive kann menschliches Leben niemals als Ressource, als Pool für externe Zwecke benutzt oder als Objekt des Staates gebraucht werden. Das Leben ist Gottes Geschenk und hat einen Wert in sich selbst – auch im späten Sterbeprozess.


 

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