Es gibt gute Gründe dafür, dass ein Staat gesetzliche Feiertage einführt, für ihren besonderen Schutz sorgt und auch einige Feiertage, wie zum Beispiel den Volkstrauertag, mit besonderen Einschränkungen belegt. Doch die Gründe, die in der Regel von Vertretern der Kirchen - wie jüngst wieder in der Debatte um ein Tanzverbot am Karfreitag - für die unveränderte Beibehaltung der kirchlichen Feiertage angegeben werden, sind nicht überzeugend. Im Zusammenhang mit den kirchlichen Feiertagen werden von den Vertretern der Kirchen vier Argumente immer wieder bemüht.
Erstens: Es wird stets darauf verwiesen, dass bestimmte Feiertage und die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen Teil der christlichen Tradition sind. Dies ist zwar richtig, aber der Hinweis auf die Tradition kann einen Tatbestand nur erklären, jedoch keineswegs seine Berechtigung begründen.
Zweitens: Auch die sublime Drohung, wer bestimmte gesetzliche Regelungen eines Feiertages ändern wolle, fordere nichts anderes als mehr Werktage, ist nicht besonders furchteinflößend. Eine Gesellschaft kann sehr wohl gesetzliche Regelungen eines Feiertages veränderten Bedürfnissen anpassen und besondere Einschränkungen aufheben, ohne dass dieser dadurch zu einem Werktag wird.
Drittens: Als weiteres Argument für ein Tanzverbot am Karfreitag wird darauf hingewiesen, dass Leid, Sterben und Tod zum Leben gehören, und die "Stillen Tage" den Freiraum bieten, uns mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Zweifelsohne ist es wichtig, sich mit diesen wesentlichen Grundbedingungen des Lebens zu beschäftigen, doch es ist sehr fraglich, Zeiten dafür kalendarisch festlegen zu wollen. Menschen denken nicht über Tod und Sterben nach, wenn man sie dazu auffordert, sondern wenn sie durch bestimmte Ereignisse in ihrem Leben, etwa den Tod eines nahen Bekannten, damit konfrontiert werden.
Viertens: Für höchst problematisch halte ich schließlich die Forderung nach Rücksichtnahme auf Menschen, die ihren Glauben praktizieren wollen. Bei den aktuellen Protesten gegen das Tanzverbot am Karfreitag geht es nicht darum, dass Gläubigen die Möglichkeit genommen werden soll, den Karfreitag in Ruhe und Besinnung zu begehen. Die Gegner wollen andere in ihrer Karfreitagsandacht doch gar nicht stören, sondern selbst tanzen gehen dürfen. Ihnen ist nicht einsichtig, wie in einem säkularen Staat, der seine Vorschriften gerade nicht religiös begründen kann, ein allgemeines Tanzverbot begründbar sein soll. Und weil sie die von den kirchlichen Vertretern vorgebrachten Argumente als nicht überzeugend empfinden, fragen sie nach dem wahren Motiv.
Ansammlung von Ressentiments
Der Protest gegen das Tanzverbot am Karfreitag ist nicht motiviert durch das Interesse, ausgerechnet an diesem Tag Tanzveranstaltungen durchzuführen, sondern dadurch, an diesem Tag prinzipiell bestimmte Veranstaltungen durchführen zu dürfen. Damit richtet sich dieser Protest in erster Linie gegen eine vermutete Vermischung von Religion und Politik in unserer Gesellschaft und die Stellung und Machtposition, die die Institution Kirche in der Bundesrepublik seit ihrer Gründung hat. Auch theologisch kann diese Nähe kritisch gesehen werden: Der Versuch, ihre Machtposition in der Gesellschaft zu halten, lässt die Kirchen zu stark um die Frage kreisen, wie ihre Organisation und deren Stellung stabilisiert werden kann. Und die eigentlich wichtige Frage tritt in den Hintergrund: Wie kann die Botschaft des christlichen Glaubens in der Gesellschaft zur Darstellung gebracht werden?
Mich stört weder der Protest gegen das Tanzverbot noch eine eventuelle Aufhebung desselben. Mich stört aber der Eindruck, den die Reaktionen vieler Kirchenvertreter auf diesen Protest in der Öffentlichkeit haben entstehen lassen. Geht es der Kirche in erster Linie darum, ihre Machtstellung in der Gesellschaft aufrecht zu erhalten und gesellschaftliche Pfründe zu sichern? Viele Menschen haben den Eindruck, die Kirche stemme sich gegen gesellschaftliche Veränderungen und wolle die fortschreitende Säkularisierung und die Trennung von Staat und Kirche nicht akzeptieren.
Noch schlimmer ist aber der Eindruck, beim christlichen Glauben handele es sich im Wesentlichen um eine Ansammlung von Ressentiments, weil das Hauptinteresse der Kirche offenkundig darin besteht, Menschen, die sich nicht zum christlichen Glauben bekennen, am Tanz zu hindern. Insofern manche Kirchenvertreter durch nicht überzeugende Argumente den Eindruck von Machtstreben und Ressentiment hervorgerufen haben, dürften einige der Gegner des Tanzverbots bereits erreicht haben, was sie wollten.
Michael Roth ist außerplanmäßiger Professor für Systematische Theologie an der Universität Bonn.