Heilsame Kultur

Adventssonntage mit Signalwirkung
Foto: privat
Die Verfassungsrichter befanden im vergangenen Dezember, dass es unzulässig sei, an allen vier Adventssonntagen hintereinander die Geschäfte zu öffnen. Eine Entscheidung von kultureller Bedeutung.

"Das ist ein echter Rückschritt für die Tourismus­metropole Berlin", sagte der Regierende Bürger­meister Berlins Klaus Wowereit, als er das Urteil aus Karls­ruhe zum Thema Advents-Shopping vernahm. Die Verfassungsrichter befanden im vergangenen Dezember, dass es unzulässig sei, an allen vier Adventssonntagen hintereinander die Geschäfte zu öffnen. In Berlin war das noch vor einem Jahr möglich. Hintergrund war eine Beschwerde, die die beiden großen Berliner Kirchen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Ladenschlussregelung in der Hauptstadt eingereicht hatten.

Die Kirchen werteten das liberale Ladenschlussgesetz als Verstoß gegen den vom Grundgesetz garantierten Schutz der Arbeits­ruhe und Erholung. Im Besonderen monierten sie, dass das Recht auf ungestörte Religionsausübung an zahlreichen Sonntagen tangiert sei.

Kulturelles Signal

Mit Erfolg: Die Karlsruher Richter gaben der Klage teilweise statt und sagten in ihrer Urteilsbegründung, dass Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe aus religiösen Gründen, zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und der Teilhabe am sozialen Leben gelten. "Wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufstelleninhaber und alltägliches Gewerbs­interesse potenzieller Käufer" reichten für Ausnahmeregelungen nicht aus.

Für Bürgermeister Klaus Wowereit, der sich in einer Stadt wie Berlin als dem Zeitgeist voraneilend versteht, musste das wie ein Rückschritt in längst vergangene Zeiten klingen.

Aber sind verkaufsoffene Sonntage nicht vielmehr nur ein vermeintlicher Fortschritt? Hat Karlsruhe nicht auch ein kulturelles Signal gesendet? In einer Stadt wie Berlin vier Sonntage hintereinander offene Geschäfte? Das hätte in der Tat eine Signalwirkung. Sie bewusst zu verhindern, hat nichts mit Engstirnigkeit oder der Nörgelei Ewiggestriger über die Unsitten in einer Metropole zu tun. Es droht der Verlust einer Kultur, die dem gesell­schafltichen Leben Struktur und Halt gibt. So etwas beginnt zumeist schleichend, doch hinterher fragen sich alle, wie das nur passieren konnte.

Heilsame Unterbrechung

Die Karlsruher Richter berücksichtigten besonders die Rolle des Einzelhandels: Er habe eine besondere Stellung, präge das öffentliche Leben und mache deutlich, dass der Sonntag kein Werktag ist.

Bereits Martin Luther schrieb in seinem Großen Katechismus, dass die Men­schen einen Tag brauchten, der Zeit und Raum für Erholung gibt. Ein solcher Tag schafft zumindest die Möglichkeit zur Rekonvaleszenz. Und auch dass ein solcher Ruhetag gesamt-gesellschaftlich gilt, ist wichtig: Denn "die synchrone Taktung des sozialen Lebens diene letztendlich sogar der Demokratie", wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier sagte.

Der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider erinnerte in diesem Zusam­menhang erst kürzlich an das biblische Gebot der Feiertagsheiligung. Er ­betonte, dass es hierbei um eine "heilsame Unterbrechung" der täglichen Arbeit gehe. Der Mensch definiere sich eben nicht allein über die Arbeit - eine schlichte und dennoch schwer umzusetzende Erkenntnis in einer leistungsorientierten Gesellschaft. Aber altbewährt heißt noch lange nicht antiquiert. Wie befreiend kann es sein, zu wissen: Arbeit und Leistung sind nicht alles - und der Angst unserer Zeit - "Hilfe, ich verpasse etwas" - ein Schnippchen zu schlagen.

Constanze Broelemann

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