Ein Hochamt für die Kunst

Kann die Kirche die Kultur in Corona-Zeiten retten?
Die Hamburger Band „Die Sterne“ spielte im September 2020 in der Hauptkirche St. Michaelis.
Foto: dpa
Die Hamburger Band „Die Sterne“ spielte im September 2020 in der Hauptkirche St. Michaelis.

Das Verhältnis von Kultur und Kirche ist in der Pandemiezeit ambivalenter geworden, meint Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Synodaler der evangelischen Landeskirche in Berlin. Dabei habe die Kirche durchaus gerade Soloselbstständigen mit Auftrittsmöglichkeiten und Ausfallhonoraren durch die Krise geholfen. Doch Spardebatten und Kirchenaustrittsszenarien drohen dieses Engagement zu verringern.

Was für ein Jahr! Es bleibt ein großer Seufzer wie in einer Sprechblase in einem Comic. 2020 sollte das Beethoven-Jahr werden. 250 Jahre Beethoven standen auf dem Programm, in Bonn, seiner Geburtsstadt, aber auch an anderen Orten sollte sein Geburtstag als kulturelles Groß-ereignis begangen werden. Beethoven als Komponist, als Künstler von Weltrang sollte gefeiert werden. 2020 sollte ebenso ein Hölderlin-Jahr werden.

2020 – die zweite Jahreshälfte sollte das EU-Jahr werden. Deutschland hat die EU-Ratspräsidentschaft inne. Viele Kulturveranstaltungen, Tagungen und Diskussionen waren in Planung. An das Europäische Kulturerbejahr sollte angeknüpft werden, das Humboldt Forum in Berlin sollte mit großem Aplomb, und nicht wie geschehen außerhalb der Wahrnehmung online eröffnet werden. Stattdessen ein nicht mehr enden wollender Lockdown, für viele seit März 2020, voraussichtlich bis weit in dieses Jahr hinein.

Und welche Kränkung dann noch aus der Politik: Kultur wurde mit Freizeit gleichgesetzt, gar in einem Atemzug mit Bordellen genannt. Und viele Kulturschaffende fragten sich, warum darf jeden Sonntag in der Kirche ein Hochamt gefeiert werden und nicht jeden Abend im Theater das Hochamt der Kultur? Das Verhältnis zwischen Kultur und Kirche ist in der Pandemiezeit noch etwas ambivalenter geworden. Das liegt auch daran, dass viele im Kulturbereich der Mut verlassen hat. Ökonomische Sorgen, aber auch künstlerische Krisen wegen des Wegfalls von Auftrittsmöglichkeiten bestimmen für viele den Alltag.

In einer solchen Situation wurde der Aufruf „Kirchen für Künstler – Künstler für Kirchen“ von Johann Hinrich Claussen, Kulturbeauftragter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), und Hannes Langbein, Kunstbeauftragter der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Anfang Juni 2020 deutlich wahrgenommen: „Seitdem Gottesdienste wieder möglich sind, gehören die Kirchen zu den wenigen öffentlichen ‚Veranstaltungsorten‘. Das ist eine Chance auch für die Kunst. Vielen ist das nicht bewusst – weder den Kirchen noch den Künstlern. Dabei könnten Kunst- und Religionsfreiheit sich gerade jetzt wechselseitig helfen.“

Diese gute Initiative hat auf die Tatsache hingewiesen, dass die Kirchen zentrale Orte der Kunst sind und dass sich nicht wenige Künstlerinnen und Künstler hier einen bedeutenden Teil ihres Einkommens erarbeiten. Ich meine hier nicht die festangestellten Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, sondern die vielen freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler, die mehr oder weniger regelmäßig in Kirchen auftreten.

Verlorenes Jahr

Die Corona-Pandemie hat den gesamten Kulturbereich in seinen Grundfesten erschüttert. Die öffentlichen Kultureinrichtungen sind jetzt seit mehr als zehn Monaten im Lockdown. In den Sommermonaten konnten einige dieser Einrichtungen unter strengen Auflagen mit deutlich weniger Publikum zeitweise öffnen, aber unter dem Strich war 2020 ein für sie letztlich verlorenes Jahr.

Ebenso erging es den Kulturunternehmen. Verlage, Galerien, Konzertveranstalter, soziokulturelle Zentren und viele andere wurden durch die Pandemie ökonomisch stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Konzertveranstalter gehören sicherlich zu den am stärksten betroffenen Unternehmen, da für sie noch kein Licht am Ende des Lockdown-Tunnels sichtbar ist. Wenige Kulturbranchen, wie zum Beispiel der Computerspielebereich, waren aber auch Nutznießer des Lockdowns, denn, wenn man sich schon nicht mit seinen Freunden physisch treffen kann, dann möchte man zumindest online gemeinsam spielen.

Die Gruppe, die aber am deutlichsten von der Krise betroffen ist, sind die Soloselbstständigen im Kulturbereich. Zu nennen sind hier die vielen Künstlerinnen und Künstler, die Kulturvermittler und viele andere, die selbstständig sind und darauf angewiesen sind, dass der „Laden läuft“, dass ständig neue, wenn auch kleine Aufträge hineinkommen.

Diese Aufträge blieben nun aus. Auch in den Kirchen fielen Kulturveranstaltungen massenhaft aus, da die Gottesdienste weiter stattfinden durften, für Veranstaltungen außerhalb der Verkündigung aber dieselben Regeln galten wie für Kulturveranstaltungen außerhalb der Kirchen. Höchstwahrscheinlich hat niemand die ausgefallenen Weihnachtsoratorien in der letztjährigen Vorweihnachtszeit gezählt, deshalb weiß auch niemand, wie viele selbstständige Sängerinnen und Sänger allein hier ihr Engagement verloren haben.

Im besten Fall haben sie ein Ausfallhonorar erhalten. Als Richtwert dafür hat zum Beispiel die Rheinische Kirche eine Größenordnung von 75 Prozent empfohlen. Die Kurhessische Kirche (EKKW) verabschiedete Leitlinien mit einem Stufenplan je nach verbleibender Frist zwischen Absage und Auftrittstermin – dabei geht es um Summen zwischen fünfzig Euro und immerhin fünfzig Prozent des vereinbarten Honorars.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages (WD 10-3000-039/20) kam Anfang Oktober 2020 für die Evangelische Kirche zu dem Schluss: „Regelungen zu Ausfallhonoraren sind nicht zentral getroffen, sondern vielmehr individuell zwischen den tatsächlichen Vertragspartnern (in der Regel einer Kirchengemeinde und den einzelnen Musiker*innen). Das heißt, es gibt keine zentralen Regelungen, sondern ‚nur‘ den Appell durch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), möglichst kulant zu verfahren, mindestens aber den schon entstandenen Aufwand zu honorieren.“

Für die katholische Kirche stellte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages im selben Sachstandsbericht fest, dass es auch hier keine einheitlichen Reglungen gibt. „Soweit geschehen, habe man vor Ort in den Gemeinden im Einzelfall in Absprache mit den Musikern eine Bewertung der konkreten Situation vorgenommen, ein Ausfallhonorar zur finanziellen Unterstützung gezahlt und dies in geeigneter Weise festgehalten. Wenn Ausfallhonorare an freiberufliche Kulturschaffende gezahlt wurden, erfolgte dies in der Lockdownphase bei kurzfristigen Absagen mitunter in Höhe von 100 Prozent oder nach einer Bewertung der Situation im Einzelfall in Höhe von 50 Prozent oder bis zu 50 Prozent.“ Zu hören ist, dass einige Kirchengemeinden auch auf die Einbindung von Künstlerinnen und Künstlern in den Gottesdienst verzichtet haben, weil sie den geschlossenen Kultureinrichtungen vor Ort keine Konkurrenz machen wollten. Dies scheint mir ein problematisches Vorgehen zu sein. Warum nicht lieber die geschlossenen Kultureinrichtungen vor Ort einbinden? Sie vermitteln gerne freiberufliche Künstlerinnen und Künstler, die gerade bei ihnen wegen der Pandemieregeln nicht mehr auftreten dürfen.

Begrenzte Aktivitäten

Zu spüren ist auch, dass im Frühjahr 2020 beim ersten Lockdown die Bereitschaft der Kirchen, für die in Not geratenen Künstlerinnen und Künstler Orte zu finden, wo sie ihre Kunst gegen Entgelt präsentieren können, größer war als im Winterlockdown. Vielleicht haben der Schock der Kirchensteuerschätzungen und die Austrittszahlen dazu geführt, dass die Kirchen ihre Aktivitäten begrenzen. Das wäre sehr bedauerlich.

In einem wichtigen Bereich haben die Kirchen für den Kulturbereich erfolgreich als Vorbild gewirkt. Der Deutsche Bundestag hat Ende 2020 in Windeseile das Infektionsschutzgesetz, das korrekt „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ heißt, der aktuellen Pandemielage angepasst. In dem Gesetzgebungsprozess konnten wir Lobbyisten für die Kulturszene mit Verweis auf die Kirchen erreichen, dass im Paragraf 28a „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur und der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind, nicht mehr in einen Topf geworfen werden. Im Paragraf 28a Ziffer 7 wurden die Kultureinrichtungen nun eigenständig aufgenommen: „Untersagung oder Beschränkung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen.“

Dies war möglich, da die Beschränkung von religiösen Versammlungen und Zusammenkünften im Gesetzesentwurf richtigerweise als ein tiefgreifender Grundrechtseingriff gewertet wurde: „Bei Beschränkungen der Religionsausübung und von Versammlungen muss dem hohen Schutzgut der Religionsfreiheit und der Versammlungsfreiheit Rechnung getragen werden“, heißt es im Gesetz. Diesen hohen Schutzstatus haben wir auch für den Kulturbereich angemahnt und durchsetzen können. Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos und andere, so steht es jetzt im Infektionsschutzgesetz, sind mehr als reine Vergnügungsorte. Es sind die Orte, an denen Kunst, die nach unserer Verfassung (Grundgesetz Artikel 5, Absatz 3) unter besonderem Schutz steht, präsentiert wird. Künftige Einschränkungen für Kulturorte wegen der Pandemie müssen, wie bei den Kirchen auch, aufgrund der neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz von den Regierungen von Bund und Ländern begründet werden.

Gerade in der Krise ist es wichtig zusammenzustehen. Damit meine ich nicht nur, dass die Kirchen auch weiterhin in ihren Rahmen Künstlerinnen und Künstlern Auftrittsmöglichkeiten anbieten und wenn diese dann doch abgesagt werden müssen, ein angemessenes Ausfallhonorar bezahlen. Ich meine auch, dass die Kirchen dem Kulturbereich bei der langfristigen Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation für die Kulturschaffenden helfen können. Corona hat im Kulturbereich alles verändert, und Corona hat vieles noch sichtbarer gemacht. Dass die Seuche innerhalb von wenigen Tagen die ökonomischen Bedingungen der Künstlerinnen und Künstler und der kleinen kulturwirtschaftlichen Unternehmen zum Einsturz bringen konnte, zeigt, wie dünn das Eis der ökonomischen Absicherung der Frauen und Männer, die im Kulturmarkt arbeiten, ist. Deshalb braucht der Kulturbereich die Unterstützung auch der Kirchen, um die Situation mittelfristig zu verbessern.

In der Corona-Pandemie zum Beispiel erweist sich die gesetzliche Sozialversicherung als ein wichtiger Stabilisator. Unternehmen können für ihre abhängig Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen und damit Arbeitsplätze sichern. Selbstständige, die freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, können Arbeitslosengeld beantragen. Die bestehenden Regelungen für Selbstständige bedürfen allerdings Erweiterung, um den besonderen Erfordernissen der selbstständigen Tätigkeit nicht nur im Kulturbereich besser gerecht zu werden. Durch eine Reform der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige könnte noch in dieser Wahlperiode die soziale Absicherung dieser Gruppe krisenfester gemacht werden. Hierbei könnten die Kirchen den Kulturschaffenden durch ihre politische Unterstützung sehr helfen! 

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.

Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Kultur"