Gestaltung entscheidet

Überlegungen zum Gottesdienst in, mit und nach einer Pandemie
Erster Präsenz-Gottesdienst in der Bonifatiuskirche in Klein Hehlen bei Celle/Niedersachsen
Foto: epd/Jens Schulze
Erster Präsenz-Gottesdienst nach der Conora-Zwangspause am 10. Mai 2020 in der Bonifatiuskirche in Klein Hehlen bei Celle/Niedersachsen. In der Mitte Pastorin Alexandra Eimterbäumer.

Etwa drei Monate lang waren Gottesdienste in der herkömmlichen Form „vor Ort“ nicht möglich. Die Praktische Theologin Kerstin Menzel, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig, bilanziert kritisch diese Zeit und formuliert Herausforderungen für die Zukunft.

Nicht nur im Journalismus, auch in der innerkirchlichen Kommunikation, in Gemeinden und landeskirchlicher Öffentlichkeitsarbeit hat sich da, wo wieder mit physischer Anwesenheit der Gemeinde in den Kirchengebäuden gefeiert werden kann, die Rede von „öffentlichen“ Gottesdiensten eingeschliffen. Dabei hätten die Kirchen eigentlich allen Grund, diesem Sprachgebrauch zu widersprechen und nach anderen Begrifflichkeiten zu suchen. Denn wer jetzt sagt, dass „öffentliche“ Gottesdienste „wieder möglich“ sind, der nimmt die eigene Praxis der Monate unter den Bedingungen des Lockdowns nicht ernst.

Der Begriff der Öffentlichkeit ist schillernd und wird vielfältig verwendet. Zwei unterschiedliche Aspekte lassen sich für die Frage nach den Gottesdiensten unterscheiden – zum einen die Frage der Zugänglichkeit und zum anderen die nach dem Verhältnis von Kirche und Gesellschaft.

Zunächst bezeichnet „öffentlich“ den schlichten Anspruch auf Zugänglichkeit. Öffentlich heißt: nicht „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“, sondern offen für alle, die interessiert sind. Der Besuch eines in diesem Sinne öffentlichen Gottesdienstes setzt keine Mitgliedschaft, keine inhaltliche Übereinstimmung, kein Bekenntnis voraus und ist offen für unterschiedliche Arten der Partizipation: Ob man stumm dabeisitzt oder den Ablauf betend und singend mitvollzieht – bei einem so verstandenen öffentlichen Gottesdienst ist beides möglich.

In den vergangenen gut drei Monaten haben sich Formate gottesdienstlichen Handelns herausgebildet, die diesem Kriterium der offenen Zugänglichkeit in verschiedenem Maß entsprechen. Die Pole bilden vielleicht die großen Fernsehgottesdienste auf der einen Seite und die vielfältigen privaten Hausgottesdienste auf der anderen Seite, deren Liturgien an Kirchentüren oder auf Online-Quellen zu finden waren. Dazwischen haben sich allerhand Formate entwickelt wie die allein im lokalen Bereich kursierende aufgezeichnete Andacht, der Stationsgottesdienst in der offenen Kirche oder der zeitgleiche Gottesdienst, der Hausgottesdienste über Synchronizität miteinander verbindet.

Dabei sind viele der digitalen Gottesdienste in viel umfassenderer Weise zugänglich als die bisher üblichen Regel-Gottesdienste. Warum? Zum einen sind digitale Gottesdienste über aktuelle und auffällig angebrachte Hinweise auf Websites von Gemeinden und Landeskirchen sowie über Social-Media-Kanäle besser auffindbar als früher der normale Präsenzgottesdienst. Außerdem können sie nachträglich angeschaut und (nach-)gefeiert werden. Damit ist die Schwelle des Einstiegs deutlich niedriger als früher. Ob die hohen Zugriffszahlen auf viele Online-Gottesdienste und die gesteigerte Teilnahme an Fernsehgottesdiensten nur eine Folge des Lockdowns sind oder auch eine langfristige Tendenz beinhalten, wird man sehen müssen.

Darüber hinaus steigern Online-Gottesdienste einerseits die Möglichkeiten aktiver Beteiligung im Chat oder mit aufgezeichneten Beiträgen, andererseits aber auch die Möglichkeit, im Distanzmodus teilzunehmen. Neugierige müssen bei digitalen Gottesdiensten eben die Kirchenschwelle nicht überschreiten, sie werden nicht gesehen oder gar mit den Kirchenverbundenen identifiziert, denn die eigene Beteiligung bleibt unsichtbar.

Damit bewegen sich Online-Gottesdienste in einem Bereich, der sonst häufig als „im öffentlichen Raum“ bezeichnet wird. Dieser öffentliche Raum und die mit ihm verbundenen Zumutungen sind im digitalen Gottesdienst den Liturginnen und Liturgen weniger zugänglich. Das befremdete Weiterklicken nach zwei Minuten nehmen sie nicht wahr, anders als die störende Unterhaltung der Gäste auf dem Stadtfest während der Predigt.

Die unbeobachtete Distanz ist die Kehrseite dieser Form: Während es in der Kirche peinlich ist, wenn man aufsteht und einfach geht, kann es zu Hause schwerfallen, sich emotional zu vertiefen, wenn jenseits des Bildschirms Ablenkung lockt oder sich Kommentare kirchendistanzierter Familienmitglieder von der Seite einschalten. Man kommt leichter hinein, aber eben auch leichter wieder hinaus!

Geprägte Formulierungen

Zur Zugänglichkeit gehört auch sprachlich-inhaltliche Verständlichkeit. Hier teilen Gottesdienste im digitalen Raum die Spannungen des regulären Gottesdienstes. Ja, verständliches Sprechen im öffentlichen Raum kann man lernen. Aber Religion hat immer auch mit Außeralltäglichkeit, mit Unterbrechung, mit dem Anderen zu tun – und das drückt sich auch in Formen und Sprache aus. Ritualität braucht Wiederholung und geprägte Formulierungen. Diese Wiedererkennbarkeit verträgt sich nicht immer mit den Erwartungen gottesdienstlich Ungeübter, die online vermehrt zuschauen. Dem einen vertraute Worte und Klänge werden andere ausschließen. Damit wird deutlich: Gottesdienst ist auch ohne äußere Barrieren nicht für alle völlig zugänglich und kann es auch nicht sein. Auch öffentlicher Gottesdienst hat innere Voraussetzungen und Schwellen, die nicht auflösbar
sind.

Und wie steht es um das Kriterium der Zugänglichkeit für die jetzt unter Auflagen wieder stattfindenden Gottesdienste in den Kirchen?

Zunächst einmal bedeutet eine Begrenzung der Teilnehmenden per se keinen Abschied von der Öffentlichkeit. Sonst müsste man bei vielen Kulturveranstaltungen diesen öffentlichen Charakter bestreiten. Sicher ist es schmerzhaft, sollte man Menschen an der Kirchentür abweisen müssen. Helferinnen und Helfer des Kirchentages, die schon einmal mit einem „Kirche überfüllt“-Schild begeisterten Menschen deutlich machen mussten, dass Fluchtwege nicht wirklich freie Plätze sind, werden die zugehörigen Emotionen beschreiben können!

Die kritischen Punkte liegen aber nicht in der Begrenzung der Teilnehmendenzahl an sich, sondern im Verfahren der Zugangsregelung. Eine Referenz auf Mitgliedschaft oder persönliche Bekanntschaft etwa wäre für Gottesdienste, die „öffentlich“ sein wollen, hoch problematisch. Ein wichtiges Kriterium muss deshalb die Transparenz der Angebote, der Zugangsregelung und der getroffenen Vorkehrungen sein.

Auch wo das gelingt, bleibt jedoch die Schwierigkeit, dass Präsenz-Gottesdienste noch eine längere Zeit für gefährdete Gruppen eine indirekt ausschließende Wirkung haben werden. Eine Regelung, die diesen Gruppen dann lediglich die virtuelle Teilnahme an den vor Ort stattfindenden Gottesdiensten anempfiehlt, löst das Problem nicht wirklich. Eher schon ein Alternieren zwischen Online-Formaten für alle und Formen der Präsenz oder neue, mobilere Formen des Gottesdienstes in den Kirchen und im Freien.

Die Öffentlichkeit des Gottesdienstes ist aber nicht nur eine Frage der Zugänglichkeit. Sie ist auch verbunden mit dem Charakter von Kirche als Institution. Empirische Untersuchungen zeigen etwa, dass es für viele Menschen wichtig ist, dass der Gottesdienst stattfindet, auch wenn sie selbst gar nicht hingehen möchten, denn der Gottesdienst erfüllt eine repräsentative Funktion. Die Entscheidungen über das Aussetzen von Präsenz-Gottesdiensten wurden deshalb auch medial aufmerksam wahrgenommen, weil es für viele kirchenferne Menschen ein emotional starkes Zeichen für den gesellschaftlichen Ausnahmezustand war.

Gerade in diesen Zeiten wäre es daher gut, wenn in den Gemeinden bei Entscheidungen über die Gottesdienste nicht nur die Bedürfnisse der Kerngemeinde oder theologisch reflektierte Gottesdienstverständnisse im Fokus ständen, sondern auch die weiterreichenden Signale in die Gesellschaft hinein. Wie viel „Normalität“ will man in Kommunikation und Inszenierung von Gottesdiensten signalisieren, wenn andere, etwa im Kulturbereich, weiterhin schmerzlich verzichten müssen? Wie kommuniziert man die mit diesen Fragen verbundenen Ambivalenzen und Spannungen in die Öffentlichkeit? Und wie macht man ohne Überhöhung verständlich, was den Gottesdienst zumindest nach dem eigenen Anspruch von Kulturveranstaltungen unterscheidet? Von den Kirchenleitungen habe ich nur teilweise den klaren Widerspruch gegen das Fehlurteil gehört, es wären seit Mitte März keine Gottesdienste möglich gewesen. „Öffentlich“ heißt aber auch, dass sich die Kirche als Institution mit bestimmten Gottesdiensten identifiziert, sei es durch das Auftreten ihrer Amtsträgerinnen und Amtsträger – diesen Aspekt der Öffentlichkeit merke ich hier nur an – oder durch ihre öffentliche Kommunikation. Insofern beschädigt die innerkirchliche Rede von „öffentlichen Gottesdiensten“ nur für Liturgie im Präsenzmodus selbst die Öffentlichkeit der digitalen Gottesdienste!

Sorgfältig gestaltet

Die sonst oft zu findende Reduktion der medialen Wahrnehmung auf Gottesdienste in Kirchen wurde über Ostern aufgebrochen: Sorgfältig gestaltete Ostertüten, über die in der regionalen Abendschau berichtet wurde, die Kreidebilder und Posaunen vor dem Seniorenheim in der Presse, die Hoffnungsbotschaft am Flugzeug in der Tagesschau. In diesen Darstellungen, ebenso wie in der Wahrnehmung seelsorgerlicher Bemühungen, schien das Bild einer Kirche auf, die den Menschen Gutes will, egal ob sie ihr angehören oder nicht.

Zu Recht fragen manche nun, welchen Raum die Anstrengungen für Gottesdienste vor Ort unter hohen hygienischen Auflagen noch für andere kreative und nach „außen“ gerichtete Formate lassen. Gemeinden waren in den vergangenen Wochen zur Entwicklung solcher Projekte und Formate gezwungen, manche Mitarbeitende haben es als lang vermissten Freiraum erlebt – nun besteht die Gefahr, dass diese freigesetzte Gestaltungslust ausgebremst wird. Wieder einmal wurde deutlich: Manch Neues wird erst möglich, wenn man anderes lässt. Andererseits kam aber auch eine große Sehnsucht nach dem regelmäßigen, vertrauten Geschehen gemeinschaftlichen Gottesdienstes zum Ausdruck, einer Veranstaltung, die gelegentlich schon abgeschrieben wurde.

Die Frage nach der Öffentlichkeit der Gottesdienste ist verbunden mit dem Charakter der Kirche als öffentlicher Institution. Deshalb sind gemeinsame Beratungen mit staatlichen Stellen über die Gottesdienstfrage angemessen, ebenso wie eine konstruktive Grundhaltung gegenüber deren Krisenentscheidungen. Das bedeutet aber auch, dass man staatliche Entscheidungen kritisch begleiten und die Abwägung von Lebensschutz und anderen Grundwerten thematisieren kann. Welche Konsequenzen hat ein von christlicher Hoffnung getragener Umgang mit Krankheit und Tod in der gegenwärtigen Situation? Wo brauchen wir klare Regelungen zum Schutz aller, und wo kann man auf die Mündigkeit der Menschen setzen? Warum ist der Einsatz für öffentliche Gottesdienste gerade im Kontext von Trauer und Seelsorge wichtig? Warum feiern wir trotz letztlich nicht auszuschließender Risiken Gottesdienst?

Keine Frage: Es gibt im Blick auf den Gottesdienst derzeit keine einfachen Antworten. Festzuhalten aber bleibt: Es sind nicht „öffentliche Gottesdienste“, die nun seit einigen Wochen „endlich wieder möglich“ sind. Auch die Bezeichnung als „gemeinschaftlicher Gottesdienst“ setzt ein verengtes Bild von Gemeinschaft voraus. Vielleicht benennen Begriffe wie „gemeinsame Präsenz“, „vor Ort“ oder „gemeinsamer Gottesdienst in den Kirchen“ den Sachverhalt schlichter, aber angemessener.

Für die Rede von „öffentlichen Gottesdiensten“ gab es schon einmal eine „große“ Zeit: die Phase der Gottesdienstreform der 1960er- und 1970er-Jahre. Damals stand Öffentlichkeit für eine Orientierung an der Lebenswelt und an gelebter Religion, für gesellschaftliche Partizipation und für die Aufnahme von Themen aus Politik und Gesellschaft. Damit war auch das Anliegen verbunden, Menschen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Erfahrungen im Gottesdienst zu beteiligen.

Die „kreative Landschaft“ der vergangenen Monate der Corona-Pandemie hat an vielen Stellen zu einer genauen Wahrnehmung von Lebenssituationen geführt. Die zunächst kollektive Erfahrung des Wegs in den Lockdown kam dieser Tendenz entgegen. Seit einigen Wochen werden die Lebenswelten wieder differenzierter, und damit wird auch die Aufgabe komplexer, diese in den Gottesdiensten im Licht des Evangeliums, in Gebet und Predigt zur Sprache zu bringen. Sicher ist: Die Öffentlichkeit des Gottesdienstes entscheidet sich nicht zuletzt an seiner Gestaltung!

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Foto: Lilly Schaack

Kerstin Menzel

Dr. Kerstin Menzel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe „Sakralraumtransformation“ am Institut für Praktische Theologie an der Universität Leipzig.


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