Ist Luthers Lehre schuld?

Rechtfertigungslehre und sexueller Missbrauch in der evangelischen Kirche
Kreuz
Foto: epd

Am 31. Januar forderte der Würzburger Theologe Klaas Huizing angesichts der Veröffentlichung der ForuM-Studie zur sexualisierten Gewalt in der evangelischen Kirche auf zeitzeichen.net notwendige Konsequenzen in der Bauart evangelischer Theologie. Insbesondere kritisierte er Martin Luthers Rechtfertigungslehre. Ihm widerspricht der Zürcher Theologe Johannes Fischer entschieden. Hier liege ein absolutes Missverständnis vor …

Man reibt sich erstaunt die Augen. Kaum ist die ForuM-Studie über den Missbrauch im Bereich der evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vorgestellt worden, da steht auch schon die Forderung im Raum, die protestantische Theologie von Grund auf umzukrempeln, da sie sich aus „toxischen Traditionen“ zusammensetze. Klaas Huizing ist mit dieser Forderung hervorgetreten

Den Begriff der toxischen Tradition übernimmt er von dem Historiker und Co-Autor der Missbrauchsstudie, Thomas Großbölting. Dieser hatte in einem Interview im Deutschlandfunk die protestantische Rechtfertigungslehre als toxische Tradition bezeichnet, die den sexuellen Missbrauch begünstigt, da sie nur die Täterperspektive, nicht aber auch die Opferperspektive berücksichtige. Huizing macht sich diese Sicht zu eigen und sieht die Theologie gefordert, „einen radikalen Umformungsprozess anzustoßen“. Er identifiziert fünf Problemlagen, die dringend der theologischen Überarbeitung bedürften: einen „überzogenen Sündenbegriff“, eine „Vernachlässigung der Opferperspektive“, die „einseitige Hochschätzung prophetischer Traditionen, die Autoritätsstrukturen begünstigt hat“, „eine leibfreundliche Theologie“ und eine Überarbeitung des „religiösen Vokabulars“.

Angesichts des radikalen theologischen Umformungsprogramms möchte man gerne genauer wissen, was eigentlich dazu nötigen soll. Ist es doch eine rein empirische Frage, ob überhaupt und wenn ja, in welchem Ausmaß die protestantische Rechtfertigungslehre und das lutherische Sündenverständnis auf Seiten der Täter des sexuellen Missbrauchs eine Rolle gespielt haben. Was wissen wir über die innere Einstellung der Täter, über ihr Schuldbewusstsein, über ihren Umgang mit Schuld, und was wissen wir bezüglich der Frage, ob bei diesem Umgang auch nur von Ferne die lutherische Rechtfertigungs- und Sündenlehre eine Rolle gespielt haben? Reicht das aus, was dazu bisher bekannt und empirisch gesichert ist, um so weitreichende Schlüsse zu ziehen, wie Huizing sie zieht? Man muss sich hierzu vergegenwärtigen, dass bei der ForuM-Studie nicht nur sexueller Missbrauch auf Seiten theologisch gebildeten kirchlichen Personals wie der Berufsgruppe der Pfarrpersonen untersucht wurde, die die lutherische Rechtfertigungs- und Sündenlehre kennen, sondern auch auf Seiten von kirchlichen Mitarbeitenden wie Kirchenmusikern, Heimerziehern oder Ehrenamtlichen.

Erklärung schuldig geblieben

Was Großböltings Interview betrifft, so wird auch bei sorgfältigstem Anhören nicht klar, was eigentlich die Rechtfertigungslehre mit sexuellem Missbrauch zu tun haben soll. Großbölting verweist darauf, dass die Untersuchungen ergeben hätten, dass beim innerkirchlichen Umgang mit sexuellem Missbrauch in vielen Fällen eine „Schuldumkehr“ stattgefunden habe, nämlich in Gestalt der Forderung an die Opfer, den Tätern zu vergeben, und er führt dies direkt auf die Rechtfertigungslehre zurück. Er bleibt freilich eine Erklärung schuldig, inwiefern sich diese Forderung aus der Rechtfertigungslehre ergibt beziehungsweise inwiefern hier überhaupt ein Zusammenhang besteht. 

Zweitens konstatiert er, dass die Rechtfertigungslehre nur die Täterperspektive berücksichtige und nicht die Opferperspektive. Dass die Rechtfertigungslehre von etwas ganz anderem handelt als von einem zwischenmenschlichen Täter-Opfer-Verhältnis, scheint Großbölting nicht klar zu sein. Das ist alles, was sich dem Interview mit Großbölting entnehmen lässt. Huizing schreibt dazu: „Ich empfinde es als enorm hilfreich, wenn Wissenschaftler von außen als toxisch qualifizierte Traditionen offenlegen, die auch ein Vertuschungskartell befördert haben.“ Könnte es sein, dass hier der Minderwertigkeitskomplex von evangelischen Theologen gegenüber „Wissenschaftlern von außen“ eine Rolle spielt, die aufgrund dieses Komplexes als überlegene Autoritäten wahrgenommen werden ohne genaue Prüfung dessen, wie substanziell das von ihnen Gesagte oder Geschriebene ist?

Jedenfalls übernimmt Klaas Huizing Großböltings Auffassung. Für ihn ist es vor allem das lutherische Sündenverständnis, das den sexuellen Missbrauch begünstigt: „Wenn jeder Mensch ein Sünder ist und sein Wille versklavt, dann drohen eine emotionale Abflachung und Relativierung der als sündig qualifizierten Taten. Entschuldigungsmuster werden eingepflegt: Wir sind doch alle Sünder.“ 

Missbräuchliche Inanspruchnahme

Wenn dies die Erklärung für den sexuellen Missbrauch in der evangelischen Kirche sein soll: Woher weiß Klaas Huizing, dass die Missbrauchstäter mit dieser Einstellung gehandelt haben und handeln? Ist das empirisch gesichert oder bloße Vermutung und Unterstellung? Und sollte tatsächlich jemand mit dieser Einstellung gehandelt haben: Kann man dafür das lutherische Sündenverständnis verantwortlich machen? Ist diese Einstellung nicht vielmehr eine missbräuchliche Inanspruchnahme dieses Sündenverständnisses? Für Huizing ist sie direkte Folge dieses Sündenverständnisses. 

Man hat den Protestantismus einmal als strenge Gewissensreligion charakterisiert, gerade aufgrund seiner Rechtfertigungs- und Sündenlehre. Geht es nach Huizings Interpretation, dann müsste er eigentlich das Gegenteil davon sein und mit dem Verweis „Wir sind doch alle Sünder“ jeder Art von Vergehen bis hin zu sexuellem Missbrauch Tor und Tür öffnen.

Rätselhaft in Huizings Text ist auch der folgende Satz: „Luthers Rechtfertigungslehre ist bereits häufig in Hinsicht auf einen entscheidenden Aspekt kritisiert worden: Luther stärkt die Täterperspektive.“ Wer sind diejenigen, die das „häufig“ kritisiert haben? Huizing plädiert jedenfalls dafür, auch die Opferperspektive zu verfolgen. Wie Großbölting ist offenbar auch er der Meinung, dass es bei der Rechtfertigungslehre um ein zwischenmenschliches Täter-Opfer-Verhältnis geht. 

Grob missverstanden

Doch worum eigentlich geht es bei dieser Lehre? Grundlegend für sie ist eine Unterscheidung, die bei Huizing nirgends auftaucht, nämlich die Unterscheidung zweier Bezüge, in denen der Mensch steht, nämlich einerseits zu Gott und andererseits zu seinen Mitmenschen und zur Welt. Im Kern besagt sie, dass kein „Werk“, das heißt, kein Handeln, den Menschen vor Gott gerecht machen, also ins rechte Gottesverhältnis setzen kann, sondern dass dies allein durch den Glauben im Sinne eines Vertrauens des Herzens geschieht. Die Rede vom Sündersein des Menschen bezieht sich auf diese Unmöglichkeit, durch Werke vor Gott gerecht werden zu können. Sie ist daher grob missverstanden, wenn sie, wie bei Huizing, ins Moralische gezogen und im Sinne der Unfähigkeit interpretiert wird, Gutes tun und Bösem widerstehen zu können.

Wie Luther im Sermon von den guten Werken ausführt, machen die Werke im Blick auf die Gerechtigkeit vor Gott keinen Unterschied, seien sie noch so groß oder noch so klein. Kein menschliches Werk kann diese Gerechtigkeit bewirken. Doch im Blick auf die Beziehung zu den Mitmenschen machen die Werke einen gewaltigen Unterschied, und hier steht das menschliche Handeln unter der Forderung von Gottes Gebot, das vom Menschen mit Bestimmtheit verlangt das Gebotene zu tun. Das Sündersein des Menschen vor Gott hebt also die Verantwortung des Menschen im Verhältnis zu seinen Mitmenschen nicht auf, und es kommt daher auch nicht, wie Huizing unterstellt, als billiger Entschuldigungsgrund in Betracht, wenn Menschen dieser Verantwortung nicht nachkommen oder sich an anderen Menschen vergehen.

Hat man sich diese Zusammenhänge einmal klar gemacht, dann wird deutlich, wie unsinnig die Kritik ist, die Rechtfertigungslehre würde die Opferperspektive nicht berücksichtigen. Oder in Huizings Worten: „Luther stärkt die Täterperspektive.“ 

Noch einmal: Der Fokus der Rechtfertigungslehre liegt auf der Gottesbeziehung und nicht auf der zwischenmenschlichen Beziehung, zu der das Täter-Opfer-Verhältnis gehört. Deshalb hat die Rechtfertigungslehre gar nichts zu tun mit irgendeiner Opferperspektive. Das ist auch im Blick auf die Kritik von Dorothee Sölle zu betonen, die Huizing zustimmend erwähnt. Sölle habe „Luthers zentrale Frage: Wie bekomme ich einen gnädigen Gott? als Heilsegoismus gebrandmarkt, weil die Opferperspektive nicht verfolgt wird“. 

„Freier Herr über alle Dinge“

Huizing spricht im Blick auf das lutherische Sündenverständnis von einer „tief dunkel eingefärbten Lehre vom Menschen (Anthropologie)“. In historischer Perspektive muss man sich hier vergegenwärtigen, wie unendlich befreiend dieses Sündenverständnis für die Menschen der Reformationszeit gewesen ist, nämlich befreiend im Blick auf eine Kirche, die die Menschen mit der Angst um ihr Seelenheil geknechtet hat, indem sie dieses abhängig gemacht hat von Werken und Bußleistungen, die sie ihnen auferlegte. Die Botschaft, dass kein Werk den Menschen vor Gott gerecht machen kann, sondern dass dies allein durch den Glauben geschieht, hat die Menschen aus dieser Knechtschaft erlöst. Das ist die Geburtsstunde der evangelischen Kirche gewesen. 

Luthers Freiheitstraktat von 1521 gibt dem damit entstandenen Freiheitsbewusstsein und aufrechten Gang evangelischer Christen großartigen Ausdruck: „Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan.“ In seiner zweiteiligen Gliederung spiegelt der Traktat die beiden Bezüge, in denen der Mensch steht, einerseits zu Gott und andererseits zu seinen Mitmenschen. Im zweiten Teil geht es um die innerweltliche Verantwortung des Menschen: „Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan.“ Luther ist dabei alles daran gelegen herauszustellen, dass der aus Glauben vor Gott gerechtfertigte Mensch, von dem der erste Teil handelt, gar nicht anders kann, als in Freiheit Werke zum Wohl seiner Mitmenschen zu tun. 

Das alles soll nun plötzlich, nach der Vorstellung der ForuM-Studie, „toxische Tradition“ sein? Huizings Artikel ist ein Beispiel dafür, wie leichtfertig manche evangelische Theologen heute bereit sind, mal so eben im Schnellschuss aus der Hüfte die theologischen Grundlagen ihrer Kirche zur Disposition zu stellen oder sie gar für nichts und wieder nichts über Bord zu werfen. Das ist theologischer Populismus. Man bedient Erwartungen, und zwar so, wie man glaubt, dass die Leute die Kirche gerne hätten. Das Einklagen einer fehlenden Opferperspektive kommt heute immer gut an, auch wenn das mit der Rechtfertigungslehre gar nichts zu tun hat. Ebenso die Kritik an einem „überzogenen Sündenverständnis“. Vor allem aber kommt die Kern-Botschaft dieses Artikels bei vielen Menschen heute gut an: Maßstab für eine gute evangelische Theologie ist, ob mit ihr allgemein akzeptierte innerweltliche Zwecke erreicht oder verfehlt werden, in diesem Fall die Vermeidung von sexuellem Missbrauch. Gemessen an diesem innerweltlichen Zweck ist die Rechtfertigungslehre toxische Theologie und muss daher über Bord geworfen werden, so Huizing. 

Andere Lebenswelt

Damit kehrt sich das Verhältnis zwischen den beiden Bezügen, in denen der Mensch steht, nämlich einerseits zu Gott und andererseits zu den Mitmenschen, gegenüber Luthers Auffassung um. Dieser Auffassung zufolge ist die Gottesbeziehung grundlegend, und Aufgabe der Theologie ist es dementsprechend, diese Beziehung zu explizieren – was mit der Rechtfertigungslehre geschieht –, und zwar gerade auch im Hinblick auf die zwischenmenschlichen und innerweltlichen Verhältnisse hin zu explizieren, bis hin zur Frage des innerkirchlichen Umgangs mit sexuellem Missbrauch und der Wahrung der Würde der Opfer. Eine Instrumentalisierung der Theologie für innerweltliche Zwecke ist so gesehen der Bankrott der Theologie.

Es ist wahr: Wir Heutigen leben in einer anderen Lebenswelt als die Menschen der Reformationszeit. Anders als diese stehen wir nicht unter dem Einfluss der spätmittelalterlichen Bußpraxis, vor deren Hintergrund die Rechtfertigungslehre und das lutherische Sündenverständnis ihre befreiende Kraft entfaltet haben. Nichts wäre falscher, als diese Lehren zum zeitlosen Dogma zu erheben, an das evangelische Christen glauben müssen. Jede Zeit muss sich neu damit auseinandersetzen, ob und wie die ersten drei Kapitel des paulinischen Römerbriefs, in denen von der Rechtfertigung nicht aus Werken, sondern aus Glauben die Rede ist, in ihre Lebenswelt hineinsprechen. Was jedoch heutige Christinnen und Christen mit denen früher Zeiten verbindet, das ist das Leben in zwei Bezügen, einerseits zu Gott und andererseits zu den Mitmenschen und zur Welt, wobei dem ersten Bezug die absolute Priorität zukommt. Das schließt jede Instrumentalisierung oder theologische Umkonstruktion des Gottesbezugs für innerweltliche Zwecke aus. Das gilt auch im Blick auf den sexuellen Missbrauch innerhalb der evangelischen Kirche.

 

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Johannes Fischer

Johannes Fischer (Jahrgang 1947) war von 1993 bis 1997 Professor für Systematische Theologie in Basel und von 1998 bis zu seiner Emeritierung 2012 Professor für theologische Ethik an der Universität Zürich und Leiter des dortigen Instituts für Sozialethik.


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