„Wiedergutmachung“ – ein Unwort?

Erhebliche Dissonanzen über einen Zentralbegriff der deutsch-israelischen Beziehungen
Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesfinanzminister Christian Lindner (rechts) und die israelische Ministerin für soziale Gleichheit, Meirav Cohen, am 15. September in Berlin.
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Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesfinanzminister Christian Lindner (rechts) und die israelische Ministerin für soziale Gleichheit, Meirav Cohen, am 15. September in Berlin.

Das Luxemburger Abkommen jährt sich zum siebzigsten Mal. Es regelte die deutschen Entschädigungszahlungen an Israel wegen der NS-Verbrechen. Die Bundesregierung beharrt auf der Bezeichnung „Wiedergutmachung“ für dieses Geld und verwendet sie gleichsam als Marke. Dies verrate einen Mangel an Sensibilität, meint der Journalist und Theologe Sebastian Engelbrecht.

Ein gewisser Lars, der Prototyp eines durchschnittlichen deutschen jungen Mannes, erklärt in einem Video des Bundesfinanzministeriums den Begriff der „Wiedergutmachung“. Und stellt ihn sogleich in Frage: Die Wiedergutmachung von sechs Millionen Morden an unschuldigen Menschen – kann es das überhaupt geben? Natürlich nicht. Das weiß auch Lars, und darüber sind sich alle einig.

Das Ministerium steht seit siebzig Jahren mit der Claims Conference in Kontakt, einer internationalen Organisation, die die Entschädigungsansprüche der Opfer der Shoah vertritt. Ihr Repräsentant in Berlin, Rüdiger Mahlo, fragt sich, warum die Bundesregierung immer noch von „Wiedergutmachung“ spricht: „Für die Organisation der Claims Conference und für die Opfer der Shoah ist das Wort Wiedergutmachung ein Unwort.“ Es könne nicht wiedergutgemacht werden, was während der Shoah geschah, sagt Mahlo. Deswegen habe seine Organisation, ein Zusammenschluss von 27 internationalen jüdischen Organisationen, dieses Wort nie akzeptiert. 

Bis heute leistet die Bundesregierung humanitäre Hilfe für die Überlebenden der Shoah, in Form einer Rente oder von Einmalzahlungen. Darüber hinaus finanziert sie ein sogenanntes Home-Care-Programm. Damit wird die Pflege verarmter Holocaust-Überlebender bezahlt. Bei alledem handle es sich um „materielle Anerkennungsleistungen“, sagt Rüdiger Mahlo. Er begreift nicht, warum das Finanzministerium dafür nach wie vor den moralisch aufgeladenen Begriff „Wiedergutmachung“ verwendet. 

Das Ministerium will dagegen auf die moralische Dimension seiner Zahlungen an jüdische Überlebende nicht verzichten. Die Pressestelle verlautbart schriftlich, es gehe auch um das „manifeste Eingeständnis deutscher Verantwortlichkeit“ für die NS-Verbrechen: „Insofern geht der Begriff deutlich über die rein materiellen Komponenten seiner selbst hinaus und wird im Sinne der Folgeaufgaben der Wiedergutmachung verstanden als Ausdruck eines immerwährenden Bemühens bei gleichzeitigem Bewusstsein, dass eine wie auch immer geartete ‚Erfüllung‘ nicht gegeben ist.“

Unter „Folgeaufgaben“ versteht das Ministerium Programme zur Sicherung, Digitalisierung und Erschließung der Akten zur „Wiedergutmachung“, die wichtige Informationen über Millionen von Schicksalen des Leids und der Verfolgung von Juden während der NS-Zeit enthalten. Gemeint sind auch Programme der „Holocaust Education“, die das Finanzministerium finanziert und in Zusammenarbeit mit der Claims Conference auf den Weg bringt.

Trotz der über sieben Jahrzehnte gewachsenen Kooperation zwischen der Bundesregierung und der jüdischen Interessenvertretung scheiden sich am Begriff „Wiedergutmachung“ weiterhin die Geister. Das wird auch am aktuellen Streit zwischen Finanzministerium und Claims Conference um ein Logo sichtbar, das seit dem Frühjahr vom Finanzministerium verwendet wird. Es zeigt neun Kreise, in drei Reihen übereinandergestapelt. Zwei äußere Kreise gleichen Sprechblasen. Daneben prangt der Begriff „Wiedergutmachung“. Als Rüdiger Mahlo das Logo im Mai zum ersten Mal sah, bat er das Ministerium eindringlich, darauf zu verzichten. Es sei unpassend, „wenn man versucht, das Thema als Marke zu etablieren“, meint Mahlo. Damit versuche die Regierung, „sich eher in den Vordergrund zu bringen mit dem, was man getan hat“.

Aber das Finanzministerium beharrt auch auf seinem Wiedergutmachungslogo: „Das Logo symbolisiert in seiner Form den offenen, allseitigen Dialog, den das Bundesministerium der Finanzen als die Grundlage der gemeinsamen Ausgestaltung der Zukunftsfragen ansieht.“

In der Zusammenarbeit seiner Organisation mit dem Bundesfinanzministerium gehe es nicht um einen Dialog, sagt Rüdiger Mahlo von der Claims Conference, sondern um Verhandlungen, und weist damit die Rechtfertigung für die Einführung einer Marke zurück. Die Einsprüche der Claims Conference gegen Symbolik und Wortwahl des Bundesfinanzministeriums blieben bislang ohne Erfolg. Das Finanzministerium verweigert die Empathie, die die jüdischen Interessenvertreter einfordern. Denn aus der Sicht jüdischer Überlebender zeugen sowohl der Begriff „Wiedergutmachung“ als auch die neu begründete Marke von einem geradezu höhnischen, selbstgerechten, kalten Rückblick auf das größte Verbrechen in der Menschheitsgeschichte.

Offenkundig ungeeignet

Warum aber beharrt das Finanzministerium auf einem Wort, das nur verwendbar ist, wenn es erläutert und relativiert wird? Es ist ganz offenkundig nicht geeignet, das Gemeinte auszusagen. Anfang der 1950er-Jahre, in einem Klima der Verdrängung der historischen Schuld, stand der Begriff in Deutschland für den Versuch zu sühnen. Er verbürgte die Absicht, die deutsche Schuld zu bekennen, die deutschen Verbrechen ehrlich zu benennen. Und er wies aus der Sicht des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer auf die moralische Aufgabe hin, vor der die Deutschen standen: sich dieser Schuld zu stellen. Adenauer hatte die finanzielle, materielle und moralische „Wiedergutmachung“ der Shoah vorangetrieben. Früher als andere hatte er die Dimension der Schuld erkannt, die die Deutschen mit der Ermordung von Millionen Juden auf sich geladen hatten.

Für die Nation der Täter unterzeichnete Adenauer am 10. September 1952 das Luxemburger Abkommen, für die „Conference on Jewish Material Claims Against Germany“, kurz „Claims Conference“, ihr Präsident Nahum Goldmann. Er hatte den Jüdischen Weltkongress 1936 mitgegründet und vertrat ihn als Präsident von 1949 bis 1977. Israel wurde durch seinen Außenminister Moshe Sharett vertreten.

Genau genommen handelt es sich bei dem Vertrag um ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik und Israel mit Zusatzprotokollen, die von Westdeutschland und der Claims Conference unterschrieben wurden. Im Abkommen selbst verpflichtet sich die Bundesrepublik, innerhalb von zwölf Jahren drei Milliarden Mark an Israel zu zahlen, in Form von Waren und Dienstleistungen. In einem Zusatzprotokoll sichert die Bundesrepublik die direkte individuelle Entschädigung und Restitution für Überlebende des Holocaust zu. Es geht um Schäden an Leben, Freiheit, Gesundheit, Vermögen und beruflichem Fortkommen. In einem weiteren Zusatzprotokoll verpflichtet sich Westdeutschland, der Claims Conference 450 Millionen D-Mark für die Unterstützung und Wiederansiedlung jüdischer Überlebender zu zahlen. Mittlerweile hat Deutschland nach Angaben des Bundesfinanzministeriums 80 Milliarden Euro Entschädigung an die Opfer des Nationalsozialismus gezahlt.

Bei einer Gedenkveranstaltung am 15. September im Berliner Jüdischen Museum gedachten die Regierungen der Bundesrepublik und Israels und die Jewish Claims Conference der Unterzeichnung des Luxemburger Abkommens. Lange ereignete sich das, was die Bundesregierung bis heute „Wiedergutmachung“ nennt, geräuschlos. Jetzt stellt sich das Finanzministerium mit dem Thema ins Rampenlicht, als handle es sich um eine Erfolgsstory. Und tatsächlich bezeichnete es Stuart Eizenstat, Chefunterhändler der Claims Conference, als „einzigartig“, wie Deutschland über 70 Jahre hinweg kontinuierlich seine Verantwortung für die Überlebenden des Holocaust wahrgenommen habe.

Eisiges Schweigen

Bundeskanzler Scholz überhöhte den Vertrag von 1952 gar ins Metaphysische, ganz gegen seine Gewohnheit: „Mit dem Luxemburger Abkommen feiern wir heute ein Wunder“, befand Scholz, das mache Mut in Zeiten des Kriegs. Er erinnerte daran, dass das Luxemburger Abkommen von 1952 der erste bilaterale, eigentlich trilaterale Vertrag überhaupt war, den der junge Staat Bundesrepublik schloss. Der formelle Akt der Unterzeichnung habe gerade mal 13 Minuten gedauert. 13 Minuten eisigen Schweigens. Aber diese 13 Minuten, so Scholz, seien „gewissermaßen zum zweiten Gründungsakt der Bundesrepublik“ geworden, zum „moralischen Fundament unserer freiheitlichen Demokratie“.

Für die israelische Regierung würdigte die Ministerin für soziale Gleichberechtigung, Meirav Cohen, Adenauers besondere Leistung. Obwohl Deutschlands wirtschaftliche Möglichkeiten zu dieser Zeit  begrenzt gewesen seien, habe Adenauer „Jahre vorausgeblickt“ und erkannt, „dass es die Pflicht Deutschlands war, sich für die Überlebenden und ihr Erbe einzusetzen“.

Gideon Taylor, der heutige Präsident der Claims Conference, würdigte die Renten, Einmalzahlungen und Hilfen für die Pflege von Shoah-Überlebenden, die Deutschland leiste. Sie ermöglichten vielen, das alltägliche Leben zu bestehen – und hätten zudem eine emotionale Bedeutung: „Die Überlebenden begriffen, dass ihr Leiden nicht vergessen war. Die Auswirkung der Programme und Gesetze war auch ein Eckstein des erneuerten Verhältnisses zwischen Deutschland und dem jüdischen Volk.“

Mit dem Auftritt bei der Veranstaltung und auch mit ihren würdigenden Worten haben die Vertreter der Claims Conference und Israels indirekt erkennen lassen, dass die Entschädigungsleistungen Deutschlands tatsächlich mehr bewirkt haben als die pure materielle Entschädigung.

Dennoch endete beim Wort „Wiedergutmachung“ auch in der feierlichen deutsch-israelisch-jüdischen Öffentlichkeit die Eintracht. Taylor sagte, die deutsche Regierung spreche von „Wiedergutmachung“. „Wir nicht“, fügte er hinzu. Die Jewish Claims Conference glaube nicht, dass nach dem Morden und Leiden der Shoah irgendetwas wiederhergestellt werden könne.

Die Worte der jüdischen Vertreter – „wir nicht“ – zeigen, dass trotz aller partnerschaftlichen Beziehungen der Abgrund der Shoah zwischen den Verhandlungspartnern klafft. Aus dem Schweigen, das am Anfang stand, entwickelten sich im Laufe der Jahrzehnte Gespräche. Aber im Umgang mit dem zentralen Begriff der Wiedergutmachung herrscht auch auf höchster Ebene und offiziell bis heute keine Einigkeit.

Heute, 77 Jahre nach dem Ende der Shoah, nach fast acht Jahrzehnten der historischen Auseinandersetzung, wirkt das Wort „Wiedergutmachung“ wie eine Verzerrung des Gemeinten. Die Rückerstattungen, Renten und sonstigen Zahlungen, die materiellen Lieferungen, die Deutschland seither geleistet hat, sind in erster Linie Entschädigungen für die Entwürdigung, Entrechtung, Enteignung, Vertreibung, Verfolgung und Ermordung von Juden durch das NS-Regime. Sie sind auch Anerkennungen der Schuld – und Bekenntnisse, dass das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen nicht vergessen ist. Das Wort „Wiedergutmachung“ hat eine lange Geschichte hinter sich. Heute hat es ausgedient, weil es – wörtlich genommen – unverständlich geworden ist. Deshalb sollte das Bundesfinanzministerium darauf verzichten. Die Aversion der Jewish Claims Conference gegen die Vokabel zeigt, wie weit die Nachfahren von Tätern und Opfern immer noch voneinander entfernt sind. Was in jüdischen Ohren wehtut, verwenden deutsche Regierungsbeamte als vermeintlich legitime Bezeichnung des eigenen Tuns. Nur: „Wiedergutmachung“ heute als Marke zu verwenden und auf der Verwendung des Wortes zu beharren, verrät einen Mangel an Sensibilität. Wie muss das Wort in den Ohren der Überlebenden und ihrer Nachkommen klingen, die jeden einzelnen Tag die Folgen der Shoah an Leib und Seele tragen müssen?

Deutsche Behörden wie das Bundesfinanzministerium leisten Entschädigungszahlungen. Sie werden umso mehr bewirken, wenn sie von verantwortlichem Mitgefühl begleitet sind. Es täte gut, wenn Lars, der Durchschnittsdeutsche im Video der Finanzverwaltung, nicht länger ein Wort in den Mund nehmen würde, das für viele nicht zu ertragen ist.

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