Lackmustest evangelischer Freiheit
"Zur Freiheit hat uns Christus befreit! So steht nun fest und lasst euch nicht wieder das Joch der Knechtschaft auflegen!" (Galater 5,1). Der Freiheitsruf des Apostels Paulus gilt in der evangelischen Kirche, will diese doch "Kirche der Freiheit" sein. Dabei ist die evangelische Freiheit im höchsten Maße anspruchsvoll: Wo Jesus Christus mit der Hingabe seines Lebens sich mir im Glauben zusagt, werde ich von Sünde und Tod befreit. Die Freiheit eines Christenmenschen gewinne ich in der kirchlichen Lebensgemeinschaft mit Christus. Das Evangelium von der selbstlosen Hingabe Christi regiert die Kirche, das Gesetz hat außen vor zu bleiben. Es gelten geschwisterliche Liebe und Freiwilligkeit, gesetzlich darf nichts erzwungen werden.
Der Lackmustest evangelischer Freiheit ist die Organisationsform der Kirche mit ihrem Finanzwesen. Und da geschieht ja Erstaunliches: Fast alle Kirchen weltweit erheben weder festgesetzte Mitgliedsbeiträge, die zivilrechtlich eingeklagt werden können, noch Kirchensteuern, die hoheitlich beigetrieben werden können. Stattdessen geben die Gläubigen in den Gemeinden freiwillig, was der Kirche zukommen soll. Damit beherzigt man die Worte des Apostels Paulus im Zweiten Korintherbrief: "Jeder aber gebe, wie er es sich im Herzen vorgenommen hat, ohne Bedauern und ohne Zwang; denn einen fröhlichen Geber hat Gott lieb." (2. Korinther 9,7) Freiwillig hingeben dürfen, ist etwas ganz anderes, als gezwungenermaßen abgeben müssen. Mit selbstbestimmten Gaben gewinnen Christen nämlich Anteil am Dienst des Evangeliums und stehen füreinander geschwisterlich ein.
Zwang statt Freiwilligkeit
Wie anders zeigen sich Landeskirchen, wenn von deren Mitgliedern Steuern kraft staatlicher Hoheitsgewalt erhoben werden. Man hat als Steuerschuldner keine eigene Wahl, ob man zahlen, wieviel man zahlen und für was man zahlen will. So charakterisiert der ehemalige Ratsvorsitzende der EKD Wolfgang Huber die Kirchensteuer rechtlich zutreffend: "Von allen anderen finanziellen Leistungen der Mitglieder an die Kirche unterscheidet sich die Kirchensteuer schließlich dadurch, dass sie den Charakter einer Zwangsabgabe trägt. Zur Eintreibung der Steuer stellt der Staat der Kirche seine Zwangsgewalt zur Verfügung."
Werden Kirchensteuern erhoben, tritt an die Stelle von Freiwilligkeit ein Zwangsverhältnis. Natürlich, jedes Kirchenmitglied kann sich durch Kirchenaustritt der Steuerpflicht entziehen, aber das hebt deren Zwangscharakter nicht auf. "Kirche der Freiheit" heißt ja nicht, dass man freien Entschlusses von der Landeskirche und deren Steuern loskommen kann, sondern dass die Gläubigen mit ihrer Hingabe innerhalb der Kirche frei sind. So gilt, was Jesus selbst in Sachen Steuer gesagt hat: ,,Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!" (Markus 12,17) Steuern hat man an den Staat zu zahlen; Gott aber gibt man sich in seiner Kirche freiwillig mit Leib und Seele hin. Die Kinder Gottes leben aus der bedingungslosen Selbsthingabe Jesu Christi.
Kirchensteuern sind das Erbe des landesherrlichen Kirchenregiments. Sie stehen für die Vorfinanzierung einer territorial organisierten Pfarramtskirche, die religiöse Dienstleistungen unverbindlich im Angebot hat. Ganz anders das biblische Zeugnis, demzufolge sich Kirche als gottesdienstlich versammelte Gemeinde vor Ort findet. Nicht Kirche gilt es zu finanzieren, aber in und mit den Gemeinden lassen sich Dienste und Dinge finanzieren, wenn diese von der Hingabe der Gläubigen getragen werden.
Auf Distanz
Wenn es um die Verteidigung der Kirchensteuer geht, werden religiöse und soziale Dienste herausgestellt, die einer verlässlichen Finanzierung bedürfen. Kirche scheint maßgeblicher gesellschaftlicher Handlungsträger zu sein - sie will, sie macht, sie tut und sie braucht. Solche Begründungen lassen Jesus Christus unerwähnt. Stattdessen wird Kirche gemeindeunabhängig eine eigene Handlungsmächtigkeit zugeschrieben, die fremdfinanziert sein muss.
Kirchensteuer hält Kirchenmitglieder auf Distanz zum Evangelium und zur Gemeinschaft der Gläubigen. Sie können damit selbst keinen Anteil an der kirchlichen Sendung gewinnen. Es erwächst ein beziehungsloses finanzielles Vermögen, das eigendynamische Zwecksetzungen bedingt. Je weiter die Bandbreite an landeskirchlichen Aktivitäten und Einrichtungen ist, umso größer erscheint dann auch der Finanzierungsbedarf für deren Fortsetzung. Je mehr Geld im Spiel ist, umso mehr Entscheidungen werden in Abhängigkeit von Geld getroffen. Vordergründig lässt sich eine Zwangslage plausibel machen: Ohne Kirchensteuer gäbe es die Kirche nicht länger. So sind also die steuerfinanzierten Landeskirchen in der "babylonischen Gefangenschaft" des Geldes gehalten.
Der Ausstieg aus der Kirchensteuer lässt sich kaum über Nacht vollziehen. Aber man könnte beispielsweise den Hebesatz der Kirchensteuer über einen Zeitraum von 40 Jahren stufenweise auf null zurückführen. Das gibt genügend Zeit für eine fällige Kirchenreform: An die Stelle der parochialen Pfarramtskirche mit ihrem latenten Untertanen- beziehungsweise Kundengeist tritt die Gemeindekirche. Christinnen und Christen sammeln sich in Gemeinden, die eigenverantwortlich für das Evangelium vor Ort einstehen. Sie wählen ihre Amtsträger - auch die Pfarrer - selbst und bringen die Mittel für gemeindliche wie auch übergemeindliche Dienste freiwillig auf. Dabei sind die Gemeinden nicht auf sich allein gestellt. An die Stelle einer obrigkeitlichen Kirchenaufsicht tritt die geschwisterliche Visitation, ein geistlicher Dienst, bei dem Gemeinden regelmäßig durch Glieder anderer Gemeinden besucht und gegebenenfalls korrigiert werden.
Wenn es um die Zukunft der Kirche in Deutschland geht, wird das Engagement der Gläubigen entscheidend sein, ihre Bereitschaft, Gottesdienste zu feiern, Glauben zu bezeugen und Mitmenschen zu helfen. Eine solche Hingabe erwächst dort, wo Menschen in der Gemeinschaft vor Ort immer wieder neu erfahren, dass es in der Kirche Jesu Christi um das eigene Leben geht. In einer steuerfinanzierten Pfarramtskirche ist das aber nicht wirklich zu erreichen.
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