Umfassender Horizont
Lutheraner sind zu sehr auf die historischen Bekenntnisse aus dem 16. Jahrhundert fixiert. Sie versäumen darüber das aktuelle Bekennen in der Gegenwart". So oder so ähnlich lautet ein Vorwurf, der nicht selten zu hören ist. "Warum messt Ihr Bekenntnissen, die über vierhundert Jahre alt sind, eine so fundamentale Bedeutung zu?", werden Lutheraner gefragt. Hermann Barth, Altpräsident des EKD-Kirchenamtes, hat diese Sicht auf eine suggestive Wendung gebracht: "Bindung ans Bekenntnis ohne Bildung von Bekenntnis ist Hohn aufs Bekenntnis." Treffen diese kritischen Anfragen wirklich das herkömmliche lutherische Verständnis von Bekenntnis? Vielleicht ist es hilfreich, sich Aspekte eines umfassenderen Verständnisses von Bekenntnis klarzumachen, um auf diesem Hintergrund genauer zu erfassen, welche Pointe sich mit dem lutherischen Verständnis eines Lehrbekenntnisses verbindet.
In der Debatte über das Bekenntnis gilt häufig dem Phänomen des aktuellen Bekennens die erste Aufmerksamkeit. Bekennen meint dann, in einer konkreten Situation, nicht selten wenn der Glauben von Anderen angegriffen wird, seinem Glauben einen authentischen Ausdruck zu verleihen. Wenn Helmuth James Graf von Moltke gegenüber dem ihn anbrüllenden Nazirichter Roland Freisler ruhig und bestimmt zu den christlichen Hintergründen seines Mitwirkens am Widerstand steht, haben wir es mit einem beeindruckenden Bekenntnis höchster Authentizität zu tun. Als Martin Luther in Worms vor dem Kaiser stand, setzte er mit seinem Bekenntnis um der Wahrheit willen sein Leben aufs Spiel. Und der Osloer Bischof Eivind Berggrav (1884-1959) hat während der deutschen Besetzung Norwegens gezeigt, wie es im 20. Jahrhundert in bewusst lutherischer Tradition zu Bekenntnisakten dieses Typs kommen konnte.
Bevor wir zum charakteristisch lutherischen Verständnis eines Lehrbekenntnisses kommen, ist es hilfreich, sich noch eine weitere Spielart zu vergegenwärtigen. Schon im Neuen Testament finden sich bekenntnishafte Formulierungen, die weniger einer singulären dramatischen Situation entstammen, wenn sie sich auch in solchen Situationen bewährt haben, sondern eher einen generalisierenden, zusammenfassenden Charakter haben. Sie bringen Glaubenserfahrungen vieler Menschen auf eine Kurzformel, zum Beispiel: "Christus ist mein Herr".
Diese Wendungen eigneten sich als symbolum, als Erkennungszeichen. Sie wurden bei der Taufe wiederholt. Sie sind geeignet, dass Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen in sie einstimmen und sich darin ihrer Zusammengehörigkeit im Glauben versichern. Das geschieht etwa beim gemeinsamen Sprechen des Apostolikums im Gottesdienst.
Die lutherischen Bekenntnisse, die den Gegenstand der eingangs genannten Kritik darstellen, bilden nun einen dritten Typ von Bekenntnis, der eine ganz spezifische Funktion erfüllt. Die Bekenntnisse, die in den lutherischen Bekenntnisschriften gesammelt sind, sind Lehrbekenntnisse: Sie beschreiben die Vorgaben, denen Verkündigung, Lehre und Unterweisung in den lutherischen Kirchen verpflichtet sind. Sie sind nicht unmittelbarer Ausdruck des Glaubens eines Einzelnen, sondern Norm der Verkündigung. Sie benennen die inhaltliche Grundvorgabe der Verkündigung, sind nicht als unmittelbare Verkündigung gedacht, sondern als Richtlinie für diese. Sie beanspruchen, so etwas wie die summarische Bündelung zu sein, geben das Zentrum der Schrift an, "was Christum treibet". Sie haben ihren Ort nicht in der Situation von Bekennen oder Verleugnen, sondern im prüfenden Nachdenken über eine sachgemäße Verkündigung. Aber warum bedarf es der Formulierung eines solchen Zentrums? Wird damit nicht ein einseitiges Prinzip über die Heilige Schrift in ihrer Fülle gesetzt?
Martin Luther hat eine bemerkenswerte Erfahrung gemacht: Natürlich kannte er als Mönch die Schrift in- und auswendig. Aber sie blieb ihm in bestimmter Hinsicht doch verschlossen. Es hat sich ihm dann bekanntlich - wie er es in der Vorrede zu den lateinischen Werken von 1545 beschrieb - der Sinn der ganzen Heiligen Schrift von Römer 1,17 her oder besser gesagt, von der Einsicht in die gerechtmachende Gerechtigkeit Gottes, erschlossen.
Wir müssen also nicht nur die Heilige Schrift in ihrer vorliegenden Gestalt kennen, sie muss sich uns auf die rechte Weise, nämlich als Evangelium erschließen.
Die Bekenntnisse verstehen sich als die Hinführung zum rechten Verständnis der Schrift. Sie helfen zur Bewältigung einer Situation, die auch heute das Grundproblem des Menschen ausmacht: die Anfechtung des Sünders vor Gott. Der Vorgang der Kommunikation des Evangeliums stellt sich nur dann ein, wenn man in bestimmter Weise und unter Beachtung bestimmter Inhalte die Schrift liest und auslegt. Wer so an die Schrift herangeht, dem wird sich zeigen: Das ist keine von außen an die Schrift herangetragene Perspektive, es ist der Schlüssel, der der Schrift selbst entspricht.
Unser Zugang zur Schrift, zum Evangelium, kann in Geschäftigkeit, Gleichgültigkeit, Gewohnheit vergessen oder überdeckt werden oder in Anpassung an den Zeitgeist verloren gehen. Das Bekenntnis hat den Sinn, diesen Zugang, die angemessene Perspektive offen, bewusst, lebendig zu halten. Denn die Einsicht in die Mitte der Schrift, die lebendige Kommunikation des Evangeliums ist keine Selbstverständlichkeit. Die Verkündigung bedarf vielmehr des beständig orientierenden Hinweises auf dieses Zentrum.
Die lutherischen Kirchen fühlen sich diesem Zugang verpflichtet. Deshalb haben sie dem Bekenntnis kirchenordnenden Rang zugebilligt. Die Selbststeuerung der Kirche bezieht sich auf das Bekenntnis und dessen lehrhafte Auslegung. Pastoren und Mitarbeiter werden auf Schrift und Bekenntnis verpflichtet. In Zeiten, in denen fundamentalistische Lesarten der Schrift Zulauf finden, leuchtet es vielleicht ein, an einer Lesart festzuhalten, die das Evangelium in den Mittelpunkt stellt.
Aktualisierung der Grundentscheidungen
Warum aber reden Lutheraner von der relativen Abgeschlossenheit der Bekenntnisse? Weil sie die Erfahrung gemacht haben, dass neue bekenntnisähnliche Texte wie die Barmer Theologische Erklärung der Bekennenden Kirche von 1934 die reformatorischen Bekenntnisse nicht ablösen, ersetzen, überwinden. Sie stellen vielmehr nur Aktualisierungen oder Präzisierungen der Grundentscheidungen dar, die sich in den reformatorischen Bekenntnissen erschlossen haben.
Das Profil des lutherischen Verständnisses kann man sich auch dadurch deutlich machen, wenn man es mit dem reformierten kontrastiert. Denn dieses setzt deutlich einen anderen Akzent. Karl Barth beschrieb es so: "Ein reformiertes Glaubensbekenntnis ist die von einer örtlich umschriebenen Gemeinschaft spontan und öffentlich formulierte, für ihren Charakter nach außen bis auf weiteres maßgebende und für ihre eigene Lehre und Leben bis auf weiteres richtungsgebende Darstellung der der allgemeinen christlichen Kirche vorläufig geschenkte Einsicht von der allein in der Heiligen Schrift bezeugten Offenbarung Gottes in Jesus Christus." Im reformierten Verständnis ist das Bekenntnis also eine "Gelegenheitshandlung", und es drängt damit auf einen unabschließbaren progressus fidei.
Mir machen zwei allgemeinere Überlegungen das lutherische Verständnis plausibel. Natürlich hat das aktuelle Bekennen, das Bekenntnis in einer bestimmten Situation - vor Kaiser und Reich wie bei Martin Luther, angesichts der nazistischen Verblendung wie 1934 oder gegenüber spöttischen Reden am Stammtisch - eine große Bedeutung. Aber je aktueller eine Aussage ist, je stärker ist sie mit einer bestimmten Situation verbunden, desto schneller veraltet sie und ist nicht ohne weiteres übertragbar. Übertragbar wird sie erst dann, wenn die situationsvarianten und die situationsinvarianten Züge unterschieden, aber nicht getrennt werden. Je aktueller, je situationsgebundener ein Bekenntnis ist, desto schwieriger ist es, dieses auf eine andere Situation, einen anderen Ort und eine andere Zeit zu übertragen. So ist es kein Zufall, dass die Barmer Theologische Erklärung in Skandinavien relativ wenig Widerhall gefunden hat. Denn die Einstellung zu dem, was in Deutschland "natürliche Theologie" genannt wird, ist dort signifikant anders.
Das lutherische Verständnis von Bekenntnis fokussiert sich auf die situationsinvarianten Züge. Es will sich nicht vom aktuellen Bekennen suspendieren, sondern im aktuellen Bekennen einem klaren Maßstab folgen. Hier werden Grundsätze formuliert, die für das aktuelle Glaubenszeugnis in den verschiedenen Situationen und über die Zeiten hinweg eine orientierende Wirkung haben.
Der kanadische Philosoph Charles Taylor hat verschiedentlich hervorgehoben: All unsere Einzelaussagen mit Geltungsanspruch stehen in einem umfassenderen, uns häufig gar nicht ausdrücklich bewussten Denkhorizont, der den Einzelaussagen erst Bedeutsamkeit verleiht. Die Verpflichtung, von unserem Glauben Rechenschaft abzulegen, schließt die Verpflichtung ein, auch diesen umfassenden Denk- und Glaubenshorizont zu thematisieren. Von welchen Annahmen, von welcher Gewissheit gehe ich in meinem Denken und Glauben aus?
Für mich ist das Bekenntnis der Raum, in dem diese Voraussetzungen ausdrücklich werden, in dem "das Unbestimmbare bestimmt" (Niklas Luhmann) wird.
Die lutherischen Lehrbekenntnisse werden von Kritikern und gelegentlich auch von Befürwortern gesetzlich missverstanden, als ob die wortgetreue Rezitation deren Sinn wäre. Doch das ist ein Missverständnis. Mir ist das an der Unterscheidung von Lehrgestalt und Lehrintention klar geworden, die der Rostocker Theologe Friedrich Brundstäd (1883-1944) in seiner "Theologie der lutherischen Bekenntnisschriften" vornahm. Danach ist für uns die Intention des Bekenntnisses verpflichtend. Und wer die Intention eines Bekenntnissatzes verstanden hat, wird zu Reformulierungen in der Lage sein.
In der Debatte um das Bekenntnis wird immer wieder auf die Leuenberger Konkordie von 1973 verwiesen, mit dem Unterton, nach Leuenberg verliere die Bindung an das Bekenntnis ihr Gewicht. Diese Einigung von Lutheranern und Reformierten trete gewissermaßen an die Stelle der alten Bekenntnisse. Und die lutherische Art der Bekenntnisbindung sei dadurch überholt.
Diese Auffassung zeigt ein Missverständnis der Leuenberger Konkordie. Gleich zweimal, in den Artikeln 30 und 37, bekräftigt sie ausdrücklich die Bindung der einzelnen Kirchen an ihr Bekenntnis. Die Pointe der Konkordie besteht gerade darin, dass sie Kirchen unterschiedlichen Bekenntnisses den Weg zur Gemeinschaft eröffnet. Eine Kirchengemeinschaft darauf zu gründen, dass man zuvor die Unterschiede ausgeräumt, eingeebnet oder vergleichgültigt hat, ist keine Kunst. Leuenberg ermöglicht dagegen Gemeinschaft unter bleibend Verschiedenen. Die Unterschiede bleiben, aber sie haben ihre trennende, Streit auslösende Kraft verloren. Wie in einer guten Ehe oder Freundschaft werden sie als Bereicherung erlebt. Wer das begriffen hat, lässt Unterschieden den ihnen zukommenden Raum.
Die Entschließung, die die Generalsynode und die Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zur Leuenberger Konkordie fassten, hält diese Einsicht fest: "Besonders wichtig erscheint uns ..., dass die Konkordie als zwischenkirchliche Vereinbarung die verpflichtende Geltung der Bekenntnisse in den einzelnen Kirchen unangetastet lässt und sich selbst nicht als ein neues Bekenntnis versteht, sondern als eine Feststellung von Gemeinsamkeiten, die sich aus den geltenden Bekenntnissen unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Standes in den beteiligten Kirchen ergeben. Damit ist eindeutig erklärt, dass die Konkordie weder als übergeordnetes Bekenntnis noch als hermeneutischer Schlüssel der Bekenntnisse verstanden werden kann. Sie erkennt vielmehr an, dass die beteiligten Kirchen wie bisher ihren Bekenntnissen oder Traditionen verpflichtet bleiben, dass diese Verpflichtung ihnen aber den Weg in die Kirchengemeinschaft nicht versperrt."
Wenn die lutherischen Kirchen an der Bedeutung der Bekenntnisse aus dem 16. Jahrhundert festhalten, folgen sie nicht einem bloßen Traditionalismus. Sie haben vielmehr die Erfahrung gemacht, damit jenen Horizont zu artikulieren, vor dem sich in immer neuer Auslegung die biblischen Schriften und die jeweilige Wirklichkeit in ihrer Bedeutsamkeit und ganzen Tiefe erschließen.
Friedrich Hauschildt
Friedrich Hauschildt
Friedrich Hauschildt ist Präsident i.R. des Amtes der VELKD in Hannover.