pro und contra

Grundrente nur mit Bedarfsprüfung?

Paul Melot de Beauregard
Maria Loheide
Foto: Diakonie

Die Grundrente soll die Lebensleistung von Menschen würdigen, die mindestens 35 Jahre gearbeitet  und nur geringe Beiträge entrichtet haben. Soll es diese Leistung mit oder ohne Bedürftigkeitsprüfung geben? Der Rechtsanwalt Paul Melot de Beauregard vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft  Evangelischer Unternehmer, und Maria Loheide, Sozialpolitischer Vorstand der Diakonie  Deutschland, sind konträrer Ansicht.

Vierfach problematisch

Die Rente darf nicht zu einem allgemeinen Sozialleistungssystem werden

paul melot de beauregard

Eine bedingungslose Grundrente wäre erstens volkswirtschaftlich problematisch. „Gerechtigkeit“ ist keine Kategorie für staatliche Eingriffe. Vielmehr kommt es beim Regulieren des sozialen Miteinanders allein auf die Frage der Zweckmäßigkeit an. Ist eine Grundrente auch ohne Bedürftigkeitsprüfung dazu geeignet, den zu Grunde liegenden volkswirtschaftlichen Zweck – hier die wirtschaftliche Absicherung eines angemessenen Lebensabends – zu erreichen?

Unser Wohlstand koppelt sich immer mehr von der persönlichen Leistung ab. Wir entwickeln uns von der Leistungs- hin zu einer Versorgungsgesellschaft. Das ist bedenklich. Unsere hohe Sozialleistungsquote von circa dreißig Prozent sollte nicht weiter ausgedehnt werden. Die zu verteilenden Mittel müssen auch erwirtschaftet werden. Während die Unterstützung von Bedürftigen durch den gesellschaftlichen Konsens, der seine grundgesetzliche Ausprägung im Sozialstaatprinzip findet, gedeckt ist, wäre es kaum zu verstehen (und auch nicht zu legitimieren), wieso der Staat Aufwand zur Verteilung von Mitteln an Nichtbedürftige betreiben sollte.

Eine bedingungslose Grundrente wäre zum anderen juristisch problematisch. Denn es ist dem Gesetzgeber geboten, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln (Artikel 3 Grundgesetz). Staatliche Leistungen haben wie erwähnt Zielen zu folgen. Die Bekämpfung von Armut, die Förderung der Bildung, der Schutz der Gesundheit – all das sind nach derzeitiger Auffassung Aufgaben von staatlicher Mittelverwendung. Eine bedürfnislose Zuwendung gehört nicht dazu. Man müsste also hier ein ganz neues Staatsziel als Grundlage für Leistungen an Nichtbedürftige beschließen. Dazu kann man allerdings getrost mit Montesquieu sagen: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“

Eine bedingungslose Grundrente wäre des Weiteren theologisch problematisch. Ausgehend von dem Menschenbild der Bibel, ist es dem Menschen bestimmt, sein Brot durch Einsatz seiner Arbeitskraft und seiner Güter zu erwerben. Entsprechend wird in die Rentenkasse eingezahlt und auf dieser Grundlage ein direkter Anspruch erworben. Wo Mittel ohne diese Korrelation bezogen werden sollen, soll dies in der christlichen Gemeinde nach Bedarf geschehen (Apostel-
geschichte 2,45;4,35) – also eben nicht bedingungslos.

Eine bedingungslose Grundrente wäre schließlich auch sozialpolitisch problematisch. Der bedingungslose Bezug von Mitteln schwächt das Verantwortungsgefühl dafür, in diesem Bereich selber Sorge tragen zu sollen. Wo dieser Zusammenhang zwischen jetziger Leistung und späterer Versorgung – wie er sich sowohl im gesetzlichen Rentensystem wie in der betrieblichen Altersversorgung oder in der privaten Vorsorge findet – verlorengeht, bedeutet das eine Abkehr von der Eigen-
verantwortung, einem der Kernprinzipien unserer Sozialen Marktwirtschaft. Auch wenn von den Befürwortern einer Rente ohne Bedürfnisprüfung häufig das Argument genannt wird, so könne eine missbräuchliche Inanspruchnahme vermieden werden, darf dieser Vorteil nicht darüber hinwegtäuschen, dass darüber die Korrelation zwischen Einzahlung und Rentenleistung verloren ginge. Wo Menschen, gegebenenfalls trotz Einzahlung, bedürftig sind, ist der Anwendungsbereich steuer-finanzierter Sozialhilfe eröffnet. Diese ist immer wieder den konkreten Gegebenheiten anzupassen. Es besteht allerdings deshalb keine Veranlassung, das existierende Rentensystem in ein allgemeines Sozialleistungssystem umzubauen.


 

Scham und Angst überwinden

Die Grundrente soll Lebensleistungen würdigen und nicht Armut feststellen

maria loheide

Besonders für Frauen, die häufig viel unbezahlte Familien- und Sozialarbeit geleistet haben, ist die Einführung der Grundrente wichtig. Eine erniedrigende Bedürftigkeits-prüfung sollte der Beantragung nicht im Wege stehen.

Eine Biographie, wie sie viele Frauen kennen: Anna W. ist heute 73 Jahre alt. Sie hat ihre Familie versorgt und viele Jahre auf eine volle Berufstätigkeit verzichtet. Sie hat ihre drei Kinder großgezogen und ihre Mutter gepflegt. Ihr Mann bezog das höhere Gehalt. Einen finanziellen Ausgleich für Erziehungszeiten gab es nicht. Eine Kinderbetreuung war erst ab dem dritten Lebensjahr und zwar nur halbtags üblich und möglich. Anna W. blieb lange zu Hause. Später verdiente sie stundenweise in geringfügiger Beschäftigung zum Familieneinkommen dazu. Als die Eheleute sich scheiden ließen, erhielt Anna W. einen Versorgungsausgleich aus der Rentenkasse. Die Rentenansprüche von Herrn W. wurden halbiert. Herr W. konnte sich beruflich weiter entwickeln. Frau W. stand nach 35 Jahren mit einem geringfügigen Bürojob und ohne Rentenversicherung vor dem Nichts.

Altersarmut in Deutschland ist ein wachsendes Problem. Besonders Frauen sind betroffen: Ihre Rentenansprüche sind deutlich niedriger als die von Männern – in Westdeutschland um fast fünfzig Prozent. Ihr Armutsrisiko im Alter ist mit 19 Prozent überdurchschnittlich hoch. Aber auch das Altersarmutsrisiko bei Männern ist gestiegen und liegt bei fast 15 Prozent. Trennungen, Pflege von Angehörigen, Erziehung von Kindern, unsichere Beschäftigungsverhältnisse, fehlende Sozialversicherung und prekäre Beschäftigung: Das alles führt dazu, dass Frauen und auch Männer nach 35 Jahren Arbeit und Rentenbeitragszahlungen keine ausreichende Rente beziehen und auf Sozialhilfe angewiesen sind. Es gibt die Grundsicherung (Sozialhilfe) im Alter. Anspruchsberechtigt sind Personen, die unterhalb des festgestellten Existenzminimums leben. Wer diese Grundsicherung beantragt, muss seine finanzielle Situation komplett vom Sozialamt durchleuchten lassen. Die Scham, sich offenbaren zu müssen, ist für viele Betroffene unerträglich. Die Angst ist groß, dass die Kinder Unterhalt leisten müssen oder das mühsam Ersparte – oftmals zurückgelegt für die eigene Beerdigung – angerechnet wird. Mehr als fünfzig Prozent aller Leistungsberechtigten stellen deshalb erst gar keinen Antrag. Sie leben unterhalb des Sozialhilfesatzes. Darum hilft es nicht, die Sozialhilfe für bestimmte Personen aufzustocken und sie Grundrente zu nennen.

Grundrente muss heißen: Ich kann mich nach 35 Jahren Erwerbsarbeit, Erziehung und Pflege darauf verlassen, dass meine Leistungen anerkannt werden und mir mehr als das Existenzminimum bleibt. Eine Bedarfsprüfung darf nicht stattfinden. Denn die Grundrente soll die Leistung eines Menschen honorieren – nicht Armut feststellen. Es kann auch nicht sein, dass Ersparnisse oder – gerade bei Frauen – das Partnereinkommen darüber entscheiden, ob das individuelle Recht auf Grundrente gewährt wird. Und da die Alterseinkünfte versteuert werden müssen und nur das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird bei tatsächlich vermögenden Haushalten ein Großteil wieder ans Finanzamt zurückfließen.

Aktuelle Studien zeigen: Nur zehn Prozent der Personen, die von der Grundrente profitieren würden, wären nach den aktuellen Regelungen der Sozialhilfe nicht anspruchsberechtigt. Aber für die Menschen, die von der Grundrente profitieren könnten, macht sie einen großen Unterschied: Sie müssten sich nicht vor Altersarmut fürchten, sondern könnten sich darauf verlassen, dass es eine klare Untergrenze gibt. Und gerade Frauen, die bisher aus Scham und Angst auf Grundsicherung im Alter verzichtet haben, werden profitieren.


 

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Paul Melot de Beauregard

Professor und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft
Evangelischer Unternehmer (AEU). Er lebt in Düsseldorf .

Foto: Diakonie

Maria Loheide

Maria Loheide ist Sozialpolitischer Vorstand der Diakonie Deutschland und Vorstandsmitglied des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung in Berlin.


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