„Die eine Lösung gibt es nicht“

Interview mit der Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM), Kerstin Claus, über die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Raum der evangelischen Kirche
Kerstin Claus
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Die Unabhängige Beauftragte für Sexuellen Kindesmissbrauch, Kerstin Claus, äußert sich im zeitzeichen-Gespräch zu den aktuellen Fragen auf ihrem schwierigen Aufgabenfeld. Besonders nimmt Claus die Rolle der evangelischen Kirche in den Blick und formuliert im Hinblick auf die EKD-Synode im November klare Forderungen.

zeitzeichen: Frau Claus, kurz vor der Sommerpause hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf unter der Überschrift „Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“, kurz „Antimissbrauchs­beauftragtengesetz“ in die parlamentarische Beratung gegeben. Was sind die wichtigsten Eckpunkte dieses Gesetzes?

KERSTIN CLAUS: Das Gesetz stärkt Prävention, weil damit zum Beispiel Schutzkonzepte auch für ambulante Angebote der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtend werden. Es stärkt aber vor allem die Aufarbeitung und das Recht Betroffener auf persönliche Aufarbeitung ihrer eigenen Geschichte, zum Beispiel durch ein Akteneinsichtsrecht in den Jugendämtern. Für viele Be­troffenen ist diese Klärung der eigenen Biografie sehr wichtig. Sie möchten wissen: Wie konnte das passieren? Wer trug Verantwortung? Wer trägt heute Verantwortung? Genauso wichtig ist: Was können wir als Gesellschaft daraus lernen, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche heute besser zu schützen? Das Amt der Unabhängigen Beauftragten wird durch eine gesetzliche Grundlage gestärkt, auch innerhalb der Bundesregierung. Geregelt wird eine Berichtspflicht gegenüber dem Parlament. Auch das ist wichtig, denn der Kampf gegen sexuelle Gewalt braucht politisches Handeln.

Was sieht das geplante Gesetz zur individuellen Aufarbeitung vor?

KERSTIN CLAUS: Bei der individuellen Aufarbeitung geht es oft auch um die Klärung der eigenen Biografie. Viele Betroffene möchten wissen: Wie war das möglich? Wer hätte hinsehen können? Wer trug damals Verantwortung? Was hat verhindert, dass ich geschützt wurde? – Akten der Jugendämter können da Antworten liefern. Hier regelt das Gesetz Zugangsrechte für Betroffene. Aber auch ein Unter­stützungssystem zu Aufarbeitung soll mit dem Gesetz verankert werden. Betroffene müssen wissen, wo sie Unterstützung bei ihrer individuellen Aufarbeitung finden, an wen sie sich wenden können und ob es hierfür zum Beispiel schon regionale Strukturen gibt. Es geht um ein Online-Angebot, eine Art Landkarte, die informiert, sortiert und Betroffenen mögliche Wege der Unterstützung und Hilfe aufzeigt. Über ein Beratungstelefon können konkrete Fragen beantwortet und es kann auf Hilfe- und Beratungsstrukturen vor Ort verwiesen werden. Oft stehen Betroffene in solchen Klärungsversuchen vor sehr vielen Fragezeichen. Hier Optionen und Möglichkeiten aufzuzeigen, kann ein wichtiger erster Schritt sein. Der Bund kann die Strukturen vor Ort nicht aufbauen, aber übergreifend informieren und erste Ansprechstrukturen schaffen, das regelt das Gesetz. Und das ist wichtig, weil wir ja wissen, dass viele Taten in der Vergangenheit nie angezeigt wurden – gerade wo strafrechtlich Taten verjährt sind, ist Aufarbeitung umso wichtiger.

Was bedeutet das Recht auf individuelle Aufarbeitung für Bereiche außerhalb der Zuständigkeit des Bundes?

KERSTIN CLAUS: Im Gesetz sind Akteneinsichtsrechte geregelt, aber nur für die Bereiche, für die der Bund zuständig ist. Der Großteil der relevanten Akten zum Beispiel in Schulen und in den Kirchen fällt nicht darunter. Ich erwarte, dass die Länder und zum Beispiel auch Kirchen hier nachziehen und analoge gesetzliche Grundlagen schaffen. Auch die beiden großen Kirchen können analog einen kirchengesetzlichen Rahmen für Auf­arbeitung schaffen. Das ist wichtig, da der Staat hier keine Durchgriffsrechte hat. Der Ruf nach dem Staat, der seitens der Kirchen immer wieder laut wird, ist letztlich eher ein Ablenkungsmanöver: Denn es sind die Kirchen selbst, die in die Verantwortung gehen und innerkirchlich regeln müssen, wie Betroffenen eine umfassende Aufarbeitung ermöglicht werden kann. Hier sehe ich beide Kirchen auch moralisch-ethisch in einer besonderen Verpflichtung.

Warum? Was ist das Besondere an den christlichen Kirchen?

KERSTIN CLAUS: Menschen zeigen sich im Raum der Kirche in besonderer Vulnerabilität. Das hängt mit den spezifischen Seelsorgebeziehungen zusammen. Gerade Kinder, Jugendliche und junge Menschen begeben sich dort in spezifische Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnisse. Wenn diese – oft auch noch im Namen Gottes – ausgenutzt und missbraucht wurden, dann ergibt sich schon allein daraus eine spezifische Verantwortung. Weil Missbrauch und sexuelle Gewalt im kirchlichen Raum dann nochmal eine andere Dimension hat als in anderen Kontexten.

Nun gibt es im Raum der Kirche doch auch Jugendarbeit, die analog zu der in anderen Verbänden geschieht, oder?

KERSTIN CLAUS: Ein quasi weltlicher Raum im Kontext Kirche? Lässt sich das wirklich trennen? Ist es nicht doch das Versprechen kirchlicher Zugewandtheit und besonderer Integrität, das Jugendarbeit trägt und diese auch von Eltern als besonders verlässlich und sicher für ihre Kinder erscheinen lässt? Deswegen wiegt gerade die Verletzung solcher Vertrauensverhältnisse doppelt schwer, auch wenn natürlich auch in anderen Bereichen der Jugendarbeit, beispielsweise dem Sport, und erst recht in der Familie auch Vertrauensverhältnisse und Abhängigkeiten ausgenutzt werden.

2018 stand das Thema Sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche erstmals prominent auf der Tagesordnung der Synodaltagung der EKD. Was hat sich aus Ihrer Sicht in den sechs Jahren seitdem verändert?

KERSTIN CLAUS: 2018 markiert tatsächlich eine Art Wendepunkt. Damals gab es das wichtige Kirchen-Hearing, das die Aufarbeitungskommission bei meinem Amt durchgeführt hat. Seitdem wurde sicher mehr verstanden, das es auch im evangelischen Raum Machtstrukturen gibt, die Täterschaft begünstigen, und dass es sich keineswegs nur um Einzelfälle handelte. Dennoch wird sexualisierte Gewalt bisher noch nicht ausreichend als ein strukturelles Problem gesehen und auch emotional noch nicht ausreichend an sich herangelassen.

Was meinen Sie genau?

KERSTIN CLAUS: Im Dezember 2023 haben sich EKD und Diakonie in der „Gemeinsamen Erklärung“ mit mir als Unabhängiger Beauftragten verpflichtet, regionale, unabhängige Aufarbeitungskommissionen zu schaffen. Diese Prozesse werden auch von der EKD fachlich unterstützt und begleitet. Aber dennoch gibt es klare Hinweise darauf, dass die Qualität und die Sensibilität in der Umsetzung dieser Aufgaben seitens der Landeskirchen und der diakonischen Strukturen sehr unterschiedlich ist. Offensichtlich wird dies insbesondere bei der vereinbarten Betroffenenbeteiligung, also wenn es um Fragestellungen geht: Wie erreiche ich Betroffene? Wie ermögliche ich niedrigschwellig ihre Mitarbeit? Das betrifft so sensible Fragen wie: Wohin lade ich ein? Da wurde an kirchliche Orte eingeladen, statt gezielt auf neutrale Orte zu setzen. Und: Viele Betroffene haben von den Foren erst gar nicht erfahren, weil teilweise nur über kirchliche Kanäle eingeladen wurde. Ich finde es verwunderlich, dass keine Landeskirche bei uns angefragt hat, ob wir mit unserer Reichweite hier nicht über unsere Kanäle unterstützen können. Oder auch ganz praktisch: Für wann lade ich ein? – Häufig wurden bisher Werktage angesetzt.

Können Sie das noch näher erläutern?

KERSTIN CLAUS: Betroffene, die arbeiten, müssten sich extra frei nehmen. Entweder steckt das Bild dahinter, Betroffene seien so geschädigt und gehen keiner Arbeit nach, haben also Zeit. Oder es ist das Bild, Betroffene nehmen sich Urlaub – für einen zunächst ungewissen Prozess, von dem sie nicht wissen, welche Rolle sie darin spielen werden und mit welchem Mandat? Oder es sollen gezielt besonders die angesprochen werden, die über kirchennahe Plattformen erreicht werden können? Klar ist aber, all das sind Hürden, die die Betroffenenbeteiligung, die für Aufarbeitung so essenziell ist, behindern oder gar verhindern.

Gibt es weitere Hürden?

KERSTIN CLAUS: Wenn sich Betroffene für diese Foren auch noch namentlich bei einer kirchlichen Stelle anmelden müssen, ist das eine weitere Hürde. Hier hätte man aus Fehlern der Ver­gangenheit, wie sie anfangs beispielsweise auch die katholische Kirche gemacht hat, lernen können. Wichtig wäre auch, unabhängige, externe Personen einzubinden, weil diese für Betroffene eher eine Art Garantenstellung hätten als kirchliche Beauftragte. Hier liegt aktuell bei allen Bemühungen, die ich in der Evangelischen Kirche sehe, auch im Jahr 2024 weiter vieles im Argen und bestätigt, was die ForuM-Studie mit Blick auf Betroffenenbeteiligung und den fehlenden Umgang auf Augenhöhe festgestellt hat.

Müsste sich die EKD in ihrer inneren Ver­fasstheit so verändern, dass sie gegenüber den Landeskirchen stärker weisungsbefugt wäre?

KERSTIN CLAUS: Es liegt nicht an mir, das zu beurteilen. Ich nehme wahr, dass die EKD über ihre zentrale Fachstelle umfangreiche Materialien zur Ver­fügung stellt und regelmäßige Austauschtreffen mit den Verantwortlichen der Landeskirchen und der Diakonie veranstaltet – da ist sie weiter, als es die katholische Kirche in ihren Anfängen bei der Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ zur Aufarbeitung war. Aber die wahren Herausforderungen stellen sich ja vor Ort, wenn man anfängt, loszulaufen. Und: Jede Aufarbeitungskommission wird anderen, spezifischen Herausforderungen und Tatkomplexen gerecht werden müssen. Die eine Lösung, die für alle passt, wird es nicht geben. Deswegen ist es so wichtig, externe Expertise vor Ort einzubinden. Gerade was den Aufbau von Betroffenenbeteiligung angeht, verfügt auch mein Amt über vielfältige Expertise und auch Möglichkeiten, zu unterstützen.

Ein anderes großes Thema ist natürlich die Frage der Anerkennungsleistungen. Was erwarten Sie hier auf der Tagung der EKD-Synode im November in Würzburg?

KERSTIN CLAUS: Ich deute die Signale so, dass ein Vorschlag kommen wird. Aber ich nehme auch wahr, dass es im Raum der EKD sehr unterschiedliche Ansichten zu den Anerkennungszahlungen gibt. Hier könnte man von der katholischen Kirche lernen: Die Einrichtung einer übergeordneten und unabhängigen Stelle für Anerkennungs- und Entschädigungsleistungen, die transparent nach Kriterien sortiert und die Höhe bemisst, halte ich für absolut sinnvoll.

Was kritisieren Sie konkret am bisherigen evangelischen System für die Zahlung von Anerkennungsleistungen?

KERSTIN CLAUS: Ich kritisiere, dass die Verfahren aktuell nicht transparent sind, es fehlen vergleichbare Regelungen auf Basis nachvollziehbarer Kriterien. Und ich kritisiere auch, dass für die Höhe der Zahlung immer wieder entscheidend ist, wie „bedürftig“ Betroffene sind oder erscheinen. Es fehlt der klare Bezug auf die Taten, ihr Ausmaß oder auch die Dauer. Vielfach behält sich die zuständige kirchliche Stelle zudem vor, Anerkennungszahlungen in Form von Sachleistungen zu ermöglichen. Also in Form einer Therapie, für eine Fortbildung oder eine Reise, die für die betroffene Person wichtig ist. Da wird dann auch mal sehr paternalistisch entschieden nach dem Motto: Wir wissen, was gut und angemessen für Betroffene ist. Zusätzlich kann dies dazu führen, dass Betroffene, die sich gut artikulieren können oder eher fordernd auftreten, am Ende höhere Leistungen oder auch Zahlungen erhalten als andere, die weniger gut für sich einstehen können. Deswegen ist ein transparentes, kriterien­geleitetes System, das übergreifend gilt, so wichtig. Das katholische System der Unabhängigen Anerkennungskommission kann hier als Vorbild dienen. Es ist aktuell die einzige umfassende Stelle, die zentral sammelt und unabhängig über die Höhe der Anerkennungszahlungen entscheidet. Auch hier ist nicht alles perfekt und wird kontinuierlich nachgebessert. Ein solcher übergeordneter und transparenter Ansatz fehlt für die evangelische Kirche, ganz davon abgesehen, dass auch die Anerkennungssummen im katholischen Bereich vielfältig deutlich höher sind.

Was hat Sie an der ForuM-Studie am meisten überrascht?

KERSTIN CLAUS: Am meisten überrascht hat mich, wie wenig bisher im Bereich der Prävention erreicht wurde und wie groß die Abwehr auf der Ebene der Kirchengemeinden ist. Den sicheren Raum für Kinder und Jugendliche kann ja nicht die Kirchenleitung alleine oder die Pfarrperson schaffen. Da braucht es Engagement der Gemeindemitglieder, den Einbezug junger Menschen selbst und passgenaue Schutzkonzepte. Dass das alles bisher so wenig vorhanden ist, finde ich erschreckend. Ich bedauere außerdem, dass über mögliche und erforderliche Maßnahmen erst auf der EKD-Synode im November entschieden werden soll. Manches hätte hier kurzfristig schon Priorität haben müssen und auch regional längst entschieden werden können. Jetzt alles auf die Synode zu setzen, könnte dazu führen, dass am Ende viel Papier produziert wird, aber man letztlich nicht ins Handeln kommt und wichtige eigene Lernprozesse verpasst werden.

Wenn jetzt im November zur Synodal­tagung der Maßnahmenplan vorgelegt wird, was wären für Sie die wichtigsten Punkte?

KERSTIN CLAUS: Ich erwarte, dass es transparente Entscheidungen gibt, die von allen getragen werden und vor Ort ankommen. Das setzt eine um­fassende inhaltliche Vorbereitung und Aussprache voraus. Ich erwarte zum Beispiel eine Debatte und eine Streitkultur im Sinne von: Reicht es wirklich, was wir da tun? – Die Kluft zwischen der EKD als übergeordnetem Dach, die eigentlich nicht wirklich weisungsbefugt ist, und den Ebenen der Landeskirchen und der Diakonie muss überwunden werden. Und das liegt klar in der Verantwortung der Synodalen selbst. Es reicht eben nicht, einen Maßnahmenkatalog nur abzusegnen.

Was meinen Sie konkret?

KERSTIN CLAUS: Wenn sich die Synodalen nicht intensiv mit dem Thema beschäftigen und als gesetzgebende Kraft in die Eigenverantwortung gehen, dann sind wir genau an dem Punkt, der in der ForuM-Studie oft markiert wurde: bei Verantwortungsdiffusion und -delegation. Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man am Ende bei Checkboxen landet nach dem Motto: abgehakt. Zudem gilt: Ohne die Betroffenen geht es nicht. Deren strukturierte und kontinuierliche Beteiligung vor Ort in den Landeskirchen, den Gemeinden und den vielfältigen diakonischen Strukturen muss sichergestellt werden. Auch dazu wird sich die Synode verhalten müssen. Und ich erwarte für die weitere Aufarbeitung der Ver­gangenheit, dass für den evangelischen Raum klare Rahmenbe­dingungen im Sinne kirchengesetz­licher Regelungen geschaffen werden. Dazu gehören Akteneinsichtsrechte und ein transparentes System von Anerkennungszahlungen. Dass selbst im Rat der EKD Skepsis herrscht, ob das gelingt, zeigt der angekündigte Rückzug von Professor Joussen aus dem Gremium. Es gibt ja auch staatliche Regelungen der Entschädigung, zivilrechtlich zum Beispiel über das staatliche Opferentschädigungsgesetz. Kirchen sind dennoch gefordert, eigene Systeme auch der finanziellen Anerkennung des Leids aufzubauen. Das gründet sich auf deren moralisch-ethischer Verpflichtung, die daraus resultiert, dass im Raum der Kirche sexuelle Gewalt nicht verhindert, sondern sogar gedeckt und vertuscht wurde. Hier stehen die Kirchen in einer besonderen Verantwortung, heute niedrigschwellig Betroffenen finanzielle Anerkennungsleistungen zu ermöglichen. Rechtlich kann der Staat hier keine Vorgaben machen. Dennoch ist es seine Pflicht, die Kirchen hier immer wieder auf ihre spezifische gesellschaftliche Verantwortung hinzuweisen.

Haben Sie eine Vision, wo wir in zehn Jahren in Deutschland stehen sollten?

KERSTIN CLAUS: Mein Ziel ist, dass dann auf kommunaler Ebene flächendeckend verankert ist: Wir sind ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche gegen sexuelle Gewalt. Um das zu erreichen, müssen die kommunalen Strukturen, in denen sich Kinder und Jugendliche außerhalb der Familie aufhalten, mehr Handlungskompetenz und Rechte für Kinder haben.Hierbei geht es um alle Bereiche, in denen sich junge Menschen aufhalten, egal ob es der Sportverein, die Kirche oder die private Ballett- oder Musikschule ist. Die Kommune sollte nachhalten, dass überall Schutzkonzepte greifen und gemeinsame Fortbildungen möglich sind. Finanzielle Förderung sollte nur dort erfolgen, wo die qualitativen Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erfüllt sind. Derzeit ist es eher ein Flickenteppich, mal wird in den Sport, mal in die Kirche oder mal in die Jugendhilfe investiert, oft auch parallel, statt zum Beispiel Fortbildungen gemeinsam anzubieten. Würden hier die Kommunen bündeln und nachhalten, wäre das oftmals effizienter, denn in großen Teilen benötigen alle Einrichtungen das gleiche Basiswissen, um handlungskompetenter zu werden. Lediglich auf die jeweils spezifischen Herausforderungen müssten die einzelnen Strukturen für sich selbst gute Antworten finden. 

 

Das Gespräch führten Kathrin Jütte und Reinhard Mawick am 6. August in Berlin.

 

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Kathrin Jütte

Kathrin Jütte ist Redakteurin der "zeitzeichen". Ihr besonderes Augenmerk gilt den sozial-diakonischen Themen und der Literatur.


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