Krankmachender Stressor

Lärm kann zu Hörschäden, Herzinfarkten und Depressionen führen
Lärm wirkt auf den Gesamtorganismus, nicht nur auf die Ohren. Foto: dpa/ Bernd Juergens
Lärm wirkt auf den Gesamtorganismus, nicht nur auf die Ohren. Foto: dpa/ Bernd Juergens
In Deutschland sind etwa vier bis fünf Millionen Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen ausgesetzt. Silvester Siegmann vom Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität Düsseldorf beschreibt die schädliche Wirkung, die Lärm nicht nur am Arbeitsplatz hat.

Lärm kann unmittelbar sowohl das Gehör als auch andere Organe schädigen; er beinhaltet daneben auch ein mittelbares Gefährdungspotenzial wie ein erhöhtes Unfallrisiko etwa durch erhöhte Unachtsamkeit, Leistungsbeeinträchtigung oder auch durch die Einschränkung des Hörvermögens, die wiederum in erster Linie im Hochtonbereich auftritt. Die mildeste Form einer solchen Schallwahrnehmungsstörung ist eine vorübergehende Vertäubung. Zumeist erholt sich das Hörvermögen innerhalb von spätestens zwölf Stunden wieder vollkommen. Am ehesten vertraut ist dieses Gefühl dem, der nicht beruflich Lärm ausgesetzt ist, nach einer durchtanzten Nacht bei lauter Musik. Schon ein Pegel von „nur“ 80 dB(A) kann eine solche reversible Erscheinung hervorrufen.

Trifft erneut eine vorübergehende Vertäubung auf ein bereits vertäubtes Ohr, so können kumulative Effekte und unter Umständen dauerhafte Funktionsstörungen die Folge sein. Von daher ist die Ruhephase zwischen zwei Lärmepisoden von großer Bedeutung. Sie wird dann als Lärmpause bezeichnet, wenn der Schallpegel in dieser Zeit 75 dB(A) nicht überschreitet. Dabei spielt die Herkunft des Lärms keine Rolle. So kann es also sein, dass Arbeitnehmern, die in ihrem Beruf Lärm ausgesetzt sind, ihr Ohr dauerhaft schädigen, wenn sie sich auch in der Freizeit Lärm aussetzen und zum Beispiel Musik über Ohrhörer hören. Die Verkürzung der eigentlich zur Regeneration erforderlichen Lärmpause kann die Entstehung einer dauerhaften Vertäubung begünstigen.

Unabhängig davon, ob die Lärmquelle am Arbeitsplatz, in der Freizeit oder in der Umwelt zu suchen ist, gilt: Ist die täglich aufgenommene Schalldosis zu hoch, die Dauer der Lärmeinwirkung zu lang oder sind die Lärmpausen zu kurz, kann sich eine Lärmschwerhörigkeit ausbilden. Das Risiko für die Entwicklung eines solchen lärmbedingten Gehörschadens beginnt bei Beurteilungspegeln, also dem durchschnittlichen Schallpegel am Arbeitspatz, von etwa 80 dB(A) und ist bis etwa 90 dB(A) noch relativ gering. Von diesem Wert an steigt die Gefährdung mit zunehmendem Pegel rasch und nichtlinear an: Das Risiko liegt bei 95 dB(A) und einer zehnjährigen Expositionszeit bei fünf Prozent, bei 100 dB(A) und gleicher Expositionszeit schon bei 22 Prozent. Dabei besteht hinsichtlich der Reaktion ein großer individueller Streubereich bei ansonsten identischen Lärmbelastungen. Bei Überschreiten des kritischen Wertes wird nicht jeder Arbeitnehmer eine Lärmschwerhörigkeit bekommen. Bei strikter Einhaltung der Grenzwerte ist das statistische Risiko zwar zu vernachlässigen, das individuelle Risiko jedoch nicht gleich Null, da die individuelle Lärmempfindlichkeit unterschiedlich sein kann.

Da sich eine Lärmschwerhörigkeit typischerweise erst nach einer langjährigen Belastung einstellt, muss die Vermeidung, zumindest aber Minimierung der Belastung oberstes Ziel aller präventiven Bestrebungen sein. Die alleinige Durchführung zum Beispiel von Gehörvorsorgen seitens des Betriebsarztes erfüllt diese Vorgabe in keiner Weise. Hier ist allein das Zusammenwirken von technischen und organisatorischen Vorsorgemaßnahmen zielführend.

Charakteristisch ist die Ausbildung des typischen Hörverlustes an beiden Ohren, es sei denn, es hätte eine langjährige, extrem einseitige Schallexposition stattgefunden. Der Hörverlust vollzieht sich schleichend. Zunächst vermindert sich die Wahrnehmungsfähigkeit höherer Frequenzen des Hörspektrums, beginnend im Bereich um 4?000 Hz (C5-Senke). Mit zunehmender Belastungsdauer weitet sich der betroffene Bereich immer mehr in Richtung niedrigere und höhere Frequenzen des Hörspektrums aus, und die Lärmschwerhörigkeit ist stärker ausgeprägt.

Allerdings ist von Beginn an der Hauptsprachbereich betroffen. Hier führt der Hörverlust zumindest zu einer erheblichen psychosozialen Beeinträchtigung. Bei fehlendem Hintergrundgeräusch bleibt die Verständigung im Zwiegespräch zwar lange Zeit unbehindert. Tritt jedoch Störschall hinzu, wie zum Beispiel in Gesellschaft der so genannte Partyeffekt, wird die Kommunikation zunehmend unmöglich.

Nicht mehr reversibel

Ist die Lärmschwerhörigkeit erst einmal manifest, so entzieht sie sich einer Therapie und ist nicht mehr reversibel, da die Sinneszellen im Corti’schen Organ zerstört sind. Ein Fortschreiten der Lärmschwerhörigkeit ist ausschließlich durch Vermeidung weiterer Lärmexposition aufzuhalten. Das Tragen eines Hörgerätes kann den Hörverlust nur begrenzt kompensieren.

Lärmschwerhörigkeit ist eine Berufskrankheit und wird unter der Nr. 2?301 in der Anlage der Berufskrankheitenverordnung geführt. Hier steht sie bereits seit 1929, wenngleich sie zunächst nur bei einzelnen Wirtschaftszweigen anerkannt wurde und auch nur, wenn mindestens eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bestand. Mit In-Kraft-Treten der 6. Novelle im Jahre 1961 wurde die Beschränkung auf einzelne Wirtschaftszweige aufgehoben und auch eine gering- bis mittelgradige Schwerhörigkeit anerkennungsfähig.

Jeder Arzt ist verpflichtet, bei begründetem Verdacht auf das Vorliegen der Berufskrankheit dies dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes Mitteilung zu machen. Der Verdacht auf das Vorliegen einer anzeigepflichtigen Lärmschwerhörigkeit ist dann begründet, wenn der Arbeitnehmer mehrere Jahre unter Lärmbedingungen tätig war, eine Schallempfindungsschwerhörigkeit besteht und das Sprachgehör beeinträchtigt ist. Mit dem Eingang der Verdachtsanzeige beginnt das Verfahren zur Anerkennung als Berufskrankheit.

Neben den oben erläuterten Wirkungen des Lärms auf das Gehör kennt man auch Wirkungen auf den Gesamtorganismus, die „extraaurale Lärmwirkungen“ genannt werden. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit „der Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen“. Ausgehend hiervon ist Lärm grundsätzlich ein Krankheitswert auch jenseits einer Lärmschwerhörigkeit zuzuschreiben. Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist in diesem Zusammenhang, dass auch das deutsche Arbeitsschutzgesetz von einer solch weiten Definition von Gesundheit in der Arbeitswelt ausgeht.

Erhebliche subjektive Gestörtheitsreaktionen sind bereits bei Pegeln von etwa 60 dB(A) zu finden und individuelle Beläs-tigungen und Befindlichkeitsstörungen bei noch niedrigeren Werten zu erwarten. So wird etwa die Schlafqualität bereits ab 30 dB(A) beeinträchtigt. Bekannte gesundheitliche Risiken chronischer Lärmbelastung sind verringerte Konzentrationsfähigkeit und verminderte Qualität der Nachtruhe, Stress, da Lärm als Stressfaktor auf den menschlichen Organismus wirkt, unabhängig davon, ob der Mensch schläft oder wacht (bei negativer Grundeinstellung zum einwirkenden Geräusch erhöht sich die Stressbelastung durch den subjektiv empfundenen Ärger), Hypertonie sowie Magen-Darm-Störungen, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems durch chronische Lärmbelastung, erhöhtes Herzinfarktrisiko bei chronischen Belastungen über 65 dB(A) und erhöhtes Risiko, an Depressionen zu erkranken.

Lärm kann dabei ein Faktor von vielen bei Entstehung derartiger Erkrankungen sein. Bei allen genannten negativen Auswirkungen auf die Gesundheit ist das Risiko einer Erkrankung umso größer, je höher der Beurteilungspegel ist. Die chronischen Wirkungen auf den Organismus erfolgen in der Regel über im Körper ablaufende Stressreaktionen, die selbst während des Schlafes nicht vermieden werden können.

Zuschläge in der Nacht

Die bereits bei relativ geringen Schalldruckpegeln auftretenden Störungen erklären die - im Vergleich zur Arbeitswelt - deutlich niedrigeren Immissionswerte im Umwelt- und Nachbarschaftsschutz: Aus den schwer greifbaren, überwiegend subjektiven Faktoren bei der psychologischen Beurteilung von Lärmwirkungen resultieren Umrechnungen und Zuschläge zu den physikalischen Messgrößen. So gibt es Zuschläge für Schallereignisse, die in die Morgen-, Abend- oder Nachtstunden fallen, weil sie subjektiv als stärker belästigend empfunden werden. Denn der menschliche Organismus ist nachts empfindlicher als tagsüber, Lärm wirkt als Stressor.

Leistungsminderungen gehen mit zunehmendem Pegel des Schallereignisses einher; sie hängen zudem davon ab, welcher Tätigkeit zum Zeitpunkt des Schallereignisses nachgegangen wird: Da Lärm - ebenso wie andere Reize - eine allgemeine Steigerung der Aktivität des zentralen Nervensystems hervorruft, beeinflusst er die Leistungsfähigkeit je nach Ausgangsniveau in unterschiedlichem Ausmaß. Bei niedrigem Level (repetitive Leistungen) kann durch die Aktivierung durchaus eine Leistungssteigerung resultieren. Eltern kennen das: Kinder wiederholen ihre Vokabeln und lassen sich gleichzeitig von Musik berieseln.

Wenn das Niveau - etwa aufgrund anderer hoher Arbeitsanforderungen - aber schon hoch ist, kann die zusätzliche Anregung durch den Lärm zu einer mentalen Überbeanspruchung führen, da die erforderliche Leistung nur mit voller Konzentration und Aufmerksamkeit zu erbringen wäre. Als Folge können sich Fehler durch unkontrolliertes, impulsives Verhalten und Unvorsichtigkeit einstellen. Dies ist insbesondere bei Kontroll- und Überwachungstätigkeiten ein nicht zu unterschätzendes Risiko.

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Silvester Siegmann

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