Wirklich gute Arbeit

Die Anerkennung islamischer Verbände kommt voran
In der Mevlana-Moschee in Delmenhorst begehen Muslime und Christen gemeinsam nach dem feierlichen Beginn des Fastenmonats Ramadan am Abend das Fastenbrechen. Foto: dpa / Ingo Wagner
In der Mevlana-Moschee in Delmenhorst begehen Muslime und Christen gemeinsam nach dem feierlichen Beginn des Fastenmonats Ramadan am Abend das Fastenbrechen. Foto: dpa / Ingo Wagner
Bremen hat als drittes Bundesland mehrere islamische Verbände als Religionsgemeinschaften anerkannt. Islamische Feiertage, Bestattungen und Seelsorge sind jetzt durch Staatsverträge geregelt. Andere Bundesländer sollen folgen. Der Islamwissenschaftler und evangelische Theologe Andreas Gorzewski gibt einen Überblick.

Für den Sprecher des Koordinationsrates der Muslime, Erol Pürlü, war die Unterzeichnung des Staatsvertrages über den Islam in Bremen ein "Tag der Freude". In der Hansestadt wurden Mitte Januar drei Moscheeverbände offiziell als Religionsgemeinschaften anerkannt. "Damit wird deutlich gesagt, dass der Islam zu Deutschland gehört", sagt Pürlü. Die Hansestadt betrachtet die Landesverbände der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) und des Verbandes der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) sowie den lokalen Verbund Schura Bremen künftig als Kooperationspartner.

Bremen ist bereits das dritte Bundesland, das islamische Organisationen als Religionsgemeinschaften einstuft. Im vergangenen November hatte Hamburg einen ähnlichen Staatsvertrag geschlossen. Auch dort gelten die lokalen Verbände von DITIB und VIKZ sowie die Schura Hamburg nun als Vertretungen der Muslime. In Hessen wurde zwar kein formaler Staatsvertrag unterzeichnet, jedoch sprach das Kultusministerium in Wiesbaden im Dezember 2012 der dortigen DITIB-Organisation und der Ahmadiyya-Muslim-Jamaat einen eigenen Religionsunterricht zu. Damit sind sie als Religionsgemeinschaften im Sinne von Artikel 7, Absatz 3 des Grundgesetzes anerkannt.

In die jahrzehntelang festgefahrenen Beziehungen zwischen Ländern und Moscheeverbänden kam bereits 2010 Bewegung. Seit langem wollen die islamischen Organisationen als Körperschaften des öffentlichen Rechts oder doch zumindest als Religionsgemeinschaften anerkannt werden, doch die Bundesländer wehrten alle Anträge ab, weil die Moscheeverbände nach ihrer Einschätzung nicht die rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen erfüllten. Gleichzeitig wollen die Länder aber seit Jahren den Islamunterricht an ihren Schulen anbieten, weil sie sich davon mehr Integration erhoffen. Ohne eine Religionsgemeinschaft ist dieser Unterricht im Sinne des Grundgesetzes aber nicht zu machen. Vor demselben Dilemma standen die Länder bei der Einrichtung islamisch-theologischer Lehrstühle an Universitäten. Um Religionslehrer für den angestrebten Islamunterricht und Imame für die Moscheevereine in Deutschland auszubilden, sind solche Lehrstühle nötig. Aber in der Theologie muss eine Religionsgemeinschaft das letzte Wort haben, wenn es um die Berufung von Professoren und um Lehrinhalte geht.

Neue Lehrstühle

Als Ausweg aus dem Dilemma wurde 2010 das Beiratsmodell vorgeschlagen. Auf dieser Grundlage wurden islamisch-theologische Studienzentren eingerichtet. Auch NRW rief einen Beirat ins Leben, um im Sommer 2012 ein bekenntnisorientiertes Islamfach an Grundschulen einzuführen. Die vier im Koordinationsrat der Muslime vertretenen Verbände - DITIB, VIKZ, Islamrat und der Zentralrat der Muslime - entsenden je einen Vertreter in den Beirat. Das Land beruft im Einvernehmen mit den Verbänden vier weitere muslimische Vertreter. Sie müssen anstelle einer anerkannten Religionsgemeinschaft die Lehrinhalte und die Einstellung von Lehrpersonal absegnen. Das Modell ist bis 2019 befristet. Niedersachsen etablierte ebenfalls einen Beirat für das Schulfach, in dem allerdings nur Vertreter des DITIB-Landesverbandes und der Schura Niedersachsen zusammensitzen.

Besonders wichtig ist den Islamverbänden der eigene Religionsunterricht wie hier in Bonn. Foto: dpa / Oliver Berg
Besonders wichtig ist den Islamverbänden der eigene Religionsunterricht wie hier in Bonn. Foto: dpa / Oliver Berg

Hamburg, Bremen und Hessen sind auf unterschiedliche Weise einen Schritt weiter gegangen. In den beiden Hansestädten sind künftig drei islamische Feste religiöse Feiertage. Schüler und Arbeitnehmer können dann freinehmen. Die Arbeitnehmer müssen dafür allerdings Urlaub nehmen oder die Zeit nacharbeiten. Die Muslime dürfen - im Rahmen der geltenden Vorschriften - Moscheen bauen und ihre Toten auf islamische Weise bestatten. Außerdem dürfen die Religionsgemeinschaften Muslime in Gefängnissen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen seelsorgerisch betreuen. Eine Gefängnisseelsorge vereinbarte auch das niedersächsische Justizministerium mit der DITIB und der Schura Niedersachsen.

Die beiden hanseatischen Staatsverträge fassen im Wesentlichen Regelungen zusammen, die ohnehin schon gängige Praxis sind. Am Alltagsleben der etwa 130.000 Muslime in Hamburg und 40.000 Muslime in Bremen dürfte sich zunächst wenig ändern. Für Pürlü sind die Verträge dennoch mehr als nur ein Symbol. In ihnen sei vor allem eine überfällige Anerkennung des Islam enthalten. Außerdem habe etwa die Feiertagsregelung eine neue Qualität: "Das steht nicht mehr im Ermessen der Behörden oder der Schulen oder der Arbeitgeber, sondern Muslime haben einen Rechtsanspruch darauf", sagt Pürlü, der auch Dialogreferent des VIKZ-Bundesverbandes ist.

Besonders wichtig ist den Islamverbänden der eigene Religionsunterricht. Die Staatsverträge in Hamburg und Bremen sind an diesem Punkt jedoch nicht richtungweisend. In Bremen ist Religion kein ordentliches Unterrichtsfach. In Hamburg gibt es einen gemischt-konfessionellen Religionsunterricht. Muslime setzen deshalb vor allem auf die Entwicklung in Hessen, wo etwa 300.000 Muslime leben. Dort dürfen DITIB und Ahmadiyya-Muslim-Jamaat nun jeweils in Eigenregie einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht einführen. Sie müssen sich - jenseits der ohnehin nötigen Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium - nicht in einem Beirat abstimmen. Allerdings möchte auch der VIKZ in Hessen nachträglich als Religionsgemeinschaft anerkannt werden und dann gemeinsam mit der DITIB das Fach anbieten. Die Ahmadiyya-Muslime werden dagegen ihren eigenen Unterricht organisieren, da sie sich in einigen zentralen Punkten von sunnitischen wie auch schiitischen Muslimen unterscheiden.

Von Hessen erhoffen sich die Muslime laut Pürlü Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen. An Rhein und Ruhr leben etwa 1,3 Millionen Muslime. DITIB, VIKZ und die anderen Islamverbände sehen im Beiratsmodell nur eine Übergangslösung, wie Pürlü und der Sprecher des DITIB-Bundesvorstandes, Bekir Albo?a, betonen. Die Organisationen wollen auch von Düsseldorf als Religionsgemeinschaften anerkannt werden und auf Augenhöhe mit dem Land verhandeln. Der Erlanger Rechtswissenschaftler Heinrich de Wall sieht für NRW zwar keine direkten Konsequenzen aus den Modellen in Hessen und den Hansestädten, aber er meint: "Wenn die Bremer und die Hamburger sagen, die DITIB ist Religionsgemeinschaft, dann wird es für die nordrhein-westfälische Landesregierung jedenfalls schwieriger zu sagen, sie ist keine Religionsgemeinschaft."

Keine Weisung aus Ankara

Die Bundesländer geben jeweils Gutachten in Auftrag und prüfen, mit wem sie nach meist jahrelangen Verhandlungen in ein Kooperationsverhältnis treten wollen. Dabei steht vor allem bei den DITIB-Landesverbänden die Frage im Vordergrund, wie weit diese von der türkischen Religionsbehörde unabhängig sind. Die Religionsbehörde in Ankara entsendet und bezahlt die Imame in den Mitgliedsmoscheen in Deutschland. Sie hat über ihr Personal in Deutschland bei den Vorstandswahlen der Landesverbände ein begrenztes Mitspracherecht. Außerdem haben Behördenvertreter Einfluss bei der Klärung religiöser Sachfragen. Die Frage ist, wie weit diese Einflussmöglichkeiten gehen. Wären die DITIB-Landesverbände bloße Ableger der türkischen Religionsbehörde, so kämen sie als Kooperationspartner der Länder für den Religionsunterricht nicht in Frage. "Es ist aus Sicht des deutschen Staates nicht anerkennungswürdig, dass man sich die Grundsätze für einen Religionsunterricht definieren lässt durch einen anderen Staat", erklärt Rechtsprofessor de Wall. DITIB-Vorstandssprecher Albo?a beteuert jedoch die Eigenständigkeit der nach deutschem Recht gegründeten Landesorganisationen. Sie seien zwar auf die Imame aus der Türkei angewiesen, empfingen aber keine Weisungen aus Ankara.

"Es ist sicher so, dass die DITIB sich in einer gewissen Abhängigkeit vom türkischen Staat befindet", sagt der Jurist de Wall. In den vergangenen Jahren sei allerdings in der rechtlichen Gestaltung der Satzungen das Bestreben erkennbar, sich mehr von der Türkei abzugrenzen. Das sah offenbar auch das Land Hessen so. Kultusministerin Nicola Beer erklärte dazu, die Unabhängigkeit des Verbandes sei "in dem für den bekenntnisorientierten Religionsunterricht verfassungsrechtlich gebotenen Maße gewährleistet". Da das Schulfach 2013 neu eingeführt wird, wolle das Land die Entwicklung intensiv begleiten.

Die Einstufung als Religionsgemeinschaft bedeutet keine Gleichstellung mit den Kirchen. Die Moscheeverbände sind weiterhin keine Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die evangelischen Landeskirchen oder die katholischen Bistümer. Privilegien wie eigene Kirchensteuern oder ein eigenes Beamtenrecht bleiben den Muslimen weiterhin vorenthalten. Dennoch verspricht sich DITIB-Vertreter Albo?a von der Anerkennung als Religionsgemeinschaft mehr öffentliche Förderung für die meist ehrenamtliche Arbeit der Verbände. Schon jetzt werden Integrations- und Fortbildungsangebote sowie die Qualifizierung von interreligiösen Dialogbeauftragten öffentlich unterstützt. "Wir machen wirklich eine sehr gute Arbeit. Die muss aber garantiert und gefördert werden, nicht nur durch Mitgliedsbeiträge, die nicht ausreichen, um diese Arbeiten zeitgemäß auszudehnen und vielfältiger zu gestalten", sagt Albo?a.

Von staatlicher Förderung für Kindergärten und soziale Dienst können die Moscheeverbände jedoch noch nicht nennenswert profitieren. "Natürlich kommt eine Gleichbehandlung der islamischen Gemeinschaften mit den kirchlichen Einrichtungen in Bezug auf Diakonie und Caritas nur dann in Betracht, wenn die Muslime in größerer Zahl karitative, diakonische Einrichtungen betreiben", sagt Professor de Wall. Einen eigenen Wohlfahrtsverband haben die Moscheeverbände aber noch nicht. Bislang gibt es auch nur sehr wenige islamische Kindergärten.

Nach den Hansestädten und Hessen werden auf Dauer vermutlich noch weitere Länder einzelne Islamverbände als Religionsgemeinschaften anerkennen. Albo?a hält ähnliche Regelungen auch in Reinland-Pfalz, dem Saarland, Baden-Württemberg und Niedersachsen für denkbar. Pürlü zufolge laufen die Gespräche mit einigen Landesregierungen bereits. Welche Länder das sind, möchte er jedoch vorerst nicht sagen.

Islam im Werden

Andreas Gorzewski

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.

Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Politik"