„Viele blinde Flecken“
zeitzeichen: Herr Landesbischof Meyns, wann sind Sie im Bereich Ihrer braunschweigischen Landeskirche dem Thema Missbrauch beziehungsweise sexualisierter Gewalt das erste Mal begegnet?
CHRISTOPH MEYNS: In meinem zweiten Amtsjahr 2015. Mich hat ein Geschwisterpaar besucht, das in den 1960er-Jahren als Heimkinder in mehreren Einrichtungen in Deutschland sexualisierte Gewalt erlitten hat, unter anderem auch in Braunlage. Sie wollten auf das Thema aufmerksam machen. Es war zugleich auch ein Teil ihrer persönlichen Aufarbeitung.
Wie hat sich die Begegnung gestaltet?
CHRISTOPH MEYNS: Ich habe lange mit den Betroffenen gesprochen. Wir sind dann anschließend gemeinsam zu dem Heim gefahren, in dem sie eine Zeit lang gelebt haben. Die beiden haben mich dann ein halbes Jahr später noch einmal besucht.
Sind Ihnen in Ihren Amtsjahren Fälle aus Ihrer Landeskirche bekannt geworden?
CHRISTOPH MEYNS: Wir wissen von sieben Fällen aus den 1950er- bis 1970er-Jahren. Sie sind alle an die Unabhängige Kommission überwiesen worden, die für uns und andere Landeskirchen in Niedersachsen tätig ist. Sie hat Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen in unterschiedlicher Höhe zuerkannt. Vier der betreffenden Personen waren ehemalige Heimkinder, drei Fälle betrafen die verfasste Kirche.
Was müssen Betroffene konkret tun, wenn sie im Bereich Ihrer Landeskirche Fälle von Missbrauch beziehungsweise sexualisierter Gewalt melden wollen, damit der oder die Täter belangt werden?
CHRISTOPH MEYNS: Bei aktuellen Fällen haben wir ein geregeltes Verfahren. Wenn im Bereich unserer Landeskirche ein Vorwurf erhoben wird, werden Vorgesetzte und Personalreferat tätig. Wir prüfen die Vorfälle. Sie werden selbstverständlich unabhängig von ihrer strafrechtlichen Relevanz der Staatsanwaltschaft gemeldet. Parallel dazu werden auch unterhalb der Schwelle des Strafrechts die notwendigen dienst- oder arbeitsrechtlichen Schritte unternommen. Bei Pfarrerinnen und Pfarrern eröffnen wir ein Disziplinarverfahren. Es ruht, solange der Staat ermittelt. Nach einem Freispruch oder einer Verurteilung nehmen wir es dann wieder auf. Bei privatrechtlich Angestellten schöpfen wir alle Möglichkeiten des Arbeitsrechts bis hin zur fristlosen Kündigung aus.
Und wie verhält es sich bei den sehr weit zurückliegenden Fällen?
CHRISTOPH MEYNS: Bei sehr weit zurückliegenden Fällen werden wir meist durch einen Brief der Betroffenen an uns informiert. In der Regel hatten sie vorher vertraulichen Kontakt zu einer Pastoralpsychologin unserer Landeskirche, die wir als Ansprechperson beauftragt haben, oder zu der neuen zentralen Ansprechstelle der EKD. Melden sich Menschen bei uns, prüfen wir weitere Schritte wie etwa Disziplinarverfahren und geben den Fall weiter an die Unabhängige Kommission. Die Mitglieder der Kommission kommen dann mit den Betroffenen ins Gespräch, prüfen den Fall und entscheiden über mögliche materielle und immaterielle Leistungen.
Es mag in diesem Zusammenhang ein unpassendes Wort sein, aber sind Sie „zufrieden“ mit dem Stand der Aufarbeitung und dem Prozedere im Bereich Ihrer Kirche, oder denken Sie, das muss noch besser werden?
CHRISTOPH MEYNS: Wir sind auf dem Weg. Die Einrichtung der Unabhängigen Kommission 2011 war ein erster Meilenstein. Insofern liegt das Augenmerk in meiner Landeskirche im Moment verstärkt auf den Themen Prävention und Intervention. Besonders wichtig ist uns der Schutz von Kindern und Jugendlichen auf Freizeiten. Hier ist seit 2010 viel geschehen. Dazu gehören Führungszeugnisse, eine Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtliche Mitarbeitende und ein Interventionsplan. Vor jeder Freizeit wird noch mal ins Gedächtnis gerufen: Was ist sexualisierte Gewalt, was ist übergriffiges Verhalten? Worauf muss ich achten in meinem Verhalten, um Grenzen nicht zu verletzen? Woran merke ich, wenn etwas „passiert“ ist? Wie gehe ich dann vor? In einem nächsten Schritt werden wir verstärkt Pfarrerschaft und Kirchenmusiker/innen im Umgang mit dem Thema schulen. In den nächsten Jahren wird es dann darum gehen, die Gewaltschutz-Richtlinie der EKD Schritt für Schritt konsequent umzusetzen.
Sie sind Mitglied im Beauftragtenrat der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Wie sieht Ihre Arbeit konkret aus?
CHRISTOPH MEYNS: Wir sind Ende 2018 vom Rat der EKD eingesetzt worden. Seitdem setzen wir den von der Synode der EKD verabschiedeten Elf-Punkte-Plan Schritt für Schritt um. Wir tagen monatlich und sind darüber hinaus wöchentlich per E-Mail miteinander im Kontakt, denn es gibt viele Fragen und Themen zu besprechen. Aktuell hatten wir kürzlich das erste Treffen mit dem Betroffenenbeirat (siehe Seite 34). Ich bin sehr dankbar, dass Betroffene und Angehörige von Betroffenen sich bereitgefunden haben, mit uns gemeinsam dieses Thema zu bearbeiten, denn wir brauchen unbedingt ihre Perspektive, weil es so viele blinde Flecken gibt, auf die eine Institution von selbst nicht kommt.
Vor einem Jahr auf der Synode in Dresden hat die Sprecherin des EKD-Beauftragtenrates, Bischöfin Kirsten Fehrs, in ihrem Bericht von einem persönlichen Lernprogramm gesprochen, das sie absolviert habe. Haben Sie auch sowas erfahren?
CHRISTOPH MEYNS: Das ist mir genauso gegangen. Man wird konfrontiert mit den eigenen Abwehrmechanismen, weil sexueller Missbrauch ein solch monströser Zivilisationsbruch ist, dass man erst einmal denkt: Das kann doch nicht wahr sein. Und wenn man dann den Betroffenen gegenübersteht und ihnen zuhört, wird man gewahr, dass es Realität ist. Es ist eine emotionale Herausforderung und ein emotionaler Lernprozess, das überhaupt an sich heranzulassen. Man muss lernen, sich den Betroffenen und ihrem Leid zu stellen und andererseits zugleich wieder auf die Handlungsebene zu kommen und sich fragen, was wir dafür tun können, dass im Raum der evangelischen Kirche so etwas nicht geschehen kann. Das ist ein ständiger Kreislauf und ein ständiges Lernen.
Was löst es bei Ihnen aus, dass das, was auf der Handlungsebene erreicht wird, den Betroffenen nicht reicht?
CHRISTOPH MEYNS: EKD und Landeskirchen haben nach 2010 viele Maßnahmen in den Bereichen Aufarbeitung, Intervention und Prävention ergriffen. Da sind wir auf einem guten Weg. Darüber hinaus hat der Beauftragtenrat inzwischen den Elf-Punkte-Plan der EKD von 2018 fast vollständig umgesetzt. Aber natürlich müssen weitere Schritte folgen. Wir werden den begonnenen Weg konsequent weitergehen. Wir müssen uns immer wieder von Betroffenen anfragen lassen und uns ehrlich darum bemühen, umzusetzen, was sich umsetzen lässt.
Ein spezifisches Thema ist die kirchliche Gerichtsbarkeit. Dieses System der kirchlichen Disziplinargerichtsbarkeit scheint nicht unbedingt für derartige Fälle geschaffen.
CHRISTOPH MEYNS: Zum einen gilt das Disziplinarrecht nur für Kirchenbeamte und Pfarrerinnen und Pfarrer. Es umfasst nicht privatrechtlich Angestellte, also Diakone, Kirchenmusikerinnen oder Ehrenamtliche. Zum anderen zielt das Disziplinarrecht nicht auf den Umgang mit den Betroffenen, sondern ausschließlich mit dem Täter. Es soll das Vertrauen in die Institution schützen. Deswegen steht das Verhältnis zwischen dem Täter und der Institution im Mittelpunkt, nicht das Verhältnis der Institution zum Betroffenen.
Insofern ist das für Aufarbeitung und Bewältigung sexualisierter Gewalt gar nicht das geeignete Mittel, oder?
CHRISTOPH MEYNS: So ist es, und deswegen haben wir eben die Unabhängigen Kommissionen geschaffen, bei deren Arbeit die Betroffenen und ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. Trotzdem werden wir, wo immer möglich, parallel dazu ein Disziplinarverfahren gegen die Täter eröffnen oder arbeitsrechtliche Schritte einleiten.
Halten Sie es für angemessen, dass es im Disziplinarrecht gar keine Verjährung gibt?
CHRISTOPH MEYNS: Ja, ich halte das für angemessen, weil das Treueverhältnis, das durch die Ordination und die Verbeamtung begründet ist, lebenslang gilt. Unsere Pfarrerinnen und Pfarrer sind an ihre Ordination gebunden, und dann muss es eine Möglichkeit geben, Verhalten, das dem Ordinationsgelübde eklatant widerspricht, entsprechend zu sanktionieren, im Extremfall bis hin zur kompletten Entfernung aus dem Dienst unter Verlust von Bezügen und Versorgungsansprüchen, auch über den Ruhestand hinaus.
Die EKD hat nun beschlossen, eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben. Das stößt bei den Betroffenen auf Kritik, die sich eine deutlichere Aufarbeitung wünschen.
CHRISTOPH MEYNS: Sinn der Studie ist, täterschützende Strukturen und Risiken zu analysieren, um für die Prävention daraus zu lernen. Wir müssen die strukturellen Faktoren erfassen, die im Raum der evangelischen Kirche eine Rolle spielen! Das ist ein Teil der Aufarbeitung. Man kann das eine nicht gegen das andere ausspielen, beides gehört zusammen.
Entschädigungen für erlittenes Unrecht sind ein heikles Thema. Immer wieder gibt es die Klage der Betroffenen, dass die Kirchen keine Entschädigung zahlen wollen. Ist dieser Eindruck richtig?
CHRISTOPH MEYNS: Die Frage von Entschädigungen betrifft zunächst einmal staatliche Verfahren. Bei aktuellen Fällen prüft ein Zivilgericht im Rahmen einer intensiven Beweisaufnahme, ob dem Betroffenen vonseiten des Täters oder der Institution, in deren Verantwortungsbereich der Übergriff stattfand, Schmerzensgeld oder Schadensersatz zusteht. Die meisten Fälle, die bekannt werden, sind jedoch schon lange verjährt, die Täter oft verstorben. Wir sprechen deshalb von individuellen Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der institutionellen Verantwortung von Kirche und Diakonie. Wir können nichts entschädigen, auch weil wir das, was geschehen ist, nicht ungeschehen machen können. Aber wir können versuchen, das Leid zu lindern. Dafür wurden Betroffenen von Kirche und Diakonie seit 2010 insgesamt 74,8 Millionen Euro im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems, des Fonds Heimerziehung und der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie sowie 7,4 Millionen Euro von den Unabhängigen Kommissionen zuerkannt.
Der Kulturbeauftragte der EKD, Johann Hinrich Claussen, hat 2019 in der ZEIT mit Blick auf die Vorfälle in Ahrensburg in den 1980er-Jahren geschrieben, dass „gerade das Versprechen einer zeitgemäßen, unverklemmten, offenen Sexualmoral an manchen Orten zum Tor für postautoritäre Missbrauchsysteme wurde“. Wie sehen Sie das?
CHRISTOPH MEYNS: Das könnte ein Problem gewesen sein. Ich selbst habe den Umgang mit dem Thema Sexualität im Rahmen der evangelischen Jugendarbeit in den 1970er-Jahren allerdings als befreiend erlebt, ohne dass es zu Übergriffen gekommen wäre. Eines gehört jedoch immer dazu: Der Missbrauch von Macht durch die Schaffung von geschlossenen Milieus, der Aufbau von Abhängigkeitsverhältnissen und die perfide Manipulation von Menschen, und dazu kann auch eine bestimmte Form von Sexualmoral instrumentalisiert werden.
Ziel des Prozesses der Aufarbeitung ist, dass möglichst viele Betroffene nachträglich Anerkennung erfahren und mit schlimmen Widerfahrnissen besser leben können. Warum ist die Kirche dazu besonders verpflichtet, mehr als andere gesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel in Schule und Sport?
CHRISTOPH MEYNS: Alle gesellschaftlichen Institutionen sind dazu verpflichtet, sich diesem Thema zu stellen, vergangenes Leid anzuerkennen, aufzuarbeiten und geeignete Präventionsstrategien zu entwickeln. Ich hoffe, dass das, was wir als evangelische und katholische Kirche tun, dazu beiträgt, das Thema insgesamt gesellschaftlich zu enttabuisieren.
Für uns als Kirche gilt darüber hinaus: Der Auftrag zur Verkündigung des Evangeliums impliziert die Verpflichtung zur Glaubwürdigkeit im kirchlichen Handeln. Daraus ergibt sich für mich der Anspruch, alles zu tun, um einen Widerspruch zwischen Wort und Tat zu verhindern. Und wenn man ihn, wie im Falle geschehenen Unrechts, nicht verhindern konnte, dann müssen wir das aufarbeiten und die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen.
Muss die Kirche besonders aufmerksam sein, weil sie eben doch einer „besseren Gerechtigkeit“ (Matthäus 5,20) verpflichtet ist?
CHRISTOPH MEYNS: Ich würde das, worum es geht, ungern „bessere Gerechtigkeit“ nennen. Wir sind eine Kirche im Schatten des Kreuzes, die zur permanenten Umkehr aufgerufen ist. Es steht uns gut an, da demütig zu bleiben. In den kirchlichen Heimen ist das Gleiche passiert wie in den staatlichen. Es hätte eigentlich in der verfassten Kirche keine Form von Übergriffigkeit geben dürfen, es hat sie aber gegeben. Wir müssen uns also weiterhin bemühen, die Gerechtigkeit, die für alle gilt, bei uns im kirchlichen Raum immer besser zu verwirklichen.
Gibt es für Sie auch eine theologische Begründung?
CHRISTOPH MEYNS: Aus dem Evangelium ergibt sich der Anspruch, sich in den Dienst der Nächstenliebe nehmen zu lassen. Der innere Halt, den wir im Wort Gottes finden, zeigt sich in unserer Lebenshaltung und in unserem äußeren Verhalten. Was nützt es, das Evangelium zu verkündigen, wenn wir nicht selbst glauben, was wir predigen, und nicht leben, was wir glauben?
Was wäre Ihr Wunsch, wo die EKD und die Landeskirchen in fünf Jahren stehen sollten, sowohl im Bereich der Prävention als auch bei der Bewältigung des Unrechts?
CHRISTOPH MEYNS: Ich hoffe, dass wir den Weg konsequent weitergehen, den wir angefangen haben. Wenn wir die elf Punkte umgesetzt haben, müssen wir neu wahrnehmen, was dann dran ist. Da hoffe ich sehr auf die Ergebnisse der Studie. Entscheidend ist, dass es gelingt, das Thema „Sexualisierte Gewalt“ als Teil der kirchlichen Arbeit fest zu implementieren und alle, die in der Kirche mitarbeiten, dafür zu sensibilisieren. Die Arbeit an der Prävention sexualisierter Gewalt muss selbstverständlicher Bestandteil der kirchlichen Arbeit sein und weiter gestärkt werden.
Das Gespräch führten Kathrin Jütte und Reinhard Mawick am 24. September in Wolfenbüttel.
Christoph Meyns
Christoph Meyns ist Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Braunschweig und seit 2018 Mitglied im EKD-Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.
Kathrin Jütte
Kathrin Jütte ist Redakteurin der "zeitzeichen". Ihr besonderes Augenmerk gilt den sozial-diakonischen Themen und der Literatur.
Reinhard Mawick
Reinhard Mawick ist Chefredakteur und Geschäftsführer der zeitzeichen gGmbh.