Jeder Suizid ist in seiner Widersprüchlichkeit eine Tragödie, die eine Gesellschaft in Frage stellt. Das Bundesverfassungsgericht feiert stattdessen den Suizid undialektisch als einen Akt der „Entfaltung der Persönlichkeit“, kritisiert Rolf Schieder, Johann-Gottfried-Herder-Gastprofessor an der International Studies University Shanghai und Vice Director am Berlin Institute for Public Theology Humboldt-Universität zu Berlin.