Die kirchliche Dienstgemeinschaft ist ein zentraler Begriff des Arbeitsrechts der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände in Deutschland. Ist dieser Begriff ein genuin nationalsozialistischer und gehört deshalb gestrichen? Ja, meint Jürgen Klute, ehemaliger Sozialpfarrer. Dieser Begriff sei der antigewerkschaftlichen Arbeitsgesetzgebung der Nazis entnommen. Nein, erwidert Dieter Beese, Landeskirchenrat i. R. Der Begriff setze auf eine theologisch grundierte Kommunikation.