Verzichtbarer Schutz

Der Paragraph gegen Religionsbeschimpfungen muss weg
Foto: privat
Das Verbot der Gotteslästerung ist ein Relikt aus Zeiten, in denen Obrigkeit und Religion in unserem Land eng verquickt waren.

Im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland steht der Paragraph 166. Er hat im ersten Absatz folgenden Wortlaut: "Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (...) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Dieser so genannte Blasphemie-Paragraph findet nur selten Anwendung. Ein berühmter Fall ist der des Zeichners George Grosz. Wegen seiner Zeichnung "Christus mit Gasmaske" wurde er 1928 angeklagt und von einem Amtsrichter zu 2000 Reichsmark Strafe oder alternativ zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Berlin hob das Urteil auf, aber das Reichsgericht in Leipzig widersprach der Aufhebung und verwies den Fall ans Landgericht zurück. Zu einem abschließenden Urteil kam es nicht mehr, weil George Grosz 1933 Deutschland verließ.

Der Paragraph 166 StGB ist seit langem umstritten, denn es ist schwer, eine allgemeingültige Definition der Beschimpfung religiöser Bekenntnisse zu finden. Und was ist eine Störung des öffentlichen Friedens? Ist die schreckliche Ermordung der zwölf Redaktionsmitglieder der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo am 7. Januar 2015 letztlich eine Folge davon, dass die Redaktion durch die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed den öffentlichen Frieden gestört hat? Eine absurde Schlussfolgerung!

So absurd aber, wie das nach den Ereignissen in Paris erscheinen mag, ist sie gar nicht: Noch 2006 forderte der damalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber im Verbund mit Vertretern des Erzbistums München eine Verschärfung des Paragraphen 166 StGB. Aktueller Aufhänger war ein mögliches Verbot der mtv-Fernsehserie Popetown, eine längst vergessene geschmacklose Papst-Satire. Aufgekommen aber war die Diskussion bereits einige Monate vorher als Folge der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitschrift Jyllands-Posten. Stoiber wurde 2006 auch von Aiman Mazyek unterstützt, dem heutigen Vorsitzenden des Zentralrates der Muslime in Deutschland. Wenn das Heilige angegriffen werde, "müssen alle zusammenstehen", zitierte Spiegel Online Mazyek damals.

Der Paragraph 166 StGB wurde natürlich nicht verschärft, und es wäre auch fatal, wenn solche Forderungen nach den schrecklichen Ereignissen von Paris erneut erhoben würden. Vielmehr ist es höchste Zeit, dass auch und gerade die Religionsgemeinschaften die Abschaffung des Paragraphen unterstützen. Er ist ein untaugliches Mittel, um Religionen zu schützen, und ein Relikt aus Zeiten, in denen Obrigkeit und Religion in unserem Land eng verquickt waren.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der "Blasphemieparagraph" viele Missverständnisse schafft. Beleidigung und Volksverhetzung sind strafbewehrt und müssen es bleiben, aber spätestens seit Charlie Hebdo muss die Presse- und Kunstfreiheit Vorrang haben vor einem diffusen Schutz religiöser Gefühle. Es wäre ein starkes Zeichen, wenn die großen Kirchen und Religionsgemeinschaften in Deutschland frei nach Friedrich Schiller signalisieren würden: "Den Schutz, Staat, begehr'n wir nicht!"

Foto: Rolf Zöllner

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