Christlich erschossen?

Punktum

Eigentlich erwartet man an dieser Stelle, dass ich etwas über mein Erleben im Großbiotop Deutsche Bahn niederlege. Das ist in der Regel auch so, doch keine Regel ohne Ausnahme, und wie lehrt schon die Themenzentrierte Interaktion (TZI): „Störungen haben Vorrang.“

Eine solche „Störung“ ist eingetreten, und zwar in Gestalt eines guten Freundes, der seinen Hauptwohnsitz ländlich-sittlicher Idylle in Brandenburg pflegt. Er möchte einen syrischen Flüchtling und gläubigen Muslim zum Essen einladen. Bisher waren ihm unter Syrern noch keine Vegetarier begegnet, also wohlan, auf zur Wildannahmestelle mit Metzgerei und Verkauf vor Ort. Nun die große Frage: Darf der muslimische Gast Kostbarkeiten des Wildes zu sich nehmen? Gäbe es in diesem Falle sogar eine Ausnahme vom Schächtgebot?

Mein Freund wollte auf Nummer Sicher gehen, hatte er doch 2016 im Ramadan gelernt, dass sich für Muslime zuweilen Fragen stellen, die sich unsereins kaum denken kann. Die Fastenzeit belastet im Sommer mehr durch das Trink- als durch das Speiseverbot. Ist also ein kühlendes Bad im See erlaubt, obwohl Wasser in Nase, Mund und Ohren eindringen kann? Mein Freund wusste, dass nämlicher Syrer sich damals bei einem Imam erkundigt hatte und der ihm das Baden im See erlaubte. Dieser Imam gab nun auch einen positiven Bescheid zum Wildverzehr. Allerdings gelte es drei Regeln einzuhalten. Erstens: Wildschwein geht gar nicht (na klar!); zweitens: Das Wildtier darf nicht selbst Tiere gefressen haben, es bleibt also offen, ob man Wölfe und Füchse auf den Speiseplan setzen darf, und schließlich drittens: Der Schütze des Wildes müsse ein „Buchbesitzer“ sein, also ein Muslim, Christ oder Jude.

Lassen wir die Statistiken der Religionszugehörigkeit in Ostdeutschland im Allgemeinen und unter Jägern im Besonderen vor unser geistiges Auge treten, und erinnern wir uns an die Versuche des Bundeslandwirtschaftsministeriums, bei Agrarprodukten eine lückenlose Herkunftskette zu knüpfen. Alles schwierig genug. Jetzt soll man also auch noch die Hirschkalbkeule mit dem Gütestempel „christlich erschossen“ zweifelsfrei feststellen können! Aber selbst, wenn das gelänge, bestünde da nicht die Gefahr, dass verkaufstüchtige Atheisten ein falsches Glaubensbekenntnis ablegen? Oder sich auf die Taufe ihrer Großmutter berufen? Neue Zweifel, wohin man schaut!

Mein Brandenburger Freund, dem eines der besagten Bücher etwas bedeutet, überlegte, ob er selbst einen Jagdschein erwerben sollte. Dann besann er sich des Rates seines Orthopäden, der ihm aus gichtvorbeugenden Gründen sowieso Zurückhaltung in Sachen Fleisch empfohlen hatte, und entschied sich für vegetarisches Essen. Für den syrischen Gast, einen bekennenden Süßschnabel, lässt sich der Schwerpunkt sowieso auf die Nachspeisen legen. Aber Vorsicht! Ich muss ihn warnen: Auch hier steckt das Schwein im Detail sprich: Gelatine.

Reinhard Mawick

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.

Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Meinung"