„Fräulein Pfarrer“ half unermüdlich

In der Schweiz ließ man evangelische Theologinnen viel früher an den Altar als in Deutschland
Konferenz von Theologinnen aus der ganzen Welt in Amsterdam 1948.
Foto: Baarn NL 1948: AGoF Worblaufen, B 90
Konferenz von Theologinnen aus der ganzen Welt in Amsterdam 1948.

Die frühen Theologinnen aus der Schweiz hatten vor rund einhundert Jahren im Vergleich zu ihren deutschen Kolleginnen einen Vorsprung bei der Emanzipation in der Kirche – und sie halfen ihren Schwestern in Deutschland mit viel Zuspruch und Unterstützung auf die Sprünge. Eine kaum bekannte Geschichte internationaler Frauensolidarität erzählt der Schweizer Publizist und Autor Pierre Aerne.

Es ist ein erfreuliches Zeichen reger Anteilnahme, dass sich eine wachsende Zahl deutscher Zeitschriften, darunter namhafte Frauenblätter, mit der Tatsache des Theologiestudiums von Frauen in der Schweiz beschäftigen.“ Das stand am 25. Juli 1918 in der beachteten liberalen Zeitschrift Die Christliche Welt aus Marburg. Autorin war Rosa Gutknecht (1885 – 1959), die im Jahr zuvor als erste Schweizerin das Theologiestudium abgeschlossen hatte. Unter dem Titel „Vom Theologie-Studium der Frauen“ informierte sie über die rechtliche und praktische Situation der Theologinnenarbeit. Einzig die Zürcher Kantonalkirche hatte zu diesem Zeitpunkt Theologinnen zur „Aushilfe im Kirchendienst“ zugelassen. Dies umfasste auch den Predigtdienst. Praktisch haben Gutknecht und ihre Studienkollegin Elise Pfister (1886 – 1944) zwischen April 1917 und September 1918 an zwölf Orten in der Deutschschweiz Gottesdienstvertretungen übernommen, die stets „warmes Wohlwollen“ fanden, wie Gutknecht in der Christlichen Welt schrieb. Sie folgerte: „Das Bedenken gegen das öffentliche Auftreten der Frau ist grade im Pfarrerberuf am wenigsten begründet.“

Die ganz frühen Theologinnen aus der Schweiz hatten vor rund hundert Jahren im Vergleich zu ihren deutschen Kolleginnen einen Vorsprung bei der Emanzipation in der Kirche. Und sie halfen ihren Schwestern in Deutschland mit viel Zuspruch und Unterstützung auf die Sprünge. Dabei war das Ziel für Elise Pfister schon im Februar 1917, wie sie notierte, ganz klar: „Da das Pfarramt das allseitigste und reichste Wirkungsgebiet verleiht, ist und bleibt unser höchstes Ziel, einst neben den Pfarrern als Pfarrerinnen mit gleichen Rechten und Pflichten zu wirken.“ Also: Gleichstellung mit den Männern von Anfang an. Zu lesen war das in der renommierten Monatszeitschrift Die Frau, die von den beiden großen deutschen Frauenrechtlerinnen Gertrud Bäumer und Helene Lange herausgegeben wurde.

Ernsthaft berufen

Die Fortsetzung der Geschichte: Der Zürcher Kirchenrat war tief beeindruckt vom ausgezeichneten Studienabschluss und der Ernsthaftigkeit der Berufung von Gutknecht und Pfister. Die eigene Berufung war das zentrale Argument der Schweizer Theologinnen für die Frauenordination. Der Kirchenrat ordinierte die beiden ehemaligen Lehrerinnen am 27. Oktober 1918 zusammen mit vier Männern zum „geistlichen Amt“. 1919 traten die beiden Theologinnen in Zürich ins Pfarramt – allerdings in gemeindeeigenen Pfarrstellen und nicht wie vorgesehen auf eine ordentliche, vom Kanton Zürich bezahlte Pfarrstelle wie die Männer. Dazu hätte in einer staatlichen Volksabstimmung das Kirchengesetz geändert werden müssen, was damals chancenlos war.

Dennoch: Noch nicht gleichgestellt, aber den Männern gleichwertig, leisteten die Schweizer Theologinnen vollwertige Arbeit im Pfarramt. An Zürich orientierten sich fortan die anderen Kantonalkirchen, als sie die Tätigkeit der Theologinnen regelten. In den meisten konnten sie die pfarramtlichen Amtshandlungen ausführen und wurden ordiniert. Allerdings hätten die Kantonalkirchen ihren Handlungsspielraum noch viel besser zugunsten der Theologinnen wahrnehmen können. Eine Kantonalkirche verweigerte ihnen jegliche Tätigkeit. In den langen 1960er-Jahren wurde dann die Gleichstellung, die Zulassung zum vollen Pfarramt, in den Kantonalkirchen mit einem Ja-Anteil zwischen 65 und 97 Prozent eingeführt. Wie in der direkten (Kirchen-)Demokratie üblich, geschah das in kirchlichen oder staatlichen Volksabstimmungen. Die Theologinnen Gutknecht und Pfister waren die mutigen Vorreiterinnen dieser Entwicklung. Aber ihr Weg war lang. Kriegsbedingt studierten sie einzig in Zürich. Erst Theologinnen der zweiten Generation (die um 1905 Geborenen) studierten in Deutschland, hier knüpften sie mit ihren Kommilitoninnen enge Kontakte, die sich später auszahlen sollten.

Beliebter Studienort für die Schweizer Theologinnen in Deutschland war Marburg, eine Hochburg des theologischen Liberalismus. Hier erschien die vom liberalen Theologieprofessor Martin Rade redigierte Christliche Welt, die immer wieder Beiträge zur Theologinnenfrage publizierte. In Marburg gründeten Theologiestudentinnen 1925 den bis heute sehr aktiven deutschen Theologinnenkonvent. An der Lahn studierte 1926/27 die Zürcherin Verena Stadler (1904 – 1999), hier trat sie dem Konvent bei und nahm 1926 an der Jahresversammlung teil.

Zweifellos hat Stadler ihren Kommilitoninnen von „Frl. Pfarrer“ Rosa Gutknecht am Zürcher Grossmünster, wo sie konfirmiert wurde, und der Theologinnenarbeit in der Schweiz erzählt. Stadler war zeitlebens mit den deutschen Theologinnen Änne Schümer (1904 – 1982) und Elisabeth von Aschoff (1904 – 2004) befreundet. Die drei gehörten zur Minderheit, die sich für die Zulassung zum vollen Pfarramt einsetzte.

Halbe Gleichberechtigung

Der Konvent hatte sich jedoch in seinen Richtlinien auf die Schaffung „eines neuen Amtes“ festgelegt, das sich weder mit dem Arbeitsgebiet „einer Sozialbeamtin noch mit dem des vollamtlichen Gemeindepfarrers (Gemeindeleitung)“ deckte. Diese Richtlinien schickte der Konvent auch der Evangelischen Kirche der Altpreussischen Union (ApU), die sie im Vikarinnengesetz von 1927 umsetzte. Dieses Gesetz wurde zum Vorbild der anderen Landeskirchen: „besonderes Frauenamt“ (Amt sui generis) mit Wortverkündigung, Unterricht und Seelsorge an Frauen, Mädchen und Kindern statt Gleichstellung (volles Pfarramt). Die Frage kann gestellt werden, ob die Frauenordinationsgeschichte in Deutschland nicht anders verlaufen wäre, wenn zu Beginn die unierte ApU, die weitaus größte deutsche Landeskirche der Weimarer Republik, Frauen gleichwertig behandelt, das heißt sie ordiniert und zu den pfarramtlichen Amtshandlungen zugelassen hätte.

Wie auch immer, jedenfalls führten die Spannungen im Theologinnenkonvent zwischen Mehrheit (Amt sui generis) und Minderheit (volles Pfarramt) 1930 zur Spaltung und zur Gründung der Vereinigung Evangelischer Theologinnen. Mit dabei war wiederum Verena Stadler, die am 30. Dezember 1930 den Theologen Walter Pfenninger heiratete. Getraut wurden sie von Änne Schümer in der Zürcher Kirche St. Jakob. Auch das war damals möglich bei den Schweizer Reformierten. Die lutherische Theologin Meta Eyl (1893 – 1952) aus Hannover, Vorsitzende des Theologinnenkonventes, hatte die genannten Freiräume zutreffend mit dem presbyterialen Kirchenaufbau und dem „loseren Amtsbegriff (Betonung des Laienamtes)“ erklärt.

Wie aber sah die konkrete Arbeit der Schweizer Pfarrerinnen aus? 1934 wurde in den Mitteilungen des deutschen Theologinnenkonventes das Pflichtenheft von Marie Speiser (1901 – 1986), Pfarrerin in einer Agglomerationsgemeinde in der Berner Kantonalkirche, abgedruckt: regelmäßige Predigt, kirchlicher Unterricht, Seelsorge in Gemeinde und Spital, Beerdigungen, Trauungen, Nottaufen und Krankenkommunion. Abendmahl, Taufen und Konfirmation blieben bis 1942 den Pfarrern vorbehalten. Das war eine klare Diskriminierung.

Erhellender ist aber der andere Blick: Hinter der Diskriminierung steckte eine inkohärente Theologie. Denn nach reformiertem Verständnis sind Wortverkündigung und Sakramente gleichwertig, und es besteht kein Unterschied zwischen Abendmahl in der Kirchgemeinde oder im Spital, Gemeinde ist Gemeinde. Die Herren Theologen hätten ihre Bekenntnisse besser lesen müssen, auch wenn die Schweizer Kantonalkirchen im 19. Jahrhundert ihren verpflichtenden Charakter für Ordinierte und Gemeinde abgeschafft hatten.

Beim Vergleich von Speisers Pflichtenheft mit den deutschen Verhältnissen würde sich, so die Mitteilungen, bei manchen Theologinnen ein „leises Neidgefühl“ einstellen. Das aber werde überdeckt von „der starken, aufrichtigen Freude, dass einer Theologin wieder einmal so reiche Arbeitsmöglichkeiten gegeben und ihr die Türen in ihrem Amt so weit aufgetan werden“.

Marie Speiser nahm im Schweizer Theologinnenverband – erst 1939 gegründet und 2001 wieder aufgelöst – die Funktion einer Außenministerin ein. Das zeigte sich nach Kriegsende. Nachdem ein großer Teil der deutschen Pfarrer zum Kriegsdienst eingezogen worden war, wurden sie ab 1941 von zahlreichen Theologinnen im Pfarrdienst vertreten. Ihre aufopferungsvolle Arbeit wurde von den Gemeinden und einzelnen Kirchenbehörden sehr geschätzt. So „entstand in jenen Jahren der Beruf der Pfarrerin“ (Christiane Drape-Müller).

Doch als nach Kriegsende Hunderte von Pfarrern aus Kriegsdienst und -gefangenschaft zurückkehrten oder aus den Ostgebieten vertrieben wurden, verdrängten sie die Pfarrerinnen wieder von ihren Stellen. Marie Speiser erinnerte auf der Jahresversammlung des Schweizer Theologinnenverbandes von 1946 an die Not der deutschen Kolleginnen. Es wurde ein „Sympathieschreiben“ an die badischen Kolleginnen beschlossen, zu denen Speiser engen Kontakt pflegte.

Im Advent kamen aus der Schweiz Kleider, Schuhe, Strümpfe und Wäsche sowie ein Brief, den sie und eine Berner Kollegin im Namen der Schweizer Theologinnen unterzeichneten. In diesem auch heute noch berührenden Dokument wurde die doppelte Not der Schwestern offen benannt: „Die Sorge um das tägliche Brot und die Frage nach dem letzten Sinn jenes Nein, das umso härter trifft, als Ihr Euch ganz, mit Leib und Leben, dem Kampf für Christus hingabt.“

Hierauf folgte nicht einfach billiger Trost. Das stehe ihnen, „die solche Drangsal in keiner Weise durchgemacht haben“, nicht zu, sondern es wurde in „herzlicher Fürbitte“ der Kolleginnen gedacht und auf diese Weise aktive Solidarität ausgedrückt. Für die Verfasserinnen stand fest: „Euer standhaftes Wirken damals und Euer wartendes Zurseitestehen heute ist Dienst; denn auch Warten und Beten ist Dienst am Kommen des Reiches Gottes.“ Das Wort von Paulus in Römer 8,38f. solle einer jeden „Trost und Wahrheit werden“.

Gefülltes Warten

Im März 1947 dankten die badischen Theologinnen den Schweizer Theologinnen nochmals für die materielle und geistliche Hilfe. Für sie war „das Warten gefüllt mit dienen-dürfen“. Jede von ihnen habe eine Aufgabe: im Religionsunterricht oder in der Frauen- und Jugendarbeit. Und selbst wenn sie ganz aus dem Dienst der Landeskirche entlassen worden wären: „Handlanger Christi darf man jederzeit und überall sein.“ Direkt an die kriegsunversehrten Schweizerinnen waren die Worte gerichtet: „Wir denken es uns auch nicht allezeit leicht, heute äußerlich unangefochten und besitzend zu sein. Auch der Verwalterdienst hat seine Verantwortung und seine Gefahr ebenso wie der Dienst des Verzichtens.“

1948 weilte Grete Gillet (1895 – 1970), die langjährige Leiterin des badischen Theologinnenkonvents, auf Urlaub in der Schweiz. Die Schweizer Theologinnen schenkten ihr einen damals sehr kostspieligen modernen Hörapparat. In den folgenden Jahrzehnten kam es nicht mehr zu offiziellen Kontakten. Erst Anfang der 1980er-Jahre wurden einzelne Theologinnen aus der DDR zur Jahresversammlung des Schweizer Theologinnenverbandes eingeladen.

Und die Fortsetzung der Frauenordinationsgeschichte in Deutschland: Nach dem Zweiten Weltkrieg erließen mehrere Landeskirchen Vikarinnengesetze mit dem Amt sui generis, die an die Regelung der Theologinnenarbeit der Zwischenkriegszeit anschlossen. Hierauf folgten Pfarrerinnen- beziehungsweise Pastorinnengesetze, die den Theologinnen die Ausübung von Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung erlaubten und die Ordination vorsahen.

Die Landeskirchen von Anhalt, Pfalz (beide uniert) und Lübeck (lutherisch) machten 1958 den Anfang. Entscheidend für den weiteren Verlauf war die Annahme des Pastorinnengesetzes 1963 in Hannover, der größten lutherischen Landeskirche. Nun gab es kein Zurück mehr, allenfalls konnte die Einführung der Frauenordination wie in Bayern bis 1975 hinausgezögert werden. Mit diesen Gesetzen war Gleichwertigkeit, aber immer noch keine volle Gleichstellung mit den Männern erreicht. Diese erfolgte erst in den 1970er-/1980er-Jahren oder noch später, als die Pastorinnengesetze abgeschafft und die Pfarrerinnen in die Pfarr(er)gesetze integriert wurden. Die Landeskirche Schaumburg-Lippe setzte den Schlusspunkt. Das war 1991.

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