Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland ein Straftatbestand nach Paragraf 218. Bis zur zwölften Schwangerschaftswoche bleibt er straffrei, wenn die Frau eine Pflichtberatung bei einer staatlich anerkannten Stelle nachweisen kann. Der Paragraf muss weg, meint Antje Schrupp, Politikwissenschaftlerin und Präsidiumsmitglied der Evangelischen Frauen in Deutschland e. V. Ihr widerspricht Thomas Rachel, CDU-Bundestagsabgeordneter und EKD-Ratsmitglied.