Starke Zeichen

Überlegungen zu einer neuen evangelischen Friedensethik
Demonstranten gegen den Krieg in der Ukraine auf dem Roncalliplatz in Köln am 13. März 2022.
Fotos: picture alliance
Demonstranten gegen den Krieg in der Ukraine auf dem Roncalliplatz in Köln am 13. März 2022.

Macht der Überfall auf die Ukraine eine Neupositionierung der evangelischen Kirche in der Friedensethik nötig? Der Münchner Theologieprofessor Reiner  Anselm, Vorsitzender der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD, die Wilhelmshavener Militärpfarrerin Katja Bruns und der Koblenzer Militärdekan  Roger Mielke entwickeln in einem gemeinsamen Text erste Perspektiven.

Was sehen wir? Läuft der Film nicht viel zu schnell? Wir versuchen noch, das Drehbuch zu verstehen. „Es ist wie Herr der Ringe, nur in echt“ wird ein ukrainischer Journalist zitiert. Am 24. Februar haben die russischen Streitkräfte in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg die Ukraine überfallen.

Die Dynamik seitdem ist atemberaubend. Unter dem Eindruck der Echtzeitbilder von den Kriegsschauplätzen ist auch die öffentliche Meinung umgeschwenkt. Plötzlich ist die Zustimmung für Waffenlieferungen an die Ukraine überwältigend. Wir sind zutiefst irritiert und versuchen mühsam, uns zu orientieren angesichts der Flüchtlingsströme und des unabsehbaren Leids. Vor uns liegen die Trümmer der europäischen Sicherheitsordnung.

Für uns in Deutschland ist das unbequem, weil Gewissheiten ins Wanken kommen. Zudem hatten wir uns über Jahrzehnte daran gewöhnt, die Verantwortung für unsere Sicherheit weitgehend an andere zu delegieren. Dazu kommt: Nun spätestens ist uns klar geworden, dass die globale Friedensordnung insgesamt in die Krise geraten ist. Solange Konflikte weit genug weg waren, konnten wir das noch ignorieren.

Nun aber zeigt sich: Kiew und Kabul gehören zusammen. Der Krieg in der Ukraine und der Rückzug des Westens aus Afghanistan stehen für die Krise des westlichen Ordnungsmodells. So haben sich die USA schon während der zweiten Amtszeit Obamas aus der Rolle des Garanten der rechtsbasierten internationalen Ordnung zurückgezogen. Ihr Agieren ließ zudem einen klaren moralischen Kompass oft vermissen. Mit einem gewissen Recht wurde darauf hingewiesen, dass die internationale Rechtsordnung faktisch die Signatur westlicher Vorstellungen trägt und die globale Hegemonie der USA verkörpert. Gerade an vielen Orten im globalen Süden ist diese Sicht mittlerweile verbreitet.

Dies bedeutet aber nicht, dass die Idee einer globalen Ordnung insgesamt obsolet wäre. Sie sollte nur vorrangig als moralische, nicht als rechtliche konzipiert werden: Denn so wenig wirksam sich das Völkerrecht in seiner Fähigkeit zur Konfliktbewältigung erweist, so sehr zeigt sich, dass der Maßstab der Gerechtigkeit nicht beliebig ist. In der UN-Vollversammlung haben 141 Staaten die Aggression der russischen Streitkräfte verurteilt.

Baustelle Friedensethik

Aufgabe evangelischer Friedensethik ist es, gesellschaftliche Prozesse und politische Entscheidungen kritisch und konstruktiv zu begleiten, die Gewissen zu schärfen und zu beraten. Das ist mehr als kirchliche Identitätspolitik. Denn das Leitbild des „gerechten Friedens“ (EKD-Friedensdenkschrift von 2007) beansprucht, eine „Optik“ bereitzustellen, mit der wir auch Konflikte beschreiben und verstehen können. Bewährt sich dieses Leitbild gegenwärtig?

Vergegenwärtigen wir uns kurz seine vier Kernsätze: Gerechter Friede geht erstens von der vorrangigen Option der Gewaltlosigkeit aus, versteht zweitens Frieden als einen mehrdimensionalen Prozess, spricht drittens von „Frieden durch Recht“ und akzeptiert viertens einen begrenzten Einsatz rechtserhaltender Gewalt als „ultima ratio“. Charakteristisch für diesen Entwurf eines liberalen, kooperativen Rechtsfriedens ist ein erstaunliches Zutrauen in die Funktionsfähigkeit der internationalen Rechtsordnung.

Doch was geschieht, wenn sich ein Aggressor nicht mehr als Rechtsgenosse versteht und damit die grundlegende Bestimmung des Rechts, wechselseitig zu verpflichten, aufgegeben wird? Dann geht es nicht mehr nur um eine Frage der Rechtsdurchsetzung. Das Rechtsverhältnis selbst ist gekündigt. Das macht skeptisch gegenüber einer zu engen Bindung der Friedens­ethik an das Völkerrecht. Damit ist das Leitkonzept der Rechtsförmigkeit des Friedens nicht selbst schon obsolet geworden, aber es kann nur als kontrafaktisches Prinzip gelten. An diesem Punkt muss das Leitbild des gerechten Friedens weiterentwickelt und vor allem gegen mögliche Einseitigkeiten geschützt werden. Was bedeutet das?

In seinem Buch Die Möglichkeit der Normen bezeichnet der Verfassungsrechtler Christoph Möllers Normen als „Praktiken des Kontrafaktischen“. Normativität zeichnet, so Möllers, positiv bestimmte Möglichkeiten aus. Normativität ermög­licht Distanznahme. In dieser Perspektive, die den Gedanken des Völkerrechts als moralisches Ideal vom positiven Recht absetzt, ist auch die Norm des Friedens gebunden an eine Praxis des Kontrafaktischen. Das ist höchst bedeutungsvoll, denn so können auch die biblischen Bilder und geistlichen Praktiken des Friedens gewürdigt werden, ohne sich einer illusionslosen Wahrnehmung des „Faktischen“ zu verschließen. Sie halten die Möglichkeiten vor, aus denen der Frieden entstehen kann. Diese „Dispositive des Friedens“ eröffnen den Raum, sich der komplexen Realität nicht zu verschließen. Ein solcher Realismus ist für evangelische Friedensethik unverzichtbar.

Konkret: Natürlich wurde das Recht der Ukraine auf freie Bündniswahl und politische Selbstbestimmung in internationalen Verträgen auch von Russland anerkannt. Gleichwohl: Ein Recht zu haben ist eines, das Recht in Anspruch zu nehmen und vor allem auch durchsetzen zu können, ist ein anderes. Friedensethischer Realismus aber lehrt uns, anzuerkennen, dass das Drehbuch des jetzigen russischen Eroberungsfeldzugs gegen die Ukraine spätestens seit der Annexion der Krim im Jahr 2014 antizipiert werden konnte.

Der liberale, nach dem Modell einer internationalisierten nationalen Rechtsordnung modellierte Friedensbegriff muss, das ist eine Schlussfolgerung, deutlicher auf seine Kontexte bezogen werden. Die ehrwürdigen Leitworte der evangelischen Friedensethik waren ihrerseits an sehr spezifische Kontexte gebunden. „Frieden schaffen ohne Waffen“, “dem Geist und der Logik der Abschreckung absagen”, „Stell dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin“ – angesichts der Lage in der Ukraine illustrieren diese Sätze eher die Erpressbarkeit der westlichen Staatengemeinschaft als die Macht der Gewaltlosigkeit. Die Frage etwa, ob und in welchen Grenzen eine Verpflichtung besteht, der Ukraine Nothilfe zur Selbstverteidigung zu leisten, beantworten sie nicht.

Die notwendige Weiterentwicklung muss zudem einer Verkürzung des Leitbilds vom gerechten Frieden entgegentreten. So haben sich in einer Reihe evangelischer Synoden inzwischen Meinungsmehrheiten ausgebildet, die eine grundsätzlich pazifis­tische Reinterpretation der evangelischen Friedensethik auf den Weg gebracht haben. Das ist nur möglich, wenn man den fragilen und doch von viel Realismus getragenen Kompromiss aufkündigt, der in der Friedensdenkschrift 2007 zwischen den friedensethischen Traditionslinien eines pflichtenethischen Rigorismus einerseits und einer güterethischen Verantwortungs­ethik andererseits gefunden war.

Moralische Problemfelder

Ein kategorischer Pazifismus kann wohl nur plausibel erscheinen, wenn in einer Synode kaum mehr Menschen sitzen, die konkrete Verantwortung etwa in Politik, Militär und Verwaltung tragen und ihre Kompetenzen für die Schärfung und Eingrenzung von moralischen Problemfeldern in konkreten Szenarien einbringen können. So gibt es keine Rückkopplungen zwischen friedensethischer Urteilsbildung und praktischen Entscheidungsprozessen mehr. Diese Entkopplung kann nur noch rückwirkend beklagt werden – sowohl von denen, die sich in ihren Entscheidungsprozessen als Christinnen und Christen allein gelassen fühlen, als auch von denen, deren Appell zu verhallen scheint.

Welche Aufgaben stehen also nun für die evangelische Friedensethik an? Neben die liberale Perspektive der Kooperation muss eine realistische Perspektive treten, die mit der Wirklichkeit und Wirksamkeit von machtformierten Auseinandersetzungen rechnet und dem Prinzip des Gleichgewichts einen angemessenen Raum gibt. Das Recht auf Selbstverteidigung (Artikel 51 UN-Charta), die Verpflichtung von Staaten, ihre politische Ordnung und ihre Bevölkerung gegen Bedrohungen zu schützen, müssen gewürdigt werden.

Gleichzeitig gilt es aber auch, die Grenzen und den Preis der Selbstverteidigung abzuwägen. Dazu gehört die Reflexion auf das Recht und die Verpflichtung zur Nothilfe – und deren Grenzen. Niemand ist zu einer Nothilfe verpflichtet, die ihn selbst einer tödlichen Bedrohung aussetzen würde. Was als Nothilfe gedacht war, kann zudem leicht in eine Unsicherheitsspirale hineinführen und damit zur Eskalationsfalle werden. Eine wirklichkeitsgesättigte Friedensethik weiß um derartige Unschärfen. Sie respektiert damit zugleich, dass das Politische nur in umgrenzten Räumen gestaltet wird. Dies ist zu sagen vor allem angesichts der Tendenz eines kosmopolitisch konzipierten Rechtsfriedens, der als einheitliche Ordnung zu denken ist, im Prinzip als „Weltinnenpolitik“ (Carl Friedrich von Weizsäcker).

Eine Epochenzäsur

Mit John Rawls und Martha Nussbaum ist darauf hinzuweisen, dass zum Liberalen in erster Linie Individualität gehört, erst in zweiter Linie Universalität. Der Gedanke ist an evangelische Vorstellungen ohne weiteres anschlussfähig: Als Einzelne stehen wir im Glauben, und aus diesem gewinnen wir die Einsicht, alle gleichermaßen Geschöpfe zu sein. Friedensethik konzipiert daher das Miteinander der Einzelnen – im Politischen: das Miteinander der Nationalstaaten, ohne von einer übergeordneten Gemeinschaft auszugehen.

Zur gegenwärtigen Epochenzäsur gehört auch das Ende des liberalen Interventionismus. Zwanzig Jahre Krieg in Afghanistan haben eine desaströse Spur der Gewalt hinterlassen. Die Konsequenz muss eine heilsame Selbstbegrenzung auf das Mögliche sein. Trotz aller Machtdiffusion bleiben die Nationalstaaten und ihre regionalen Zusammenschlüsse die entscheidenden Zentren politischer Handlungsfähigkeit. Sie allein werden demokratisch kontrolliert. Damit verbindet sich die Einsicht, dass die Europäer für ihre eigene Sicherheit sorgen müssen, auch wenn eine „strategische Autonomie“ außer Reichweite liegt.

Angesichts der nuklearen Drohungen gilt es, nüchtern anzuerkennen, dass eine Sicherheitsordnung ohne atomare Abschreckung gegenwärtig kaum denkbar ist. Abschreckung heißt: Ein Aggressor muss zu dem Schluss kommen, dass der Preis für eine militärische Konfrontation untragbar ist. Diese Einsicht bedeutet keineswegs eine unkritische Affirmation nuklearer Strategien. Es wird genau zu prüfen sein, wie man den Einstieg in eine Eskalationsspirale vermeiden kann – und dies nicht nur mit Blick auf Atomwaffen. Gerade hier muss das Konzept „rechtserhaltender Gewalt“ weiterentwickelt werden.

Wenn der Gedanke rechtserhaltender Gewalt und das Recht auf Selbst­verteidi­gung ernst genommen wird, brauchen die Streitkräfte auch mit Blick auf ihre militärische Kernaufgabe mehr Rückhalt in der Öffentlichkeit, auch in der kirchlichen Öffentlichkeit. Für die Soldatinnen und Soldaten ist es wichtig, dass sich die demokratische Öffentlichkeit mit ihnen identifiziert. Und umgekehrt: Das Gemeinwesen braucht Köpfe und Kräfte in der Armee, die der hohen Kompetenz und Motivation derjenigen, die zivilen Friedensdienst leisten, in nichts nachstehen.

Sodann: Für die Verteidigung wird eine solide finanzierte Bundeswehr gebraucht, die technologisch fortgeschrittensten Waffen sowie eine leistungsfähige Rüstungsindustrie. Eine umstandslose moralische Ächtung der Waffenproduktion verbietet sich vor diesem Hintergrund von selbst. Das heißt nicht, eine restriktive, strikt am Ziel der Selbstverteidigung orientierte Haltung zu Waffenexporten aufzugeben. Nötig ist allerdings eine neue strategische Debatte zur Einbettung militärischer Mittel in politische Zwecke.

Das stellt auch die Frage: In welche politische Ordnungsvorstellung können wir diese Überlegungen bündeln? Der Journalist und Politikwissenschaftler Thomas Kleine-Brockhoff spricht von einem „robusten Liberalismus“. Die freiheitlichen Demokratien sollen sich ihrer menschenrechtlichen Bindungen bewusst sein, der Freiheit und politischen Selbstbestimmung verpflichtet, dabei aber die eigenen Grenzen ernst nehmen. Ein Verzicht auf ein womöglich machtbasiertes weltweites Ausgreifen dieser Ideen macht diese nur attraktiver.

„moral imaginations“

Wie könnte man sich nun die Konturen eines solchen „robusten Liberalismus“ im Horizont einer evangelischen Friedens­ethik vorstellen? In ihrem Zentrum sollte die Spannung stehen, einerseits den alle Räume und Zeiten übergreifenden Anspruch des Evangeliums ernst zu nehmen, andererseits aber die kosmopolitischen Entwürfe mit einer deutlichen Reserve zu betrachten.

Quelle des Universalismus evangelischer Friedensethik sind die großen biblischen Erzählungen und Bilder des Friedens, wie sie in jahrhundertelanger und bis in die Gegenwart währender Aneignung und Re-Interpretation immer wieder wirksam geworden sind. Liturgien und Gottes­dienste zehren von diesen Bildern, aber sie reichen weit über den engeren Kreis der kirchlich Engagierten hinaus. Sie sind „moral imaginations“ (Oliver O’Donovan) und damit auch wichtige gesellschaftliche Ressourcen. In die Sprache der Glaubensreflexion übersetzt heißt dies: Das eigentliche Wort, das opus proprium, des Evangeliums ist ein Wort des Friedens – zwischen Gott und Menschen und unter den Menschen. In kreuzestheologischer Perspektive wird das Böse nicht durch Gewalt überwunden. Es wird durch das Leiden, Sterben und Auferstehen Jesu Christi besiegt.

Daher sind die Verfeindungen dieser Weltzeit keine endgültigen Festlegungen. Sie sind in einer eschatologischen, auf das Ende dieser Weltzeit bezogenen, Klammer zu verstehen: Gottes versöhnendes Handeln setzt sich durch. Die Stimme eines christlichen Pazifismus bringt mit größtem theologischen und spirituellen Recht die Perspektive der Gewaltfreiheit zur Sprache.

Gleichwohl hat dieses Wort des Friedens seinen Platz in einer Welt, die zutiefst von Gewalt gezeichnet ist. Evangelische Friedensethik versteht die sozialen und politischen Institutionen als Kooperationsordnungen, die Gewalt begrenzen und damit Leben in „Recht und Frieden“ ermöglichen (Barmen V). In diesem Horizont hat geordnete politische und im Grenzfall militärische „Gewalt“ einen legitimen Ort. Dietrich Bonhoeffers Theologie lehrt, immer wieder die prekäre Balance zwischen einer unverstellten Wahrnehmung des Wirklichen und der öffnenden Perspektive des Evangeliums zu suchen.

Die Heidelberger Thesen zur Friedens-ethik von 1959 fassten das in den Gedanken einer „Komplementarität“ von pazifistischem Friedenszeugnis und gewalt­bewehrter politischer Ordnung. Diese aus der Physik geschöpfte Metapher mag zu harmonisierend sein, wichtig ist aber die Mahnung, die jeweils andere Seite nicht zu vergessen. Und es braucht starke Zeichen, die die Vorläufigkeit unseres menschlichen Ringens um Frieden inmitten von Gewalt deutlich machen – gerade an Orten und in Situationen, die gegenwärtig von Gewalt, Konflikt und Krieg gezeichnet sind. 

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Foto: Evangelisches Militärpfarramt Wilhelmshaven II

Katja Bruns

Dr. Katja Bruns ist Militärpfarrerin beim Evangelischen Militärpfarramt Wilhelmshaven II.

Foto: privat

Roger Mielke

Dr. Roger Mielke, geboren 1964, ist Militärdekan am Zentrum Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz und Lehrbeauftragter an der Universität Koblenz und der Universität der Bundeswehr München. Der Theologe und Sozialwissenschaftler war von 1994-2012 Jahre Gemeindepfarrer am Mittelrhein, und von 2012-2018 Oberkirchenrat im Kirchenamt der EKD und Geschäftsführer der Kammer für Öffentliche Verantwortung.


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