Hilfe beim Mord

Wie sich der Propst von Cölln, Walter Hoff, einer Bluttat rühmte
Pfarrer Walter Hoff bei einer Feldpredigt vor SA-Männern 1932/33.
Foto: Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz
Pfarrer Walter Hoff bei einer Feldpredigt vor SA-Männern 1932/33.

Auf den freigelegten Grundmauern der St. Petri-Kirche im Zentrum der Hauptstadt wird derzeit das Drei-Religionen- Gotteshaus „House of One“ errichtet. Die St. Petri-Kirche aber war die Wirkungsstätte eines evangelischen Pfarrers, der stolz darauf war, jüdische Menschen in Osteuropa eigenhändig ermordet zu haben, wie der Historiker Manfred Gailus schildert.

Am 27. Mai 2021 erfolgte die feierliche Grundsteinlegung zur Errichtung des House of One an der Gertraudenstraße in Berlin-Mitte. Auf den freigelegten Grundmauern der ehemaligen St. Petri-Kirche im Zentrum der deutschen Hauptstadt entsteht, so der Plan, ein gemeinsames Bethaus mit separaten religiösen Räumen für Juden, Christen und Muslime. Das ist ein ebenso utopisches wie sympathisches Projekt, dem man angesichts der überlieferten Konkurrenz und häufig gewalttätigen Konfrontationen zwischen den drei monotheistischen Religionen gern Erfolg wünschen möchte.

Von 1936 bis 1945 wirkte an der St. Petri-Kirche als Propst von Cölln Walter Hoff (1890 – 1977). Unter allen evangelischen Theologen der Hitlerzeit fällt diesem Geistlichen ein Alleinstellungsmerkmal zu: Er war, so weit bekannt, der einzige amtierende Pfarrer, der sich gegenüber einem Amtskollegen (1943) rühmte, eigenhändig am Judenmord auf östlichen Kriegsschauplätzen mitgewirkt zu haben. Wer war Pfarrer Hoff? Wie gingen die Kirchen der Nachkriegszeit mit diesem schwer belasteten Theologen um? Und wie sollte ein ambitioniertes religiöses Neubauvorhaben an dieser Stelle ein solches Erbe aufarbeiten?

Der 1890 in Eulenburg (Provinz Posen) als Sohn eines Försters geborene Walter Hoff kam 1930 an die Luisen-Gemeinde in Berlin-Charlottenburg, wo er sofort als einer der eifrigsten Nazi-Pfarrer der Reichshauptstadt hervortrat. Am Totensonntag 1931, also zwei Jahre vor der Machtübernahme Hitlers, hielt er in der Luisenkirche einen Gedächtnisgottesdienst für die im Straßenkampf „gefallenen Nationalsozialisten“. In einem aus diesem Anlass verfassten „Hauptlied“ stellte er die SA-Straßenkämpfer in die Nachfolge Christi und pries sie als Helden, die den Opfertod für Deutschlands Freiheit erlitten hätten. Seitdem trug der politisierende Pfarrer seine NS-Überzeugungen massiv in die Kirche hinein und stellte seine Loyalität zur NSDAP über jene zur Kirche. Er war maßgeblich am Aufbau der Glaubensbewegung Deutsche Christen (DC) in Berlin beteiligt. Seine engen Beziehungen zum künftigen Reichsbischof Ludwig Müller verhalfen ihm zu mancherlei Karrieresprüngen. Unter Hoffs Führung entwickelte sich die DC-Gemeindegruppe Luisen mit über 1 000 Mitgliedern zu einer der größten in der Hauptstadt. Am Totensonntag 1933 versammelte sich die Gemeinde zu einer Gedenkfeier zu Ehren der im Weltkrieg „und für das Dritte Reich gefallenen Helden“. Der wegen seiner Gewalttaten berüchtigte Charlottenburger SA-Sturm 33 nahm geschlossen teil. Während der Feier wurde in der Kirche eine Gedenktafel zu Ehren der im Straßenkampf getöteten SA-Männer enthüllt. Der Charlottenburger Gemeindepfarrer Hoff strebte indessen nach Höherem und antichambrierte bei Nazi-Größen wie Hermann Göring. Im Frühjahr 1934 berief ihn Reichsbischof Müllers rabiater „Rechtswalter“ August Jäger als Konsistorialrat in die Kirchenleitung der Mark Brandenburg. Es wird berichtet, Hoff habe sich vor versammelter Belegschaft in SA-Uniform für sein neues Amt vereidigen lassen.

Der fanatische Nationalsozialist war nun theologischer Dezernent für die Neumark und Niederlausitz und Mitglied des theologischen Prüfungsamts für angehende Pfarrer. Einem Kollegen und Oberkonsistorialrat, der sich während einer Beratung kritisch über eine SA-Gewaltaktion gegen einen Pfarrer äußerte, drohte er mit Anzeige bei der Gestapo. Wiederholt sei Konsistorialrat Hoff, so erinnerten sich Zeitzeugen, mit der „roten Büchse der Parteisammlung“ in der Kirchenbehörde umhergegangen. Nach dem Scheitern des Reichskirchenprojekts von Reichsbischof Müller war auch die Position des Parteigenossen Hoff im Berliner Konsistorium nicht mehr zu halten. Er wurde 1936 mit einer Propststelle und dem Pfarramt an St. Petri abgefunden. Faktisch war das die Ruhigstellung eines kirchenpolitischen Extremisten der DC-Bewegung. Über Hoffs Pfarramtstätigkeit bis Kriegsbeginn ist wenig bekannt. Er saß nun auf einer gut dotierten Stelle, wurde mit einem historischen Thema über die Glashütten in der Neumark im 18. Jahrhundert promoviert und fuhr jeden Sommer zur Kur.

Zu Kriegsbeginn im September 1939 befand sich Propst Hoff im fortgeschrittenen Lebensalter von knapp 50 Jahren und war Vater von fünf Kindern. Ein Mann in dieser Lebensstellung kam in der Regel nicht mehr zum aktiven Einsatz. Aber offenbar drängte es den fanatischen Nationalsozialisten, bei Hitlers Eroberungszügen ganz vorn mit dabei zu sein. Er nahm als Ordonnanz-Offizier an der Besetzung Frankreichs teil, seit Jahresmitte 1941 stand er an der Ostfront. Wenn er auf Heimaturlaub in Berlin war, suchte er das Konsistorium in Wehrmachtsuniform auf und brüstete sich mit seinem Kampf gegen „Partisanen“ und „Spione“.

Zu Jahresbeginn 1943 befand Hoff sich im militärischen „Heimatdienst“ und nahm seine Amtsgeschäfte in Berlin wieder auf. Als „kommissarischer Propst zu Berlin“ reagierte er im September 1943 auf ein Rundschreiben seines Kollegen Horst Fichtner, dem theologischen Leiter des Konsistoriums, an die im Heeresdienst stehenden Pfarrer. Im offiziellen Schreiben bezichtigte Hoff ihn des Defätismus und verwies auf seinen heldenhaften Einsatz an der Ostfront: „Vielleicht gönnen Sie mir darin ein Wort der Aufklärung, wie ich es mit alldem vereinbaren kann, dass ich in Sowjetrussland eine erhebliche Anzahl von Juden, nämlich viele Hunderte, habe liquidieren helfen.“ Er sei betrübt, schloss Hoff, dass Tausende deutscher Heldengräber sowie bombenzerstörte Kirchen nicht vermocht hätten, einen leitenden Geistlichen zu jener Sprache des Herzens zu befähigen, um seine Amtsbrüder im Waffenrock „mit wirklichen seelischen Aufbaukräften für das ewige Deutschland und das neue Europa auszurüsten.“ Nach Rücksprache mit Kollegen ließ Oberkonsistorialrat Fichtner diesen Brief stillschweigend in den Akten verschwinden. Kurz vor Kriegsende verließ Propst Hoff seine Berliner Dienststelle und floh vor heranrückenden sowjetischen Truppen Richtung Westen.

Fataler Brief

Hoffs früheste Wortmeldungen nach Kriegsende datieren vom Juli 1946 aus britischen Lagern in Westfalen. Er bewarb sich um eine Pfarrstelle in der Hamburgischen Landeskirche, wegen fehlender Entnazifizierung jedoch ohne Erfolg. Inzwischen waren in der Berliner Kirchenleitung Vorbereitungen für ein Disziplinarverfahren gegen den abwesenden Propst in Gang gekommen. Dabei war auch Hoffs fataler Brief vom September 1943 wieder aufgetaucht. Mit Urteil vom 15. November 1949 erkannte die Disziplinarkammer beim Evangelischen Konsistorium Berlin-Brandenburg auf „Entfernung aus dem Dienst“ unter Verlust der Rechte des geistlichen Standes. Das Urteil wurde entscheidend mit Hoffs kirchlichem Fehlverhalten begründet. Die Frage seiner Beteiligung am Judenmord im Ostkrieg blieb jedoch ungeklärt. Hoff widerrief nun (1949) seinen Schicksalsbrief von 1943 und behauptete, er sei damals von der Gestapo beschattet worden und habe gemeint, sich durch Vortäuschung solcher Taten vor möglicher Verfolgung der Machthaber schützen zu können. Es hat den Anschein, dass die Disziplinarkammer Hoff teilweise Glauben schenkte. Die Frage seiner Beteiligung am Judenmord blieb folglich offen und wurde bei der kirchlichen Urteilsbegründung von 1949 nicht als Fakt gewertet.

Erwartungsgemäß legte Hoff Berufung gegen dieses Urteil ein. 1952 hatte der Westliche Senat des Disziplinarhofes der EKD in Bielefeld über den „Fall Hoff“ zu entscheiden. Der Gesamteindruck, den der ehemalige Propst vor der obersten kirchlichen Disziplinarinstanz hinterließ, fiel nicht günstiger aus. Zur weiterhin ungeklärten Frage einer Beteiligung Hoffs am Judenmord nahm der Disziplinarhof der EKD im Jahr 1952 wie folgt Stellung: „Mag nun die in dem Brief aufgestellte Behauptung, er sei an zahlreichen Judenliquidierungen selbst beteiligt gewesen, sachlich zutreffen oder mag sie nur aufgestellt sein, um den Beschuldigten den Leuten gegenüber, die seine Gesinnungstreue als Nationalsozialist in Zweifel ziehen möchten, als politisch einwandfrei und linientreu hinzustellen: In jedem Fall kommt darin eine Gesinnung zum Ausdruck, die es als unmöglich erscheinen lässt, dass der Beschuldigte im Dienste seiner Evangelischen Kirche verbleibt, und man kann durchaus die Frage aufwerfen, ob nicht der Beschuldigte die Beurteilung des Falles für sich dadurch beträchtlich verschlechtert hat, dass er erklärt, er habe sich unwahrerweise der Schandtat an den Juden beschuldigt, also um auf diese Weise bei den Leuten, die doch solche Schandtaten selbst begingen, als politisch zuverlässig betrachtet zu werden.“ Durch Urteilsschrift vom Juli 1952 bestätigte der Disziplinarhof der EKD das Berliner Urteil von 1949 auf Aberkennung der Rechte des geistlichen Standes.

Wie so viele Entnazifizierungsverfahren nahm der „Fall Hoff“ während der Ära Adenauer den Weg einer schrittweise erfolgenden Rehabilitierung. In seinen zahllosen Eingaben an den Bischof von Berlin und das Konsistorium seit 1953 zeigte sich Hoff bußfertiger und bereute sein Verhalten, vor allem seinen fatalen Brief vom September 1943. Ein Eingeständnis seiner Beteiligung am Judenmord war damit nicht verbunden. Als er jenen bösen Brief schrieb, so räumte er ein, müsse er von „satanischen Mächten“ besessen gewesen sein. Er bat nun die Berliner Kirchenbehörde, einem „reuigen Sünder“ zu verzeihen.

Hoffs veränderte Haltung kam gut an in der Kirchenleitung. Eine Schlüsselrolle bei seiner Rehabilitierung fiel Bischof Otto Dibelius zu. Schon bald nach dem Bielefelder Urteil des EKD-Disziplinarhofes erklärte sich die Berlin-Brandenburger Kirchenleitung bereit, ihrem einstigen Propst die Rechte des geistlichen Standes wieder beizulegen. Kirchenrechtliche Voraussetzung hierfür war eine Neufassung der Diszi­plinarordnung der EKD, die 1956 in Kraft trat. Sie sprach künftig das Gnadenrecht ausschließlich den Landeskirchen zu. Damit war für Hoff die Bahn frei, denn nun konnte allein die Berlin-Brandenburgische Kirche über sein weiteres Schicksal entscheiden. Durch Beschluss vom 28. Februar 1957 erkannte das Berliner Konsistorium Hoff erneut die Rechte des geistlichen Standes zu. Der Theologe, wohnhaft in Sprötze (Landkreis Harburg), wurde nun in die Ostpfarrerversorgung der Hannoverschen Landeskirche aufgenommen und erhielt 75 Prozent seines regulären Ruhegehalts. In den kirchlichen Ermittlungsakten lagerten Hinweise über einen Theologen, der vermutlich an Kriegsverbrechen der Deutschen an der Ostfront beteiligt war. Darunter die Selbstbezichtigung Hoffs von 1943. Zu fragen ist rückblickend, inwiefern es sich bei dem kirchlichen Umgang mit dem „Fall Hoff“ nicht um Strafvereitelung im Amt gehandelt habe, als die Kirchenleitungen vermieden, ihr Wissen an die 1958 in Ludwigsburg eingerichtete Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen weiterzuleiten.

Kirchlich beschwiegen

Aus dem Schriftverkehr Hoffs mit den Kirchenleitungen in Berlin und Hannover, an dem die Landesbischöfe Dibelius und Hanns Lilje beteiligt waren, geht hervor, dass die Kirchenleitungen an einer definitiven Aufklärung über Hoffs faktische Beteiligung an den Judentötungen nicht interessiert waren. Vielmehr neigte man dahin, Hoffs exkulpierender Einlassung Glauben zu schenken, er habe den Brief lediglich geschrieben, um sich vor Nachstellungen der Gestapo zu schützen. Eine solche Sichtweise erleichterte natürlich die kirchliche Gnadengewährung.

Forschungen der Historikerin Dagmar Pöpping ergaben, dass der „Fall Hoff“ Ende der 1960er-Jahre in der Ludwigsburger Ermittlungsstelle für NS-Verbrechen aktenkundig wurde. Indizien belegten, ein „Feldkommandant Dr. Gof (oder Hof)“ sei an Massenerschießungen von Juden durch das Einsatzkommando 8 in der Gegend von Klimowitschi (Weißrussland) beteiligt gewesen. Für eine Anklageerhebung reichten die Unterlagen indessen nicht aus. Hätten der Zentralen Ermittlungsstelle zu diesem Zeitpunkt die kirchlichen Unterlagen vorgelegen, so hätte möglicherweise ein Strafverfahren eröffnet werden können. Pfarrer a. D. Walter Hoff verstarb 1977 im Alter von 87 Jahren in Hamburg. Nach seinem Tod wurde das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt.

Publizität in den Medien hatte der „Fall Hoff“ seinerzeit nicht. Es brauchte viele Jahrzehnte, bis die Dinge zum Vorschein kamen. Um das Jahr 2000 hatte die historische Forschung die wesentlichen Fakten zur Biografie Hoff publiziert. Die Berlin-Brandenburgische Kirche sah indessen keinen Handlungsbedarf.

Einen neuen Impuls erhielt das kirchlich beschwiegene Thema durch das Projekt eines „Drei-Religionen-Hauses“ auf den Grundmauern der ehemaligen St. Petri-kirche, Hoffs alter Wirkungsstätte. Wiederholt erschienen seit 2013 wissenschaftliche Aufsätze und Artikel in Zeitungen, worin die Initiatoren des Neubauprojekts auf das Thema hingewiesen wurden, verbunden mit der Aufforderung, ein Konzept zum Umgang mit dem schwierigen Erbe an dieser Stelle zu entwickeln.

Lange Zeit tat sich nichts. Erfreulicherweise signalisieren die Protagonisten des House of One und die Berliner Landeskirche neuerdings Bereitschaft, das Thema aufzuarbeiten und in angemessener Weise in die künftige Tätigkeit des neuen Hauses einzubeziehen. Es ginge dabei nicht allein um die Biografie Hoffs, sondern zugleich um Strukturen und Praktiken in evangelischen Kirchen im 20. Jahrhundert, die eine solche beklagenswerte Kirchenkarriere ermöglicht, zeitweilig gefördert und selbst dann noch unterstützt haben, als die fortgesetzten schweren Verfehlungen dieses Theologen unübersehbar geworden waren. 

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