Klimaschutz in den Landeskirchen

Das Engagement für weniger Kohlendioxid ist unterschiedlich verteilt
Lichtinstallation auf dem Berliner Dom
Foto: epd
Lichtinstallation auf dem Berliner Dom.

Wie genau halten es die Landeskirchen mit dem Klimaschutz? Der Journalist und EKD-Synodale Arnd Henze initiierte für seinen Text zum Thema eine Umfrage unter allen 20 Landeskirchen, 17 haben geantwortet. Keine Antworten kamen von der Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe sowie der Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig. Die Antworten der anderen dokumentieren wir im folgenden Text.

1. Auf der EKD-Synode 2020 wurden die Landeskirchen aufgerufen, die THK-Emissionen bis 2030 um 60 Prozent gegenüber 2005 zu senken und bis 2050 die vollständige Klimaneutralität zu erreichen? Wie wurde dieser Aufruf in Ihrer Landeskirche aufgenommen und mit welcher rechtlichen bindenden Verbindlichkeit?

Evangelische Landeskirche in Baden (EKIBA): Im Jahr 2020 lief das Klimaschutzkonzept 2011 – 2020 der EKIBA aus. Das Ziel war, bis 2020 40% weniger CO2 zu emittieren als im Jahr 2005. 2019 beauftragte die Landeskirche das IFEU-Institut und Öko-Institut, zu prüfen, bis wann und unter welchen Bedingungen die Landeskirche klimaneutral werden kann – ohne Kompensationen. Das Büro für Umwelt und Energie der Landeskirche koordiniert diesen Prozess. Corona-bedingt hat sich die Fertigstellung bis März 2021 gestreckt. Die Studie beinhaltete auch eine umfassende Partizipation aller beteiligten bzw. betroffenen Akteure (www.meine-klimakirche.de). Die Studie ist die wesentliche Grundlage für die die Einbettung des Ziels Klimaneutralität in den aktuellen gesamtkirchlichen Transformationsprozess der EKIBA. Die Landessynode soll sich 2022 intensiv mit der Fortschreibung des ausgelaufenen Klimaschutzkonzepts befassen und einen Zielpfad zur Klimaneutralität vereinbaren. Der Beschluss der EKD von 2020 ist ein hilfreicher Impuls. Durch das Bundesverfassungsgericht ist der Beschluss jedoch überholt.

Evangelische-reformierte Kirche (auch zu Fragen 2 und 5): Wir erarbeiten seit September 2021 ein Klimaschutzkonzept, das voraussichtlich in der Frühjahrssynode 2022 beschlossen wird. Als Bezugsjahr für den CO2-Reduktionspfad wird das Jahr 2019 von Bedeutung sein, da uns für frühere Zeiträume keine flächendeckenden Daten vorliegen. Im Zusammenhang mit dem Klimaschutzkonzept fand eine Befragung aller Kirchengemeinden statt, die sich überwiegend ein ambitionierteres Ziel als 2050 wünschen. Wir befinden uns diesbezüglich noch mitten im Prozess und können somit die aktuellen Entwicklungen auf politischer Ebene berücksichtigen. Es wird beabsichtigt, die Datenerhebung mit Hilfe eines Umweltmanagementsystems (grünes Datenkonto) zu verstetigen.

Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM):  Der Aufruf wurde zur Kenntnis genommen. Da es in der EKM keine Datenbasis für 2005 gibt, ist dieser Beschluss schwer umzusetzen.

Evangelische Landeskirche Sachsens (EVLKS): Die Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens hat am 17.11.2018 beschlossen, dass für die Landeskirche ein Klimaschutzkonzept erarbeitet werden möge und gebeten, dass das Landeskirchenamt hierzu bis zur Herbstsynode 2019 einen Zwischenbericht erarbeitet. Auf den im November 2019 vorgestellten Zwischenbericht setzte das Landeskirchenamt im Februar 2021 eine Steuerungsgruppe für ein landeskirchliches Klimaschutzkonzept ein. In der Steuerungsgruppe sind unter anderem Mitglieder der 28. Landessynode vertreten; deren Amtszeit begann mit regulärer Neubildung der Landessynode 2020. Aktuell besteht die Aufgabe der Steuerungsgruppe darin, Schwerpunktthemen und Grundsätze für Klimaschutz und Klimaneutralität in der Landeskirche zu umreißen und vorzuschlagen. Diese Ergebnisse werden im Verlauf dieses Jahres erwartet. Sie sollen, nach zustimmender Beschlussfassung von Landeskirchenamt und Landessynode, Grundlage für die Erarbeitung des landeskirchlichen Klimaschutzkonzeptes sein.

Evangelische Landeskirche in Württemberg: Der Aufruf EKD-Synode 2020 wurde in die formulierten Klimaziele übernommen und mit dem Klimaschutzkonzept bestätigt.

Evangelische Landeskirche von Kurhessen Waldeck (EKKW): Der Aufruf der EKD-Synode verlangt etwas mehr als das derzeit gültige Klimaschutzkonzept der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, das im Jahr 2014 von der Landessynode verabschiedet wurde. Es sieht für das Zieljahr 2030 eine Senkung der Treibhausgase um 51% gegenüber 2010 vor. Der Aufruf wurde in der EKKW zur Kenntnis genommen, aber noch nicht in rechtlich verbindliche Maßnahmen umgesetzt.

Lippische Landeskirche: Die Lippische Landeskichre hat im Jahr 2016/2017 ein Klimaschutzkonzept verabschiedet, welches als Zwischenziele eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 50% bis 2030 (Ausgangsbasis: 2010) und bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität vorsieht. Im Rahmen dieses Klimaschutzmanagements ist die Landeskirche Selbstverpflichtungen eingegangen, hat Haushaltsmittel bereitgestellt. Zudem wird der Synode im zweijährigen Abstand über den Stand der CO2 Einsparungen berichtet.  Die gemeinsame Entwicklung eines Reduzierungsfahrplanes mit konkreten Maßnahmen, Zuständigkeiten und Fristen steht noch aus. Rechtlich verbindlich sind bisher nur die Reduktionsziele.

Evangelische Kirche in Hessen-Nassau (EKHN): Gegenwärtig ist ein Klimaschutzgesetz der EKHN im Abstimmungsprozess. Es gibt zwei synodale Stränge zum Beschluss von Klimaschutzzielen: 1) Einsparung bis 2030 von 60 Prozent CO2 gegenüber 2005 und Klimaneutralität bis 2050; 2) Klimaneutralität bis 2035. Diese Anträge befinden sich in der Beratung.

Bremische Evangelische Kirche: Die Kommission für Klimaschutz der BEK befürwortet diese Verschärfung der Klimaschutzziele und sucht nach weiteren CO2-Einsparpotentialen.

Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR): Unsere Klimaschutzziele sind bisher bis 2025 von der Landessynode verabschiedet (Beschuss 115, Landessynode 2017, https://www.ekir.de/www/downloads/LS2017-B115.pdf, https://oeko.ekir.de/inhalt/klimaschutzkonzept/ ). Ziel ist die Reduzierung um 50 Prozent bis 2025, auf der Basis von 2005. Auf der Landessynode 2023 wird erstmalig berichtet werden, inwieweit das Ziel für 2020 (minus 40%) erreicht wurde. Erst wenn wir wissen, wo wir stehen, können wir weitreichenderer Ziele formulieren.

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB): Die Landessynode der ELKB hat bereits im März 2019 das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) für die ELKB beschlossen (https://umwelt-evangelisch.de/klimaschutz/klimawandel-und-klimaschutz). In diesem Zusammenhang verpflichtet sich die ELKB, „einen uns angemessenen Beitrag zum Erreichen des Pariser Klimaschutzziels zu leisten – bis hin zur Klimaneutralität.“ Diese Verpflichtung entspricht dem weitest gehenden im Integrierten Klimaschutzkonzept modellierten Szenario. Dieses orientiert sich an dem (im März 2019 noch aktuellen) Pariser 2-Grad-Ziel. Demnach muss die ELKB ihre Emissionen bis 2030 um knapp 50%, bis 2050 um 80% reduzieren (IKK Langfassung, S. 118). Um dieses Ziel zu erreichen, formuliert das IKK 22 Maßnahmenempfehlungen. Seit Dezember 2020 sind eine Klimaschutzmanagerin und ein Klimaschutzmanager – beide gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative der Bundesregierung - damit beauftragt, diese Maßnahmen in die Breite der Landeskirche zu kommunizieren und Kirchengemeinden und Einrichtungen bei der Umsetzung zu unterstützen. Insgesamt beruht die Umsetzung bisher im Wesentlichen auf Freiwilligkeit, lediglich die Maßnahmen 1 (Regionale Gebäudekonzeptionen entwickeln und fortschreiben) und 20 (Energiedaten in der Verwaltungsroutine erfassen und bewerten) sind durch Kirchengesetz oder Verordnung abgesichert. Entsprechend unterschiedlich ist die Aufnahme in den Regionen der ELKB: Lediglich zwei der 66 Dekanatsbezirke (Nürnberg und Regensburg) haben eigene Beschlüsse zur Klimaneutralität gefasst, zwei weitere (München und Erlangen) diskutieren diese gegenwärtig. Einen wesentlichen Beitrag zur Realisierung der Maßnahmen des IKK leistet das Kirchliche Umweltmanagement („Grüner Gockel/Grüner Hahn“), das in der ELKB bereits seit 2009 umgesetzt wird. Ein entsprechendes Umweltmanagementsystem haben rund 10% der Kirchengemeinden und Einrichtungen eingeführt, die aktuelle Nachfrage nach Begleitung in der Einführungsphase ist hoch. Mit dem Zirkel des Umweltmanagements werden mehr oder weniger alle Maßnahmen des IKK adressiert.

Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW): Schon vor der EKD-Synode 2020 und vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Evangelische Kirche von Westfalen auf ihrer Landessynode im November 2019 das Ziel einer bilanziellen Klimaneutral bis 2040 beschlossen. Hierbei nahm sie das sog. Klimaversprechen von Präses Dr. h.c. Annette Kurschus, den „kirchlichen Klimaschutz deutlich [zu] verbessern, um das zu leisten, was wir zum Erreichen der Pariser Klimaziele tun können“ während des Dortmunder Kirchentages 2019 auf. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde auf Landeskirchenebene eine unbefristete Klimaschutzstelle eingerichtet und die Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes in Auftrag gegeben. In diesem Sommer hat die Klimaschutzstelle in Zusammenarbeit mit dem Landeskirchenamt ein Impuls- und Bilanzpapier vorgestellt, dass die Klimaschutzbilanz und die Maßnahmenvorschläge aus diesem Gutachten zusammenfasst. Die rechtlichen und strukturellen Konsequenzen, die sich daraus ergeben, werden in der Herbstsynode 2021 vorgestellt und diskutiert.

Evangelische Kirche der Pfalz: Der Aufruf ist in die Neukonstituierung der Landessynode der Ev. Kirche der Pfalz gefallen, die sich nach den Wahlen im November 2020 im Sommer dieses Jahres neu zusammengesetzt hat. Es wird angestrebt, dass die Landessynode im Herbst 2021 die Zielsetzung der Klimaneutralität aufgreift und mit einem bestimmten Zeithorizont verbindet, der derzeit in der Diskussion ist. Im Jahr 2014 hat die Landessynode der Ev. Kirche der Pfalz beschlossen, bis 2020 eine Treibhausgasreduktion von 40% anzustreben.

Nordkirche: Die Nordkirche hat bereits 2015 ein Klimaschutzgesetz beschlossen, nach dem sie bis 2050 klimaneutral werden will. Parallel dazu wurde ein Klimaschutzplan verabschiedet, der nun im Februar 2022 fortgeschrieben werden wird. Landeskirche und Kirchenkreise verpflichteten sich mit dem Klimaschutzgesetz, jeweils mindestens 0,8 Prozent der jährlichen Zuweisung an Kirchensteuermitteln für Klimaschutzmaßnahmen aufzuwenden. Im Jahr 2019 stiegen die Mittel in den Kirchenkreisen und der Landeskirche von ca. 3,0 Mio. € in 2017 auf ca. 3,3 Millionen Euro.

Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg: Die 49. Synode der oldenburgischen Kirche hat in ihrer 2. Sitzung im November 2020 den synodalen Ausschuss für theologische u. liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene beauftragt: 1. das Integrierte Klimaschutzkonzept der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg aus dem Jahr 2012 hinsichtlich seiner Aktualität, Gültigkeit und Umsetzbarkeit zu überprüfen, 2. daraus Handlungsempfehlungen für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg abzuleiten und 3. diese der Synode bis zur 4. Tagung der 49. Synode vorzulegen. Die Synode der oldenburgischen Kirche wird auf ihrer Tagung im November 2021 über die Handlungsempfehlungen beraten.

Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO): Am 23.10.2020 hat die Landessynode der EKBO ein Klimaschutzgesetz für Gebäude (KlSchG) verabschiedet. Das Gesetz ist für alle kirchlichen Stellen der EKBO verbindlich und sieht Klimaneutralität bis 2050 vor. Inbegriffen ist eine interne Klimaschutzabgabe von 125€/t CO2e zur Finanzierung der notwendigen energetischen Sanierungen. Seit 1. Januar 2021 ist der Einbau fossiler Heizungen verboten. Verpflichtend ist außerdem die Umstellung auf Ökostrom bis 1. Januar 2022. Es werden konkrete energetische Standards für Neubauten und Sanierungen definiert. In den Kirchenkreisen müssen Klimaschutzkonzepte erarbeitet werden und eine personelle Zuständigkeit gesichert werden. Ein Umwelt- und Klimaschutzgesetz für die Bereiche Mobilität und Beschaffung sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen ist in Arbeit. 

2. Laut Klimabericht 2020 wurde das Ziel einer THG-Reduktion um 40 Prozent gegenüber 2005 erheblich verfehlt. Dabei erfolgte die Hochrechnung auf der Basis von bis zu 10 Jahre zurückliegenden Jahren. Deshalb die Frage, ob es a) in Ihrer Landeskirche inzwischen neuere Daten gibt und b) wie in Ihrer LK sichergestellt wurde, dass für die kommenden Jahre eine aktuellere Datenbasis erhoben wird.

Evangelische Landeskirche in Baden (EKIBA):: In der EKIBA findet eine jährliche flächendeckende Erhebung der Energieverbrauchsdaten statt, so dass es keiner mehrjährigen Hochrechnung bedarf. Dennoch ist es eine fortdauernde Herausforderung für jedes Jahr die Daten aller knapp 2.500 Gebäude zu erheben und zu verarbeiten. Bis 2019 konnte eine CO2-Minderung von knapp 30% erreicht werden. Bis 2020 werden wir recht nah an die angepeilten 40% herankommen. Dazu liegen die Daten jedoch noch nicht vollständig vor.

Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM):  Zu Frage a): Nein. Zu Frage b): Zur Synode 2019 wurde beschlossen, ein „Mobilitäts-Teilkonzept" zu erstellen und zudem auch Bereiche wie Gebäude und Beschaffung in den Fokus zu nehmen; Einrichtung von zwei Projektstellen, ab 01.01.2022 / Datenerhebung wird Teil der Aufgaben sein, ebenso die Formulierung von Klimaschutzzielen.

Evangelische Landeskirche Sachsens (EVLKS): 2010/2011 wurden im Rahmen eines Klimaschutzteilkonzeptes die Energieverbrauchsdaten für 64 Gebäude unterschiedlicher Nutzung erhoben und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen ermittelt. Schon vor der strukturierten Datenerhebung im Rahmen der Erarbeitung eines landeskirchlichen Klimaschutzkonzeptes fördert die Landeskirche seit diesem Jahr die freiwillige Nutzung einer Software zur fortlaufenden Erfassung und Auswertung von gebäudebezogenen Energieverbrauchsdaten durch einen finanziellen Anreiz. Die regelmäßige Datenpflege in den Kirchgemeinden auch für die Zukunft sicherzustellen und diese Informationen mit dem Ziel der Klimaneutralität einzusetzen, wird Gegenstand des Klimaschutzkonzeptes sein.

Evangelische Landeskirche in Württemberg: Wir haben für 2015 umfangreiche Datenerhebungen durchgeführt. Von 2005 bis 2015 konnten die für die Landeskirche ermittelten Emissionen um ein Viertel reduziert werden. Die Immobilien haben den höchsten Anteil, hier ist sogar eine Verringerung um 30 Prozent bilanziert. Die neuen Daten für das Bilanzjahr 2020 sind noch nicht final, woran auch Corona einen Anteil hat. Die Fortschreibung ist mit der dauerhaften Einrichtung der Stelle Klimaschutzmanagement sichergestellt. Weitere Informationen gibt es auch hier: Broschüre_Klimaschutzkonzept_Einzelseiten_2021_03_19.pdf (elk-wue.de)

Evangelische Landeskirche von Kurhessen Waldeck (EKKW): In der EKKW gibt es aktuelle Daten aus einzelnen Kirchenkreisen, die aber noch kein einheitliches Bild liefern können. Wir sind mit dem Klimaschutzbüro der EKD im Gespräch, unser Klimaschutzkonzept fortzuschreiben. Ein Kernpunkt hierbei wird eine aktuelle Datenbasis sein.

Lippische Landeskirche: a) Im Sektor Gebäude wird aktuell die Datenbasis 2019/20 erstellt. Die eingereichten Daten sind sehr inhomogen. In den Sektoren Konsum und Mobilität sind bisher keine konkreten Daten erhoben worden. Die bisherigen Ergebnisse basieren auf Schätzungen. b) Das Grüne Datenkonto wird von der Landeskirche zur Verfügung gestellt und soll von Kirchengemeinden genutzt werden.

Evangelische Kirche in Hessen-Nassau (EKHN): zu a) Die EKHN hat für die Jahre 2005, 2010 und 2015 jeweils eine CO2-Bilanz aufgestellt. Für 2015 wurde eine CO2-Minderung von 16 Prozent gegenüber ermittelt. Zu b) Die Kirchenleitung hat beschlossen, die nächste CO2-Bilanz erst für das Jahr 2022 aufzustellen, um einen mindernden „Corona-Effekt“ möglichst zu vermeiden.

Bremische Landeskirche: Auf Basis der aktuellen Datenlage kann davon ausgegangen werden, dass wir 2020 bei einer Einsparung von ca. 30 % angekommen sind und gute Chancen haben, das ursprüngliche Ziel, die Emissionen bis 2030 um 50 % zu senken, erreichen zu können. In den vergangenen Jahren haben wir das Energiemanagement kontinuierlich weiter ausgebaut von 25 auf 50 % der Einrichtungen, wir gehen davon aus, dass bis 2030 alle Gemeinden und Einrichtungen am Energiemanagement teilnehmen werden. Man muss aber immer mit bedenken, dass dieses Ziel nur bedingt zentral verfolgt werden kann, weil die Gemeinden der BEK laut Verfassung autonom sind und selbst entscheiden. Wir sind aber angesichts der allgemeinen Stimmung pro Klimaschutz aber sehr zuversichtlich.

Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR): Die Landessynode 2021 hat die Kirchenleitung mit Beschluss 56 (https://oeko.ekir.de/wp-content/uploads/2021/02/74.LS2021-B56.pdf ) beauftragt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die ein einheitliches Energiecontrolling und die Erstellung von Gebäude-Energieberichten mit bestimmten Mindesterfordernissen auf allen Ebenen gewährleistet. Die Richtlinie zur Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung der EKiR wird dazu ergänzt werden und stellt somit eine gesetzliche Verankerung sicher. Die Regelung sieht vor, dass als Basis für ein Energiecontrolling für jedes Gebäude, mit Ausnahme von auf dem freien Wohnungsmarkt vermieteten Wohnhäusern und Eigentumswohnungen, eine Datendokumentation zu erstellen ist.  Diese ist jährlich dem Leitungsorgan vorzulegen und durch den Kirchenkreis zusammengefasst dem Landeskirchenamt bis zum 30.06. des übernächsten Jahres zu melden. Zum 30.06.2022 sind die Daten für 2019 und 2020 zu liefern. Somit kann der Landessynode 2023 über die Zielerreichung für 2020 berichtet werden.

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB): Die Datenbasis für die Berechnungen der ELKB im Rahmen des IKK beruht auf den Jahren 2016-2018. Eine vergleichbar belastbare aktualisierende Berechnung ist den Folgejahren aufgrund der Rechenschaft gegenüber dem Fördergeber zum Klimaschutzmanagement nötig, aber gegenwärtig in keiner Weise sichergestellt, da die oben bereits erwähnte Verordnung zur flächendeckenden Erfassung und Bewertung der Energiedaten bisher nur unvollständig umgesetzt ist. Ggf. muss eine Aktualisierung über eine erneute Fragebogenaktion und entsprechend aufwändige Auswertung erfolgen.

Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW): Die Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes beinhaltet eine Bilanzierung der Treibhausgasemissionen für das Jahr 2019 auf Grundlage einer Umfrage in den Kirchengemeinden, nach den gleichen Kriterien der ersten Umfrage im Jahr 2009. Die Evaluation erfolgte in einer Datenerhebung und Auswertung nach ingenieurwissenschaftlichen Standards auf dem Wege der Hochrechnung exemplarischer Daten. Datenmenge und Datenqualität sind insgesamt hinreichend aussagekräftig. Im Gutachten wird aber auch festgestellt, dass ein flächendeckendes aussagekräftiges Verbrauchsmonitoring ein unabdingbares Instrument einer künftigen Klimaschutzstrategie ist. Derzeit wird geprüft, wie ein solches Verbrauchsmonitoring für kirchliche Gebäude flächendeckend eingeführt werden kann. Eine gute Grundlage dafür bietet das internetbasierte Datenerfassungstool „Das Grüne Datenkonto“, das Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen zur Verfügung steht.

Evangelische Kirche der Pfalz: Für die Synode im November 2021 ist derzeit eine Aktualisierung der CO2-Bilanz in Arbeit. Aufgrund der dezentralen Struktur der Landeskirche ist ein flächendeckendes Controlling des Energieverbrauchs eine große Herausforderung. Momentan wird daran gearbeitet, dass es zukünftig zur Regel wird, die Energiedaten in eine bestehende Gebäudedatenbank jährlich mit einzupflegen.

Nordkirche: Die vergangenen sechs Jahre wurden intensiv dazu genutzt, jährlich in allen 13 Kirchenkreisen vergleichbare Daten zu erheben. Dies ist mittlerweile in zehn Kirchenkreisen für den Bereich Gebäude gelungen. Der aktuellen Gesamtbilanz zufolge trägt der Gebäudebestand in der Nordkirche mit 80 Prozent den größten Anteil an den Gesamtemissionen. Der Bereich Mobilität folgt weit dahinter mit 15 Prozent, das Beschaffungswesen ist für fünf Prozent der Gesamtemissionen verantwortlich.

Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg: a) Aufgrund von Rahmenverträgen der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg liegen für einen großen Teil der Gebäude für Ökostrom und Erdgas prinzipiell aktuelle Energieverbrauchsdaten vor. Die Verknüpfung mit anderen Gebäudedaten ist allerdings derzeit noch sehr zeitaufwändig. b) 2019 ist eine neue Liegenschafts- und Gebäudesoftware eingeführt worden, die auch die Energiedatenerfassung ermöglicht. Die Schulungen der Mitarbeitenden für die verschiedenen Funktionsbereiche dieser neuen Datenbank sind bisher noch nicht abgeschlossen.

Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO): Bislang liegen keine exakten Daten vor. Die Gesamtemissionen im Klimaschutzkonzept wurden anhand vorliegender Daten einzelner Kirchenkreise ermittelt. Seit April dieses Jahres gibt es ein verbindliches, flächendeckendes Energiedatenmanagement (Rechtsverordnung über die digitale Erfassung kirchlicher Gebäude- Energieverbrauchs- und CO2-Emissionsdaten (DigErfVO)). Damit lässt sich erstmals der tatsächliche Treibhausgasausstoß ermitteln.

3. Welche Instrumente im Bereich von Beratung, Evaluierung und Sanktionen wurden in Ihrer Landeskirche geschaffen, um bei der Implementierung der Klimaziele nicht nur die bereits im Klimaschutz aktiven Kirchenkreise und Gemeinden zu fördern, sondern auch bisher inaktive Gemeinden und KK in die Pflicht zu nehmen? Welche dieser Instrumente sind bereits rechtlich verbindlich geregelt, welche setzen auf andere Formen der Verbindlichkeit und welche ausschließlich auf Freiwilligkeit?

Evangelische Landeskirche in Baden (EKIBA):: In der EKIBA findet eine jährliche flächendeckende Erhebung der Energieverbrauchsdaten statt, so dass es keiner mehrjährigen Hochrechnung bedarf. Dennoch ist es eine fortdauernde Herausforderung für jedes Jahr die Daten aller knapp 2.500 Gebäude zu erheben und zu verarbeiten. Bis 2019 konnte eine CO2-Minderung von knapp 30% erreicht werden. Bis 2020 werden wir recht nah an die angepeilten 40% herankommen. Dazu liegen die Daten jedoch noch nicht vollständig vor.

Startjahr

Klimaschutzinstrument

Stand 2021*

2004

Einführung des Umweltmanagementsystems Grüner Gockel

167 Gemeinden und Einrichtungen

2004

Beginn eines umfangreichen Schulungsprogramms für Haupt- und Ehrenamtliche (z.B. Grüner-Gockel-Lots*Innen, Energiebeauftragte, Hausmeister*Innen, Kindergärtner*Innen)

Ca. 1000 Personen

2007

Einführung des Energiechecks Sparflamme, heute Energiemanagementsystem Energiemission

243 Gemeinden

2010

Einführung des Beratungsinstruments Heizungsoptimierung

103 Gemeinden

2011

Einführung der Zählermanagement-Software Avanti für die Zählererfassung in den Kirchengemeinden

184 Gemeinden

2013

Beginn des Projekts Hydraulischer Abgleich und Pumpentausch zur Heizungsoptimierung (bis 2018)

1.000 Gebäude

2015

Start der Beratungsstelle zur öko-fair-sozialen Beschaffung (wir-kaufen-anders.de)

900 Portal-Nutzer*innen

2016

Beginn des CO2-Minderungsprogramms zum Austausch von Ölheizungen und Dämmung von Geschossdecken

71 Gemeinden

* aktuell hat die EKIBA 642 Pfarrgemeinden. 2004 waren es rund 750.

Evangelisch-reformierte Kirche: Allgemeine Beratungen werden vom kirchlichen Klimaschutzmanagement übernommen, hierzu gehören vor allem Workshops und Bildungsangebote für die Bereiche Gebäude, Beschaffung, Mobilität, Landwirtschaft, Ernährung und Biodiversität (z.T. noch in Planung). Weiterhin vermitteln wir Beratungen in Zusammenhang mit den von der BAFA geförderten Sanierungsfahrplänen (Zusammenarbeit mit Energieberatern). Die Nachfrage ist gut. Eine Möglichkeit, fehlendes Engagement im Klimaschutz zu sanktionieren, besteht bis dato nicht.

Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM):  Keine bekannt

Evangelische Landeskirche Sachsens (EVLKS): Zu den Aufgaben der Referentin für Schöpfungsverantwortung, eine promovierte Umweltpsychologin, gehört die Mobilisierung, Begleitung und Ermutigung kirchlicher Initiativen und Kirchgemeinden, im Bereich Klimaschutz aktiv zu werden. Mittels einer Multiplikatorenschulung unterstützt sie interessierte Gemeindeglieder, Gleichgesinnte zu suchen und sich für Klimaschutz einzusetzen. Die Referentin für Ländliche Entwicklung und Umweltschutz, zugleich Ansprechstelle für Umweltfragen der Landeskirche, bietet konkrete Unterstützung in der Nutzung der Software zur fortlaufenden Erfassung und Auswertung von gebäudebezogenen Energieverbrauchsdaten, begleitet Kirchgemeinden auf dem Weg zu (zertifizierten) Umwelt- und Energiemanagement und referiert zu Fachthemen. Baupflegerinnen und Baupfleger (Architekten und Ingenieure) sind in der Anbahnung, Planung und Ausführung von kirchgemeindlichen Bauvorhaben zwingend hinzuziehen. Sie achten auf die Einhaltung der Vorgaben zu (unzulässigen) Baustoffen und Nachhaltigkeit bei der Auswahl der Energieversorgung und der Gestaltung der Außenanlagen (Vermeidung von Flächenversiegelung). Die Richtlinie zur Beschaffung von Waren und Dienstleistungen nach sozialen und ökologischen Kriterien (Beschaffungsrichtlinie) hat empfehlenden Charakter und fortlaufend aktualisiert. Verbindlich sind die Bestimmungen zur Nachhaltigkeit bei der Auswahl der Baustoffe, der Energieversorgung und der Gestaltung der Außenanlagen. Sanktioniert wird die Investition in Gebäude, die für die kirchgemeindliche Arbeit nicht benötigt werden; solche Gebäude sind verpflichtend in einer Gebäudekonzeption auszuweisen. Für solche – wegen geringer Nutzung grundsätzlich nicht nachhaltigen – Bauleistungen stellt die Landeskirche keine finanzielle Unterstützung zur Verfügung.

Evangelische Landeskirche in Württemberg: Evaluation: siehe Frage 2. Unsere Programme, Anreize und Beratungsangebote stoßen auf ein breites Echo. Ein Beispiel ist das Pfarrhaus-Sanierungsprogramm, das nach einer energetischen Einstufung mit einem Investitionsvolumen von mehr als 40 Millionen Euro umgesetzt wurde. Gute Orientierungshilfe bietet den Gemeinden etwa die Broschüre „Klimaschutz – als Kirche aktiv sein“: Klimaschutzkonzept_Arbeitshilfe.pdf (elk-wue.de).

Evangelische Landeskirche von Kurhessen Waldeck (EKKW): Bei der Bewilligung von Mitteln aus dem Energiesparfonds der EKKW, den Gemeinden und Einrichtungen in Anspruch nehmen konnten, um energetische Sanierungen zu finanzieren, gab es die Bedingung, Energiedaten zu liefern, um die Einsparung an Treibhausgasemissionen zu dokumentieren. Dies wurde aber leider nicht konsequent durchgehalten. Ab 2022 liegt die Verteilung von Baumitteln in den Kirchenkreisen der EKKW. Diese sind gehalten, energetische Sanierungen besonders zu fördern. Im Zuge der Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts wird eine höhere rechtliche Verbindlichkeit angestrebt.

Lippische Landeskirche: Zur Beratung und Evaluierung wurden zwei halbe Personalstellen (befristet) geschaffen. Als Anreizsysteme bestehen der Klimaschutzfond (Energetische Sanierungsmaßnahmen), Entgeltumwandelung (E-Bike-Leasing). Über den Öko-Regio-Lippe-Strom können regenerative Erzeugungsanlagen errichtet werden, die grünen Strom für die Kirchengemeinden bereithalten (zurzeit 65% Deckung). Möglichkeiten die KGs rechtlich zu verpflichten, sind aufgrund der strukturellen Eigenständigkeit der Kirchengemeinden eingeschränkt.

Evangelische Kirche in Hessen-Nassau (EKHN): Die EKHN verhängt bisher keine Sanktionen. Rechtlich verbindlich geregelt sind:

  • Der Bezug von Ökostrom und Ökogas für alle Körperschaften sowie die Umstellung auf digitale Verbrauchserfassung für Strom und Gas für Verbrauch über 3000 kWh pro Jahr. Die Kirchenverwaltung muss jeder Kirchengemeinde mindestens jährlich Auswertungen zum Verbrauchscontrolling zukommen lassen (Kirchengesetz zur gemeinschaftlichen Beschaffung von Strom und Gas in der EKHN (Energiebeschaffungsgesetz-EBG) von 2018).
  • Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen (Verordnung zu Beschaffung von Waren und Dienstleistungen (BESCHAFFVO))

Vorhandene Standards in der EKHN:

  • Die Referatsgruppe Bauen ermittelt die mit Hilfe von Gebäudesanierungsmaßnahmen reduzierten CO2-Emissionen pro Jahr.
  • Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen, die ein Umweltmanagement (Grüner Hahn) oder ein Energiemanagement (Energiemission) betreiben, ermitteln ihre Energieverbräuche monatlich und die CO2-Emissionen jährlich.

Die EKHN bietet den Gemeinden und Einrichtungen auf freiwilliger Basis folgende Beratungs- und Unterstützungsangebote:

Energiemanagement Energiemission )inkl. Energieberatung zu nutzer-bzw. verhaltensorientierten Einsparmöglichkeiten

Umweltmanagement Grüner Hahn (Inklusive kostenloser Prozessbegleitung zur Einführung)

Einkaufsportal WWW.WIR-KAUFEN-ANDERS.DE zur klimafreundlichen nachhaltigen Beschaffung.

Rahmenvertrag zur Jobrad-Nutzung für Angestellte

Fachliche Beratung und Veranstaltungsangebote zur kirchenbezogenen Praxis rund um Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Bremische Evangelische Kirche: Durch den Beschluss des Kirchentages im Mai 2016, in dem das Klimaschutzkonzept einstimmig angenommen wurde, haben sich prinzipiell alle Gemeinden der BEK verpflichtet, zur Umsetzung der im Klimaschutzkonzept beschriebenen Ziele beizutragen. Wir haben mit einem Fonds für Klimaschutz die Möglichkeit geschaffen, Klimaschutzprojekte von Gemeinden und Einrichtungen finanziell zu unterstützen – unter der Bedingung, dass diese sich aktiv am Energiemanagement (Grünes Datenkonto) beteiligen. Wir setzen aus dem o.g. Grund eher auf Anreize.

Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR): Der oben erwähnte Beschluss 56 der Landessynode beinhaltet auch, dass der Landessynode alle zwei Jahre über die Umsetzung der Klimaschutzkonzeption zu berichten ist, bis die Klimaziele erreicht sind, die sie sich im Klimaschutzkonzept gesetzt hat. Damit ist gewährleistet, dass sich alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise mit Klimaschutz befassen und berichten müssen. Zusätzlich wird in der oben genannten Richtlinie zur Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung ergänzt, dass für jedes Gebäude ein Gebäude-Klimasteckbrief zu erstellen ist. Dem Leitungsorgan ist mindestens einmal pro Wahlperiode eine Übersicht über die Gebäude-Klimasteckbriefe vorzulegen und dem Kreissynodalvorstand ist darüber zu berichten. Der Gebäude-Klimasteckbrief dient den Leitungsorganen auf verschiedenen Ebenen dazu, Alter und energetischen Zustand bestimmter Gebäudeteile zur Kenntnis zu nehmen, um einen Hinweis auf wirkungsvolle Ansatzstellen für klimaschützende Maßnahmen zu erhalten. Somit entsteht eine aktuelle Entscheidungsbasis für potenzielle Sanierungen, Verkäufe, Neu- oder Umbauten, mit dem Ziel, den ökologischen Fußabdruck zu verbessern. Die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen bleibt daher eine eigene Aufgabe der Kirchengemeinden und Kirchenkreise. Sie werden jedoch durch die Klimaschutzmanager der EKiR auf freiwilliger Basis begleitet und beraten.

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB): Dez 2020 – Nov 2023: Zwei Stellen für Klimaschutzmanagement, gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative der Bundesregierung. Verlängerung um zwei Jahre von Seiten des Bundes möglich, Eigenmittel dafür bis jetzt aber noch nicht beschlossen. Klimaschutzmanager:innen beraten und unterstützen Kirchengemeinden und Einrichtungen, sind also auf Freiwilligkeit angelegt.§ 16 der Kirchengemeindebauverordnung (KGBauVO) von 2019: Kirchengemeinden und regionale Bauverwaltung sollen Energiedaten erfassen und bewerten möglichst mithilfe des Grünen Datenkontos, welches auch für das Kirchliche Umweltmanagement verwendet wird. Bisher (s.o.) unvollständig umgesetzt, Schwerpunkt eines der beiden Klimaschutzmanager:innen. Landessynode April 2009: Empfehlung an alle Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen, ein Umweltmanagementsystem nach EMAS („Grüner Gockel/Grüner Hahn“) einzuführen.

Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW): Die Ev. Kirche von Westfalen erarbeitet derzeit konkrete verbindliche Lösungen, um zukünftig eine flächendeckendere Unterstützung für Kirchengemeinden und Kirchenkreise im Klimaschutz anbieten zu können.

Evangelische Kirche der Pfalz: Die Richtlinie für ökologisches und energiesparendes Bauen, die 2019 aktualisiert worden ist, setzt für den Bau und Betrieb der Gebäude Standards, die für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen der Landeskirche verbindlich gilt. In der Baurichtlinie sind zum Beispiel die Heizungsoptimierung, hohe Dämmstandards bei Sanierungen und umweltfreundliche Materialien festgeschrieben. Allerdings liegt trotz der verbindlichen Wirkung ein großes Vollzugsdefizit vor. Die Beschaffungsrichtlinie, die ökologische und soziale Standards für die kirchliche Beschaffungspraxis vorgibt, gilt als Empfehlung für die Kirchengemeinden und verpflichtend für die landeskirchlichen Einrichtungen. Auch hier die die Umsetzung in der Fläche noch verbesserungswürdig. Alle Kirchengemeinden müssen einen ehrenamtlichen Energiebeauftragten benennen, der sich um das Energiecontrolling und -management der Gebäude kümmert. Diese haben teilweise hohe Einsparerfolge zu verzeichnen. Die Landeskirche bietet über die Arbeitsstelle Frieden und Umwelt zahlreiche Hilfen auf freiwilliger Basis an: unter anderem Heizungsoptimierung über Energieberater, Klimaschutzmanagement in Kitas, individuelle Beratung, Fortbildungen für Haupt- und Ehrenamtliche, Begleitung von Umweltmanagementprozessen, Fördermöglichkeiten und die Vermittlung von staatlichen Fördergeldern. Mit Sanktionen arbeitet die Landeskirche bisher nicht.

Nordkirche: Landeskirche und Kirchenkreise verpflichteten sich mit dem Klimaschutzgesetz, jeweils mindestens 0,8 Prozent der jährlichen Zuweisung an Kirchensteuermitteln für Klimaschutzmaßnahmen aufzuwenden. Im Jahr 2018 stiegen die Mittel in den Kirchenkreisen und der Landeskirche von ca. 3,0 Mio. € in 2017 auf ca. 3,2 Mio. € in 2018. Mehrheitlich haben die Kirchenkreise mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln in die Sanierung ihrer Gebäude, effizientere Heizungsanlagen und die Dämmung von Pfarrhäusern oder Gemeindezentren investiert. Ziel war es, unnötigen Energiebedarf zu vermeiden, Technik effizient einzusetzen und den verbleibenden Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken. Nahezu alle Kirchenkreise sind mittlerweile auf den Bezug von Ökostrom umgestiegen, die meisten Kirchenkreise beziehen mehr als 75 Prozent ihres Stroms aus erneuerbaren Energien.

Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg: Angebote wie z.B. Schulungen für Energie- oder Umweltmanagement in Kirchengemeinden sind bisher auf freiwilliger Basis durchgeführt worden, ebenso die Teilnahme am Umweltbildungsprojekt EnergiesparKids für Kindertagesstätten. Statt Sanktionen gibt es derzeit zwei kircheninterne Förderprogramme. Mit dem _Ökofonds_ können energetische Gebäudesanierungen gefördert werden. Das Förderprogramm _Grüner Topf _unterstützt geringinvestive Maßnahmen, die zur CO2-Einsparung beitragen.

Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO): Das Klimaschutzgesetz der EKBO (in Kraft seit 1. Januar 2021) ist für alle kirchlichen Stellen verbindlich. Inbegriffen ist eine interne Klimaschutzabgabe von 125€/t CO2e zur Finanzierung der notwendigen energetischen Sanierungen. Die Rechtsverordnung zur digitalen Erfassung von Energiedaten, in Kraft seit April 2020, ist für alle kirchlichen Stellen verbindlich, alle gebäudebezogenen Energieverbräuche müssen angegeben werden. So ist es möglich, die gebäudespezifischen Emissionen zu beziffern. Diese Daten werden auch zur Ermittlung der Klimaschutzabgabe herangezogen. Freiwillige Instrumente ergeben sich aus den Maßnahmen des Umweltschutzkonzeptes der EKBO (2014) und des Klimaschutzkonzeptes (2017). Insgesamt 43 Maßnahmen in verschiedenen Bereichen sind dort aufgeführt. Dazu gehören u.a. das Energiemanagementsystem „Grüner Hahn“ und das Siegel „Faire Gemeinde“, aber auch die Installation von E-Ladesäulen auf kirchlichen Standorten, die Nutzung von Lastenrädern oder die Verpachtung von Kirchenland für die Gewinnung  erneuerbarer Energien oder zur landwirtschaftlich-ökologischen Nutzung – um nur einige, wenige Beispiele zu nennen. (Umweltkonzept) (Klimaschutzgesetz) (Homepage Umweltbüro)

4. Der Klimabericht 2020 weist darauf hin, dass die Landeskirchen rechtzeitig den Übergang von staatlicher Förderung zur Eigenfinanzierung sowohl im Projektbereich als auch im Klimaschutzmanagement organisieren müssen. In welcher Weise ist in Ihrer Landeskirche vor allem das Klimaschutzmanagement über den staatlichen Förderzeitraum von zwei Jahren hinaus abgesichert?

Evangelische Landeskirche in Baden (EKIBA): 2004 startete die EKIBA mit einem 0,8-Stellendeputat, angesiedelt in der Abteilung Bau & Kunst. Mit Beschluss des Klimaschutzkonzepts 2010 wurde das Deputat entfristet und auf 2 unbefristete Vollzeit-Deputate erhöht. Die Finanzierung wurde durch die Stiftung Schönau der EKIBA bereitgestellt.  Zusätzlich konnten durch Förderung im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung 2 weitere befristete Vollzeitdeputate (Klimaschutzmanager*Innen) für insg. fünf Jahre eingerichtet werden. Diese Stellen werden seit Auslaufen der Förderung vollständig durch die EKIBA in Befristung weiterfinanziert. Für das Projekt wir-kaufen-anders wurden 2015 2,5 weitere befristete Vollzeitstellen ohne externe Fördermittel durch die EKIBA eingerichtet. Alle Befristungen sind zunächst bis Ende 2023 gesichert. Für das CO2-Minderungsprogramm wurden 1,5 weitere Projektstellen von 2016 -2025 eingerichtet. Grundlage waren jeweils Beschlüsse der Landessynode.

Evangelisch-reformierte Kirche: Eine Weiterführung über zwei Jahre hinaus ist fest geplant.

Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM):  Es gab keine staatlich finanzierten Stellen im Bereich Klimaschutz, die o.g. Projektstellen sind eigenfinanziert.

Evangelische Landeskirche Sachsens (EVLKS): Klimaschutz gehört zum konziliaren Prozess „Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung“. Diese Themen sind Kernanliegen der Landeskirche. In welcher Weise das Klimaschutzmanagement nach Auslaufen einer Förderung finanziell gesichert werden kann, wird Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassung der Landessynode sein.

Evangelische Landeskirche in Württemberg: Die ohne staatliche Förderung angelegte Stelle Klimaschutzmanagement ist mittlerweile eine Dauerstelle. Dies und die Schaffung des Referates Umwelt im Oberkirchenrat Umweltreferat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (elk-wue.de) bieten gute strukturelle Voraussetzungen für die Umsetzung der Klimaziele.

Evangelische Landeskirche von Kurhessen Waldeck (EKKW): Die staatliche Förderung in Sachen Klimaschutzmanagement wurde in der EKKW für zunächst drei Jahre (von 2015 bis 2018) und weitere zwei Jahre (2018 bis 2020)  in Anspruch genommen. Nach Ende des Förderzeitraums wurde bzw. wird  die Stelle weitergeführt. Sie ist im Stellenplan der EKKW verankert und wird folglich zu 100 Prozent von der EKKW bezahlt.

Lippische Landeskirche: Sowohl das Klimaschutz-, als auch das Nachhaltigkeitsmanagement ist bisher nicht über den Förderzeitraum hinaus abgesichert.

Evangelische Kirche in Hessen-Nassau (EKHN): 2019 wurde eine Referent*innen-Stelle für Klimaschutz unbefristet eingerichtet. Zusätzlich läuft von 3/2020 bis 2/2024 ein Klimaschutzprojekt aus überwiegend kircheneigenen Mitteln in Höhe von 1 Million Euro. Hierzu wurden zwei Klimaschutzmanager-Projektstellen eingerichtet.

Bremische Landeskirche: Zurzeit arbeiten drei Klimaschutzmanager*innen in geförderten Projekten bis März 2022 bzw. 2024. Auf dem kommenden Kirchentag im November wird über die Verstetigung des Klimaschutzmanagements entschieden werden.

Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR): Zunächst gilt Beschluss 115 der Landessynode 2017, der die Kirchleitung beauftragte, für zwei zeitlich befristete Stellen bei der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums einen Förderantrag zu stellen. Die Fördermittel wurden zunächst für drei Jahre bis zum 31.08.2022 bewilligt. Eine Anschlussförderung bis 31.08.2024 wird angestrebt. Darüber hinaus gibt es derzeit keine Beschlusslage.

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB): Klimaschutzmanagement ist aufgrund der Übergangsregelung der Kommunalrichtlinie zunächst für drei Jahre angelegt, die mögliche zweijährige Verlängerung ist gegenwärtig aufgrund fehlender Beschlüsse zu den Eigenmitteln (noch9 nicht absehbar. Genauso wenig ein Engagement der ELKB über den Förderzeitraum hinaus. In der Folge des Synodalbeschlusses zum Umweltmanagement (s.o.) wurde allein aus kirchlichen Projektmitteln Ende 2009 zeitlich befristet die „Arbeitsstelle Umweltmanagement“ eingerichtet. Diese begleitet Kirchengemeinden und Einrichtungen in der Einführungsphase des Umweltmanagements, unterstützt die ehrenamtlichen Umweltteams und bildet diese fort und überwacht Fristen zur Re-Zertifizierung. Im Zusammenhang der Diskussion um die Folgen der Corona-Pandemie und die Konsequenzen aus der „Freiburger Studie“ hat sich eine knappe Mehrheit der Landessynode im März 2021 gegen eine Entfristung dieser Stelle zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen. Die Arbeitsstelle in der aktuellen Form läuft daher zum Dezember 2022 aus. Eine Regionalisierung der Begleitungsaufgaben ist angedacht, jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in die Verwaltungsstrukturen implementiert; die Fortführung der koordinierenden und überwachenden Aufgaben ist offen – aber aus Sicht der zuständigen Fachabteilung im Landeskirchenamt dringend notwendig.

Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW): Nachdem in der Ev. Kirche von Westfalen die staatliche Förderung der Klimaschutzmanagerinnen bereits ausgelaufen ist, konnte bereits 2020 eine unbefristete Klimaschutzstelle eingerichtet und besetzt werden. Die Klimaschutzmanagerin ist am Institut für Kirche und Gesellschaft im Fachbereich Umwelt + Soziales angesiedelt.

Evangelische Kirche der Pfalz: Die Stelle für Klimaschutzmanagement für die Landeskirche, die über 5 Jahre vom Bundesumweltministerium gefördert wurde, wurde abgelöst von einer geförderten Stelle für Klimaschutzmanagement Kitas, einer eigenfinanzierten Projektstelle für Gebäudetechnik, die nun in den Stellenplan übernommen worden ist, sowie die Stelle der Umweltbeauftragten. Die Klimaschutzmanagementstelle wurde nach Ablauf der Förderung nicht aus Eigenmitteln weiterfinanziert.

Nordkirche: In der Nordkirche gibt es für das Umwelt- und Klimaschutzbüro sowie die Klimaschutzmanager*innen in allen Kirchenkreisen eine langfristig gesicherte Finanzierung. Außerdem: (s.unten) 0,8 Prozent der Kirchensteuermittel werden für Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben.

Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg: Die Projektstelle Klimaschutzmanagement endete nach fünf Jahren, eine Verstetigung wurde nicht beschlossen.

Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO): Es wurde ein Anschlussprojekt für weitere zwei Jahre für das Klimaschutzmanagement auf landeskirchlicher Ebene beantragt und bewilligt (Förderzeitraum 2021 – 2023). Im Rahmen des KlSchG wurden die personellen Ressourcen und Kompetenzen für das Klimaschutzmanagement dauerhaft auf die Ebene der Kirchenkreise übertragen. Dort gibt es Ansprechpartner*innen mit entsprechender fachlicher Qualifikation für Fragen des Klimaschutzes (Klimakümmerer*innen). Auf landeskirchlicher Ebene ist die Fortführung des Klimaschutzmanagements in seiner jetzigen Form nicht geplant.

5. Als Reaktion auf das - von den Kirchen sehr gelobte - Urteil des BVerfG hat der Bund das Klimaschutzgesetz deutlich nachgebessert. Verbindliche Zielmarken sind nun die THG-Reduktion bis 2030 um 65 %, bis 2040 um 88 % sowie die vollständige Klimaneutralität bis 2045. Damit gehen die gesetzlichen Ziele deutlich über die bisherigen Klimaschutzziele der EKD und ihrer LK hinaus. Welche Initiativen gibt es seit dem BVerfG-Urteil, auch für Ihre Landeskirche die Klimaziele zu anzupassen?

Evangelische Landeskirche in Baden (EKIBA):  Siehe Antwort zur Frage 1. 2022 wird die EKIBA festlegen, mit welcher Ambition die o.g. gesetzlichen verbindlichen Zielmarken erreicht werden sollen. Dabei soll auch berücksichtigt werden, dass auch nach Nachschärfen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung nicht ausreicht zum Erreichen des Pariser 1,5°C-Ziels der UN. Zusätzlich sind die teils höheren Zielmarken der Landesregierung zu berücksichtigen. In der aktuellen Diskussion ist unstrittig, dass 2045 als Minimumziel ohnehin gesetzt ist. Wie viel schneller wir als EKIBA auch im Sinne unser Vorbildfunktion Klimaneutralität erreichen verbindlich vereinbaren, wird voraussichtlich die Herbst-Landessynode beschließen. Die o.g. Studie von IFEU und Öko-Institut hat aufgezeigt, dass das Erreichen der Klimaneutralität im Jahr 2040 nicht teurer ist als ein Erreichen im Jahr 2045/2050.

Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM):  Keine bekannt

Evangelische Landeskirche Sachsens (EVLKS): „Christians for Future“ setzen sich auch im Bereich unserer Landeskirche für Klimaneutralität bis 2030 ein. Am 16.09.2021 überreichten sächsische Mitglieder dieser Initiative einen Forderungskatalog für mehr Klimaschutz an Mitglieder der sächsischen Kirchenleitung und Vertreter des Landeskirchenamtes.

Evangelische Landeskirche in Württemberg: Eine Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist in Arbeit.

Evangelische Landeskirche von Kurhessen Waldeck (EKKW): Wir möchten unser Klimaschutzkonzept fortschreiben und diesen Zielen anpassen

Lippische Landeskirche: Bisher gibt es keine Initiative.

Evangelische Kirche in Hessen-Nassau (EKHN): Noch keine. Es wird erwartet, dass dies auf einer der kommenden Synoden thematisiert wird.

Bremische Landeskirche: Die Kommission für Klimaschutz befürwortet die Verschärfung der Klimaschutzziele. Mit einer Solarkampagne wird die BEK in den nächsten Jahren die Zahl der PV-Anlagen deutlich steigern. (Anmerkung: rund 1000 t CO2 ließen sich durch den Ausbau der PV auf allen dafür geeigneten Kitadächern einsparen)

Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR): Um den Auftrag der Kirchenordnung für die Bewahrung der Schöpfung einzutreten, wahrzunehmen, bündelt eine Steuerungsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus den fünf Abteilungen des Landeskirchenamtes unter Leitung des Vizepräsidenten Dr. Johann Weusmann die verschiedenen Themen. Die Steuerungsgruppe tagt mehrmals im Jahr und befasst sich unter anderem mit Klimaschutz. Zu den Aufgaben gehört auch, die Klimaziele der EKiR weiterzuentwickeln. Im Herbst 2021 wird das Thema auf der Agenda stehen.

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB): Die gegenwärtigen Ziele des IKK erscheinen vielen jetzt schon zu ambitioniert. Es gibt Stimmen in Teilen unserer Kirche, die die Auffassung vertreten, dass Energiedaten und Klimaziele eine Verwaltungsaufwand produzieren, der nicht direkt und auf den ersten Blick mit dem Auftrag des Evangeliums in Verbindung gebracht werden kann. Die Landessynode will sich für Frühjahrstagung 2023 das Schwerpunktthema Klimaschutz setzen – inwieweit das konkrete numerische Ziele mit sich bringt, ist gegenwärtig offen.

Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW): Siehe Antwort 1).

Evangelische Kirche der Pfalz: Es läuft derzeit der Prozess, dass die Landessynode im November 2021 ein Klimaschutzziel für die Klimaneutralität beschließt, welches einen früheren Zeithorizont vorsieht als den von der EKD beschlossenen.

Nordkirche: Im Februar 2022 wird die Landessynode einen neuen, zweiten Klimaschutzplan verabschieden, der sich an den aktuellen Zielvorgaben orientieren wird.

Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg: Das Urteil hat den Auftrag der Synode vom November 2020 verstärkt. Im Rahmen der Synodentagung im November 2021 werden die Maßnahmenempfehlungen auch vor dem Hintergrund des BVerfg-Urteils bewertet werden müssen.

Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO): Mit der nächsten turnusmäßigen Novellierung unseres kirchlichen KlSchG 2023 wird das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu sein, auf 2045 angepasst.Unabhängig von “verbindlichen Zielmarken“ war es uns besonders, wichtig zeitnah und konkret ins Handeln zu kommen. Wir hoffen hier auch Vorbild für andere Akteure im Klimaschutz zu sein.
 

6. Der Klimabericht weist ausdrücklich auf die Gefahr hin, dass der Sonderfaktor Corona die Erhebung von Daten und die Entscheidungen über Klimaschutzmaßnahmen beeinflussen und verzerren kann. Wie werden Sie in Ihrer Landeskirche diesen Sonderfaktor Corona berücksichtigen?

Evangelische Landeskirche in Baden (EKIBA): Die Zahlen von 2020 und 2021 können nicht dazu dienen, eine valide Aussage darüber zu treffen, ob Klimaziele erreicht worden sind. Auch können sie kein seriöses Basisjahr für die Zukunft sein. Sie können aber einen wichtigen Hinweis geben, ob pandemiebedingter Leerstand auch dazu geführt hat, dass die Heizungsanlagen abgeschaltet oder heruntergeregelt worden sind. Der Corona-bedingte Rückgang der kirchlichen Einnahmen führt aktuell zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Sanierungen, die auch der Erhöhung der Energieeffizienz und der Umstellung auf Erneuerbare Energien dienen.

Evangelisch-reformierte Kirche: Hinweise auf Verhaltensänderungen im Zuge der Pandemie sind bei unseren Erhebungen berücksichtigt worden. Wir haben für das Klimaschutzkonzept konkret die Angaben vorher/nachher abgefragt und bewertet (z.B. im Bereich Mobilität).

Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM):  Nicht bekannt

Evangelische Landeskirche Sachsens (EVLKS):: Bedingt durch die Corona-Pandemie sind zeitweise viele Veranstaltungen ausgefallen. Die damit verbundene Verringerung von Treibhausgasemissionen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Handlungsbedarf besteht. Wie dieser Sondereffekt in der Bewertung der Daten bereinigt werden kann, wird im Rahmen der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes beantwortet werden. Vergleichbare Maßstäbe mit Blick auf Klimaschutzkonzepte allgemein sollten hierbei leitend sein. Wichtiger Ratgeber wird hier sicherlich die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) sein. Bei allem Leid und Leiden durch Corona ist der enorme Schub für die Entwicklung kreativer digitaler Formate ein positiver Impuls für mehr Nachhaltigkeit.

Evangelische Landeskirche in Württemberg: Um Corona-Effekte besser abschätzen zu können, soll exemplarisch ein Drei-Jahres-Zeitraum betrachtet werden.

Evangelische Landeskirche von Kurhessen Waldeck (EKKW): Diesen Sonderfaktor sehen wir nicht.

Lippische Landeskirche: Um Sondereffekte des Corona-Jahres 2020 auszugleichen, wird die Gebäudebilanz für 2019 erstellt und das Jahr 2020 nachrichtlich ausgewiesen. Es gab deutliche zeitliche Verzögerungen in der Datenerhebung und Umsetzung von Maßnahmen.

Evangelische Kirche in Hessen-Nassau (EKHN): siehe Antwort zu 2b)

Bremische Landeskirche: Der Vergleich früherer Verbrauchszahlen (vor Corona) mit aktuellen Zahlen (während Corona) ermöglicht uns eine belastbare Interpretation der Daten.

Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR): Die unter 2) erwähnte Datenerhebung der Strom– und Wärmeverbräuche sieht vor, dass nicht nur für 2020 sondern auch für 2019 die Verbrauchsdaten erhoben werden, um ein realistisches Bild über die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu erhalten. Somit sollte der Coronafaktor Berücksichtigung finden. Bei der Erhebung der Mobilitätsdaten wird ebenfalls angestrebt, den Sonderfaktor Corona mit zu erfassen.

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB): Bereits bei der Erarbeitung des IKK haben wir auf gemittelte Daten aus einem Drei-Jahres-Zeitraum (2016-2018) gesetzt, um Einmaleffekte zu minimieren. In ähnlicher Weise kann eine zukünftige Datenerhebung auch die Corona-Sonderfaktoren berücksichtigen.

Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW): Da der erste Zielhorizont der EKvW im Jahr 2030 liegt (70 % Reduzierung der THG-Emissionen bezogen auf 1990), fallen kurzfristige Corona-Effekte für die langfristige Klimaschutzstrategie nicht ins Gewicht.

Evangelische Kirche der Pfalz: Um die Verzerrung durch die Corona-Schutzmaßnahmen abbilden zu können, wird für die Bilanzierung 2020 zum Vergleich auch die Daten von 2019 herangezogen.

Nordkirche: Der Faktor Corona wird bei uns berücksichtigt werden. Niedrigere Emissionen in der Corona-Zeit werden auf diesen Faktor zurückgeführt und haben keinen Einfluss auf Entscheidungen.

Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg: Diese Frage ist derzeit nicht zu beantworten.

Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO): Weder auf die Datenerhebung noch auf konkrete Klimaschutzmaßnahmen wirkt sich Corona aus. Entsprechend gibt es keine gesonderte Berücksichtigung. Die zu erreichenden Einsparziele (relative Einsparung an Treibhausgasemissionen) beziehen sich immer auf das Basisjahr 2015, also auf einen Zeitraum, in dem Corona keinen Einfluss hatte. Sollte Corona Auswirkungen auf die Zahlen der Jahre 2020 oder 2021 haben, wird das entsprechend keinen Einfluss auf die zu erreichenden Treibhausgaseinsparungen der kommenden Jahre haben, die sich immer auf das Jahr 2015 beziehen.

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Die Evangelische Landeskirche Anhalts antwortete wie folgt auf den gesamten Fragekatalog:

„Wie in mehreren anderen Landeskirchen gibt es auch in der Ev. Landeskirche Anhalts leider keine Daten, von denen wir Reduktionsziele ableiten könnten und auch keine entsprechenden Synodenbeschlüsse – aber natürlich Aktionen auf Gemeindeebene (Grüner Hahn etc.). Erwähnenswert sind vielleicht auch die 440 ha Waldbesitz der Kirchengemeinden, für deren nachhaltige Bewirtschaftung sich unsere Kirchliche Waldgemeinschaft seit vielen Jahren einsetzt.“

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Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) machte noch folgende generelle Anmerkung:

„Die EKM gründete 2012 den EKM-StromVerbund als gewerblichen Betrieb, um selbst Windenergieanlagen zu betreiben. Der Energieverbrauch der EKM soll durch eigene Anlagen kompensiert werden, um den jährlichen Energieverbrauch in der EKM bilanztechnisch durch die Stromproduktion aus eigenen Anlagen zu decken: 2016 konnten unter Beteiligung des diakonischen Werkes die z.T. schwierigen Erhebungen zum Stromverbrauch, insbesondere bei den kirchlichen und diakonischen Einrichtungen in der EKM, abgeschlossen werden. Danach ergibt sich ein Gesamtstromverbrauch in der EKM von ca. 57.000.000 kWh (verfasste Kirche und Diakonie). Um diesen Gesamtstrombedarf zu decken und damit das eigentliche Ziel zu erreichen, müssen insgesamt 13 – 16   Windenergieanlagen betrieben werden. Gegenwärtig sind elf Anlagen in Betrieb - zwei weitere sind in Planung.“

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Foto: Solveig Böhl

Arnd Henze

Arnd Henze ist WDR-Redakteur und Theologe. Er lebt in Köln. 2019 erschien sein Buch "Kann Kirche Demokratie?". Seit 2020 gehört Henze als berufenes Mitglied der Synode der EKD an.


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