Was wir schuldig sind

Über die evangelische Haltung zum assistierten Suizid

„Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will!“ Mit diesem Satz hat Albert  Schweitzer vor rund einhundert Jahren ein Ausrufezeichen gesetzt. Seine Ethik einer „Ehrfurcht vor dem Leben“ war ein Meilenstein. Als einer der ersten setzte Schweitzer den unbedingten Lebens- und Überlebenswillen des Menschen zum unbedingten Lebens- und Überlebensimpuls seiner Mitgeschöpfe in Beziehung. Schutz und Erhalt des Lebens haben oberste Priorität. Denn, so Schweitzer, es ist ja die „unmittelbarste und umfassendste Bewusstseinstatsache“ des Menschen: „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will!“ Davon habe alles ethische Denken und Handeln auszugehen.

In einem Jahrhundert, in dem die Menschheit angesichts millionenfachen sinnlosen Tötens und Sterbens in ihre eigenen barbarischen Abgründe blickte und das ängstliche Seufzen und Stöhnen der Kreatur mit lärmender Ignoranz übertönte, sind wir vieles schuldig geblieben. Aus guten Gründen prägt der Schutz des Lebens die Grundüberzeugung evangelischer Ethik und orientiert kirchliches Handeln. Das Leben ist uns in die Wiege gelegt, zugemutet und anvertraut. Deshalb dürfen wir nicht schrankenlos darüber verfügen.

Aber: Da gibt es noch ein anderes Seufzen und Stöhnen „inmitten von Leben“. Das Seufzen und Stöhnen von Menschen, die an Leib oder Seele heillos erkrankt sind. Die ihr Leben nicht mehr aushalten können und flehentlich um Hilfe bitten, ihm ein Ende zu setzen. Was also, wenn ein Leben eben nicht mehr „leben will“, sondern sterben? Was sind wir dann diesem Menschen in seiner konkreten Situation schuldig, fragt der ehemalige Zürcher Ethikprofessor Johannes Fischer. Vor allem eines, sagt er: Achtung. Oft verändert es die Sicht, wenn Menschen sich in ihrer als ausweglos und unerträglich empfundenen Situation respektvoll wahr- und ernst genommen wissen (der Text von Johannes Fischer steht unter zeitzeichen.net/node/8420). Was aber, wenn das Werben ums Leben die Sehnsucht nach dem Ende nicht einholt oder überstimmt? Wenn die empfundene Qual jeden Lebenswillen erstickt? Wie findet Achtung auf dieser abgründigen Schwelle ihren Ausdruck? Wie können und dürfen Kirche und Diakonie in der allergrößten Not einem Leben dienlich sein, das nichts als sterben will?

Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr die Möglichkeit eines assistierten Suizids auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Das wird – ob es uns gefällt oder nicht – weitreichende Konsequenzen haben. Wenn wir in Kirche und Diakonie weiterhin aussagekräftig bleiben und den dringend anstehenden Klärungsprozess im Lichte unserer theologischen und ethischen Überzeugungen orientierend mitgestalten wollen, brauchen wir eine differenzierte und sensible Debatte. Unsere eindeutige Option für das Leben bleibt unverhandelbar und bedarf zugleich einer Präzisierung für Schwellen- und Grenzbereiche, für Ausnahmesituationen des Lebens. Auch das sind wir schuldig – in aufrichtiger Achtung jedes einzelnen Menschen und in Ehrfurcht vor dem Schöpfer. 

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