Umkehr der Verantwortlichkeit

Was wir Menschen mit Risiko derzeit zu leisten haben
Erste Quarantäne-Station für Obdachlose in Berlin.
Foto: epd/Christian Ditsch
Die Menschen werden wieder einmal eingeteilt, nicht nur in dieser Quarantäne-Station für Obdachlose, die kürzlich in Berlin eröffnete.

Ein zunehmendes Unbehagen beschleicht mich im alltäglichen, im gesellschaftlichen Umgang mit der Tatsache, dass die „Lockerungen“ unter der Pandemie größere oder sogar mehr Einschränkungen für Menschen mit Risiko in sich tragen. Gab es bisher viele Überlegungen und Maßnahmen zu Fürsorge und Schutz für diejenigen, die ein höheres Risiko für einen schweren SARS-CoV2 -Krankheitsverlauf tragen, so wird im Moment so getan, als ob Lockerungen alle nur aufatmen lassen. Mich machen sie zwangsläufig vorsichtiger und bisweilen ratlos. Ich bin Betroffener.

Viel ist über die sogenannte Risikogruppe geschrieben und gesprochen worden. Immer wieder wird versucht deutlich zu machen, dass es sich dabei nicht um hochaltrige Frauen und Männer allein handelt. Diverse „Vor“-Erkrankungen sind Merkmale der Zugehörigkeit zur Risikogruppe, neben einem Lebensalter ab 60 Jahren. Wenn es zu schweren Krankheitsverläufen oder Todesfällen gekommen ist, hört man bisweilen ein „Ach so“ oder „Naja“, als ob das für uns Betroffene nun einmal die natürliche Konsequenz einer Infektion mit Covid 19 sei.

Wieso eigentlich Risiko-„Gruppe“? Eine Gruppe zeichnet sich in der Regel durch gemeinsame Merkmale, Ziele oder gegenseitige Beziehungen zueinander aus. In Zeiten der Pandemie ist der Begriff jedoch irreführend. Die sogenannte Risikogruppe umfasst sehr heterogene Merkmale. So spricht man mit gutem Grund auch nicht mehr von Behinderten, sondern von Menschen mit Behinderung. Und diese können sehr unterschiedlich sein, sowohl, was ihre Ausprägung als auch ihre Bedeutung für die Träger der Behinderung als auch die Menschen ihres Umfelds betrifft. Eine Behinderung hat nicht nur Folgen für die betroffene Person, sondern für viele in seiner Lebenswelt. Und das sind oft, aber nicht immer negative Folgen.

Wenn es denn sein muss, dass von einer Vielzahl von Menschen mit einem Risiko eines schweren bis tödlichen Verlaufs von SARS CoV 2 als Gruppe gesprochen wird, so bedeutet es auch in diesem Fall, dass es nicht nur um persönlich Betroffene geht.

Eine achtjährige Schülerin mit einer Herzerkrankung gehört dazu, genauso wie ihre Familie, die sich aller Wahrscheinlichkeit sehr vorsichtig und wohlüberlegt verhalten wird, um ihr Kind keiner Infektionsgefahr auszusetzen. Die Kinder und Enkel eines 85-jährigen gehören dazu, wenn sie sich um die wenigen Möglichkeiten des Kontakts und der Versorgung kümmern. Die 55-jährige Krebspatientin samt ihres betreuenden und pflegenden Umfelds und ihrer Familie gehört dazu. Die Ärztin, die einen lungenkranken Mann geheiratet hat, die Busfahrerin, deren Mann versucht mit dem Rauchen aufzuhören und Gewicht zu reduzieren. Ich denke auch an den Studenten mit einem gut eingestellten Diabetes, an die junge Frau mit Mukoviszidose, an den Kollegen, der seine Leukämie überlebt hat. Ist das eine Gruppe?

Glücklicherweise äußern sich in der letzten Zeit (vor allem auch jüngere) Menschen mit ihrer Angst, in den nächsten Zeiten viel stärker aus dem gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen zu werden.  Menschen mit einem höheren Risiko sind eben nicht alle alt und gebrechlich und „sterben sowieso“. Bisweilen wissen wir (noch) gar nicht, wer aus unserer nächsten Umgebung „dazu“ gehört. Wir werden es aber an den Geburtstagen merken, bei den Konfirmationen, Taufen und Hochzeiten, in den Sitzungen und Konferenzen, wer dann fehlt. 

Ich erlebe im Moment eine Umkehr der Verantwortlichkeit. Hat es bisher unter den massiven Kontaktbeschränkungen Regeln zum Schutz aller gegeben, müssen die Risikomenschen und ihr Umfeld nun auf sich selbst aufpassen. Menschen mit einer chronischen Erkrankung kennen das und haben es eingeübt. Wer eine chronische Krankheit trägt, weiß, dass Normalisierung das Ziel ist. Alltagskompatibel wollen wir mit den Einschränkungen der Krankheit umgehen. Sozialgesetzlich ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben das Ziel. Was für chronische Erkrankungen gilt, haben Menschen mit Behinderung schon lange auf ihrer Agenda. Mir ist es immer noch eine Lehre und eine bereichernde, oft auch irritierende Erfahrung mit KollegInnen gearbeitet zu haben, die mir mit viel Geduld und Nachsicht beigebracht haben, wo ich zu ihrer Behinderung beitrage, ein Teil ihrer Behinderung bin.

Umkehr der Verantwortlichkeit heißt für mich in der unabsehbar nächsten Zeit, dass ich absagen muss, wo andere wieder eine neue Art von Normalität einüben wollen. Ich werde auf Restaurantbesuche, Einkäufe in Supermärkten, Kulturveranstaltungen und vieles mehr vorerst verzichten. Meine Arbeit als Diakoniepfarrer und Geschäftsführer eines regionalen Diakonischen Werks versuche ich zunächst aus meiner Wohnung zu tun, technische Unterstützung dafür gibt mir mein privater Telefon- und Internetzugang sowie der Dienstrechner mit Mikro und Kamera.

In der Rundverfügung „Regelungen für Pfarrerinnen und Pfarrer mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf“ heißt es: „Der Einsatz von Pfarrerinnen und Pfarrern in der „face-to-face-Kommunikation“, die 60 Jahre und älter sind, darf nur auf freiwilliger Basis erfolgen.“ In der öffentlichen Debatte ist diese Freiwilligkeit in Bezug auf die Lehrerschaft heftig diskutiert worden. Es gibt Vorwürfe der Drückebergerei, die an altbekannte Vorurteile gegenüber Lehrerinnen und Lehrer nahtlos anknüpfen. Auf uns Betroffene wirkt sich diese Debatte insofern aus, als dass wir uns vor Verdächtigungen zu schützen versuchen und meinen uns erklären, gar verteidigen zu müssen.  

Bisher mussten Betroffene, die unter 60 Jahre alt sind, einen Nachweis über die Nichteinsetzbarkeit in der „face-to-face-Kommunikation“ mittels ärztlicher Bescheinigung erbringen. Ab jetzt gilt dies für alle Menschen mit Risiken. Eine Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit (AU) ist das nicht. Es ist eine konditionierte „Nichteinsetzbarkeit“. Allerdings stimmt auch das dem Grunde nach nicht. Denn einsetzbar bin ich ja voll und ganz. Ich trage nur ein höheres Risiko. Deshalb kann ich ja auch mit anderen Mitteln sinn- und segensreich arbeiten, darum heißt es entsprechend: „Davon ausgenommen ist jede Form von medialem Kontakt.“

Die Nichteinsetzbarkeit durch ärztliche Bescheinigung kann ich selbst durch Einwilligung in den freiwilligen Einsatz aufheben. Somit habe ich die Freiheit, mich für das Risiko zu entscheiden. Eine klare Grenzziehung im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers ist das nicht. Was ist mit einer Schwangeren, die meint, sie möchte bis zum letzten Tag vor der Geburt ihres Kindes unsere Büros sauber halten? Zu Recht schicken wir diese Frau nach Hause und machen ihr deutlich, dass der Arbeitsschutz durch Arbeitsverbot auch für Sie einzuhalten ist. Weil ansonsten die Fürsorgepflicht verletzt ist. Apropos: Es gefällt mir, dass schwangere oder stillende Pfarrerinnen automatisch, auch ohne Nachweis von der "face-to-face-Kommunikation aufgrund der bestehenden besonderen Fürsorgepflicht ausgenommen werden.

Zum guten Schluss: Ein Freund hat mich davor gewarnt in die Opferrolle zu geraten. Ich sehe die Gefahr nicht. Ich sehe, was wir Menschen mit Risiko zu leisten haben. Wir werden weiterhin zurückhaltend und vorsichtig sein mit Außenkontakten. Wir werden uns erklären müssen, weil man es uns nicht ansieht und wir bisher einen Alltag leben konnten, der Teilhabe am Leben ermöglicht hat. Wir werden mit der Unterstellung leben müssen, dass wir es übertreiben mit der Vorsicht. Wir werden uns an den „Lockerungen“ nicht nur freuen können, weil sie uns höheren Risiken aussetzen. Wir werden auf Teile des gesellschaftlichen Lebens verzichten. Wir werden um Schutz und Respekt kämpfen müssen. Oder wir entscheiden uns, das Risiko allein zu tragen. Damit sind wir nicht in der Opferrolle, sondern mitten in der Debatte um die Inklusion. Und wir müssen uns damit beschäftigen, was es heißt: Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig.

 

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Jens Haupt

Jens Haupt ist landeskirchlicher Pfarrer und Projektmitarbeiter im Referat Gottesdienst, Kirchenmusik, Theologische Generalia der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.


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