Wir machen es jetzt öffentlich

Wie geht es weiter mit dem Gottesdienst nach dem Lockdown?
Kirchentag Dortmund, Juni 2019
Foto: epd
Überfüllte Halle beim Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dortmund, Juni 2019

Fast zwei Monate lang waren Gottesdienste in der herkömmlichen Form im Präsenzmodus „vor Ort“ aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich. Nun fahren sie wieder hoch, wenn auch auf unabsehbare Zeit mit hohen Einschränkungen versehen. Die Praktische Theologin Kerstin Menzel aus Leipzig schaut kritisch auf den kirchlichen Sprachgebrauch und die aktuellen Herausforderungen.

„Kirchen feiern erste öffentliche Gottesdienste seit Corona-Schließung“ (evangelisch.de am 4.5.2020). „Im Erzbistum München und Freising sind öffentliche Gottesdienste von Montag, 4. Mai, an unter Auflagen wieder möglich“ (Erzbistum München, 30.4.2020).

Nicht nur im Journalismus, auch in der innerkirchlichen Kommunikation, in Gemeinden und landeskirchlicher Öffentlichkeitsarbeit hat sich da, wo wieder mit physischer Anwesenheit der Gemeinde in den Kirchengebäuden gefeiert werden kann, die Rede von „öffentlichen“ Gottesdiensten eingeschliffen. Dabei hätten die Kirchen eigentlich allen Grund, diesem Sprachgebrauch zu widersprechen und nach anderen Begrifflichkeiten zu suchen. Denn wer jetzt sagt, dass „öffentliche“ Gottesdienste „wieder möglich“ sind, der nimmt die eigene Praxis der vergangenen zwei Monate unter den Bedingungen des Lockdowns nicht ernst.

Der Begriff der Öffentlichkeit ist schillernd und wird vielfältig verwendet. Zwei unterschiedliche Aspekte lassen sich für die Frage nach den Gottesdiensten unterscheiden – zum einen die Frage der Zugänglichkeit und zum anderen die nach dem Verhältnis von Kirche und Gesellschaft.

Machet die Tore weit – wer ist dabei?

Zunächst bezeichnet „öffentlich“ den schlichten Anspruch auf Zugänglichkeit. Öffentlich heißt: nicht „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“, sondern offen für alle, die interessiert sind. Auch offen für Menschen, die nicht der Kirche angehören. Der Besuch eines in diesem Sinne öffentlichen Gottesdienstes setzt keine inhaltliche Übereinstimmung, kein Bekenntnis voraus und ist offen für unterschiedliche Arten der Partizipation: Ob man stumm dabeisitzt oder den Ablauf betend und singend mitvollzieht – bei einem so verstandenen öffentlichen Gottesdienst ist beides möglich.

In den vergangenen zwei Monaten haben sich Formate gottesdienstlichen Handelns herausgebildet, die diesem Kriterium der offenen Zugänglichkeit in verschiedenem Maß entsprechen. Die Pole bilden vielleicht die großen Fernsehgottesdienste auf der einen Seite, die vielfältigen privaten Hausgottesdienste auf der anderen, für die Liturgien an Kirchentüren, in Ostertüten oder auf Online-Quellen zu finden waren. Dazwischen haben sich allerhand Formate entwickelt wie die allein im lokalen Bereich kursierende aufgezeichnete Andacht, der Stationsgottesdienst in der offenen Kirche oder der zeitgleiche Gottesdienst aus dem Michaeliskloster Hildesheim, der Hausgottesdienste über Synchronizität miteinander verbindet.

Festzuhalten ist: Viele der digitalen Gottesdienste entsprechen dem Kriterium der öffentlichen Zugänglichkeit umfassender als die bisher üblichen Regel-Gottesdienste. Zum einen sind zurzeit viele digitale Gottesdienste über aktuelle und auffällig angebrachte Hinweise auf Websites von Gemeinden und Landeskirchen sowie über Social-Media-Kanäle besser auffindbar. Außerdem können sie nachträglich angeschaut und (nach-)gefeiert werden. Damit ist die Schwelle des Einstiegs für eine Gottesdienstteilname bzw. -rezeption niedriger. Die Fernsehgottesdienste haben in den vergangenen Wochen verstärkte öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, mehr Senderaum erhalten und so eine erweiterte Zuschauerschaft erreicht. Auch viele Ortspfarrerinnen und -pfarrer konnten eine größere „Reichweite“ ihres Tuns wahrnehmen.

Onlinegottesdienst ermöglicht Distanzmodus

Darüber hinaus steigern Online-Gottesdienste die Möglichkeit, gewissermaßen im Distanzmodus teilzunehmen. Neugierige müssen bei digitalen Gottesdiensten eben die Kirchenschwelle nicht überschreiten, sie werden nicht gesehen oder gar mit den Kirchenverbundenen identifiziert, die eigene Beteiligung bleibt unsichtbar.

Liturgische Beobachter*innen haben die mancherorts fehlende Achtsamkeit für diese Kommunikationsbedingung kritisiert, am pointiertesten wieder einmal Erik Flügge. Denn Gottesdienst bewegt sich online häufiger in dem Bereich, der sonst häufig als „im öffentlichen Raum“ bezeichnet wird. In einem Bereich also, in dem man sich nicht einmal einbilden kann, man feiere ausschließlich mit Menschen, die der eigenen Botschaft eine grundsätzliche Zustimmung entgegenbringen. Dieser öffentliche Raum und die mit ihm verbundenen Zumutungen sind im digitalen Gottesdienst den Liturg*innen nur vermittelt zugänglich, wenn überhaupt. Das befremdete Weiterklicken nach zwei Minuten nehmen sie nicht wahr, anders als die störende Unterhaltung der Gäste auf dem Stadtfest während der Predigt.

Die unbeobachtete Distanz ist die Kehrseite dieser Form: Während es in der Kirche peinlich ist, wenn man aufsteht und einfach geht, kann es zu Hause schwerer fallen, sich emotional zu vertiefen, wenn Ablenkung lockt oder sich Kommentare kirchendistanzierter Familienmitglieder von der Seite einschalten. Man kommt leichter hinein, aber eben auch leichter wieder hinaus! Besonders dort, wo Partizipation nicht integraler Bestandteil digitaler Formate ist, wie Hanna Jacobs kürzlich kritisch eingewandt hat, oder wo einfachste Bedingungen für Mitwirkung, wie eingeblendete Liedtexte, nicht vorhanden sind.

Zur Zugänglichkeit gehört Verständlichkeit

Zur Zugänglichkeit gehört auch sprachlich-inhaltliche Verständlichkeit. Hier teilen Gottesdienste im digitalen Raum die Spannungen des regulären Gottesdienstes. Religion hat immer auch mit Außeralltäglichkeit, mit Unterbrechung, mit dem Anderen zu tun – und das drückt sich in Formen und Sprache auch aus. Ritualität braucht Wiederholung und geprägte Formulierungen. Aber diese Wiedererkennbarkeit verträgt sich nicht immer mit den Erwartungen gottesdienstlich Ungeübter. Beheimatung in vertrauten Worten, Klängen und Ton wird andere ausschließen. Ja, es ist eine hohe Kunst, verständlich im öffentlichen Raum zu sprechen, aber sie lässt sich lernen, beispielsweise von den Menschen, die Radio- und Fernsehgottesdienste verantworten. Diese kennen allerdings auch die anhaltende und harsche Kritik von Hochverbundenen, denen die TV- und Rundfunkformate häufig „nicht geistlich genug“ sind. Diese Spannung bleibt und braucht landeskirchliche Plattformen für gute Praxis– die gerade vielerorts entstehen!

Damit wird deutlich: Gottesdienst ist auch ohne äußere Barrieren nicht für alle völlig zugänglich und kann es auch nicht sein. Auch öffentlicher Gottesdienst hat innere Voraussetzungen und Schwellen, die nicht auflösbar sind.

Öffentlicher Gottesdienst mit Teilnehmendenbegrenzung?

Und wie steht es nun um das Kriterium der Zugänglichkeit für die jetzt unter Auflagen wieder stattfindenden Gottesdienste in den Kirchen?

Zunächst einmal bedeutet eine Teilnehmendenbegrenzung per se keinen Abschied von der Öffentlichkeit. Sonst müsste man vielen Kulturveranstaltungen diesen öffentlichen Charakter bestreiten. Sicher ist es schmerzhaft, Menschen an der Kirchentür abweisen zu müssen. Helferinnen und Helfer des Kirchentages, die schon einmal mit einem „Kirche überfüllt“-Schild begeisterten Menschen deutlich machen mussten, dass Fluchtwege nicht wirklich freie Plätze sind, werden die zugehörigen Emotionen beschreiben können!

Die kritischen Punkte liegen nicht in der Begrenzung der Teilnehmendenzahl an sich, sondern im Verfahren der Zugangsregelung. Eine Referenz auf Mitgliedschaft oder persönliche Bekanntschaft etwa wäre für Gottesdienste, die „öffentlich“ sein wollen, hoch problematisch!

Ein wichtiges Kriterium muss deshalb die Transparenz der Zugangsregelung sein. Dabei sind zum Beispiel folgende Fragen zu bedenken: Wird das Verfahren der Voranmeldung öffentlich bekannt gemacht und welche technischen Möglichkeiten werden dafür vorausgesetzt? Oder wird offen kommentiert, dass es nach Reihenfolge des Erscheinens geht und wie die Erfahrungen damit sind? Wird die Umsetzung der Hygienemaßnahmen so transparent gemacht, dass Menschen für sich im Vorfeld gut begründet entscheiden können, ob sie sich auf den Weg machen wollen?

Trotz aller Transparenz bleibt jedoch die Schwierigkeit, dass Präsenz-Gottesdienste auf absehbare Zeit für gefährdete Gruppen eine indirekt ausschließende Wirkung haben. Eine Regelung, die diesen Gruppen dann die virtuelle Teilnahme an den vor Ort stattfindenden Gottesdiensten anempfiehlt, löst das Problem nicht wirklich. Eher schon ein Alternieren zwischen Online-Formaten für alle und Formen der Präsenz oder neue, mobilere Formen des Gottesdienstes in den Kirchen und im Freien.

Gottesdienst als Kennzeichen der Institution Kirche

Der öffentliche Gottesdienst ist ein wesentliches Kennzeichen der Kirche als Institution – das ist der zweite Aspekt des Themas: Empirische Untersuchungen zeigen, dass es für viele Menschen wichtig ist, dass der Gottesdienst stattfindet, auch wenn sie selbst gar nicht hingehen möchten, denn der Gottesdienst erfüllt eine repräsentative Funktion. Die Entscheidungen über die Wiederaufnahme von Präsenz-Gottesdiensten wurden deshalb auch medial aufmerksam wahrgenommen, weil das Aussetzen der regulären Gottesdienste auch für viele kirchenferne Menschen ein emotional starkes Zeichen für den Ausnahmezustand war, in dem wir uns befinden.

Jetzt mehren sich die Anzeichen, dass die wiederbeginnende Feier in den Kirchen – ebenso wie der Wiedereinstieg in Schule und Kita – gesellschaftlich umstritten sein wird. Für viele Menschen ist es ein Zeichen der Zuversicht und Ermutigung, dass in den Kirchen wieder Präsenz-Gottesdienste stattfinden, andere finden es fahrlässig und ungerecht – beispielsweise gegenüber anderen Kulturschaffenden, die sich nicht auf die Freiheit der Religionsausübung berufen können.

Deswegen wäre es gut, wenn in den Gemeinden bei den anstehenden Entscheidungen über die Gottesdienste nicht nur die Bedürfnisse der Kerngemeinde oder theologisch reflektierte Gottesdienstverständnisse im Fokus sind, sondern auch diese weiterreichenden Signale in die Gesellschaft hinein und das Verhältnis von Kirche zu anderen gesellschaftlichen Bereichen. Wie viel „Normalität“ will man in Kommunikation und Inszenierung von Gottesdiensten signalisieren, wenn andere weiterhin schmerzlich verzichten müssen? Wie viel Gemeinschaft soll man in der Kirche inszenieren, wenn diese zurzeit noch nicht einmal im erweiterten Familienkreis erlaubt ist? Wie nimmt man die „neue Normalität“ sichtbar auf, wie die Solidarität mit Risikogruppen und Kulturschaffenden? Wie kommuniziert man die mit diesen Fragen verbundenen Ambivalenzen und Spannungen in die Öffentlichkeit? Und wie macht man ohne Überhöhung verständlich, was den Gottesdienst zumindest nach dem eigenen Anspruch von Kulturveranstaltungen unterscheidet?

Von den Kirchenleitungen höre ich nur teilweise den klaren Widerspruch gegen das Fehlurteil, es wären seit Mitte März keine Gottesdienste möglich gewesen. „Öffentlich“ heißt aber auch, dass sich die Kirche als Institution mit bestimmten Gottesdiensten identifiziert, sei es durch das Auftreten ihrer Amtsträgerinnen und Amtsträger – diesen Aspekt der Öffentlichkeit merke ich hier nur an – oder durch ihre öffentliche Kommunikation. Insofern beschädigt die innerkirchliche Rede von „öffentlichen Gottesdiensten“ nur für Liturgie im Präsenzmodus selbst die Öffentlichkeit der digitalen Gottesdienste!

Andere Formen – verstärkte Wahrnehmung

Gottesdienst in den Kirchräumen war in der medialen Wahrnehmung häufig das, was die Kirche hauptsächlich tut. Diese Sicht hat sich in der Krise differenziert. Besonders zu Ostern wurden andere Formen der Präsenz aufmerksam und wertschätzend wahrgenommen: Sorgfältig gestaltete Ostertüten, über die in der regionalen Abendschau berichtet wurde, die Kreidebilder und Posaunen vor dem Seniorenheim in der Presse, die Hoffnungsbotschaft am Flugzeug in der Tagesschau. In diesen Darstellungen, ebenso wie in der Wahrnehmung seelsorgerlicher Bemühungen, scheint das Bild einer Kirche auf, die den Menschen Gutes will, egal ob sie ihr angehören oder nicht. Wie wird dies an den kommenden kirchlichen Feiertagen sein?

Zu Recht fragen manche auch, welchen Raum die Anstrengungen für Gottesdienste vor Ort unter hohen hygienischen Auflagen noch für die anderen, kreativen Formate lassen. Gemeinden waren in den vergangenen Wochen zur Entwicklung solcher Projekte und Formate gezwungen, manche Mitarbeitende haben es als lang vermissten Freiraum erlebt – nun besteht die Gefahr, dass diese freigesetzte Gestaltungslust ausgebremst wird. Wieder einmal wurde deutlich: manch Neues wird erst möglich, wenn man anderes lässt. Andererseits kam aber auch eine große Sehnsucht nach dem regelmäßigen, vertrauten Geschehen gemeinschaftlichen Gottesdienstes zum Ausdruck, jener Veranstaltung, die auch einige im Raum der Kirche nach der Kirchgangsstudie der Liturgischen Konferenz schon abschreiben wollten!

Keine einfachen Antworten

Die Frage nach der Öffentlichkeit der Gottesdienste ist verbunden mit dem Charakter der Kirche als intermediärer Institution. Deshalb sind gemeinsame Beratungen mit staatlichen Stellen über die Gottesdienstfrage angemessen, ebenso wie eine konstruktive Grundhaltung gegenüber deren Krisenentscheidungen. Das beinhaltet aber auch, dass man staatliche Entscheidungen kritisch begleiten kann, wie zum Beispiel den Eindruck, dass manche Politiker*innen sich über schnelle Lockerungen für den Gottesdienst politisch zu profilieren suchen. Eine kritische Haltung bedarf es aber auch im Blick auf die Abwägung von Lebensschutz und anderen Grundwerten, wie sie beispielsweise Wolfgang Schäuble geäußert hat. Warum feiern wir trotz letztlich nicht auszuschließender Risiken Gottesdienst? Welche Konsequenzen hat ein von christlicher Hoffnung getragener Umgang mit Krankheit und Tod in der gegenwärtigen Situation? Wo brauchen wir klare Regelungen zum Schutz aller und wo kann man auf die Mündigkeit der Menschen setzen? Warum ist der Einsatz für öffentliche Gottesdienste gerade im Kontext von Trauer und Seelsorge wichtig?

Keine Frage: Es gibt im Blick auf den Gottesdienst derzeit keine einfachen Antworten. Festzuhalten aber bleibt: Es sind nicht „öffentliche Gottesdienste“, die nun „endlich wieder möglich“ sind. Auch die Bezeichnung als „gemeinschaftlicher Gottesdienst“ setzt ein verengtes Bild von Gemeinschaft voraus. Vielleicht benennen Begriffe wie „gemeinsame Präsenz“, „vor Ort“ oder „gemeinsamer Gottesdienst in den Kirchen“ den Sachverhalt schlichter, aber angemessener.

Öffentlichkeit entscheidet sich im Gottesdienst selbst

Für die Rede von „öffentlichen Gottesdiensten“ gab es schon einmal eine „große“ Zeit: die Phase der Gottesdienstreform der 1960er- und 1970er-Jahre. Damals stand Öffentlichkeit für eine Orientierung an der Lebenswelt und an gelebter Religion, für gesellschaftliche Partizipation und für die Aufnahme von Themen aus Politik und Gesellschaft. Damit war auch das Anliegen verbunden, Menschen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Erfahrungen im Gottesdienst zu beteiligen.

Die „kreative Landschaft“ der vergangenen beiden Monate der Corona-Pandemie hat an vielen Stellen zu einer genauen Wahrnehmung von Lebenssituationen geführt. Die zunächst kollektive Erfahrung des Wegs in den Lockdown kam dieser Tendenz entgegen. Jetzt werden die Lebenswelten wieder differenzierter, und damit wird auch die Aufgabe komplexer, diese in den Gottesdiensten im Licht des Evangeliums, in Gebet und Predigt zur Sprache zu bringen. Sicher ist: Die Öffentlichkeit des Gottesdienstes entscheidet sich nicht zuletzt an seiner Gestaltung!


 

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Foto: Lilly Schaack

Kerstin Menzel

Dr. Kerstin Menzel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe „Sakralraumtransformation“ am Institut für Praktische Theologie an der Universität Leipzig.


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