Einsames Sterben - vollmundiges Schweigen

Die kommunikative Quarantäne über die Lage in den Pflegeheimen muss durchbrochen werden
Pflegeheim St. Johannios in Stadt
Foto: epd / Jens Schulze
Svenja Dankers, Altenpflegerin im Johannisheim in Stade bei Hamburg (Foto vom 27.04.2020). Das Haus hat 124 Plätze und gehört zur Diakonie. Dort starben bis Ende April fünf Bewohner im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. In der Einrichtung leben viele Menschen mit einer Demenz.

„Geschützt im Alter“ steht bis heute in großen Buchstaben über der Homepage des Wolfsburger „Hanns-Lilje-Heims“. Ein Satz aus besseren Tagen. Ende März geriet die Einrichtung bundesweit in die Schlagzeilen. Damals waren bereits 20 Bewohner*innen an Covid 19 verstorben, viele weitere und eine große Zahl von Pflegekräften mit dem Virus infiziert.

Für das Heim war und ist es eine für Außenstehende kaum vorstellbare menschliche Tragödie, für die Öffentlichkeit bedeutete es erstmals die Konfrontation mit der ganzen Grausamkeit dieser Pandemie. Die Staatsanwaltschaft nahm in Wolfsburg Ermittlungen auf, es kursierten (bisher wohl nicht belegte) Gerüchte über gravierende Hygienemängel.

Talkshows diskutierten über die „Todesfalle Pflegeheim“. Die Überforderung der Pflegekräfte kam darin ebenso zur Sprache wie die Hilflosigkeit und die Schuldgefühle von Angehörigen, die schon an den Kontaktverboten verzweifelten, nun aber fürchten müssen, dass ihre Eltern und Großeltern jetzt ausgerechnet in der Isolation erkranken und sterben würden.

Nur die Kirchen blieben weithin stumm und teilnahmslos, obwohl sich die Debatte an einer Einrichtung entzündete, die den Namen eines früheren hannoverschen Landesbischofs trägt. Auf den Homepages des Wolfsburger Kirchenkreises und der zuständigen Ortsgemeinde findet sich ebenso wenig ein öffentliches Wort der Anteilnahme, wie auf der Seite der EKD. Allein vom hannoverschen Bischof Ralf Meister gibt es im Netz eine kurze, aber einfühlsame öffentliche Erklärung.

Inzwischen hat sich die Zahl der Verstorbenen im Hanns-Lilje-Heim mehr als verdoppelt. Aber das ist schon lange keine Schlagzeile mehr, obwohl sich das Problem eher verschärft hat. Bundesweit ist die Zahl der Corona-Verstorbenen auf über 6000 gestiegen - weit mehr als die Hälfte der Toten dürfte aus Pflegeheimen kommen, auch wenn viele davon im Krankenhaus sterben. So plakativ und stigmatisierend der Begriff von der „Todesfalle“ ist: wo es dem Virus gelingt, die Hygieneschleusen der Heime zu überwinden, führen die Pflegekräfte oft einen aussichtslosen Kampf.

Nur noch Kurznachrichten

In der öffentlichen Wahrnehmung ist das Sterben zur Normalität geworden, zur abstrakten „Mortalitätsrate“, zu einem von vielen statistischen Indikatoren, wie schnell die Corona-Beschränkungen endlich gelockert werden können. Meldungen zu Covid19-Ausbrüchen in Heimen sind in der Regel nur noch Kurznachrichten - was manche Pressesprecher der betroffenen Heime mit zögerlichen Informationen dankbar unterstützen.

Und die Kirchen: Die Osterbotschaft vom Triumph des Lebens über den Tod wurde von manchen medial so trotzig verkündet, als wolle man sich damit einen Schutzwall gegen die Trostlosigkeit des realen Sterbens in den Heimen bauen. Dass viele dieser Osterpredigten schon am Karsamstag online standen, steht fast sinnbildlich für die gesellschaftliche Ungeduld, das Skandalon von Karfreitag so schnell wie möglich hinter sich zu lassen.

Hätte man nicht gerade in diesen Tagen medialer Aufmerksamkeit auf allen Kanzeln die besondere Not der Heime thematisieren müssen – und damit auch den Skandal, dass die Pflege im anarchischen Kampf um Schutzkleidung von Beginn an eine besonders schwache Lobby hatte? Klar, natürlich wurde es in kirchlichen Stellungnahmen erwähnt – aber es ging fast vollständig unter in den Debatten um den öffentlichen Sonntagsgottesdienst.

Nur wenige, wie zuletzt Philipp Greifenstein, haben beharrlich daran erinnert, dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit durch die Verhinderung der Seelsorge erheblich stärker eingeschränkt wird, als durch die Fragen von Mundschutz, Abstandsgebot und Gesangsverbot im Gemeindegottesdienst. Diese Einsicht wird im Übrigen auch gar nicht bestritten - sie spiegelt sich (mit Ausnahmen) aber weder in den öffentlich sichtbaren Prioritäten der Kirchenleitungen, noch in aufgeregten Diskussionen unter Pfarrer*innen auf Facebook. Diakoniepräsident Ulrich Lilie sieht das Thema für so dringlich, dass er darauf drängt, schon vor der nächsten Bund-Länderrunde den Zugang für Seelsorger*innen in stationären Einrichtungen verbindlich zu ermöglichen.

Ohne die Verankerung in den realen Erfahrungen der Diakonie (nicht nur in den Pflegeheimen, sondern auch in Flüchtlingseinrichtungen und mit Obdachlosen) wirkt die Kirche in diesen Zeiten häufig geschwätzig, irrlichternd und selbstverliebt. Ohne den öffentlichen Resonanzraum der Kirche findet aber auch die Diakonie als Anwalt der Schwächsten in dieser Krise öffentlich kaum Gehör.

Prophetische Parteinahme für die Schwachen

Dabei wäre gerade jetzt nichts Dringlicher und Relevanter als eine Kirche für Andere, die die Gemeinden aus ihrer Sinnkrise reißt und die Realität dieser Krise radikal ins gemeinsame Zentrum von Verkündigung, Seelsorge, Diakonie und prophetischer Parteinahme für die Schwachen stellt. Nur gemeinsam kann daraus das entstehen, was die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs „öffentliche Seelsorge“ nennt: „Was die Menschen suchen, ist die Begleitung bei dem, was Ihnen unaussprechlich ist. Und undurchschaubar. Und oft genug zum Seufzen.“

Bei all dem zeigen sich nicht nur kommunikative Mängel. Hinter der wortreich kaschierten Sprachlosigkeit verbirgt sich eine tiefere Unfähigkeit, die Abgründe dieser tödlichen Krise auszuhalten. Ein evangelisches Pflegeheim in Köln, in dem es eine erhebliche Zahl von Todesfällen und zahlreiche Erkrankungen gab, brauchte fast eine Woche für einen ersten Brief an die Angehörigen aller 80 Bewohner*innen. Auf der eigenen Homepage wurde der bisher einzige Hinweis auf die Verstorbenen in einem Beitrag mit der Überschrift „80 Osterkörbe machen große Freude“ versteckt. Dabei zeigen die Geschenke und viele andere Gesten doch gerade den Wunsch, als Nachbarschaft und Gemeinde sichtbar Anteil zu nehmen – auch in der Trauer.

Stattdessen wird das Sterben schamhaft tabuisiert. Das vollmundige Versprechen, dass Trauer auch unter den schmerzhaften Einschränkungen bei Beerdigungen ein öffentlicher Vorgang bleibt, wird durch die Praxis an vielen Orten täglich dementiert. Das Sterben wird verschwiegen. Wo sind die digitalen Kondolenzbücher, wo der digitale Trauergottesdienst, in dem aus der abstrakten Zahl von Toten das lebendige Gedenken an konkrete Menschen wird, deren Geschichten in der Isolation des Heimes oder der Intensivstation im Krankenhaus so einsam zu Ende gingen?

Das Hanns-Lilje-Heim in Wolfsburg wirbt noch immer mit dem Satz „Beschützt im Alter“. Man kann das gedankenlos oder gar zynisch finden. Man kann es aber auch als ein bewusstes Statement lesen. In Wirklichkeit wäre es nämlich ein fataler Schritt der Resignation, würde die Diakonie sich von diesem Leitbild verabschieden. Nur im kompromisslosen Festhalten an diesem Versprechen begründet sich die Legitimität diakonischer Arbeit - und führt zugleich in einen ehrlichen Umgang mit dem so offensichtlichen und tragischen Scheitern an diesem Versprechen.

In dieser Spannung brauchen die Heime die Solidarität der Gesellschaft und vor allem der Kirchen. Nur so werden wir die schmerzhafte öffentliche Debatte führen können, wie pflegebedürftige Menschen auch zukünftig vor der Pandemie, aber auch vor Eingriffen in ihre Menschenwürde unter den Bedingungen der Isolation geschützt werden können. Dieser Debatte soll hier nicht vorgegriffen, aber einige Fragen und Dilemmata skizziert werden.

Zielkonflikte

Wo Menschen in Obhut sterben, stellt sich unweigerlich die Frage nach Schuld und Verantwortung. Dabei ergeben sich gleich auf drei Ebenen Zielkonflikte:

Es ist unvermeidlich, dass in solchen Fällen strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden und die Gesundheitsbehörden akribisch nach Versäumnissen bei der Umsetzung der strengen Auflagen zur Quarantäne suchen. Es ist auch legitim, dass in der Öffentlichkeit kritische Fragen gestellt werden. Hier braucht es eine Balance zwischen ehrlicher Transparenz und der unverzichtbaren Fürsorgepflicht gegenüber dem Personal.

Noch schwieriger ist der ehrliche Umgang mit den Angehörigen, von denen sich viele selbst nun Vorwürfe machen, dass sie die Mutter oder den Vater vor Jahren ins Heim „abgeschoben“ haben. Harte, auch ungerechte Schuldzuweisungen an Heimleitung und Pflegepersonal gehören für manche unverzichtbar zur Trauer. Sie treffen aber gerade an den Brennpunkten der Pandemie auf erschöpfte, traumatisierte Teams – die trotzdem bis über die Grenzen der Belastbarkeit hinaus weiter für ihre Bewohner*innen da sein müssen.

Gerade hier zeigt sich, dass Seelsorge weit mehr bedeutet, als es der zufällig zuständige Ortspfarrer zu leisten vermag – der möglicherweise auch noch im Aufsichtsrat des Heimträgers sitzt und deshalb schnell in Rollenkonflikte geraten kann. In einigen Landeskirchen wie der Nordkirche gibt es deshalb bereits telefonische Hotlines und gut vorbereitete Konzepte der Notfallseelsorge. In anderen Regionen steckt man den Kopf weiter in den Sand.

Externe Schuldanfragen und häufig auch voreilige Schuldzuweisungen treten bei all dem in Konkurrenz zu den sehr individuellen Erfahrungen des Scheiterns, die Heimleitungen und Personal zu verarbeiten haben. Es sind die Fragen, auf die es keine Antwort geben kann: War es ein Fehler, zur Arbeit zu kommen, obwohl der Hals kratzte? Habe ich den Virus ins Heim geholt, weil ich einen Besuch ermöglicht habe, obwohl es nicht die optimale Schutzkleidung gab? Haben wir die Angehörigen zu spät angerufen, um ihnen Gelegenheit zum Abschiednehmen zu geben?

Weg in die Krankmeldung

Zur grausamen Realität der Pandemie gehört aber, dass sie eben nicht die sorgfältigen Einrichtungen verschont und nur die fahrlässigen trifft. Es gibt auch bei größter Vorsicht keine Immunität einzelner Einrichtungen gegenüber diesem tödlichen Virus. Angesichts der prekären Personalsituation und der immer noch unzulänglichen Versorgung mit Schutzausrüstung bewegen sich die Verantwortlichen in den Heimen jeden Tag auf einem ganz schmalen Grat. Sowenig das zur Ausrede für konkrete Versäumnisse werden darf, so falsch ist es, die Kontingenz dieser Pandemie zu verleugnen. Die Heime dürfen von ihrem Leitbild „Beschützt im Alter“ keinen Buchstaben preisgeben - aber sie können nur bestehen, wenn sie sich auch im Moment des Scheiterns der Solidarität der Kirche und der Gesellschaft sicher sein können.

Je brüchiger diese Solidarität, desto mehr Pflegekräfte werden den sicheren Weg der Krankmeldung wählen - und desto mehr wird aus dem notwendigen Beachten von Vorschriften ein seelenloser Dienst nach Vorschrift werden. Wer im Falle des Scheiterns vor allem die juristische Schuldfrage und die gesellschaftliche Stigmatisierung fürchten muss, wird nur noch auf protokollierte Fehlervermeidung achten, statt die Lebensqualität und die Selbstbestimmung der Bewohner*innen im Zentrum aller Überlegungen zu behalten.

Die Isolation von 900.000 Menschen in den stationären Einrichtungen bedeutet schon jetzt so umfangreiche Eingriffe in elementare Grundrechte, dass sie weder verfassungsrechtlich noch ethisch über den befürchteten langen Zeitraum der Pandemie zu rechtfertigen wären. Es braucht deshalb eine intensive Debatte über die Verhältnismäßigkeit dieser Grundrechtsbeschränkungen. Dabei wird auch die vielerorts faktisch exklusive Deutungs- und Entscheidungshoheit der Gesundheitsämter über die Auflage in den Heimen neu justiert werden müssen. Jede einzelne Schutzmaßnahme muss dabei entlang der drei Kriterien von Eignung, Notwendigkeit und Angemessenheit geprüft werden.

Die Eignung dürfte dabei in vielen Fällen unstrittig sein. Jede Abschottung verringert das Infektionsrisiko. Bei der Notwendigkeit geht es dagegen in jedem Einzelfall um die Frage, ob es mildere Eingriffsmöglichkeiten gibt.

Ein Beispiel: Es gibt längst Heime, die durch bauliche Maßnahmen hygienisch unbedenkliche Besuchsräume mit Trennscheiben geschaffen haben. Dadurch entfällt die Notwendigkeit für ein pauschales Besuchsverbot. Wenn sich ein so gravierender Grundrechtseingriff auf diese Weise mildern lässt, kann das kein Nice-to-Have im Ermessen der Träger sein.

Kirche und Diakonie als Vorreiter

Kirche und Diakonie sollten hier eine Vorreiterrolle einnehmen und sich für eine „Best in Class“-Strategie einsetzen. Das bedeutet konkret, dass unter allen geeigneten und schon bewährten Maßnahmen diejenigen zum verpflichtenden Standard werden, die den mildesten Grundrechtseingriff bedeuten. In dieser Grundrechtsperspektive dürften Kosten dann zum Beispiel kein Argument sein. Das würde in der Umsetzung sicher nicht überall gelingen – aber es würde für Träger und Gesundheitsbehörden die Begründungspflicht für eher repressive Schutzmaßnahmen deutlich erhöhen.

Das „Best in Class“-Modell verändert vor allem die diskursive Dynamik und könnte aus der Angststarre gegenüber möglicher juristischer Haftbarkeit herausführen.

Lassen sich bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit für Eignung und Notwendigkeit noch starke objektive Kriterien heranziehen, geht es bei der Frage der Angemessenheit um die wirklich schwierigen ethischen Entscheidungen. Welche Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht alter Menschen sind angemessen – von Menschen mit völlig unterschiedlichen mentalen und körperlichen Möglichkeiten, völlig unterschiedlichen Beziehungsformen zur Außenwelt und auch einem sehr unterschiedlichen persönlichen Ausblick auf das noch vor ihnen liegende Leben?

Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt mit dem Urteil zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe das Selbstbestimmungsrecht des Individuums als Kernbereich der Menschenwürde so stark hervorgehoben, dass es zum Teil heftige Kritik der Kirchen gab. Genau diese Maßstäbe könnten Kirche und Diakonie aber nun stark machen, um der unterschiedslosen Isolierung alter Menschen über viele Monate und möglicherweise Jahre starke Hürden entgegen zu setzen und ein Maximum an Balance zwischen dem Schutz vor Corona und dem Schutz der Menschenwürde in den späten Lebensjahren zu erzwingen.

In den Medien beschreiben immer mehr Bewohner*innen, Angehörige und Pflegekräfte, wie unerträglich die Aussicht auf eine dauerhafte Quarantäne mit all ihren Kontaktverboten ist. Um es drastisch zu sagen: Wenn die Kirchen verhindern wollen, dass in den kommenden Monaten immer häufiger alte Menschen ihr Recht auf assistierten Suizid einfordern werden, sollte sie der Not in den Pflegeheimen endlich die Priorität einräumen, die ihr zukommt - in der öffentlichen Debatte ebenso wie im praktischen Tun!

Ethische Debatte nötig

Bei all dem können die Kirchen ihre Kompetenz in der Palliativ- und Hospizarbeit in die Waagschale werden. Denn für Viele in den Heimen bedeutet „Beschützt im Alter“ auch die Begleitung bei einem würdigen Sterben. Das betrifft nicht nur die seelsorgerische Begleitung, sondern auch die strikte Beachtung von Patientenverfügungen. Wollte die 103-jährige, an Covid-19 erkranke Frau aus einem Pflegeheim im Harz wirklich in der 80 Kilometer entfernten Uniklinik Göttingen sterben?

Mag es angemessen gewesen sein, in der Anfangsphase der Pandemie noch pauschalen Verfahrensweisen der Gesundheitsbehörden zu folgen, so wird im Marathon der Pandemiebekämpfung auch hier zunehmend nach grundrechtskonformeren und deshalb individuellen Lösungen gesucht werden müssen. Darüber braucht es eine breite ethische Debatte, die nur gelingen kann, wenn wir die Realität in den Heimen aus der Blackbox des Nichtwissens herausholen. Die Diakonie in Wolfsburg hat sich dabei nach einer ersten Phase des Zögerns für eine beispielhaft transparente Öffentlichkeitsarbeit entschieden.

Die Coronakrise stellt die Verantwortlichen in der Pflege dabei vor schier unlösbare Herausforderungen. Es ist gut, dass das Hanns-Lilje-Heim nicht vor dem Leitbild „Beschützt im Alter“ kapituliert hat. Dieser Anspruch führt jeden Tag neu in das Dilemma, den Schutz vor dem tödlichen Virus mit dem Schutz der Menschenwürde in der Balance zu halten.

Wer sich dieser doppelten Herausforderung bewusst stellt, kann gar nicht anders, als im Sinne von Dietrich Bonhoeffers Verantwortungsethik Schuld auf sich zu nehmen. Das Pflegepersonal übernimmt diese Verantwortung jeden Tag stellvertretend für die ganze Gesellschaft - und entzieht sich dem Risiko des Scheiterns nicht über den einfachen Ausweg der Krankmeldung. Gerade darin verdienen sie nicht nur den Beifall von Balkons, sondern die Rückendeckung und Solidarität. Umso alarmierenden sind Berichte, dass Pflegekräfte immer häufiger ausgegrenzt und als „Corona-Schleuder“ stigmatisiert werden.

Im Kampf gegen die Pandemie wird es auch zukünftig in den Heimen immer wieder tödliche Rückschläge und schmerzhafte Niederlagen geben. Den Kampf um den humanen Umgang mit alten Menschen dürfen wir als Gesellschaft dabei nicht verlieren. Dafür braucht es eine Kirche, die aufhört, um sich selbst zu kreisen und sich mit voller Kraft als Kirche für Andere erkennt.

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Foto: Solveig Böhl

Arnd Henze

Arnd Henze ist WDR-Redakteur und Theologe. Er lebt in Köln. 2019 erschien sein Buch "Kann Kirche Demokratie?". Seit 2020 gehört Henze als berufenes Mitglied der Synode der EKD an.


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