Abendmahl und Agape

Zu den liturgischen Möglichkeiten in der Krise
Altar der Stadtkirche zu Wittenberg, mittlere Tafel, Lucas Cranach d.Ä.
Foto: epd-bild / Jens Schlüter
Mittelteil vom Reformationsaltar in der Wittenberger Stadtkirche St. Marien von Lucas Cranach dem Älteren (1472 - 1553). Die mittlere Tafel zeigt Jesus im Kreis seiner Jünger, dargestellt durch einige Wittenberger Bürger, beim heiligen Abendmahl. Lucas Cranach d. J. überreicht Martin Luther (als Junker Jörg) den Abendmahlsbecher.

In  Zeiten der Experimente erfreut sich das Online-Abendmahl großer Beliebtheit. Viele praktizierten es zum Beispiel am Gründonnerstag dieses Jahres. „Es ist nun geschehen“, meint der renommierte Tübinger Reformationshistoriker Volker Leppin. Jetzt gelte es, die Scherben konstruktiv zusammenzukehren, um es künftig möglichst anders und besser zu machen.

Ändern kann man nun nichts mehr, und Nachkarten hilft auch nicht. Ein „normales“ Abendmahl war 2020 angesichts der herrschenden Pandemie nicht einmal am Gründonnerstag möglich, und die Landeskirchen haben, wie das in Deutschland nun einmal so ist, sehr unterschiedlich darauf reagiert. Während etwa die Landeskirche in Württemberg zu Hausabendmahlen ermunterte, gleichzeitig aber online-Abendmahle untersagte, hat Hessen-Nassau eben solche eher mit „Aufmerksamkeit“ bedacht, Hausabendmahle hingegen mit Skepsis.

Was dann so alles geschehen ist, konnten medienaffine Menschen in sozialen Netzwerken beobachten. Und: Es ist nun geschehen. Auch wo man, wie ich selbst, den Eindruck hat, dass reichlich Porzellan zerschlagen wurde, kann es nun nicht darum gehen, den Niedergang der Abendmahlskultur zu beklagen, sondern wir müssen die Scherben zusammenkehren und bedenken, wie wir künftig für solche Situationen theologisch und seelsorglich gewappnet sind. Dabei sollte sich akademische Theologie den seelsorglichen Aufgaben nicht verschließen, umgekehrt aber auch die pfarramtliche und kirchenleitende Praxis sich nicht von theologischen Bedenken dispensieren.

Dass Pfarrerinnen und Pfarrer sich von einem online-Abendmahl viel erhoffen würden, lag nahe: Seit Beginn der Corona-Beschränkungen blühten online-Angebote auf allen Kanälen. Den Vorwurf, dass dabei die klassische Altersgruppe der Gottesdienstbesuchenden weniger erreicht wurde, kann man auch umkehren: Vermutlich wurden viele Menschen neu für den Gottesdienst gewonnen, für deren Alltag mit Beruf und Kindern das übliche Sonntagsangebot weniger attraktiv ist. Die Kirchen haben sich hier neue Felder erschlossen und gut daran getan. Wie wichtig online-Gemeinde ist, betont Ralf Peter Reimann in seinem lesenswerten Beitrag auf zeitzeichen.net daher zu Recht, und der Lernprozess hat wohl gerade erst begonnen.

Allerdings verschiebt Reimann die Unterscheidung „online/offline“ allzu rasch in die verstaubte Welt der Generation vor den Digital Natives. Vielleicht wissen diese aber doch besser, was sie von ihrem Avatar unterscheidet, als es bei manchem digitalen Argument den Anschein hat. Denn nicht alles geht digital, das richtige Abendmahl ist nicht nur eine Frage der besten Technik. Auch das hat Corona gelehrt: Der Kontakt mit der nun isolierten älteren Generation über Telefon und Bildschirm ist ein anderer als der persönliche. In den Arm nehmen geht digital nicht. Küssen auch nicht. Das sanfte Streicheln fehlt vielen.

Diesen Erfahrungshorizont sollten wir bei der Frage nicht beiseiteschieben, ob das Abendmahl eher zu dem gehört, was digital geht (wie die Predigt), oder eher nicht (wie doch wohl nach allgemeinem Verständnis das andere Sakrament, die Taufe). Wie wichtig die Elemente Brot und Wein auch nach der Beilegung der Streitigkeiten zwischen Reformierten und Lutheranern für beide bleiben, hebt die Leuenberger Konkordie von 1973 hervor, wenn sie festhält, dass Jesus Christus sich „durch sein verheißendes Wort mit Brot und Wein“ schenkt, und hinzusetzt, dass die Besonderheit dieses Mahls dem Glauben wie dem Unglauben vorgegeben ist.

Für ein lutherisches Verständnis bleibt auf dieser Basis klar, dass die Gegenwart Christi durch das Wort gestiftet wird und an die Elemente gebunden ist. „Accedit verbum ad elementum et fit Sacramentum“ hieß das seit Augustin: „Das Wort tritt zum Element, und es wird Sakrament.“ Dabei handelt es sich um ein Wort in einem Sprechaktgeschehen mit sehr konkretem Bezug. Luther und Zwingli konnten sich recht intensiv über die Frage streiten, wie sich denn nun das „das“ auf das Brot und den Leib Christi beziehen könne. Und auch ohne ein ausführliches kirchenhistorisches Referat über die Details, in denen es um so komplizierte rhetorische Figuren wie „Tropus“ oder „Synekdoche“ ging, dürfte doch recht schnell klar sein, dass der Bezug eines solchen Demonstrativpronomens nicht ganz ohne ist.

Wenn ich auf den Fernseher zeige und sage: „Das ist George Clooney“ – wen meine ich? Oder darf ich eigentlich nur fragen: Was meine ich? Das Bild auf dem Fernseher? Den Schauspieler dahinter? Seine Rolle? Die Brechung ist vielfältig. Nicht nur für Hollywoodgrößen, sondern auch für das schlichte Bäckerbrot, von dem ausgesagt werden soll, dass es der Leib Christi ist. Solange wir uns im liturgischen Zusammenhang befinden, ist der Bezug des Wortes „Das“ auf das hier vorhandene Brot klar. Für das Brot am anderen Ende der digitalen Übertragung aber sind die Unsicherheiten groß. Es geht nicht bloß um die Überbrückung räumlicher Entfernung, sondern es geht darum, ob der sprachliche Bezug aufrechterhalten bleibt oder nicht. Das definite Demonstrativpronomen wird im virtuellen Raum merkwürdig indefinit. Das zu sagen, heißt nicht, auszuschließen, dass hier etwas geschehen „kann“.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Das Sakrament lebt im lutherischen Verständnis davon, dass Christus genau für das Abendmahl seine leibliche Gegenwart verheißen hat.  Wie sich diese Gewissheit auf das digitale Geschehen übertragen lässt, hat, soweit ich sehe, bislang niemand deutlich gemacht. Wenn die Frage überhaupt erwogen wurde, hieß es rasch, das sei doch nicht ausgeschlossen. Stimmt. Aber für ein Sakrament ist das zu wenig.

Für die vielfach gefeierten und manchmal geradezu gehypten „online-Abendmahle“ steht in Frage, ob es sich in ihrem digitalen Teil überhaupt um ein Abendmahl handelte. Ärzte, die ein Medikament als Heilmittel gegen Corona gepriesen hätten, ohne zu wissen, ob es wirklich eines ist, würden wir mit gutem Recht für fahrlässig halten. Wenn wir das Abendmahl als das uns anvertraute Geschenk der Gegenwart und Gnade Gottes verstehen, sollten wir auch mit Behauptungen darüber vorsichtig sein.

Demgegenüber ist die Frage des Hausabendmahls deutlich komplexer. Nach evangelischem Verständnis kann durchaus, auch wenn dies nicht in allen Kirchen ausdrücklich so geregelt ist, in Notsituationen eine nichtordinierte getaufte Person das Abendmahl leiten. Das allgemeine Priestertum befähigt hierzu. Darüber, dass das im Regelfall nicht erlaubt ist, besteht auch im Jahr 2020 im Großen und Ganzen kein Dissens. Die Confessio Augustana (CA) regelt in Artikel 14, dass nur eine Person öffentlich predigen und die Sakramente verwalten darf, die hierzu ordentlich berufen ist. Dass dabei von Öffentlichkeit die Rede ist, bedeutet keine Unterscheidung von Öffentlichkeit und Privatheit im modernen Sinne, sondern folgt den Rechtsgewohnheiten des 16. Jahrhunderts, ist also etwa so zu verstehen wie beim „öffentlich-rechtlichen Rundfunk“: Es geht um die amtliche Beauftragung.

Daher gibt die Formulierung von CA 14 nicht grundsätzlich die Feier eines Abendmahls im häuslichen Kreis frei, es bleibt die schon angesprochene Notsituation. Und hier ist wohl der Punkt, über den am meisten nachzudenken ist: Im analogen Falle der Nottaufe wird als Bedingung in der Regel die unmittelbare Lebensgefahr (und mit ihr verbunden die Unaufschiebbarkeit) sowie die Unerreichbarkeit einer ordinierten Person genannt. Die dem entsprechende Situation für das Abendmahl ist die Situation von Menschen, die isoliert, ohne Besuch durch Verwandte oder Pfarrpersonen, sterben müssen, wie es weltweit in großer Zahl durch Corona geschah und geschieht. Wenn hier eine Christin oder ein Christ aus dem Pflegepersonal trotz der Überlast, unter der diese alle jetzt stehen, Zeit und geistliche Präsenz findet, das Abendmahl zu reichen, ist dies beides: ein unschätzbarer Akt der Nächstenliebe und ein vollgültiges Abendmahl, das vom Notrecht Gebrauch macht.

Ein anderes ist aber die Frage, ob die gesamtgesellschaftliche Notsituation von Corona und das mit ihr einhergehende, sich nun erst langsam wieder lockernde Verbot von Gottesdiensten eine spezifisch auf das Abendmahl bezogene Notlage geschaffen haben. Man kann noch zugespitzter fragen: Ruft der Verzicht auf die ohne Zweifel gut begründete Gewohnheit an Gründonnerstag das Abendmahl zu empfangen, eine geistliche Notlage hervor? Oder sollten wir nicht auf der Tastatur der Möglichkeiten nach gedämpfteren Tönen suchen, von Enttäuschung, Trauer, auch Schmerz sprechen?

All das haben viele Christinnen und Christen an Gründonnerstag empfunden. Es geht dabei nicht um Wortklauberei: Gerne kann man auch von Nöten reden – aber die Frage ist, ob dies eine theologisch und rechtlich klar definierte Notlage begründet, die geltendes Recht außer Kraft zu setzen in der Lage ist. Ob das so ist, ist zu fragen, und sicher auch, wann es der Fall ist: Es ist nicht auszuschließen, dass diese Nöte sich bei einzelnen so verdichten, dass im seelsorglichen Gespräch klar eine Notlage erkennbar wird. Dabei stehen mir allerdings wiederum die Einsamen und Kranken eher vor Augen als die, die noch in Krisenzeiten den Halt einer Familie hatten. In solchen Fällen, in denen die Notlage erkennbar ist, können und sollen ordinierte Personen auf die Möglichkeiten des Notrechts hinweisen.

Landeskirchen, die ihren Amtsträgerinnen und -trägern vertrauen, hätten diesen durchaus auch zutrauen dürfen, solche Notlagen im Einzelfall zu hören und mit seelsorgerlichem Fingerspitzengefühl mit ihnen umzugehen. Statt auf sensible individuelle Abwägungen wurde aber vielfach lieber auf Rasenmähermethoden gesetzt. Mit eiligst ausgearbeiteten Handreichungen, sogar noch über „chrismon“ vermittelt, wurde sehr pauschal geradezu zum Hausabendmahl ermuntert. Das Zugeständnis auf Grundlage von Notrecht wurde so in eine allgemeine Gelegenheit umdefiniert. Wer diese Diagnose für übertrieben hält, möge mal die vielen Facebook-Bilder und -Texte konsultieren, die am 9. April diesen Jahres meist weniger die Erleichterung nach überstandener Not als die Wonne nach einem interessanten, irgendwie auch aufregenden Experiment ausstrahlten.

Nun gilt auch hier: Jammern post festum hilft nicht. Der theologische und kirchenrechtliche Auftrag für die Zukunft heißt, klarer zu definieren, was im Falle des Abendmahls eigentlich als Notlage gelten kann. Wir haben es uns auch in der akademischen Theologie selbst zuzuschreiben, dass die Landeskirchen hierfür nicht auf eine klare Debattenlage zurückgreifen konnten – und deswegen am Ende eben doch manchmal recht unbedacht gehandelt haben. Hier kann und muss nachgearbeitet werden.

Allerdings wäre es dann auch zu wünschen, dass die Landeskirchen sensibler durchmustern würden, welche Möglichkeiten sie zur Verfügung haben, mit den geistlichen Belastungen und Frustrationen dieser Zeit umzugehen. Vielleicht wäre zunächst auch noch einmal zu überlegen gewesen, ob das, was fehlte wirklich so prononciert das Abendmahl in seinem spezifisch sakramentalen Sinne mit all dem schweren Gepäck einer heute sehr unhandlichen Theologie von der Realpräsenz Christi war.

Gerade nach der Lektüre des Artikels von Ralf Peter Reimann, der mehr um die Fragen der Anerkennung als Gemeinde und der Erfahrung von Gemeinschaft kreist als um klassische Themen der Sakramentenlehre, drängt sich mir auf: Der Mangel wird doch vor allem im Blick auf die gelebte Verbundenheit im Geist empfunden. Darauf weist auch hin, dass die biblischen Stellen zum Brotbrechen der Gemeinde aus der Apostelgeschichte, die in den jetzigen Debatten gelegentlich für das Hausabendmahl angeführt wurden (s. FAZ vom 11.4.2020, S. 2), eigentlich gar nicht so sehr auf das Abendmahl im eigentlichen Sinne hinführen, sondern die Begründungsfigur für eine andere Form bieten: die Agapefeier.

Die Agapefeier reicht den gemeinschaftsstiftenden Ritus des Brotbrechens durch die Generationen weiter. Sich in Krisensituationen auf sie zu besinnen, hätte noch dazu den Vorteil, ökumenisch in die unterschiedlichsten Richtungen verträglich zu sein. Während die mangelnde Vorsicht im Umgang mit Fragen der Ordinationstheologie im Blick auf die Ökumene mit der römisch-katholischen Kirche erheblichen Flurschaden anzurichten droht, ist die Agapefeier auf katholischer Seite bekannt und akzeptiert und beispielsweise von der Diözese Rottenburg-Stuttgart auch für den Gründonnerstag 2020 als häusliche Feier empfohlen worden.

Innerevangelisch wiederum beginnt ihre neuzeitliche Geschichte mit Herrnhutern und Methodisten im 18. Jahrhundert, also in dem heute den Freikirchen zugeordneten Spektrum. Als 1967 in größerem Rahmen Agape auf dem Hannoveraner Kirchentag gefeiert wurde, ging auch diese Initiative von den Herrnhutern aus. Diese Feier ist auf keine feste liturgische Form angewiesen – gleichwohl gibt es im Netz mehrere Empfehlungen hierzu. Sie ist auch nicht auf die Leitung durch eine ordinierte Person angewiesen, und es stellen sich bei ihr nicht die schwerwiegenden metaphysischen Probleme für digitale Übertragung wie im Falle der an die Elemente gebundenen Präsenz Christi im sakramentalen Abendmahl.

Für die Agape ist die geistliche Gemeinschaft im Glauben entscheidend. Wo diese gegeben ist, gilt auch für die digitale Versammlung die Verheißung von Mt 18,20: „wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen“. Anders gesagt: Agape kann man im Haus feiern, und man kann sie digital feiern.

Die Coronakrise und auch andere Krisen, die auf uns zukommen können, sollten nicht die Macht haben, uns zu trennen, sondern sie sollten uns im Glauben und auch im Handeln vereinen. Wir haben die Möglichkeiten dazu, auch liturgisch, wenn wir uns auf die Form der Agapefeier besinnen, die auch unter Sonderbedingungen gefeiert werden kann, ohne in Spannung zu Bekenntnis und Kirchenordnung zu treten, und die zugleich ökumenisch gut anschlussfähig ist. Mit ihr kann sich die digitale Gemeinde versammeln – und hoffentlich irgendwann auch wieder die physische.

Bisher auf www.zeitzeichen.net erschienene Texte zum Thema:

Ralf Peter Reimann: „Wertschätzung durch das Internet“ – Warum das Online-Abendmahl keine Banalisierung eines Sakramentes darstellt.

Volker Leppin: „In, mit und unter“ – Ein digitales Abendmahl widerspricht dem lutherischen Verständnis.

Horst Gorski: „Erinnerung an Leuenberg“ – Der Streit ums Abendmahl und ein grundlegendes theologisches Dokument

Matthias Friehe: „Abendmahl@home“ – Nur Mut, feiert das Abendmahl – ganz biblisch – zu Hause.

 

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Volker Leppin

Volker Leppin (geboren 1966) ist Professor für Kirchengeschichte in Tübingen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen beim Mittelalter, der Reformationszeit und der Aufklärung, in den Themen Scholastik und Mystik und bei der Person und Theologie Martin Luthers.


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