Erinnerung an Leuenberg

Der „Streit ums Abendmahl“ lohnt ein Blick auf ein grundlegendes theologisches Dokument
Abendmahlsgeschirr auf dem Altar der evangelischen Innenstadtgemeinden Augsburg in St. Anna, Dezember 2019.
Foto: Annette Zoepf / epd
Abendmahlsgeschirr auf dem Altar der evangelischen Innenstadtgemeinden Augsburg in St. Anna, Dezember 2019.

In den Tagen um Gründonnerstag gab es eine lebhafte Auseinandersetzung ums Abendmahl. Auch auf zeitzeichen.net gab es zwei Beiträge aus kirchenrechtlicher und theologischer Perspektive. Horst Gorski, theologischer Vizepräsident der EKD und Leiter des Amtes der VELKD, wirbt in seinem Beitrag für eine vertiefte Diskussion und einen Blick in die Leuenberger Konkordie.

Es ist Zeit, an Leuenberg zu erinnern. Auf dem Leuenberg bei Basel haben lutherische, reformierte und unierte Kirchen am 16. März 1973 eine Konkordie unterschrieben, mit der sie untereinander Kirchengemeinschaft ermöglichten. In der Leuenberger Konkordie wurde ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums sowie von Taufe und Abendmahl festgestellt.

In diesem Beitrag wird die These zugrunde gelegt, es handele sich bei den klassischen Fragen rund um das Abendmahl, also um die Gegenwart des Auferstandenen in den Elementen von Brot und Wein, nicht nur um theologische, sondern auch um anthropologische Grundfragen des Verhältnisses von Immanenz und Transzendenz, also wie Menschen göttliche Heilszeichen wahrnehmen und deuten können.

Diese anthropologischen Grundfragen sind zu allen Zeiten unter den jeweiligen Bedingungen kirchlichen Lebens gestellt worden und sie sind nun neu durchzubuchstabieren im Blick auf die digitalen Medien, mit deren Hilfe die göttlichen Heilszeichen gefeiert und kommunikativ vermittelt werden.

Der Schub digitaler kirchlicher Kommunikation, der durch die Corona-Krise mit ihren Kontaktbeschränkungen ausgelöst worden ist, hat einen zuweilen heftig ausgetragenen Streit um den Einsatz digitaler Medien zur Feier des Abendmahls entbrennen lassen. Die erreichte Klärung der dahinterstehenden Grundfragen in der Leuenberger Konkordie ist eine Ressource, auf die bei dieser Gelegenheit zurückgegriffen werden kann – und sollte.

1. Zwei Perspektiven auf Christus

Auf die Frage, wie man sich die Vereinigung von Gottheit und Menschheit in der Person Jesu Christi vorstellen kann, gibt es seit der frühen Kirche zwei Perspektiven, die sich bis heute durchgehalten haben und etwas über die unterschiedliche Annäherung der Menschen an das Geheimnis der Gegenwart Gottes in unserem Leben aussagen.

Die eine Perspektive betont die je unversehrte Gottheit und Menschheit: Gott im Himmel, der Mensch auf der Erde. Diese Perspektive wurde in der frühen Kirche in Antiochien entwickelt und prägte unter den Reformatoren besonders Calvin und in seiner Tradition auch Karl Barth. Aus dieser Perspektive ist die Anwesenheit des Auferstandenen im Abendmahl geistlich zu denken, weil der Leib des Auferstandenen im Himmel ist.

Die andere Perspektive betont die völlige Personeneinheit von Menschheit und Gottheit in Jesus Christus. Sie wurde in Alexandrien entwickelt und prägte die lutherische Tradition. Aus dieser Perspektive ist die leibliche Gegenwart des Auferstandenen im Abendmahl entscheidend, denn ohne leibhaftige Gegenwart wäre er gar nicht gegenwärtig. Die Leuenberger Konkordie stellt diese „geschichtliche Bedingtheit überkommener Denkformen“ unter die gemeinsame Perspektive der Selbsthingabe Gottes in Christus, weshalb hieraus keine kirchentrennenden Schlussfolgerungen mehr gezogen werden können (Ziffer 22).

Es scheint offenkundig, dass bei den verschiedenen Versuchen, unter Zuhilfenahme von Fernsehen, Radio und Internet Abendmahl zu feiern diese beiden klassischen Perspektiven erneut eine Rolle spielen. Für die einen lässt sich eine digital vermittelte Abendmahlsfeier von Teilnehmenden an unterschiedlichen Orten durchaus mit der verheißenen und geglaubten Gegenwart des Auferstandenen vereinbaren, weil die Gegenwart geistlich vorgestellt wird. Anderen bereitet eine solche Vorstellung Schwierigkeiten, weil die Frage nach der leiblichen Gegenwart Christi dabei unklar bleibt.

2. Substanz und Akzidenz

Die mittelalterliche Theologie bediente sich der aristotelischen Philosophie, um ihre eigenen Begriffe zu klären. Nach Aristoteles besteht jedes Ding untrennbar aus Substanz und Akzidenz, aus einem „Zugrundeliegenden“ und seinen „Eigenschaften“. Die Theologen nahmen diese Bestandteile wie in einem Baukasten auseinander und sagten: Im Abendmahl wird die Substanz, das Zugrundeliegende, gewandelt, während die Akzidenzien, die Eigenschaften, unverändert bleiben.

Eine feinsinnige Unterscheidung, die immer mit Missverständnissen zu kämpfen hatte, auch weil das Verständnis der Begriffe sich wandelte. Substanz bedeutete später (wie auch in unserem umgangssprachlichen Verständnis) das Materielle, also das, was ursprünglich mit Akzidenz gemeint war. Dann aber verkehrt sich der Sinn ins Gegenteil: als ob die Materie gewandelt würde. Gerade dies aber war nicht gemeint. Die Pointe zielte vielmehr auf die Wandlung des Sinngehaltes, während die Materie unverändert bleibt. Und wenn Luther in der Polemik gegen die Schwärmer drastisch davon sprechen konnte, dass wir unseren Gott essen, so war doch gemeint: Wir nehmen in Brot und Wein seinen geistlichen Leib, nicht seinen materiellen Körper in uns auf.

In der historischen Rückschau haben sich deshalb die alten Gegensätze als überwindbar herausgestellt: Denn beide Verständnisse des Abendmahls, antiochenisch und alexandrinisch, reformiert und lutherisch, zielen auf eine wahrhaftige und reale, aber nicht materiale Gegenwart des Auferstandenen. Für diese Gegenwart sind „fides“ (Glaube) und „promissio“ (Verheißung) entscheidend: Wo Menschen der Zusage Christi glauben, im Mahl wahrhaftig gegenwärtig zu sein, da – so glauben wir – ist er gegenwärtig. Deshalb kann gemeinsam geglaubt werden, dass sich der „auferstandene Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißenes Wort mit Brot und Wein“ schenkt (Ziffer 18).

3. Leiblichkeit und Gemeinschaft

Die Leuenberger Konkordie hält gegen ein rein geistiges Verständnis des Abendmahls fest: „Die Gemeinschaft mit Jesus Christus in seinem Leib und Blut können wir nicht vom Akt des Essens und Trinkens trennen. Ein Interesse an der Art der Gegenwart Christi im Abendmahl, das von dieser Handlung absieht, läuft Gefahr, den Sinn des Abendmahls zu verdunkeln.“ (Ziffer 19) Genau diese „Verdunkelungsgefahr“ sehen manche bei den Formen des Abendmahls gegeben, bei denen Pfarrerin beziehungsweise Pfarrer und Teilnehmende an verschiedenen Orten feiern und über das Fernsehen oder digitale Kommunikationsmittel verbunden sind.

Die Anfrage verschärft sich, wenn ein Stream zum Mitfeiern in der Mediathek angeboten wird, so dass die Teilnehmenden auch zeitlich differenziert feiern. Und schließlich, wenn die Teilnehmenden nicht selbst auch Brot und Wein bereitstellen und segnen lassen, sondern rein „im Geiste“ teilnehmen. Alle Varianten werden derzeit praktiziert.

So sehr die klassischen theologischen Fragen berührt sind, so sind sie nicht allein als theologische Grundsatzfragen zu behandeln, sondern mit den anthropologischen Grundfragen der Gotteserfahrung in Dialog zu bringen. Sie sind rezeptionsästhetisch durchzubuchstabieren angesichts der neuen Medien. Es ist nüchtern festzustellen, dass Menschen die Formen medial vermittelter Gemeinschaft unterschiedlich empfinden: Für die einen ist auch dies eine Erfahrung konkreter Gemeinschaft, in deren Mitte die leibliche Anwesenheit des Auferstandenen geglaubt werden kann. Für die anderen ist es eine virtuelle Gemeinschaft, die mit der konkreten Handlung nicht verbunden kann.

4. Von der ordnungsgemäßen Berufung und der Not in Corona-Zeiten

Zur Gestaltung der ordnungsgemäßen Berufung lässt die Leuenberger Konkordie den Unterzeichnerkirchen die Freiheit, dies je in ihrer eigenen Tradition zu regeln (Ziffer 43). Im Raum der EKD besteht Einigkeit darüber, dass es – entweder durch Ordination oder durch Beauftragung – eine ordnungsgemäße Berufung braucht, um das Abendmahl einsetzen zu können.

Unter Berufung auf verschiedene „Notparagraphen“ in ihren Verfassungen oder Ordnungen haben einige Landeskirchen diese Regelungen nun vorübergehend außer Kraft gesetzt. Ob die herangezogenen Paragraphen ihrem intendierten Sinn nach die Beweislast für die vollzogenen Öffnungen wirklich tragen können, kann hier offen bleiben.

Wichtiger scheint für die Zukunft zu sein, sich darauf zu verständigen, was man unter einer Notsituation verstehen will. Denn bei sehr weiter Auslegung dieses Begriffes könnte eine solche Situation künftig auch überall da festgestellt werden, wo ordnungsgemäß berufene Personen nur in einer gewissen räumlichen Entfernung vorhanden sind. Das aber würde dem Sinn aller bisherigen Bemühungen um einen gemeinsamen, auch ökumenisch verantworteten Weg in der Amtsfrage entgegenlaufen.

5. Fazit

Es liegen gewichtige Fragen auf dem Tisch. Sie brauchen den vertiefenden Diskurs mit Ruhe und Zeit. Das evangelische Verständnis des Abendmahls, wie es in der Leuenberger Konkordie gemeinsam festgestellt wurde, bietet einen Rahmen, der flexibel genug ist, um auf neue Herausforderungen reagieren zu können, und zugleich klar genug, um auf dieser Grundlage beieinander zu bleiben. Diese Einsicht gibt Gelassenheit. Eine „Kirche im digitalen Wandel“ hat Grund zu vertiefender Diskussion und Klärung, aber keinen Grund zur Besorgnis. Ohne Raum, Neues auszuprobieren, und ohne die Ermutigung dazu, wird es nicht gehen. Manches, was ausprobiert wird, wird bleiben, anderes nicht. Das ist menschlich. Größer als unser menschliches Suchen aber ist die Zusage Christi, in der Mitte seiner Gemeinde wahrhaftig gegenwärtig zu sein.

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.

Horst Gorski

Dr. Horst Gorski ist Theologe und war unter anderem von 2015 bis Juli 2023 theologischer Vizepräsident der EKD und Leiter des Amtsbereiches der VELKD in Hannover. 


Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Kirche"