Das entscheidende Jahr des Reformators

Wie Martin Luther 1520 die theologischen Grundlagen der Reformation legte
Luthereiche, Wittenberg
Foto: epd / Norbert Neetz
Stein an der Luthereiche in Wittenberg

2017 dachte die Welt an 500 Jahre Reformation – aufgrund des Jubiläums des Wittenberger Thesenanschlags. Das wichtigere 500-Jahr-Jubiläum ist jetzt, denn 1520 schuf Martin Luther die Schriften, mit denen er die damalige römische Theologie aus den Angeln hob. Lesen Sie dazu den spannenden, corona-bedingt bisher ungehaltenen Vortrag des Göttinger Kirchengeschichtsprofessor Thomas Kaufmann.

Luthers publizistische Leistungen des Jahres 1520 wurden seit dem späten 19. Jahrhundert damit verbunden, einen bestimmten Kreis quasi-kanonischer sogenannter „Hauptschriften“ zu identifizieren, denen man eine besondere Bedeutung beimaß. Gemäß der seit Pietismus und Aufklärung selbstverständlich gewordenen Orientierung am „jungen Luther“ wies man diesen Texten eine besondere Bedeutung für die Identifizierung des „Reformatorischen“ zu.

Als diese „Hauptschriften“ gelten bekanntlich – ihrer chronologischen Folge nach: – die Schrift An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung, De captivitate Babylonica Ecclesiae praeludium und Von der Freiheit eines Christenmenschen beziehungsweise De libertate christiana.

Menschen, die gerne betonen, dass Luther auch in ethischer Hinsicht ein produktiver Geist war, fügen natürlich noch Von den guten Werken hinzu. An der Sinnhaftigkeit, Selbstverständlichkeit und Nützlichkeit eines solchen Kanons besonders wichtiger Luthertexte wird hingegen nicht gerüttelt, da die theologische Bedeutung der genannten Texte nicht ernsthaft in Frage steht.

Meinem Hinweis auf die Konstruktivität des Kanons der sogenannten Hauptschriften können Sie bereits entnehmen, dass mir die Essentialität des genannten drei- oder vierfältigen Corpus besonders bedeutender Lutherschriften fraglich ist. Mein Anliegen geht vielmehrt dahin, die Besonderheit der Publizistik dieses einen Jahres durch Blicke nach vorne und nach hinten herauszuarbeiten – und natürlich auch die atemberaubende literarische Leistung zu würdigen, die Luther in diesem seinem „Wunderjahr“ vollbrachte.

Suchte man nach einem verbindenden Thema der Publizistik dieses Jahres 1520 würde ich es am ehesten in der Frage nach einem schriftgemäßen Verständnis dessen sehen, was vom Glauben her Kirche genannt zu werden verdient.In den Jahren 1518 und 1519 war aus dem unbekannten Augustinermönch in der kursächsischen Provinzuniversität „am Rande der Zivilisation“, in Wittenberg, einer der meistgedruckten und –gelesenen Autoren seiner Zeit geworden.

Bis Ende 1519 waren von Luther 25 lateinische, zwanzig deutsche Schriften und drei lateinische Gesamtausgaben seiner bis etwa Ende 1518 erschienenen Schriften herausgekommen. Von den lateinischen Drucken gab es insgesamt 112 Ausgaben, von den deutschen 143. Im Ganzen war das Verhältnis zwischen den beiden Sprachen bis 1519 noch in etwa ausgeglichen; ab 1520 sollte das Deutsche immer deutlicher in den Vordergrund rücken; die deutschen Drucke waren erfolgreicher, sie erreichten im Druckschnitt sieben Ausgaben, die lateinischen circa vier.

Zweistellige Ausgabenzahlen erreichte Luther bei den lateinischen Schriften nur zwei Mal: im Falle des Sermo de virtute excommunicationis und der Appellatio ad Concilium; unter den deutschen Schriften hatte Luther bis Ende 1519 sechs Bestseller vorzuweisen: Den Sermon von Ablass und Gnade mit 22 Ausgaben, eine Auslegung des Vater unsers mit 12, des Unterrichts auf etliche Artikel mit 10, und dann die Sermone von der Betrachtung des Leidens Christi mit 15, Vom ehelichen Stand mit 12 und Von der Bereitung zum Sterben mit 10 Ausgaben.

Die Titel der Schriften lassen keinen Zweifel daran, welche Art Literatur Luther – wie Bernd Moeller formulierte – „berühmt“ gemacht hat: Es handelt sich um vornehmlich seelsorgerlich-katechetische Texte, religiöse Lebenshilfen, Elementartexte zum Umgang mit den Sakramenten, zur christlichen Lebensführung et cetera. Freilich sollte man nicht vergessen, dass diese Texte in aller Regel auch kritische Blicke auf verfehlte religiöse Praktiken der Zeit warfen; insofern ist das Erbauliche nicht vom Kirchenkritischen zu trennen.

Und hinsichtlich der Klientel, die Texte dieser Art rezipierte, kann es auch kaum einen Zweifel geben: es waren die „pious middle class people“, also das lesefähige Stadtbürgertum, jene Leute mithin, von denen wir wissen, dass sie immer deutlicher Predigten in der Volkssprache forderten, Prädikaturen auf eigene Kosten einrichteten und das seit etwa 1480 stetig wachsende Angebot an religiösem Schrifttum unter Einschluss der vorreformatorischen deutschen Bibelübersetzungen rezipierten.

Nach der Leipziger Disputation mit Eck hatte Luther den Produktionsfaden an erbaulicher Literatur weitergeknüpft; die drei Sermone zu den Sakramenten der Taufe, des Abendmahls und der Buße, die im November 1519 in Einzeldrucken herauskamen, präludierten die epochale Reduktion der Zahl der Sakramente und führten die autoritätskritischen Perspektiven, die Luther in der Auseinandersetzung mit Eck eingenommen hatte, fort. Auch diesen Schriften war mit 14, 15 und 17 Ausgaben ein großer publizistischer Erfolg beschieden. Angesichts der zentralen Bedeutung, die Luther dem Glauben beim Gebrauch der Sakramente zugeschrieben hatte, dürften diese Sakramentssermone des Spätjahres 1519 wesentlich dazu beigetragen haben, die traditionelle Kirchenlehre zu erschüttern.

Indem sich Luther mit der Forderung des Laienkelchs dezidiert gegen das Konstanzer Konzil positionierte und sich dafür eine erste Verurteilung durch den Bischof von Meißen einhandelte, trat er umso offensiver in diesem Sinne auf. Zu Beginn des Jahres 1520 hatte Luthers Bereitschaft zur offenen Konfrontation, ja Provokation ein neues Niveau erreicht. Für die Gesamtcharakterisierung seines publizistischen Handelns ist dieser Sachverhalt von nicht zu überschätzender Bedeutung gewesen.

Wichtig ist auch, dass Luther bei der Abfassung seiner seelsorgerlich-katechetischen Texte in aller Regel intrinsisch verfuhr, sich also auf Themen bezog, von denen er meinte, dass sie für ein geistlich interessiertes Publikum wichtig seien. Bei seinen lateinischen Texten überwog demgegenüber die Auseinandersetzung mit Gegnern; sie folgten also nicht Luthers eigener Agenda, sondern der Logik der akademischen Kontroversistik.

Über Luthers Publizistik des Jahres 1520 zu sprechen, bedeutet auch, über Luthers Beziehung zu einzelnen Buchdruckern nachzudenken. In Wittenberg gab es bis 1519 nur eine einzige Druckerei – diejenige des Johannes Rhau-Grunenberg, der ursprünglich so etwas wie ein akademischer Drucker gewesen war, d.h. der vornehmlich lateinische Drucke eher überschaubaren Umgangs drucken sollte.

Der Großteil der lutherschen Schriften der Jahre 1517-1519 war in Erstdrucken Rhau-Grunenbergs erschienen. Daraus zu folgern, dass Luther mit diesem Drucker besonders zufrieden gewesen wäre, ginge aber an den Realitäten vorbei. Immer wieder klagte er über Grunenbergs Langsamkeit und Schlampigkeit; allerdings schätzte er an ihm, dass er nicht so sehr auf Umsatz fixiert war, wie andere Drucker.

Im Zuge der literarischen Kontroversen, die Luther und auch Karlstadt vor allem 1519 führten, hatte sich immer deutlicher gezeigt, dass Grunenberg den typographischen Herausforderungen nicht mehr gewachsen war. Immer wieder mussten Luther, Karlstadt, Melanchthon und andere Wittenberger Autoren auf Druckereien außerhalb ausweichen, insbesondere nach Leipzig. Doch dies war mit empfindlichen Nachteilen insbesondere bei den Korrekturen verbunden. Die Distanz erlaubte es nämlich kaum, dass die in der Regel bogenweise korrigierten Drucke von den Autoren selbst ausgeführt wurden, was mit einer Vermehrung der Druckfehler einhergehen musste.

Seit Mitte des Jahres bemühten sich die Wittenberger Professoren deshalb darum, Kurfürst Friedrich von Sachsen dazu zu bewegen, der Ansiedlung einer Filiale des Leipziger Druckers Melchior Lotter in Wittenberg zuzustimmen. Ungeachtet dessen, dass von einer Reaktion des Landesherrn in dieser Sache nichts bekannt ist, nahm die von Melchior Lotter d.J. geleitete Offizin um die Jahreswende 1519/20 ihrer Tätigkeit auf.

Lotter brachte neben den üblichen Schwabacher Typen auch eine elegante humanistische Antiqua-Kursive, aber auch griechische und hebräische Zeichensätze mit, die er von der führenden Humanistendruckerei im Reich, Johannes Froben in Basel, erstanden hatte. Nun verfügte die in den vergangenen Jahren mit Verve angegangene humanistische Studienreform der Universität Wittenberg auch über eine ihr gemäße typographische Infrastruktur.

Dieser Umstand – zwei Druckereien in Wittenberg mit circa vier Pressen – bildete die notwendige technische und logistische Voraussetzung für die publizistische Leistung Luthers und die Art, wie diese zur Wirkung gelangte. Dabei lässt sich eine gewisse Arbeitsteilung zwischen den beiden Wittenberger Druckern erkennen. Lotter druckte eher die umfänglicheren Schriften; offenbar kam sein Betrieb mit größeren Volumina und bald auch höheren Auflagen besser klar. Das Unternehmen war – nicht zuletzt durch die Großaufträge im Zusammenhang mit den Ablasskampagnen – auf höhere Leistungsvolumina abonniert. In Bezug auf den Umgang mit den Wittenberger Druckern zeichnete sich bereits jetzt ab, was auch die folgenden Jahrzehnte bestimmend blieb: Luther und die übrigen Wittenberger Publizisten trugen dafür Sorge, dass alle Drucker immer genug zu tun hatten. Dass drei der vier Pressen 1520 allein für Luther druckten, war nicht unüblich.

Die erste umfänglichere, insgesamt 58 Blatt umfassende Schrift, die Lotter für Luther druckte, war die Schrift Von den guten Werken. Durch glückliche Umstände hat sich das Druckmanuskript dieser Schrift im Stadtarchiv in Danzig erhalten. Es ist das älteste vollständige Druckmanuskript aus Luthers Hand und ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil es Aufschluss über die Arbeitsweise des Wittenberger Theologen zu Beginn seiner so überaus folgenreichen Zusammenarbeit mit Lotter, dem Drucker des Septembertestaments von 1522, gewährt.

Zunächst fällt auf, dass Luther ausgesprochen sauber, regelmäßig und gut lesbar schrieb. Das Manuskript war also von vornherein so abgefasst, dass es als Satzvorlage fungieren konnte. Luther hat bereits Randglossen an die Seiten gesetzt, die der Drucker dann übernahm. Auch bestimmte Vorschläge für den Satz der Überschriften et cetera konnte der Setzer der Manuskriptvorlage entnehmen. Angesichts der Gleichmäßigkeit der Zeilenführung und des Aufbaus der Manuskriptseiten war es für einen erfahrenen Drucker gewiss mühelos möglich, den Gesamtumfang zu kalkulieren.

Das Manuskript enthält mit Rötelkreide ausgeführte Markierungen, an denen der Setzer den Seitenumbruch im Manuskript markiert hat. Interessant ist auch – etwa im Unterschied zu Grunenbergs Umgang mit Luthermanuskripten -, dass sich der Lottersche Setzer immer wieder über die Schreibweisen Luthers hinwegsetzte – Grunenberg pflegte ihnen sklavisch zu folgen– und harmonisierte, ja standardisierte.

Wenn Luther also „Gott“ einmal klein mit dt, einmal groß mit tt, einmal groß mit einem t, vielleicht sogar in demselben Satz, schrieb, normalisierte der Lottersche Setzer. Diese Tendenz wurde dann mit dem Bibeldruck dominant; man kann an den Manuskripten des Jahres 1520/21 aber sehen, dass dieser orthographische Vereinheitlichungsimpuls nicht von dem Autor Luther sondern von den Druckern beziehungsweise den Setzern ausging.

Das Manuskript von Von den guten Werken lässt noch eine weitere, für die künftige Produktionsweise Lutherscher Druckschriften zentral wichtige Beobachtung zu. Luther schrieb vornehmlich auf sogenannten Sexternen, also sechs Blatt umfassenden, ineinander liegenden Papierbögen. Auf der Versoseite (Rückseite) des sechsten, von Luther selbst mit „F“ signierten Bogens finden sich zwei Zeilen einer fremden Hand; der nächste Bogen „G“ ist dann wieder von Luther beschrieben. Auf dem neuen Bogen „G“ wiederholte Luther bei der für ihn üblichen absatzweisen Zählung „zum Siebzehnten“, die er schon auf Bogen „F“ verwendet hatte.

Diese Beobachtung lässt meines Erachtens keinen anderen Schluss zu als dass der Reformator als er Bogen „G“ beschrieb, Bogen „F“ nicht mehr zur Verfügung hatte. Die wahrscheinlichste Erklärung für diesen Sachverhalt ist, dass der erste Teil von Von den guten Werken bereits in der Druckerei war, als Luther noch an der Fortsetzung schrieb. Offenbar hatte Lotter Kapazitäten frei und fragte bei seinem wichtigsten Autor nach, ob er neue Texte liefern könne.

Für die Abfassungsumstände Lutherscher Texte bedeutet dies, dass man in manchen Fällen ernsthaft damit rechnen muss, dass er in einer fortgeschrittenen Phase der Niederschrift nicht mehr ohne weiteres wusste, was er bereits geschrieben hatte. Im Falle der Adelsschrift rechne ich ernsthaft damit, dass die ersten beiden Teile der Schrift schon unter der Presse waren, während er noch am letzten Teil schrieb und vieles dessen wiederholte, was er bereits vorher abgehandelt hatte. Dass eine solche Praxis, gleichsam vom Schreibpult weg direkt in die Presse zu liefern, vor allem dem Zweck diente, die Produktion zu beschleunigen, ist evident.

An Von den guten Werken kann man noch eine weitere Beobachtung machen, die für die Druckproduktion und Effizienz des publizistischen Wunderjahres 1520 entscheidend werden sollte: Insgesamt vier Mal hat Melchior Lotter d.J. Luthers Von den guten Werken im Jahre 1520 neu setzen lassen. Dies deutet darauf hin, dass er jeweils zu geringe Auflagen hergestellt hatte. Da die Papierkosten in aller Regel mindestens die Hälfte der Kosten eines Druckes ausmachten, versuchte jeder Drucker, die Auflagen so zu kalkulieren, dass er auf möglichst wenigen Exemplaren sitzen blieb.

Dass Lotter lieber drei weitere Male den mit etwa einem Viertel der Produktionskosten anzusetzenden Neusatz in Kauf nahm, zeigt, wie vorsichtig er zunächst agierte. Allerdings zeigte sich offenbar rasch, dass die Nachfrage nach Luthers Von den guten Werken anhaltend groß war. Die zügigen Neudrucke zielten auch darauf ab, den in aller Regel umgehend einsetzenden Nachdrucken das Wasser abzugraben. Im Falle von Vom Papsttum zu Rom und An den christlichen Adel stellte Lotter zwei Nachdrucke her, was darauf hindeutet, dass er sogleich mit höheren Auflagen kalkulierte.

Im Falle der Adelsschrift belief sich die erste Auflage auf 4000 Exemplare, was im zeitgenössischen Vergleich gigantisch hoch war. Dies zeigt aber, dass sich in den wenigen Monaten, in denen die neue Wittenberger Druckerei ihre Arbeit aufgenommen hatte, Produktionsroutinen eingestellt hatten, die eine möglichst schnelle und weite Verbreitung der entsprechenden Lutherschriften gewährleisteten. Ohne den im Geiste des Frühkapitalismus agierenden Buchdrucker Melchior Lotter wäre Luthers furiose Publizistik des Jahres 1520 unmöglich gewesen.

Luther arbeitete etwa drei Monate an Von den guten Werken; laut Korrespondenz mit Spalatin, dem er regelmäßig davon berichtete, hielt er das Buch für sein bisher bestes. In der Vorrede der Johann von Sachsen gewidmeten Schrift reflektierte Luther in interessanter Weise über seine Rolle als Schriftsteller. „[T]eglich hore“ er, so berichtet Luther, dass er nur „kleyn sexternlin und deutsche prediget fur die ungeleretenn leyenn“ schreibe, als nicht mit großen, gelehrten Werken aufwarten könne.

Diesen kritisch gemeinten Einwand gegen seine literarische Tätigkeit als „Erbauungsschriftsteller“ aber macht sich Luther zu eigen: „Wolt got, ich het eynem leyen mein leblang mit allem meinem vormugenn tzur besserung gedient, ich wolt myr genugen lassen, gott dancken und gar willig darnach lassen alle meine buchlin umbkommen. […] Ich will einem yeden die eere grosser dinge hertzlich gerne lassen und mich gar nicht schemenn, deutsch den ungeleretenn layen zu predigen und schreiben, wie wol ich auch des selben wenig kann, duncket mich doch, szo wir biszher und furt mehr uns desselben geflissen hetten und wollten, sollte der Christenheit nit eins kleinen vorteils mehrer besserung erwachszen sein, den ausz den hohen grossen buchern und question, in den schulen under den gelereten allein gehandelt.“ (WA 6,203).

An diesem Zitat, das mit einem gewissen Recht über Luthers literarischer Tätigkeit der Jahre 1519/20 stehen könnte und sein Selbstverständnis erschließt, wird deutlich, dass er in seiner volkssprachlichen Schriftstellerei den wesentlichen Beitrag zur „besserung“ der Laien, mithin zur „reformatio“ sah.

In Von den guten Werken entwickelte Luther aus dem ersten, höchsten und aller edelsten guten Werk, dem Glauben an Christus, heraus, dass die Werke, die wirklich gut genannt zu werden verdienen, aus dem Glauben fließen. Implizit bedeutete dies natürlich eine Absage an jene Werke, die man bisher als „gut“ zu qualifizieren gewohnt war und die Luther, da nicht aus dem Glauben erwachsen und als Verdienst gegenüber Gott geltend gemacht, von Grund auf ablehnte.

In seiner Schrift Von den guten Werken, die im Kern eine aus dem Glauben entwickelte Auslegung der zehn Gebote darstellt, verfolgte Luther ein eigenes theologisches Anliegen; es ging ihm darum, sein auf die Rechtfertigung aus Glauben allein zentriertes Verständnis des Christentums in Bezug auf einen Basistext der Katechetik durchzubuchstabieren und den notorischen Einwand, seine Lehre gefährde ein christliches Ethos, zu konterkarieren. Diesen Impetus, eine eigene Agenda zu verfolgen und noch zu sagen, was er zu sagen hatte, solange er es noch ungehindert sagen konnte, verbindet Von den guten Werken mit den anderen großen Texten des Jahres 1520.

Den dramatischen Hintergrund des Jahres bildete ohne Zweifel der römische Ketzerprozess. Das Wissen um dessen Ausgang – die Bannandrohungsbulle wurde am 15. Juni 1520 in Rom promulgiert, war Luther Anfang Oktober dem Text nach bekannt und trat nach Ablauf der Widerrufsfrist am 10. Dezember 1520, dem Tag der Verbrennung des kanonischen Rechts und der Bulle vor dem Elstertor, in Kraft – kann bei Luther im Sommer (Ende Juli, Anfang August) vorausgesetzt werden. Die Adelsschrift dürfte die erste Schrift dieses Jahres gewesen sein, die Luther bereits in dem Bewusstsein fertigstellte, ein verurteilter Ketzer der römischen Kirche zu sein. Die offenen Angriffe auf den päpstlichen Antichristen entsprachen dem Wegfall jeder Rücksichtnahme.

Die theologische – genauer ekklesiologische – Basis dieser definitiven theologischen Urteile aber hatte Luther bereits in Von dem Papsttum zu Rom gelegt. Das Besondere dieser Schrift besteht darin, dass es – sieht man von dem kleinen Textchen gegen den Offizial von Stolpen wegen der communio sub altera specis ab - die erste dezidiert kontroverstheologische Schrift Luthers in der Volkssprache war.

Interessanterweise hatte Luther diesen Weg nicht von sich aus beschritten; im Gegenteil: Auf Alvendts lateinische Attacken hatte Luther durch seine Schüler auf Latein reagieren lassen. Doch dann war Alveldt bei seinem nächsten Angriff ins Deutsche gewechselt und Luther hatte die Replik zur Chefsache gemacht. In Von dem Papsttum zu Rom entwarf der Wittenberger eine Lehre von der Kirche, die von bestimmten heiligen Orten, Traditionen und Autorisierungsinstrumenten völlig unabhängig ist, allein am Glauben, am Wort der Schrift, an den Sakramenten hänge beziehungsweise durch diese begründet werde. Diese hier erstmals ausgearbeitete Konzeption von Kirche sollte fortan die Grundlage dessen bilden, was Luther über den Neubau, die Reformation, die Besserung der Christenheit zu sagen hatte.

Der für Luthers gesamte literarische Produktion der Jahre 1519/20 charakteristische Bezug auf die Laien erhielt in der Adelsschrift seine fortan maßgebliche, theologisch epochale Begründung. Die seit den Ablassthesen gleichsam mitgeführte, die für die römische Kirche fundamentale Disjunktion zweier Stände – der Kleriker und der Laien – unterlaufende egalistische Idee, dass jeder Christ gleich welchen Standes von Christus zur Buße gerufen, in die Nachfolge gestellt und zur Glaubensgerechtigkeit befreit sei, wurde von Luther nun durch das Konzept des Allgemeinen Priestertums der Glaubenden beziehungsweise der Getauften theologisch fundiert.

Weil alle Christen gleichermaßen „aus der tauff krochen“ seien, könnten sich alle rühmen, Priester zu sein und seien alle gleichermaßen berechtigt, in der Wahrnehmung ihres „geistlichen Standes“ Verantwortung für die Kirche zu übernehmen, die Schrift auszulegen und die desaströsen Missstände des zeitgenössischen Kirchenwesens zu überwinden. Das Konzept des Allgemeinen Priestertums liefert also die Begründungs- und Legitimationstheorie für die von Luther als notwendig erachteten Reformen.

Es stellt aber zugleich ein fulminantes Autonomisierungsprogramm gegenüber einer kirchlichen Hierarchie dar, die sich anheischig macht, Menschen zu exkommunizieren. Was hat Rom einer auf das Allgemeine Priestertum gegründeten Christenheit denn zu sagen? Das Motiv der Befreiung der Kirche vom römischen Joch, das in Vom Papsttum zu Rom anklingt, in De captivitate Babylonica in Bezug auf die Sakramentskirche expliziert wird und in der Exkommunikation des Papsttums am 10. Dezember 1520 kulminiert, hat in der Adelsschrift seine entscheidende ekklesiologische Begründung erhalten. Der 1520 wie ein Getriebener schreibt, arbeitet sich von Text zu Text zu immer größerer Klarheit vor.

Dass Luther in der Adelsschrift in besonderer Weise die weltlichen Obrigkeiten unter Einschluss des Kaisers als Akteure der Kirchenreform anspricht, ist weder zu übersehen, noch zu bestreiten. Gleichwohl ist es nur die eine, im Spiegel der späteren Entwicklung zum protestantischen Fürstenstaat notorisch überbewertete Linie. Denn Luther spricht auch die städtischen Magistrate, den niederen Adel, ja den gemeinen Mann an. Jeder Christenmensch solle an seiner Stelle und mit seinen Möglichkeiten für des christlichen Standes Bessserung – also: reformatio – eintreten.

Insofern ist in der Adelsschrift so etwas wie den Ausgangspunkt der diversen und später durchaus kontroversen landesherrlichen, städtischen, studentischen, handwerkerlichen, gemeindlichen oder bäuerlichen Reformationen zu sehen.

Besonders im Abschnitt 25 zur Bildungsreform wird deutlich, dass ein Text wie die Adelsschrift in einer unerhörten Breite mobilisieren mochte:

[25] Nu aber/ szo sententias allein hirschen/ findt man mehr heydnische [26] und menschliche dunckel/ den heylige/ gewisse lere der schrifft in den Theologen. [27] wie wollen wir yhm nu thun? ich weysz hie keinen andern radt/ den ein [28] demuttig gepet zu got/ das uns der selb Doctores Theologie gebe/ Doctores [29] der kunst/ der Ertzney/ der Rechten/ der Sententias mugen der bapst/ Keyszer [30] und Universiteten machen/ aber sey nur gewisz/ eynen Doctorn der heyligenn [31] schrifft wirt dir niemandt machenn/ denn allein der heylig geyst vom hymel/ [32] wie Christus sagt Johan. vi. Sie mussen alle von got selber geleret sein. [33] Nu fragt der heylig geyst nit nach rodt/ brawn parrethen/ odder was des [34] prangen ist/ auch nit/ ob einer jung odder alt/ ley odder pfaff/ munch odder [35] weltlich/ Junpfraw odder ehlich sey/ Ja ehr redt vortzeitten durch ein Eselyn [36] widder den Propheten/ der drauff reyt. Wolt got/ wir weren sein wirdig/ [37] das uns solch doctores geben wurden/ sie weren ja leyen oder priester/ ehlich [38] oder junpfrawen/ wie wol man nu den heyligen geyst zwingen wil in den [39] bapst/ bischoff und doctores/ szo doch kein zeychen noch schein ist/ das er bey [40] yhnen sey.

Dass sich vor dem Hintergrund eines solchen Appells Schuhmacher und Gärtner, adlige Damen und Bürgerfrauen, studentische Aktivisten und Bauern aufgefordert und ermächtigt fühlten, ihre Erkenntnis der Schrift vorzubringen, wundert nicht. Die Flugschrift Karsthans, die pars pro toto für eine bestimmte Form laikaler Partizipation stehen mag, ist Fleisch von Luthers Geist. Der Wittenberger Zauberlehrling rief Geister, die er nicht mehr loswerden sollte. Dass die Adelsschrift zu einem Zeitpunkt, Anfang bis Mitte August, erschien, als Luther noch nicht als Ketzer öffentlich verurteilt war, könnte die Rezeption dieser wichtigsten Reformschrift der deutschen Reformation begünstigt haben.

De captivitate Babylonica war die erste Schrift Luthers, die er bereits ganz im Bewusstsein seiner Verurteilung abfasste und gleichsam als ‚Ketzer’ der Öffentlichkeit übergab. Das Erscheinen des lateinischen Erstdrucks, der bei Melchior Lotter in Wittenberg herauskam, ist für Anfang Oktober 1520 gesichert, etwa dem Zeitpunkt des Eintreffens der Bannandrohungsbulle Exsurge Domine in Wittenberg. Von den 41 Lehrsätzen Luthers, die die Bannandrohungsbulle inkriminierte, war mehr als ein Drittel auch gegen die sakramentstheologischen Lehrauffassungen, die der Wittenberger seit 1517 vorgetragen hatte, gerichtet. Luthers Kritik an der Lehre etwa, die Sakramente vermittelten denjenigen die Rechtfertigungsgnade, die ‚keinen Riegel vorschöben’ (non ponunt obicem), wurde verworfen; seine erbsündentheologische Überzeugung, dass auch im Getauften Sünde verbliebe, wies die Papstkirche ab.

Die Infragestellung der Dreiteilung des Bußinstituts, Luthers starke Betonung der radikalen Umkehr der Lebensführung als eigentlicher Reue[i], sein Angriff auf die Vorstellung, man könne alle Sünden vollständig beichten[ii], die Fokussierung auf den Glauben an das Absolutionswort des Priesters als Dreh- und Angelpunkt der Wirksamkeit der Sakramente[iii], schließlich die Überzeugung, nur derjenige empfange das Sakrament würdig, der es ‚mit leeren Händen’ und im Glauben an die Gnade aufnehme[iv] und die Forderung des Laienkelchs[v] verfielen dem römischen Verdammungsurteil.

Unter der Anleitung Johannes Ecks hatte Exsurge Domine präzis und scharfsinnig identifiziert, in welchen Lehrfragen sich Luther in seinen bisher erschienenen Schriften vom Konsens der scholastischen Sakramentenlehre entfernt hatte. Doch zu eben dem Zeitpunkt, zu dem die Bannandrohungsbulle im Reich bekannt wurde, hatte Luthers Ketzerei mit De captivitate Babylonica eine neue Dimension erreicht. Nun, da Rom gesprochen hatte, ließ er die Zügel schießen. Wie es scheint diente ihm diese Schrift, wie keine andere, dazu, einen neuen Grad der kirchenpolitischen und kontroverstheologischen Eskalation zu erreichen.

Als ein direkter Anlaß für De captivitate Babylonica diente ihm eine Schrift des schon vorher mit ihm die literarischen Klingen kreuzenden Leipziger Franziskaners Augustin von Alveldt. Dieser hatte den von Luther im November 1519 attackierten kirchlichen Brauch einer ‚Nießung unter einerlei Gestalt’ (communio sub una specie) verteidigt und die aus dem Kampf der Hussiten bekannte Forderung nach den ‚beiden Gestalten’ (communio sub altera specie) zurückgewiesen.

Luther kannte die Schrift Alveldts gegen Ende Juli[vi]; zu Beginn von De captivitate Babylonica nahm er auf sie Bezug. Doch der thematische Rahmen, den er wählte, war ungleich weiter und bezog alle sieben Sakramente ein. Alveldt lieferte Luther kaum mehr als einen Anlass, um das von ihm seit längerem geplante literarische Projekt in Angriff zu nehmen. In dem alttestamentlichen Motiv der ‚babylonischen Gefangenschaft’ klang der Anspruch an, die in die Knechtschaft klerikaler Eigenmächtigkeit geratene Kirche zu befreien, indem Luther sie auf ihre biblische Grundlage zurückführte. In De captivitate Babylonica vollzog er also in Bezug die Sakramente jene ‚Besserung’, d.h. ‚Reformation’, die er in der Adelsschrift primär in Hinblick auf die kirchlichen und weltlichen Missstände, Finanz- und Organisationsfragen entworfen hatte.

Möglicherweise ergab sich aus dem Bezug auf Alveldt auch, dass Luther seine Schrift gegen die Sakramentskirche nicht in der Volks-, sondern in der Gelehrtensprache, auf Latein, vorlegte. Auf diesem Wege war jedenfalls die Rezeption in der internationalen Gelehrtenwelt gesichert. Vielleicht fürchtete er aber auch, dass die Brisanz des Themas in Laienkreisen Unruhe und Aufruhr verursachen könnte.

Angesichts des in der Adelsschrift, propagierten Konzeptes der Allgemeinen Priestertums der Glaubenden und Getauften, das die theologische Urteilsfähigkeit aller Christen einschloss[vii], fällt es schwer, ein stringentes Argument für die Sprachenwahl zu finden. Anders als bei anderen Schriften, bei denen zumeist Luthers eigenes Wittenberger Umfeld die lateinischen oder deutschen Übersetzungen besorgte, erschien im Falle von De captivitate Babylonica eine deutsche Übersetzung aus der Feder eines ‚altgläubigen’ Gegners, des Straßburger Franziskaners Thomas Murner; er meinte offenbar, dem Wittenberger Theologen in Laienkreisen durch nichts so schaden zu können wie durch eine deutsche Übersetzung dieser die Sakramentskirche im Kern in frage stellenden Schrift.

Der publizistische Erfolg auch der deutschen (fünf Drucke; von der lateinischen Ausgabe erschienen acht Ausgaben)[viii] Version, die Luther nicht erfreute[ix], lässt keinen Zweifel daran, dass auch sie ein Instrument zur Verbreitung seiner Sakramentenlehre geworden ist.

Dass Luther den ‚Untertitel’ eines ‚Vorspiels’ (praeludium) wählte, deutet auf weitere schwerwiegende Konflikte voraus. Er machte auf diese Weise, beinahe gleichzeitig mit dem öffentlichen Bekanntwerden seiner römischen Verurteilung, deutlich, dass er seine bisherigen Lehren nicht nur nicht zu revozieren gedachte, sondern fortan noch radikaler aufzutreten beabsichtigte. Dass es zu einem Widerruf nicht kommen werde, konnte jedem Kundigen somit noch vor dem Ablauf der in Exsurge Domine eingeräumten sechzigtägigen Widerrufsfrist deutlich sein. In der Tat: Die Hoffnung auf eine versöhnliche Lösung des Lutherschen Konflikts mit Rom hatte sich nach dieser Schrift definitiv zerschlagen; an ihr sollten sich die Geister scheiden.

Die Schrift weist eine klare Disposition auf: Vorangestellt ist eine Vorrede an den zeitweilig in Wittenberg tätigen humanistischen Gelehrten Hermann Tulich, der als Korrektor in Melchior Lotters Offizin mit der im Jahre 1520 gewaltig angeschwollenen Druckproduktion des Reformators am engsten verbunden war. Nach einleitenden Hinweisen zum zeitgenössischen kontroverstheologischen Kontext und einer präzisen Definition dessen, was ein Sakrament sei, wendet sich Luther der Frage der Berechtigung der im Konzil von Florenz kodifizierten Siebenzahl der Sakramente zu.

Nacheinander geht er diese nun durch; er beginnt mit dem Abendmahl und konfrontiert die biblische Lehre mit der geltenden Doktrin beziehungsweise Praxis – der ‚captivitas’ - , die in Bezug auf die Nießung nur einer Gestalt, die Vorstellung des Modus der Gegenwart Christi in Form der seit dem IV. Laterankonzil kodifizierten Transsubstantiationslehre[x] und in Bezug auf den Opfercharakter der Messe eine einsetzungsgemäße Abendmahlsfeier zerstört hat.

Es folgen die Taufe und die Buße; letzterer spricht Luther dann gegen Ende der Schrift wegen des Fehlens eines von Christus eingesetzten äußeren Zeichens den Sakramentscharakter ab. Daran schließen sich die von Luther in ihrer Sakramentalität bestrittenen Rituale (Firmung, Trauung, Priesterweihe, Letzte Ölung) an.

Der Aufbau der jeweiligen Artikel ist in etwa analog: Der inkriminierten ‚kirchlichen Lehre’, in der der wahre Sinn der Sakramente ‚gefangen’ sei und die von Luther zumeist unter Rekurs auf scholastische Lehrtexte und kanonistische Quellen darstellt wird, stellt er den biblischen Befund und Perspektiven einer künftigen Neugestaltung entgegen. Die Kritik des Überkommenen ist also bereits mit Vorstellungen für den ‚evangelischen Neubau’ der Kirche und ihres Gottesdienstes verbunden; insofern spiegelt De captivitate Babylonica, analog zur Adelsschrift, eine Bewusstseinshaltung des Reformators, die auf fundamentale Veränderungen des bestehenden Kirchenwesens drängte und die von der Reformunfähigkeit der geistlichen Spitze der Kirche überzeugt war.

Unter dem Aspekt der theologischen ‚Radikalität’ betrachtet, dürfte es keine theologisch grundstürzendere Schrift geben als die im Bewusstsein seiner Verurteilung durch die Kirche Roms entstandene ‚Babylonica’. Luther rechnete in ihr mit der römischen Sakramentskirche und ihren Rechtsgrundlagen ab; er setzte dieser ein ‚evangelisches’ Sakramentsverständnis, zentriert auf das Verheißungswort, das äußere Zeichen und die Einsetzung Christi, entgegen. Manche Zeitgenossen, die dem Wittenberger zunächst mit Sympathien begegnet waren, wurden durch De captivitate Babylonica dessen inne, dass es für ihn eine Versöhnung mit durchaus alten und ehrwürdigen Traditionen der lateineuropäischen Christianitas, die seines Erachtens nicht mit dem Neuen Testament übereinstimmten, nicht mehr geben konnte.

Die Freiheitsschrift nimmt unter den Schriften, die Luther bis zum Herbst 1520 veröffentlicht hatte, eine Sonderstellung ein, und zwar in mehrfacher Hinsicht: 1. Es handelt sich um die erste Schrift, die Luther selbst sowohl in einer lateinischen als auch in einer deutschen Version verfasst und in den Druck gegeben hat. 2. Aufgrund der Korrespondenz Luthers hat als unstrittig zu gelten, dass er die Datierung seines Sendbriefs an Papst Leo fingierte, d.h. auf einen Zeitpunkt vor dem Bekanntwerden der Bannandrohungsbulle setzte. Ein entsprechendes Verhalten ist bei ihm vorher nicht zu belegen. 3. Obwohl die Texte der lateinischen und der deutschen Fassung der ‚Freiheitsschrift’ in inhaltlicher Hinsicht weitgehend übereinstimmten und wohl parallel entstanden sind, ohne dass man die eine durchgängig als Übersetzung der anderen Version bezeichnen könnte, wurden sie in publizistischer Hinsicht unterschiedlich inszeniert: Die lateinische Version des Tractatus erschien als buchliche Einheit mit der Epistola ad Leonem X., die deutsche Fassung kam mit einer eigenen Widmungsvorrede an den Zwickauer Bürgermeister Hermann Mühlpfordt heraus; der Sendbrief an Papst Leo hingegen erschien auf Deutsch als separater Druck.

Die Nähe der deutschen und der lateinischen Version lassen es ausgeschlossen erscheinen, dass Luther das Manuskript der einen früher als die der anderen zum Drucker gab. Da alle drei Urdrucke - der Sendbrief an Papst Leo[xi], die deutschen Schrift Von der Freiheit eines Christenmenschen[xii] und die gemeinsam mit dem Tractatus de libertata christiana[xiii] gedruckte Epistola Lutheriana - in der Wittenberger Offizin Johannes Rhau-Grunenbergs hergestellt wurden, besitzt es größte Wahrscheinlichkeit, dass ihre Erscheinungsweise einem publizistischen Kalkül des Reformators folgte.

Die Entstehungs- und Publikationsgeschichte der lateinischen und der deutschen Version der ‚Freiheitsschrift’ und des Sendbriefes und der Epistola ad Leonem X. steht in einem direkten Zusammenhang mit dem Wirken des jungen sächsischen Adligen Karl von Miltitz, der als Notar und Geheimkämmerer in päpstlichen Diensten stand und sich seit 1518 darum bemüht hatte, die sich zuspitzenden Konflikte um Luther diplomatisch zu entschärfen.

Nachdem die Bannandrohungsbulle freilich in Kraft gesetzt und durch Johannes Eck im Reich verbreitet wurde, verringerten sich die Chancen auf eine diplomatische Deeskalation. Luther, der sich auf Drängen seiner Ordensoberen Johann von Staupitz und Wenzeslaus Linck und des sächsischen Kurfürsten Friedrich III. im Laufe des Sommers 1520 auf dieses Versöhnungsunternehmen einzulassen bereit erklärt hatte, sah darin keinerlei Sinn mehr, seit Eck die Verdammungsbulle gegen ihn auch in Leipzig zu verbreiten begonnen hatte.[xiv]

Allerdings war es dem Kurfürsten und seinem Sekretär Georg Spalatin, Luthers wichtigstem Korrespondenzpartner bei Hofe, doch noch einmal gelungen, den Augustinereremiten umzustimmen. Am 11. und 12. Oktober, noch unter dem Eindruck der Bannandrohungsbulle, die ihn eben erst erreicht hatte, traf Luther im Antoniterhaus in Lichtenburg bei Prettin an der Elbe, zwischen Torgau und Wittenberg, mit von Miltitz zusammen. Im Hintergrund dieses Treffens stand der drängende Wunsch des Landesherrn, dem sich Luther schließlich – wie er gegenüber Spalatin ostentativ betonte – gebeugt hatte.[xv]

Der Sendbrief und die Epistola sind jeweils auf den 6. September 1520[xvi] datiert. Luther lag offenbar daran, einen Termin zu wählen, der deutlich vor dem Eintreffen der Bannandrohungsbulle in Wittenberg lag; deren Inhalt war ihm bereits um den 10. Juli herum bekannt, doch ein Exemplar der Bulle hatte er erst am 10. oder 11. Oktober 1520, kurz bevor er Karl von Miltitz traf, in seinem Besitz.[xvii]

Durch die Rückdatierung erschien seine kirchenpolitische Situation als offener, als sie im Lichte der Bannandrohungsbulle tatsächlich war. Faktisch gewann der Wittenberger auf diese Weise Handlungsspielräume zurück, die er nach der Entbergung des Papstes als Antichristen in seiner Schrift An den christlichen Adel deutscher Nation (August 1520) im Grunde nicht mehr besaß. Dass die Idee zu dieser Datierung auf den 6. September im Gespräch mit Miltitz entstanden sein wird, besitzt eine gewisse Plausibilität.

Die publizistische Entscheidung, den Sendbrief in der deutschen Version separat von der ‚Freiheitsschrift’ erscheinen zu lassen, nötigte den Drucker dazu, zwei Seiten (Bogen B 4r/v) unbedruckt zu lassen; als eine eigenmächtige Entscheidung Rhau-Grunenbergs ist dies kaum vorstellbar.

Überdies zeigt der für den Luther des Jahres 1520 ganz ungewöhnlich bescheidene publizistische Erfolg des Sendbriefes, der lediglich zwei [Augsburger] Nachdrucke erreichte[xviii], dass das öffentliche Interesse an einer unpolemischen Auseinandersetzung des Wittenberger Lehrers mit jener Instanz, die er bereits mehrfach, insbesondere in volkssprachlichen Schriften, als ‚widerchristlich’ identifiziert und bekämpft hatte, nicht sehr groß war.

Luther selbst dürfte überdies wenig daran gelegen gewesen sein, die Wirkung der ihm wichtigen theologischen ‚Summe’ im deutschsprachigen Raum durch eine Widmung an den Papst einzuschränken oder gar zu gefährden. Dass die von allen Bezügen zum Papst befreite ‚Freiheitsschrift’ in ihrer deutschen Form bis 1522 dreizehn Mal gedruckt wurde, also ungleich erfolgreicher war als der Sendbrief, bezeugt, dass die Trennung beider Texte einem richtigen publizistischen Kalkül gefolgt war.

In jenen Wochen, als Rhau-Grunenberg den Sendbrief, die ‚Freiheitsschrift’ und Epistola mit Tractatus druckte, ließ Luther bei dem leistungsstärkeren, wohl zumeist höhere Auflagen produzierenden Wittenberger Drucker Melchior Lotter d.J. seine scharfe Polemik gegen die ‚Bulle des Endchrists’ auf Latein und Deutsch herstellen.[xix] Durch die Art und Weise, in der der Sendbrief und die ‚Freiheitsschrift’ im Deutschen verbreitet wurden, unterlief Luther also die ursprüngliche Funktion ihrer Abfassung vollständig. Der Wittenberger Reformator hatte sich auf ein diplomatisches Manöver eingelassen, das er durch sein publizistisches Handeln vor allem in Bezug auf die deutschen Ausgaben konterkarierte.

In Luthers Sendbrief an Papst Leo spielte die Freiheitsthematik eine zentrale Rolle. Zum einen zielte der Wittenberger darauf ab, den Papst als Gefangenen des ‚römischen Systems’ darzustellen. Leo, gegen dessen „person“ Luther „altzeyt das erlichst und beste […] gesagt“[xx] zu haben betonte, sei wie ein „Daniel zu Babylonen“[xxi], wie „Daniel unter den lawen“[xxii] – ‚Leo’ unter den Löwen: feine Ironie! - , wie „eyn schaff unter den wolffen“[xxiii], wie der Prophet Ezechiel unter Skorpionen, eine von gifftigen, machthungrigen Schmeichlern umgebene und bedrängte, lautere, zutiefst gefährdete Seele.

Sich selbst inszenierte Luther im Gegensatz zu dem Drangsalen ausgesetzten Papst: Denn er bekenne „frey und offentlich“[xxiv], erhebe keine Macht- und Herrschaftsansprüche wie es die ‚Schmeichler’ im Namen des Papstes täten, wolle nichts anderes, als sich jedermann gern unterordnen, aber doch treu zum Worte Gottes stehen.[xxv]

Luthers Angriff auf den „Romischen stuel, den man nennet Romischen hoff“[xxvi], jenen Hort des Verderbens, der schändlicher sei als Sodom, Gommorah und Babylon“, erfolgte, so stellte der Wittenberger Theologieprofessor fest, weil es ihn „vordrossen“[xxvii] habe, dass unter Papst Leos Namen „und der Romischen kirchen scheyn das arm volck ynn aller welt betrog[en] und beschedigt“[xxviii] worden sei. Gegen die Verfallenheit der römischen Kurie anzukämpfen, sei ihm deshalb heilige Pflicht - „ßo lang yn myr meyn christlicher geyst lebet“[xxix], betonte Luther. Er handle also aus einem elementaren christlichen Anspruch heraus und wolle ein „diener […] aller Christen menschen“[xxx] sein.

Daran, dass ein Widerruf nicht in Frage kam, ließ Luther keinerlei Zweifel: „Das ich aber solt widerruffen meyne lere, da wirt nichts auß […].“[xxxi] Auch die Anerkennung irgendeiner etwa von der römischen Kirche vorgegebenen „regel oder masse [im Sinne von Richtmaß], die schrifft außzulegen“[xxxii], war Luther nicht anzuerkennen bereit. Denn „das wort gottis, das alle freyheyt leret, nit soll noch muß gefangen seyn.“[xxxiii] Aus der befreienden Botschaft des Wortes Gottes ergab sich eine freie, von normativen Vorgaben der kirchlichen Tradition und des römischen Lehramtes unabhängige Verkündigung und Auslegung der Schrift, wie sie der in freier Dienstbarkeit gegenüber jedermann tätige Christenmensch Eleutherius/Luther exemplarisch praktizierte.

In Anwendung der der Nachfolge Christi entsprechenden christlichen Existenzdialektik von Freiheit und Knechtschaft bei Paulus – „Denn obwohl ich frei bin von jedermann, habe ich doch mich selbst zum Knecht gemacht, damit ich möglichst viele gewinne“ (1 Korinther 9,19) – stellte sich der ‚Befreite und zugleich Knecht und Gefangene’[xxxiv] Luther selbst als „diener […] aller Christen menschen“[xxxv] und als freien Ausleger des befreienden Wortes dar.

Den Papst behaftete der Wittenberger Reformator bei der seit der Spätantike geläufigen Pontifikatstitulatur eines ‚servus servorum dei’. Als ein „knecht aller knecht gottis“ sei der Papst in einem „ferlichern, elendern stand, denn keyn mensch auff erden“[xxxvi]. Deshalb dürfe er sich nicht von jenen Schmeichlern und Heuchlern betrügen lassen, die ihm, dem Papst, einredeten, er sei der „herr der welt“[xxxvii]. Als Christ sei der Papst aus der wunderbaren Freiheit des in Christus gründenden Glaubens heraus jedermann ein dienstbarer Knecht, ja der Niedrigste von allen.

Das Modell des „Christlichen leben[s]“[xxxviii], das er im Folgenden in der ‚Freiheitsschrift’ entfaltete, hat Luther im Sendbrief einerseits an sich selbst, andererseits am Papst exemplifiziert. Es lief auf die radikale Infragestellung, ja Delegitimierung jener rechtlich formierten, durch die hierarchische Trennung zwischen Klerikern und Laien strukturierten Sakralinstitution hinaus, die den Wittenberger Theologen soeben erst in seiner Schrift über die ‚Gefangenschaft der Kirche’ (De captivitate Babylonica ecclesiae) verurteilt hatte.

In dem Sendbrief verdichtete Luther die maßgeblichen theologischen Überlegungen seiner großen Schriften des Jahres 1520 zu einem unpolemischen Appell an den Papst, sich aus den faktischen Verstrickungen seines Herrschaftsamtes zu befreien und den elementaren Kriterien einer christlichen Lebensführung zu genügen. Der gleichsam ‚seelsorgerliche’ Rat, den der Mönch aus Wittenberg unter Anspielung auf Bernhard von Clairvauxs Schreiben an Papst Eugen III.[xxxix] ‚seinem’ Papst Leo X. gab, ‚unterlief’, ignorierte, ja konterkarierte jenen Rechtsakt der Bannandrohung, der ihn zu schreiben veranlasst hatte.

Unbeschadet des taktischen Momentes, das darin gelegen haben mag, dass Luther für seinen Sendbrief ein fingiertes Abfassungsdatum vor dem Inkrafttreten der Bulle Exsurge Domine gewählt hatte, widersprach der Exkommunikationsakt und das ihm zugrundeliegende Kirchenverständnis seinem im Laufe des Jahres 1520 definitiv geklärten Verständnis des Christentums von Grund auf.

Die ‚Freiheit eines Christenmenschen’ („Christiana fides“)[xl], die Luther in dem wie zahlreiche seiner Sermone in durchnummerierte Unterabschnitte gegliederten Traktat entfaltete, verdankt sich Christus, der sie „erworben und geben“[xli], also begründet und mitgeteilt hat. Diese Freiheit weist eine doppelte Struktur auf; sie bedeutet zum einen, dass ein Christenmensch „eyn freyer herr über alle ding und niemand unterthan“[xlii] sei, zum anderen, dass er „eyn dienstpar knecht aller ding und yderman unterthan“[xliii] sei.

Luther begründete diese existentielle Dialektik der christlichen Freiheit durch einschlägige Schriftworte aus dem Corpus Paulinum (1 Korinther 9,19; Römer 13,9; Galater 4,4). Im Kern freilich wurzelt diese Freiheit im Geheimnis der Person Christi selbst, der Gott gleich war und eine Knechtsgestalt annahm (Philliper 2,6f) und den Christen im Glauben an sich Anteil gibt. „Die weyl Christus ist gott und mensch, wilcher noch nie gesundigt hatt, und seyne frumkeyt [d.i. Rechtschaffenheit] unüberwindlich, ewig und almechtig ist, ßo er denn der glaubigen seelen sund durch yhren braudtring, das ist der glaub, ym selbs eygen macht […].“[xliv] Wie sein Herr und Heiland als wahrer Gott und wahrer Mensch ist auch jeder Christenmensch „zweyerley natur, geystlicher und leyplicher“[xlv].

Auch wenn Luther durch die Verwendung der anthropologischen Begriffe „seelen“ und „fleisch und blut“[xlvi] bzw. „ynnerlich“ und „leyplich“, „eußerlich“[xlvii], den missverständlichen Eindruck erweckte, dass diese polare oder widersprüchliche Existenz ein allgemein menschlicher Sachverhalt sei, handelt es sich doch um eine exklusiv christliche Exzentrizität. Luther entfaltete sie streng paritätisch: in den Abschnitten Nr. 3 – 18 nach den ‚innerlichen’, ‚seelischen’, das Selbst- und Gottesverhältnis betreffenden Aspekten und in den Abschnitten Nr. 19 – 30 in Bezug auf die ‚äußerlichen’, die sozial- und die individualethischen Dimensionen des Christseins.

Die Freiheit des Christenmenschen gründet im Evangelium, deren Inhalt in nuce in der Anrede Gottes an jeden Einzelnen besteht: „das du hörist deynen gott zu dir reden, Wie alle deyn leben und werck nichts seyn fur gott, sondern müßsist mit allen dem das ynn dir ist ewiglich vorterben.“[xlviii] Zugleich aber vergegenwärtigt Gott „seynen lieben ßon Jhesum Christum“[xlix] im Wort: „Du solt ynn den selben mit festem glauben dich ergeben, und frisch ynn yhn vortrawen [...]. Wie S. Paulus sagt Ro. 1 ‚Ein rechtfertiger Christen lebt nur von seynem glauben’ […]. [Röm 1,17]“[l]

Die reformatorische Rechtfertigungslehre stellt die doktrinale Explikation des allein im Evangelium ergehenden, allein im Glauben angemessen aufgenommenen Zuspruchs der Freiheit dar. Das „wort und Christum wol ynn sich“ zu ‚bilden’ und den „glauben stetig“[li] zu ‚üben’ und zu ‚stärken’, sei das entscheidende ‚Werk’ jedes Christen. Während die Forderung des göttlichen Gebotes, das Gesetz, den Menschen seines Unvermögens überführt, spricht ihm die „gottlich vorheyschung und zusagung“[lii] im Glauben an Christus das Heil zu.

Ich breche hier ab. Luthers Publizistik des Jahres 1520 in ihrem inneren Reichtum zu erfassen, ist in einem Vortrag unmöglich. Die publizistische Leistung dieses Jahres 1520 war in Bezug auf das Projekt „Reformation“ Luthers größte und entscheidende.

Möglich war sie ihm, 1. weil er sich in einem fulminanten Lernprozess während mehrerer Jahre zu einem Schriftsteller von Rang entwickelt hatte, dem es – wie er selbst Spalatin schrieb – in die Feder floss, 2. weil er, der printing native, sich eine Arbeitsweise angewöhnt hatte, die sogleich auf die publizistische Verbreitung im Buchdruck abzielte und 3. weil er seit Beginn dieses Entscheidungsjahres über eine typographische Infrastruktur verfügte, die einen denkbar weiten Wirkungsradius ermöglichte.

Bereits 1520, im Jahr des Ketzerurteils und der Exkommunikation Luthers durch den Papst, war das theologische Fundament der Reformation gelegt.

 

 

 

 

[i] A.a.O., Nr. 1455; 1457; S. 488.

[ii] A.a.O., Nr. 1458f, S. 489.

[iii] A.a.O., Nr. 1460f, S. 489.

[iv] A.a.O., Nr. 1465, S. 490.

[v] A.a.O., Nr. 1466, S. 490.

[vi] WABr 2, S. 147, 19f; 22.7. 1520; zu den inbesondere in den Schriften mit Alveldt strittigen Fragen der Ekklesiologie vgl. Konrad Hammann, Ecclesia spiritualis. Luthers Kirchenverständnis in den Kontroversen mit Augustin von Alveldt und Ambrosius Catharinus, Göttingen 1989; zwei Schriften Alveldts sind ediert in: Laube – Weiß, Flugschriften gegen die Reformation, wie Anm. 59, S. 72-109.

[vii] Vgl. Kaufmann, An den christlichen Adel, wie Anm. 40, S. 80ff.

[viii] WA 6, S. 489f, A-G; Josef Benzing – Helmut Claus, Lutherbibliographie, Baden-Baden 21989/1994, Nr. 704-711; deutsche Drucke: WA 6, S. 488f; 490f, a-e; Benzing - Claus Nr. 712-716.

[ix] „Und wie wol ich das liecht nicht schew, hat myrs doch nichts gefallen, das es [De captivitate Babylonica, vgl. Z. 6] verdeutschett ist, Auß der ursach, das mein gifftiger feynd [sc. Murner] than hatt, mich zu schendenn, und gar selten troffen wirt, was ich selb nicht verdeutsche.“ WA 10/2, S. 227, 9-11.

[x] Vgl. Denzinger, Kompendium, wie Anm. 1, Nr. 802, S. 358f.

[xi] Benzing – Claus Nr. 731; WA 7, S. 2 A; VD 16 L 4637.

[xii] Benzing – Claus Nr. 734; WA 7, S. 15 A; VD 16 L 7198.

[xiii] Benzing – Claus Nr. 755; WA 7, S. 39 A; VD 16 L 4630.

[xiv] „Carolus [sc. von Miltitz] enim petiit, ut privatim Ro[mano] pontificem scriberem, expurgans, non esse personam suam a me taxatam. Id nondum feci, iam non facturus, postquam Eccius Lipsie Bullas ac diras in me paratas habere auditus est.” WA.B 2, S. 191,9-12; Luther an Spalatin, 3.10. 1520.

[xv] Am 11. Okt. 1520 schrieb Luther an Spalatin, eben zur Abreise nach Lichtenburg aufbrechend: „Ego hac hora Lichtenbergam vado, Carolo miltitio iterum mei copiam facturus, sicut princeps ordinavit, quamquam invito praeceptore, nescio quanta metuente.“ WA.B 2, S. 195,27-29. Der Präzeptor des Antoniterhauses in Lichtenburg war zugleich Kanzler der Universität Wittenberg, Wolfgang Reißenbusch. Miltitz versuchte ihn in die Angelegenheit hineinzuziehen, was dieser aber verweigerte, s. WA.B 2, S. 196 Anm. 11.

[xvi] WA 7, S. 11,14; 49,4.

[xvii] WA.B 2, S. 195,6f; Kaufmann, An den christlichen Adel, wie Anm. 2, S. 2f Anm. 6.

[xviii] Beide nicht firmierten Drucke werden [Augsburger] Offizinen zugeschrieben: [Jörg Nadler 1520]; Benzing – Claus Nr. 732; WA 7, S. 2 B; VD 16 L 4636; [Hans von Erfurt 1520]; Benzing – Claus Nr. 733; WA 7, S. 2 C; VD 15 L 4635.

[xix] In Luthers Brief an Spalatin vom 4.11. 1520 heisst es: „Edidi latinam antibullam, quam mitto; cuditur & eadem vernacula.“ WA.B 2, S. 211,26f; Edition der Schriften WA 6, S. 595ff; 613ff. Bibliographie der vier lateinischen und drei deutschen Drucke: Benzing – Claus Nr. 724-730; WA 6, 596; 613; VD 16 L 3721-3723; 7449-7451.

[xx] WA 7, S. 3,23-4,1.

[xxi] A.a.O., S. 4,5.

[xxii] A.a.O., S. 5,33.

[xxiii] A.a.O., S. 5,32.

[xxiv] A.a.O., S. 3,22.

[xxv] „Darumb bitt ich, heyliger vatter Leo, wollist diße meyne entschuldigung dyr gefallen lassen, unnd mich gewiß für den halten, der widder deyne person nie nichts habe furgenummen, und der alßo gesynnet sey, der dyr wunsche und gahn das aller beste, der auch keynen hadder noch gezang mit yemand haben wolle umb yemands boßes lebens, ßondern alleyn umb des gottlichen wortis warheyt willen. In allen dingen will ich yederman gerne weychen, das wort gottis will ich und mag auch nicht vorlassen noch vorlaugnen.“ A.a.O., S. 4,37 – 5,6.

[xxvi] A.a.O., S. 5,8f.

[xxvii] A.a.O., S. 5,13.

[xxviii] A.a.O., S. 5,14f.

[xxix] A.a.O., S. 5,16.

[xxx] A.a.O., S. 5,20.

[xxxi] A.a.O., S. 9,27f.

[xxxii] A.a.O., S. 9,30.

[xxxiii] A.a.O., S. 9,30f.

[xxxiv] Vgl. Luthers Unterschrift unter seinem Brief an Johannes Lang vom 11.11. 1517, in dem er seinen Namenswechsel gegenüber dem langjährigen Freund gleichsam paulinisch plausibilisierte: „F. Martinus Eleutherius, imo dulos et captivus“, WA.B 1, S. 122,56.

[xxxv] WA 7, S. 5,20.

[xxxvi] WA 7, S. 10,2f.

[xxxvii] WA 7,10,4. In direkter Anrede an Leo X. formulierte Luther: „Kurtzlich, glaub nur niemant, die dich erheben, sondernn alleyn denen, die dich gemütigen, das ist gottis gericht, wie geschriben stett ‚Er hatt abgesetzt die gewaltigen von yhren stüelen, und erhaben die geringen.“ WA 7, S. 14-16.

[xxxviii] WA 7, S. 11,9f.

[xxxix] WA 7, S. 6,21; 10,29.

[xl] WA 7, S. 49,7.

[xli] WA 7, S. 20,26f.

[xlii] A 7, S. 21,1f.

[xliii] WA 7, S. 21,3f.

[xliv] WA 7, S. 25,34-37; vgl. 35,13ff.

[xlv] WA 7, S. 21,13.

[xlvi] WA 7, S. 21,13.14.

[xlvii] WA 7, S. 21,14.15.

[xlviii] WA 7, S. 22,26-28.

[xlix] WA 7, S. 22,33f.

[l] WA 7, S. 22,34-23,4.

[li] WA 7, S. 23,8f.

[lii] WA 7, S. 24,10.

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