Nächster Halt: Karlsruhe

Das Wittenberger Schmährelief wird weiter die Gerichte beschäftigen
Michael Düllmann
Foto: Stephan Kosch
Der Kläger Michael Düllmann nach der Verhandlung in Naumburg.

Erneut beschäftigte die Wittenberger „Judensau“ ein Gericht – und es wird nicht das letzte Mal gewesen sein. Die Plastik darf zwar weiter an der Stadtkirche hängen bleiben, doch rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Die Fotoapparate klicken, die Kameras laufen, Volker Buchloh betritt den schmucken Saal im Naumburger Oberlandesgericht. Der Vorsitzende Richter zeigte sich beeindruckt. Bei keiner der von ihm geleiteten Verhandlungen habe er bislang so einen Andrang erlebt, sagt er. Gut sechzig Besucher, darunter einige Marienschwestern in ihrer weißen Tracht und mehrere Pressevertreter, sind an diesem kalten Januartag nach Naumburg an der Saale gekommen, um die Berufungsverhandlung um die sogenannte Judensau zu verfolgen.

Die Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche hatte schon das Landgericht in Dessau beschäftigt, und sie wird in naher Zukunft wohl auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Denn das Urteil, das am
4. Februar verkündet wurde, folgte zwar nicht den Argumenten des Klägers Michael Düllmann, der sich von der Plastik beleidigt fühlt und ihre Abnahme von der Stadtkirchengemeinde in Wittenberg fordert. Das Gericht lies aber eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu, um eine grundsätzliche Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen. Nach der Verhandlung ist also vor der Verhandlung.

Der weißhaarige schlanke Düllmann war mit seinem Anliegen bereits vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau gescheitert, zeigte sich aber in Naumburg kämpferisch. Gegenstand des Rechtsstreits (siehe auch zz 1/20) ist ein  Sandsteinrelief, das seit etwa 1305 an der Außenfassade der Stadtkirche, der einstigen Predigtstätte Martin Luthers, hängt. Es stellt ein Schwein dar, an dessen Zitzen Juden saugen. Ein Rabbiner hebt mit der Hand den Schwanz der Sau und blickt ihr in den After.

Das Relief wurde um 1570 im Zuge der Neugestaltung der Kirche versetzt und mit den Worten „Rabini Schem Ha Mphoras“ versehen, ein Verweis auf Luthers judenfeindliche Schrift „Vom Schem Hamphoras und vom Geschlecht Christi“ aus dem Jahr 1543. Das Relief ist somit nicht nur Teil der unseligen Tradition von „Judensauen“, wie sie in etwa dreißig Kirchen im deutschsprachigen Raum zu finden sind. Es gilt auch als Ausdruck des Antijudaismus, der Luther und anderen Reformatoren zu Eigen war.

Einbettung entscheidend

Seit 1988 setzt vor der Kirchenmauer unterhalb des Reliefs eine Bodenplatte, gestaltet vom Bildhauer Wieland Schmiedel, einen Kontrapunkt. Sie besteht aus Trittplatten, die etwas verdecken sollen, was nicht zu verdrängen ist und das aus den Fugen, die ein Kreuz ergeben, hervorquillt. Umrahmt wird das alles von einem Text des Schriftstellers Jürgen Rennert: „Gottes eigentlicher Name, der geschmähte Schem Ha Mphoras, den die Juden vor den Christen fast unsagbar heilig hielten, starb in sechs Millionen Juden unter einem Kreuzeszeichen.“ Zudem erläutert eine Tafel auf einer Stele den Hintergrund des Reliefs und des Mahnmals.

Richter Buchloh machte bereits zu Beginn der mündlichen Verhandlung klar, dass das Relief für sich genommen „eine Herabwürdigung der Juden“ darstelle. Allerdings bedürfe es der Auslegung, „ob das ganze Ensemble“, also „Judensau“, die Bodenplatte und die Stele „objektiv als Beleidigung gesehen werden kann“. Durch die Einbettung des Reliefs in den Kontext einer Gedenkstätte sei der Tatbestand der Beleidigung nicht mehr gegeben. Im später gesprochenen Urteil des 9. Zivilsenats bestätigte das Gericht diese Auffassung.

Im Anschluss an das einleitende Statement des Richters bekamen beide Parteien nochmal Gelegenheit, ihre Positionen darzustellen. Dabei verwies die Stadtkirchengemeinde erneut darauf, dass sie die Plastik „geerbt“ habe und damit umgehen müsse. „Es gibt niemanden, der diese Plastik gut findet“, sagte Pfarrer Johannes Block. Würde sie aber abgenommen, könnte man der Gemeinde eine Verfälschung der Geschichte vorwerfen. Deshalb wolle die Kirchengemeinde „mit dem Originalstück an die Geschichte erinnern“ und die Gedenkstätte unter Beteiligung jüdischer Mitbürger weiterentwickeln. An Düllmann gewandt sagte Block: „Das, was Sie empfinden, respektieren wir. Wir fühlen dasselbe, wir sitzen in einem Boot.“

Das wollte Düllmann so nicht stehen lassen: „Herr Block, ich habe mit Ihnen in dieser Sache nichts gemeinsam“, erwiderte er in scharfem Ton. „Sind sie Pfarrer oder Denkmalschützer? Solange die Judensau an der Kirche ist, ist sie Teil der Verkündigung.“

„Schämen Sie sich!“

Schon in seinem vorangegangenen Statement war Düllmann, der evangelische Theologie studiert hatte, in den 1970er-Jahren aber nach einem mehrjährigen Aufenthalt in einem israelischen Kibbuz zum Judentum konvertierte, die Gemeindevertreter scharf angegangen: „Die Judensau macht mich zum Saujuden. Dafür mache ich Sie verantwortlich!“ Das Bodendenkmal ändere daran nichts, es verfälsche vielmehr die Shoahgeschichte. Die Juden seien nicht gestorben, sondern ermordet worden. Und es sei nicht das Kreuzeszeichen, sondern der Davidstern gewesen, den die Juden hätten tragen müssen. „Sie okkupieren Juden als christliche Märtyrer, schämen Sie sich!“

Es sei zudem ein gewaltiger Unterschied, ob das Relief an der Kirchenwand bleibe oder, wie er fordert, in einen Museum ausgestellt werde. „An der Kirche hat es eine aufhetzende Wirkung, im Museum eine aufklärerische.“ Doch an Aufklärung sei, so Düllmanns Vorwurf, die Kirchengemeinde nicht interessiert.

Nach der Verhandlung zeigte sich Düllmann nicht überrascht über die sich abzeichnende Niederlage. Er wertete es aber als Erfolg, dass die Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen werden solle. „Der Stein, den ich ins Wasser geworfen habe, zieht weite Kreise. Es geht weiter.“ Düllmann hatte schon angekündigt, sein Anliegen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tragen zu wollen.


 

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Foto: Rolf Zöllner

Stephan Kosch

Stephan Kosch ist Redakteur der "zeitzeichen" und beobachtet intensiv alle Themen des nachhaltigen Wirtschaftens. Zudem ist er zuständig für den Online-Auftritt und die Social-Media-Angebote von "zeitzeichen". 


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