Anwältin des Doppelpunkts

Thomas Mann und die gendergerechte Sprache
Foto: privat

Nach der gesetzlichen Einführung des Geschlechtseintrags „divers“ und der damit verbundenen faktischen Abschaffung der Zweigeschlechtlichkeit hat nun die Stadt Lübeck beschlossen, ab Januar 2020 in allen amtlichen Dokumenten den Gender-Doppelpunkt zu verwenden. Anders als der Unterstrich (Mitarbeiter_innen) oder das Gender-Sternchen (Mitarbeiter*innen) ziehe der Doppelpunkt (Mitarbeiter:innen) – so die Stadt Lübeck – das Wort nicht auseinander und beziehe dennoch alle Personen ein. Und darum geht es doch im Wesentlichen: Alle Menschen im Blick zu haben, also auch solche, die jenseits von „Frau“ oder „Mann“ verortet sind, die sich im „Dazwischen“ verstehen oder – um es postkolonial auszudrücken – in der Liminalität leben, auf der Schwelle. So weit, so gut.

Erwartungsgemäß gab es Stürme der Empörung, beschworen wurde ein Gerichtsszenario, in welchem der Doppelpunkt auf der Anklagebank sitzt und die Staatsanwaltschaft ihren mächtigsten Zeugen aufruft – den größten Sohn der Stadt Lübeck: Thomas Mann. Der ist zwar schon tot, aber als Literaturnobelpreisträger kann er nur gegen die grässliche Entstellung der deutschen Sprache durch den Angeklagten auftreten. Das jedenfalls verkündet der Vorsitzende des Vereins Deutsche Sprache (VDS) Walter Krämer: „Thomas Mann hätte sich für seine Heimatstadt geschämt.“

Probeweise trete ich als Anwältin des Doppelpunkts auf und beginne mit dem Verweis auf das Diskriminierungsverbot. Besonders eine Behörde habe hier besondere Sorgfalt an den Tag zu legen, wenn es um die korrekte Adressierung geht. Dann halte ich ein flammendes Plädoyer für Vielfalt und betone, dass Sprache ihre Lebendigkeit nur dadurch erhalte, dass sie sich ständig erneuert und der Vielfalt der Geschlechter Rechnung trägt. Und schließlich rufe ich meinen Kronzeugen für den Doppelpunkt auf: Thomas Mann. Wie kein anderer weiß er, was das Leben im Dazwischen bedeutet: Thomas Mann, der offiziell Heterosexuelle, der seine homoerotische Sehnsucht nur in seiner Literatur ausleben konnte, Thomas Mann, der Sohn einer Migrantin, die bei ihrer Ankunft in Deutschland kein Wort Deutsch sprach, Thomas Mann, der Urenkel einer südamerikanischen Indigena.

Im Zeugenstand ist er etwas mundfaul, daher lasse ich Tonio Kröger sprechen, seinen Protagonisten aus der gleichnamigen Novelle, der eine „südländische“ Mutter hat und in seinen Freund Hans Hansen verliebt ist: „Ich stehe zwischen den Welten, bin in keiner daheim und habe es infolge dessen ein wenig schwer.“ Für Mann steht fest: Liminalität ist Last, nicht Prädikat. Thomas Manns brasilianischstämmige Mutter Julia galt in Lübeck als Exotin, ihre Kinder als „Mischlinge“. „Ich bin mir des Einschlags von latein-amerikanischem Blut in meinen Adern immer bewusst gewesen“ schreibt Thomas Mann und reagiert äußerst besorgt, als sein Bruder Heinrich einen Roman mit dem Titel „Zwischen den Rassen“ publiziert. Er handelt von der Protagonistin Lola, die eine lateinamerikanische Mutter und einen deutschen Vater hat und die sich konfrontiert sieht mit Phantasmen über „Frauen gemischten Blutes: sie waren mit einem verflachten Innenleben begabt und mit irgendwie verunglückten Körpern“.

Die Brüder Mann verhandeln ihre Zwischen-Existenz als Makel, sie ringen mit ihrer zugeschriebenen Uneindeutigkeit als Unglück. Würden sie eine geschlechtliche Exstenz zwischen „männlich“ und „weiblich“ ebenso deuten?

Es war keine gute Idee, Thomas Mann in den Zeugenstand zu rufen, um den Doppelpunkt zu verteidigen. Er schweigt, und mir schwant: Thomas Mann schämt sich nicht für seine Heimatstadt Lübeck, die ihn einführte; er schämt sich dafür, ihn zu verkörpern. Das Ende vom Lied: Das Gericht entscheidet für die Reinheit der deutschen Sprache und gegen den Doppelpunkt – der VDS jubiliert. Wir haben verloren. Thomas Mann auch.

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