Das heimliche Thema

Die EKD-Synode und die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

In diesem Monat kommt die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Dresden zusammen. Das öffentliche Interesse wird sich möglicherweise in Grenzen halten, gibt es doch keine Wahlen des Rates oder der Ratsvorsitzenden, und auch das Schwerpunktthema erscheint nicht sensationell. Es lautet „Auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens. Suche Frieden und jage ihm nach (Psalm 34, 15)“.

Die Synode wird also in diesem Jahr mit der Friedensfrage ein Thema traktieren, das die evangelische Kirche seit langem beschäftigt, und mutmaßlich werden sich die Debatten an den bekannten Frontlinien zwischen mehr oder minder radikalen Pazifisten und denjenigen, die „rechtserhaltende Gewalt“ nicht ausschließen wollen, ausrichten.

Bleibt die Frage, was das „wahre“ oder zumindest heimliche Thema in Dresden wird. Wie im vergangenen Jahr in Würzburg könnte es der Umgang der EKD und der Landeskirchen mit dem Thema sexueller Missbrauch sein – beziehungsweise mit dem Thema „sexualisierte Gewalt“, wie das „Wording“ im Raum der EKD lautet. 2018 präsentierte die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs mit dem 11-Punkte-Plan (vergleiche zz 12/2018) einen überzeugenden Aufschlag, der die evangelische Kirche bisher vor allzu großer Kritik bewahrt hat, zumal der Würzburger Ankündigung Taten gefolgt sind. Ein „Beauftragtenrat der EKD“ wurde gegründet.

Seit 1. Juli gibt es die „Zentrale Anlaufstelle.help“, die die bereits in den Landeskirchen bestehenden Ansprechstellen ergänzt. Auf einem Fachtag im Sommer wurden die Anforderungen für die im 11-Punkte-Plan angekündigte wissenschaftliche Studie diskutiert und die Ausschreibung Anfang September veröffentlicht. Auch sollen die Betroffenen eine „bedeutsame Rolle im Rahmen der Aufarbeitung“ erhalten. Insofern ist es respektabel, was in kurzer Zeit auf EKD-Ebene zu diesem Thema auf den Weg gebracht wurde. Möglicherweise ist auch deshalb der öffentliche, beziehungsweise mediale Druck, der sich im vergangenen Jahr im Vorfeld der Würzburger Synode aufbaute, bisher ausgeblieben.

Wie 2018 hat allerdings die katholische Kirche in Deutschland auch in diesem Jahr bei ihrer turnusgemäß sechs Wochen vor der Synode stattfindende Vollversammlung der Bischöfe in Fulda neue Dynamik in das Thema gebracht: Dort wurden zum Thema Entschädigung zwei Modelle auf den Tisch gelegt. Das eine sieht eine pauschale Entschädigung in Höhe von rund 300 000 Euro pro Opfer vor. Das andere Modell favorisiert, nach einer individuellen Prüfung, eine Bandbreite von Entschädigungen: Je nach Schwere des sexuellen Missbrauchs würden zwischen 40 000 und 400 000 Euro an die Betroffenen fließen.

Zwar ist auch auf katholischer Seite noch keine Entscheidung gefallen, aber egal, wie es dort weitergeht, bringt dies auch für die EKD neue Herausforderungen. Will, ja kann man hinter diesen Modellen zurückbleiben? Reicht vor dem Hintergrund dieser Entwicklung das bisher EKD-seits favorisierte Modell des Dreiklangs von „Hinschauen, Helfen und Handeln“, oder muss darüber hinaus der Aspekt der Sühne der Evangelischen Kirche als Institution mehr Beachtung finden? Es könnte spannend werden in Dresden.

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.

Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Kirche"