Fernablesung entmündigt

Warum gegen die neuen Heizkostenzähler Widerstand angesagt ist

Für das weitere Fortschreiten der Digitalisierung wird „Big Data“ immer wichtiger: Datengold ist wertvoll und wird abgezapft, wo immer das möglich ist. Demgemäß schmilzt das hohe Gut der Privatsphäre und informationellen Selbstbestimmung immer mehr dahin. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung hat hier eindämmend wirken wollen, doch das schafft sie nur begrenzt. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die novellierte Energieeffizienzrichtlinie der EU: Sie schreibt künftig bei Heizungskostenverteilern
Fernablesung verbindlich vor. Und die wird praktisch Mobilfunk in allen betreffenden Wohnräumen mit sich bringen.

Ab 25. Oktober 2020 müssen laut der Energy Efficiency Directive (eed) neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler EU-weit fernablesbar sein. Das gilt mit der Einschränkung, dass dies technisch machbar, kosteneffizient durchführbar und im Hinblick auf die möglichen Energieeinsparungen verhältnismäßig ist. Über die Verhältnismäßigkeit haben die einzelnen Mitgliedsstaaten näher zu bestimmen. Bis Ende 2026 sollen nicht-fernablesbare Zähler und Kostenverteiler mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden – was im Einzelfall nur bei nachgewiesener Nichtwirtschaftlichkeit vermieden werden könnte.

Diese EU-Richtlinie dient angeblich dazu, das Verbrauchsverhalten von Mietern zu verbessern, weil die dann mehr Transparenz hinsichtlich Mengen und Ursachen ihres Verbrauchs erhalten. Als müsste und könnte man die Bevölkerung auf diese technologische Weise erziehen! In Wahrheit werden die Betroffenen entmündigt: erstens, weil die Datenabfrage, über deren Häufigkeit ja nicht der Kunde entscheidet, das sogenannte Profiling ermöglicht – namentlich im algorithmischen Zusammenwirken mit anderweitig erhobenen Daten; zweitens, weil Fernablesung auf die Dauer der technologischen Entwicklung auch Fernsteuerung mit sich bringen dürfte; und drittens, weil praktisch das Grund- und Menschenrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wegbricht, das ja auch die autonome Entscheidung darüber umfasst, ob Funkgeräte im eigenen Haushalt strahlen dürfen. Menschen, die um die potentielle Krebsgefahr der Strahlung wissen oder elektrosensibel sind, bekommen sie dann gegen ihren Willen aufgezwungen. Die einzige in der EU-Richtlinie eingeräumte Option auf Nicht-Teilnahme ist wirtschaftlicher Natur. Als ließe sich die Lebenswirklichkeit aufs Ökonomische reduzieren!

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) warnt durchaus: „Personen in der Nähe von drahtlos kommunizierenden Smart Metern sind den elektromagnetischen Feldern der Geräte ausgesetzt und absorbieren einen Teil der ausgesendeten Strahlungsleistung.“ Beruhigend sei da aber, dass die funkenden Zähler ja in der Regel im Keller installiert seien und somit ein großer Abstand zwischen dem Sender und den Personen bestehe: „Mit dem Abstand zum Sender nehmen die Feldstärken schnell ab.“ Doch zum einen trifft dies gerade bei Elektrosensiblen nicht zu, die teilweise vor der Strahlung zum Schlafen in ihre Keller zu fliehen pflegen. Vor allem aber zieht dieses BfS-Argument bei funkenden Heizungszählern in keinster Weise: Sie befinden sich ja direkt in den Wohnräumen.

Dem Umweltmediziner Joachim Mutter zufolge haben Patienten nach dem Einbau von neuen Heizungsmesszählern auf Funkbasis „vielerlei Beschwerden und Krankheiten erworben“ – selbst wenn sie nicht davon wussten, dass sich neue Strahlenquellen im Haus befanden! Es handelte sich – so Mutter – um das „Spektrum des Mikrowellensyndroms: Schlaflosigkeit, Kopf- und Körperschmerzen, Herzpalpitation, Blutdruckkrisen, Schwindel, Müdigkeit, Gedächtnisschwäche, Augenbrennen, Hautbrennen, Tinnitus, Depressionen et cetera. Diese wurden erst besser, nachdem die Fachfirma die elektronischen Wärmezähler demontiert und dafür wieder die alten Messröhrchen an den Heizkörpern angebracht hatte. Solche Demontage würde freilich die novellierte Energieeffizienz-Richtlinie der EU schwer bis unmöglich machen. Und das innerhalb der eigenen Wohnung, die laut Grundgesetz und Menschenrecht einen besonderen Schutzraum darstellt!

Werden die Bürgerinnen und Bürger ihre solchermaßen bedrohten Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und informationelle Selbstbestimmung fahren lassen – oder im Zuge der nationalen Umsetzung Widerstand gegen die angesagte Tyrannei entwickeln? Man kann nur hoffen, dass der Bundestag die Umsetzung dieser hochproblematischen EU-Richtlinie mit viel Bedacht und nicht in „digitaler Demenz“ vornehmen wird. Und dass auch die Kirchen zu diesem Abbau von Grundrechten nicht einfach schweigen.

 

—­— Dr. Werner Thiede ist außerplanmäßiger Professor für Systematische Theologie an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er ist Autor der Broschüre „Die digitale Fortschrittsfalle“, die im Pad-Verlag erschienen ist.

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.

Werner Thiede

Pfarrer i.R. Dr. Werner Thiede ist apl. Professor für Systematische Theologie an der Universität Erlangen-Nürnberg und Publizist. Neueste Veröffentlichung: „Himmlisch wohnen. Auferstanden zu neuem Leben“ (Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2023)


Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Gesellschaft"