„Über die EKD-Grundordnung nachdenken“
zeitzeichen: Frau Wüst, wie sehr hat Sie der Rücktritt von Nancy Janz als Sprecherin der Missbrauchsbetroffenen im EKD-Beteiligungsforum überrascht?
DOROTHEE WÜST: Tatsächlich war ich schon länger mit ihr im Gespräch und insofern traf mich ihre Entscheidung nicht unvorbereitet. Als Sprecherin der kirchlich-diakonischen Beauftragten arbeite ich seit vier Jahren sehr eng mit ihr zusammen und weiß, was sie über all diese Zeit geleistet hat. Insofern habe ich auch Verständnis dafür, dass sie eine Pause braucht und diesen Schritt jetzt gegangen ist.
Frau Janz hat verbunden mit ihrem Rücktritt aber auch eine deutliche Kritik geäußert. Die auf EKD-Ebene gefassten Beschlüsse würden in den Landeskirchen zu langsam und nicht einheitlich umgesetzt. Sie haben Verständnis für diese Kritik geäußert. Was werden Sie denn tun, damit diese Kritik nicht folgenlos bleibt?
DOROTHEE WÜST: Das, was wir die ganze Zeit tun: Im Beteiligungsforum, das ein wirklich gut funktionierendes Format ist, weiterhin an Fortschritten bei Tempo und einheitlicher Umsetzung weiterarbeiten.
Am Ende geht es aber doch um die Machtverteilung zwischen EKD und Landeskirchen. Wäre es nicht an der Zeit, dass die EKD bei zentralen Themen eine Art Weisungsrecht an die Landeskirchen bekommt?
DOROTHEE WÜST: Den Begriff Weisungsrecht würde ich nicht benutzen. Es gibt weite Bereiche, in denen ich den protestantischen Föderalismus nach wie vor in all seiner kulturellen Vielfalt und seinem Traditionsreichtum angemessen und bereichernd finde. Aber es gibt eben auch Bereiche, wo wir ihn uns einfach nicht erlauben können. Und diese Bereiche sind bei dem Thema sexualisierte Gewalt schnell erreicht. Im Interesse der Betroffenen müssen wir einheitliche Standards schaffen. Und insofern kann ich mich dafür erwärmen, im Blick auf dieses Thema über die Grundordnung der EKD noch einmal nachzudenken und für den Bereich sexualisierte Gewalt Wege zu finden, damit eine Einheitlichkeit und Standardisierung, die betroffenen Personen zugutekommt, stärker gewährleistet ist, als das heute der Fall ist.
Wie beurteilen Sie die Vorgabe der fünf Landeskirchen in Niedersachsen und der in Bremen, dass Betroffene „in zumutbaren Fällen“ zunächst vor ein staatliches Gericht treten sollen, bevor die kirchliche Kommission über mögliche Zahlungen entscheidet? Auch das hatte Frau Janz ja kritisiert…
DOROTHEE WÜST: Die Anerkennungsrichtlinie, die wir vorgelegt haben und der dann auch Kirchenkonferenz und Rat zugestimmt haben, sieht das bewusst nicht vor. Wir haben bei unserem Entwurf der Anerkennungsrichtlinie aus gutem Grund Wert auf eine strikte Trennung vom staatlichen Recht gelegt. Das heißt, unser Verfahren ist ein Verfahren sui generis. Und wir erwarten nicht, dass betroffene Personen bei Fällen, die noch nicht verjährt wären, durch ein zivilrechtliches Verfahren gehen, bevor sie sich an eine kirchliche Anerkennungskommission wenden können. Die Konföderation ist davon abgewichen. Ich finde das sehr bedauerlich, kann das aber nicht ändern. Das sollte aber nicht den Blick dafür verstellen, dass im überwiegenden Teil der Landeskirchen und der diakonischen Landesverbände seit dem 1. Januar eine einheitliche Anerkennungsrichtlinie gilt.
Können Sie die Bedenken einiger Jurist:innen verstehen, dass es schon problematisch erscheint, wenn allein aufgrund von Betroffenenberichten und ohne jede parallele unabhängige Ermittlung Menschen zu Täter:innen erklärt werden?
DOROTHEE WÜST: Ich kann die Bedenken nachvollziehen. Aber die kirchlich-diakonischen Anerkennungsverfahren sind tatsächlich auf die betroffene Person fokussiert. Das ist der Unterschied zu strafrechtlichen Verfahren oder zu Disziplinarverfahren. Die betroffene Person steht im Mittelpunkt. Es geht darum, anzuerkennen, dass der betroffenen Person im Raum der Institution Kirche oder Diakonie ein Unrecht widerfahren ist. Und es ist unsere Aufgabe, im Blick auf die betroffene Person das ihr widerfahrene Unrecht aufzuarbeiten und anzuerkennen.
Erst der Rücktritt von Detlev Zander als Sprecher des Betroffenenforums im vergangenen Herbst, jetzt folgt Nancy Janz: Muss der Aufarbeitungsprozess des Themas in der EKD nicht doch nochmal strukturell überdacht werden?
DOROTHEE WÜST: Nein. Detlev Zander ist nach wie vor wertvolles Mitglied im Beteiligungsforum, er lässt lediglich aktuell sein Amt als Sprecher ruhen. Nancy Janz hat nach vier hochengagierten Jahren jetzt ihren Rückzug angekündigt, um sich Ruhe zu gönnen, was ihr gutes Recht ist. Und das ist keine Absage an die Funktionsfähigkeit des Beteiligungsforums. Wir durften beim vergangenen Treffen, nach der Rücktrittsankündigung von Nancy Janz, zwei neue Betroffenenvertreter in unseren Reihen begrüßen, die jetzt dort mitarbeiten wollen. Menschen haben das Recht, von einer Funktion zurückzutreten, und das bedeutet nicht notwendigerweise, dass an der Struktur etwas nicht stimmt. Dieser Rückschluss wäre deutlich über das Ziel hinausgeschossen.
Es war die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, die so argumentiert hat. Sie kritisiert, dass im Beteiligungsforum Betroffene mit Kirchenvertretern zusammenarbeiten müssen. Dies führe zu Rollenkonflikten. Erleben Sie das auch so?
DOROTHEE WÜST: Ich kenne kein einziges Gremium, das nicht das Risiko in sich trägt, dass es zu Rollenkonflikten kommt. Es ist auch nicht zielführend, ein Gremium so aufzubauen und aufzustellen, dass man alle Rollenkonflikte vermeidet. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass Menschen mit verschiedenen Rollen im Raum sitzen. Deren Aufgabe ist es, Konflikte, wenn sie da sind, offen anzusprechen, zu lösen und dann weiterzuarbeiten. Wir haben es geschafft, dass im Beteiligungsforum betroffene Personen und kirchlich-diakonische Beauftragte miteinander an einem wirklich wichtigen Thema arbeiten. Und da nehmen alle, so gut sie können, ihre Rolle ein. Der feste Wille, den ich bei allen Beteiligten erlebe, ist, gemeinsam an einem Thema zu arbeiten.
Wie geht es nun weiter im Beteiligungsforum nach dem Rücktritt von Frau Janz, wer wird in Zukunft Sprecher beziehungsweise Sprecherin der Gruppe der Betroffenen sein?
DOROTHEE WÜST: Die Betroffenenvertretung hat sich das Recht ausbedungen, Rollen und Strukturen zu klären und zu gegebener Zeit zu entscheiden, wer künftig für sie sprechen soll. Aber auch über diese Frage hinaus haben wir bei unserem letzten Treffen intensiv an den zukünftigen Zielen gearbeitet, die wir als Beteiligungsforum insgesamt erreichen wollen. Und wir haben ein grundlegendes Einverständnis zum so genannten „Anhaltskatalog“ erzielt, der den Anerkennungskommissionen in den Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden als Orientierungshilfe an die Hand gegeben werden soll. Das waren schon wichtige Schritte nach vorne.
Wie beurteilen Sie die Chancen, dass es in absehbarer Zeit zu einem staatlichen Aufarbeitungsgesetz kommt?
DOROTHEE WÜST: An der Hoffnung halte ich fest, aber offen gestanden sehe ich im Moment keine politischen Mehrheiten dafür, dass ein solches staatliches Aufarbeitungsgesetz absehbar zustande kommt. Ich würde ein solches Gesetz sehr begrüßen und es als eine große Entlastung empfinden, wenn die Standards von außen kämen, es also deutlich mehr staatliche Richtlinien gäbe zu den Themen Aufarbeitung, Anerkennung und Prävention, an denen sich alle verbindlich zu orientieren haben. Aber ich sehe im Moment nicht, dass dieses Thema auf der politischen Bühne mit Vorrang verhandelt wird.
Woran könnte das liegen?
DOROTHEE WÜST: Wenn man ein solches Gesetzesvorhaben wirklich angeht, macht man ein sehr, sehr großes Fass auf. Denn es muss ja flächendeckend gelten und zieht eine Menge Konsequenzen und rechtlichen Regelungsbedarf nach sich. Und das wird viele Ressourcen beanspruchen. Zunächst würde ich mir wenigstens wünschen, dass der Staat mehr Verantwortung für die Vernetzungsarbeit übernimmt. Das wäre ein erster Schritt.
Halten Sie es eigentlich für gerechtfertigt, dass in Sachen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt allerorts immer nur auf die Kirchen geschaut wird? Man gewinnt so den Eindruck, als gebe es Missbrauch nur oder zumindest vordringlich im Raum der Kirchen.
DOROTHEE WÜST: Wir Kirchen tragen eine Verantwortung für die sexualisierte Gewalt, die in unseren Räumen und in unserer Arbeit ausgeübt wurde. Nach den jüngsten Dunkelfeldstudien betrifft das ungefähr vier Prozent der Taten von sexualisierter Gewalt. Das heißt, 96 Prozent der Taten wurden in anderen gesellschaftlichen Bereichen verübt. Sportvereine, Schulen, Familien und andere – es geht um ein gesamtgesellschaftliches Problem. Ich nehme wahr, dass das auch im Raum der Politik immer mehr so gesehen wird. Unser Blick richtet sich aber klar auf die Aufarbeitung des in der evangelischen Kirche und Diakonie geschehenen Unrechts.
Könnten die Aufarbeitung des Themas in den Kirchen, aller berechtigten Kritik der Betroffenen zum Trotz, nicht auch als Pionierarbeit für andere gesellschaftliche Großorganisationen in Deutschland sehen?
DOROTHEE WÜST: Wir haben in beiden großen Kirchen in den vergangenen Jahren wirklich viel Erfahrung gesammelt mit Prävention und Aufarbeitung. Die ist nicht immer eins zu eins übertragbar in andere gesellschaftliche Bezüge. Aber vielleicht können andere von unseren Erfahrungen profitieren. Ich halte jedenfalls die Vernetzung bei diesem Thema für ein erstrebenswertes Ziel, und es passiert auch schon. Wo wir mit unseren guten und schlechten Erfahrungen von Nutzen sein können, geben wir diese gerne weiter.
Das Interview führten Stephan Kosch und Reinhard Mawick per Videokonferenz am 17. Februar 2026
Dorothee Wüst
Dorothee Wüst ist Kirchenpräsidentin der Evangelische Kirche der Pfalz. Zudem ist sie Sprecherin der Beauftragten aus Kirche und Diakonie im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt. Seit 2025 ist sie die Vorsitzende der Vollversammlung und des Präsidiums der „Union Evangelischer Kirchen“ in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK).
Reinhard Mawick
Reinhard Mawick ist Chefredakteur und Geschäftsführer der zeitzeichen gGmbh.
Stephan Kosch
Stephan Kosch ist Redakteur der "zeitzeichen" und beobachtet intensiv alle Themen des nachhaltigen Wirtschaftens. Zudem ist er zuständig für den Online-Auftritt und die Social-Media-Angebote von "zeitzeichen".