Spätestens seit der vergangenen Synodaltagung im November in Dresden war in der Öffentlichkeit klar, dass das Ziel einer gemeinsamen Umsetzung der in der Evangelischen Kirche in Deutschland beschlossenen Anerkennungsrichtlinie für Betroffene von sexualisierter Gewalt zum Jahresanfang 2026 in allen Landeskirchen und Diakonieverbänden nicht gelingen würde.
Zwar hatte Dorothea Wüst, Kirchenpräsidentin der Pfalz und Sprecherin der Beauftragten im Beteiligungsforum Sexualisierter Gewalt in der EKD und Diakonie, in ihrem Bericht vor der Synode darauf hingewiesen, dass sich Rat und Kirchenkonferenz diesen Termin „als Zielmarke für die Umsetzung festgelegt“ hatten. Doch schien bereits damals durch, dass es allein schon an einigen landeskirchlichen Umsetzungsbeschlüssen bis Januar fehlen würde.
Nun ist es sicherlich richtig, ehrgeizige Ziele zu setzen, damit sich überhaupt etwas bewegt, besonders im Umgang mit Institutionen. Im Ohr klingt noch das Wort der Betroffenensprecherin Nancy Janz in Dresden nach, die von Strukturen sprach, „die Veränderung nur im Schneckentempo zulassen“. Und deshalb ist es gut, dass in sieben von zehn Verbünden der Landeskirchen und der Diakonie die neue Richtlinie gilt.
Die neugeschaffenen Kommissionen für Anerkennungsleistungen sollen mit „unabhängigen und weisungsfrei arbeitenden Personen besetzt werden“. Sie hören dann in einem Gespräch die Geschichte der betroffenen Personen und „sprechen eine finanzielle Anerkennung zu“. Das alles mit dem gemeinsamen Ziel, die Verfahren „weiter zu vereinheitlichen“, heißt es in einer von EKD und Diakonie Deutschland zum Jahresbeginn veröffentlichten Pressemitteilung. Denn diese „Einheitlichkeit ist ein Muss“, wie Betroffenensprecherin Nancy Janz schon zu Recht in Dresden forderte. Und zwar sowohl bei den Verfahren als auch bei den zugesprochenen Leistungen.
Bislang wurden diese Anerkennungsleistungen je nach Landeskirche unterschiedlich geregelt. Sie setzen sich nun zum einen aus einer individuellen Entschädigung, die sich an der deutschen Rechtsprechung orientiert und „keine Obergrenze“ kennt, zusammen. Das heißt, die Schwere der Tat und die Spätfolgen sollen berücksichtigt werden. Und zum anderen ist ein Pauschalbetrag von 15 000 Euro vorgesehen. Orientierung für die Kommissionen soll dabei ein sich in Arbeit befindender Anhaltskatalog mit hypothetischen Fallbeispielen bieten. Doch die Sachlage ist kompliziert, denn über diesen Katalog ist noch keine Einigung erfolgt, die Beratungen im Beteiligungsforum sind nicht abgeschlossen.
Insofern ist das Grundproblem leider noch immer nicht gelöst; denn es ist einzelnen Betroffenen nicht zu vermitteln, ob das ihnen angetane Unrecht und seine Anerkennung in Flensburg oder in München geschah und dass es deswegen eine regional unterschiedliche Entschädigungs- und Anerkennungspraxis gibt.
Man kann es nicht oft genug sagen: Entscheidend ist, dass Kirche und Diakonie den Betroffenen endlich mit einheitlichen Kriterien gegenübertreten. Nur wenn dies endlich umgesetzt würde, verdient die Anerkennungsrichtlinie den immer wieder zitierten Begriff „Meilenstein“.
Kathrin Jütte
Kathrin Jütte ist Redakteurin der "zeitzeichen". Ihr besonderes Augenmerk gilt den sozial-diakonischen Themen und der Literatur.