Wer groß sein will, der diene
Wie viel Macht verträgt die Kirche – und wie viel braucht sie, um glaubwürdig zu handeln? Nach Jahren des Missbrauchsskandals und mitten in gesellschaftlichen Krisen sucht die EKD-Synode nach einer Haltung, die Macht, Demut und Verantwortung neu zusammendenkt.
Es ist nicht erstaunlich, dass sich gerade das Christentum besonders schwertut mit Macht. Denn wie immer Christinnen und Christen versuchen, Macht zu nutzen: Wie ein unüberwindbares Gebirge oder ein Irrgarten steht vor ihnen ein zentraler Satz Jesu, überliefert im Markus-Evangelium (10,43 f.): „Wer groß sein will unter euch, der soll euer Diener sein; und wer unter euch der Erste sein will, der soll aller Knecht sein.“ Das ist ein Widerspruch in sich. Wie soll das gehen: Macht ausüben, aber gleichzeitig allen dienen? Ganz vorne stehen und gleichzeitig ganz hinten?
Insofern war es von der Synode der EKD eine kühne Idee, sich ausgerechnet das in sich widersprüchliche Thema „Kirche und Macht“ als Schwerpunktthema für die Tagung in Dresden vorzunehmen. Der Hintergrund für diesen Beschluss war das anhaltende Grummeln vieler Synodaler über die Umstände des Rücktritts der vorherigen EKD-Ratsvorsitzenden Annette Kurschus im November 2023 samt den Fragen nach offiziellen und informellen Machtstrukturen in diesem Zusammenhang.
Kreuz und Macht
Der große Soziologe Max Weber hat in einer klassischen Definition Macht so beschrieben: Es sei „jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“ Aber in der Kirche andere Menschen zu zwingen, etwas zu tun, auch gegen ihren Willen, um einer höheren Sache willen – ist das christlich? Darf das sein? Wo doch alle Menschen in Gottes Perspektive gleich sind, gleich geliebt, mit gleicher Würde ausgestattet? Und widerspricht Macht in der Kirche nicht grundsätzlich zugleich der nach christlichem Verständnis heilsgeschichtlich zentralen Tat des Jesus von Nazareth, der sich offensichtlich ganz bewusst am Kreuz der größten Ohnmacht eines öffentlichen Foltertodes aussetzte? Kreuz und Macht, auch das ist ein Widerspruch in sich, den die Theologie seit 2 000 Jahren aufzulösen versucht.
Konkrete Problemanzeigen
Bereits am Samstagnachmittag, also vor der offiziellen Eröffnung des EKD-Synodaltreffens, näherte sich das Kirchenparlament aus fünf Richtungen dem komplexen Thema. Es gab die organisationssoziologische Perspektive zu hören, eine intersektional theologische, eine systematisch-theologische, eine internationale und – vielleicht am bewegendsten – die Perspektive von Opfern oder Betroffenen sexualisierter Gewalt im Raum der evangelischen Kirche auf das Thema „Kirche und Macht“.
Konkrete Problemanzeigen
In einem Video waren Stimmen von Missbrauchsopfern zu hören, in denen es zentral um Macht ging. Sie sprachen von „Machtmissbrauch“, bei dem die Täter ihre „eigenen Gesetze“ geschaffen und die „Grenzen anderer“ nicht beachtet hätten. Die Opfer hatten trotz aller Manipulation durch die Täter von Anfang an das Gefühl, „das darf nicht sein“, man werde „zu dieser Sache gezwungen“. Ein anonym und live vor der Synode auftretender Betroffener zitierte ein Gedicht von sich, in dem er schilderte, wie er in einem paradoxen Schutzmechanismus während des Vollzugs des Verbrechens an ihm, in all seiner Ohnmacht, imaginierte, er selbst habe irgendwie Macht über den Mann, der ihm bis heute so viel Leid zugefügt hat – und übrigens wegen Verjährung der Tat straffrei blieb.
Das Thema jedenfalls wird die Synodalen weiter beschäftigen. Denn der am Schluss der Synode gefasste Beschluss benannte sehr konkret „Problemanzeigen“ im kirchlichen Machtgefüge. Etwa die Machtbeziehung zwischen Rat und Synode, aufgehangen am Beispiel der Klimaschutzrichtlinie, die 2024 vom Rat erlassen wurde, ohne sie vorher mit der Synode zu diskutieren. Hier müsse die Richtlinienkompetenz überprüft werden. Auch die Machtbeziehungen zwischen Präsidium und Plenum der Synode sowie zwischen Kirchenamt der EKD und Leitungsgremien sollen überprüft werden. Bei Letzteren sei nämlich unklar, welche Rolle das Kirchenamt im Machtgefüge der Leitungsgremien habe. „Gegenwärtig ist unscharf, ob das Kirchenamt primär die Umsetzung von Prozessen der Leitungsgremien unterstützt oder ob eigene Logiken wirken“, heißt es in dem Beschluss. Man darf auf die Ergebnisse gespannt sein.
Macht und Missbrauch
Fester Bestandteil der Tagungsagenda einer EKD-Synode ist die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Raum von Kirche und Diakonie und eben auch die Frage, wie diese möglichst verhindert werden kann. Einen wichtigen Hinweis gab den Synodalen in Dresden Nancy Janz, die sexualisierte Gewalt in der Kirche erfahren hat und nun als Sprecherin der Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum mit an strukturellen Veränderungen in Kirche und Diakonie arbeitet. Auch sie stellte in ihrem Bericht die Frage nach der Macht und gab zu bedenken, dass die „Macht“ der Betroffenen davon abhänge, wer gerade zuhört, wer ernst nimmt, wer in den entscheidenden Momenten Verantwortung übernimmt. Die Macht des Beteiligungsforums reiche nur so weit, wie Institutionen bereit sind, sie zuzulassen. Es sei wichtig, dass „Menschen in Machtpositionen ihre Verantwortung anerkennen und sie nicht nur an Gremien, Verfahren oder Fachstellen delegieren. Macht, die sich nicht bewegt, ist Missbrauch.“
Ob es die Evangelische Kirche in Deutschland mit ihren Landeskirchen und diakonischen Verbänden wirklich ernst meint mit ihrer Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt, hängt auch ab von der neuen Anerkennungsrichtlinie, die zum 1. Januar 2026 gelten soll. Diese Richtlinie sieht vor, dass es dann in allen Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden einheitliche Standards von finanziellen Leistungen für von sexualisierter Gewalt betroffene Personen in der EKD geben wird. Dazu soll ein Recht auf Gespräch und angemessene Begleitung kommen.
Ein Meilenstein
„Diese Richtlinie ist ein Meilenstein“, sagte Janz – und schränkte ein, „doch nur, wenn sie tatsächlich umgesetzt wird, und zwar einheitlich“. Sie warnte davor, dass jede der 20 Landeskirchen und die diakonischen Landesverbände wieder eigene Grenzen ziehen. Einheitlichkeit sei hier keine Frage, sondern ein Muss, denn sie spiegele Haltung, Übernahme der Verantwortung und Gerechtigkeit. Wenn also ab Anfang 2026 einheitliche Standards landauf, landab gelten sollen, dann gehe es um mehr als um „flächendeckende Beschlüsse normativer Regeln“.
Auch Dorothee Wüst, Sprecherin der Beauftragten im Beteiligungsforum und Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche der Pfalz, betonte vor den EKD-Synodalen die Notwendigkeit eines konsequenten Perspektivwechsels, der sich aus den Ergebnissen der ForuM-Studie aus dem Frühjahr 2024 ergebe. Denn die neue Anerkennungsrichtlinie stehe und falle damit, ob es gelingt, über den föderalen Schatten zu springen und einheitlich, klar und gemeinsam zu agieren.
In ihrem Bericht vor den EKD-Synodalen ging Sprecherin Wüst auch auf die „Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen“ (URAK) ein. In allen Verbünden hätten sich nun Betroffenenvertretungen für die Kommissionen gemeldet, in einem Verbund stehe aber weiterhin eine erneute Berufung externer Expert:innen von Seiten des Bundeslandes aus. „Ziel dieser Unabhängigen Kommissionen ist es, da weiterzumachen, wo die ForuM-Studie einen Doppelpunkt gesetzt hat. Sie sollen systematisch und regional Fälle erheben und Tatkontexte durchleuchten sowie Empfehlungen zur Weiterarbeit und zur Prävention geben“, so Wüst. Sie benannte auch die schwierige Startphase, in der alle auch einmal mehr gelernt hätten, Konflikte auszuhalten und mit ihnen umgehen zu müssen.
Kampf gegen die AfD
Um einen anderen Machtraum, den der parlamentarischen Demokratie und ihrer Parteien, sorgte sich gemeinsam mit vielen anderen Menschen in Deutschland EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs. In ihrem mündlichen Bericht zu Beginn des Treffens in Dresden am historisch für Deutschland so bedeutsamen 9. November nahm der Kampf für Demokratie großen Raum ein. Sie benannte den Gegner eindeutig: die AfD. „Wir sehen uns einer Partei gegenüber, die die Würde bestimmter menschlicher Gruppen längst schon für antastbar erklärt und sich damit außerhalb der Grundlagen unseres Grundgesetzes stellt, insbesondere seines ersten Artikels. Eine Partei, die im Bundestag durch Pöbeleien und Abwertungen auffällt.“ Dass in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 39 Prozent der Wähler:innen bei der nächsten Landtagswahl diese Partei wählen wollen, „erschreckt, aber es verpflichtet uns auch“.
Wozu? Zum Eintritt für die Demokratie, die schon 1985, vor 40 Jahren, in der entsprechenden Denkschrift der EKD als Staatsform, die dem christlichen Menschenbild am nächsten kommt, bezeichnet wurde. „Die Saat der Angst und des Hasses, die rechtsextreme, terroristische, antisemitische, rassistische Saat all der Menschen- und Demokratiefeinde darf nicht aufgehen“, sagte Fehrs.
Gewissen bilden
Fehrs warb zugleich dafür, gegenüber der AfD und ihren Vertreterinnen und Vertretern klare Haltung zu zeigen – aber um deren Wählerinnen und Wähler zu werben. Etwa in den sogenannten Verständigungsorten, also Veranstaltungen meist in kirchlichen Räumen, in denen Menschen mit sehr unterschiedlicher politischer Haltung aufeinandertreffen. Konkret: Anhänger der AfD und andere. „Das Ziel ist nicht, einer Meinung zu sein, sondern die unterschiedlichen Perspektiven nebeneinanderstehen zu lassen, bisweilen auch auszuhalten, ohne sie zu diskreditieren – und sie miteinander ins Gespräch zu bringen.“
Um Lösungen ringen
Miteinander diskutieren und um Lösungen ringen, auch bei den großen Fragen von Krieg und Frieden, die derzeit die politischen Debatten bestimmen – dazu ruft auch die neue EKD-Friedensdenkschrift auf, die am zweiten Tag der Synode öffentlich vorgestellt wurde. Sie will Gewissen bilden, nicht Gewissheiten liefern. So formulierten es die beiden Vorsitzenden des Autor:innenteams, die Berliner Akademiedirektorin Friederike Krippner und der Münchner Ethikprofessor Reiner Anselm, bei der Vorstellung der Denkschrift. Im Vorwort der Schrift heißt es: Sie soll „zur Gewissensbildung beitragen und Orientierungspunkte geben für ein Leben aus dem Geist der Versöhnung.“ Es geht also nicht um die Verordnung einer neuen Ethik (schließlich sind wir unter Protestant:innen). Sie „bietet keine fertigen Antworten an, erst recht keine einfachen Patentrezepte, sondern sie lädt dazu ein, Fragen neu zu stellen, die eigenen Positionen zu prüfen und das Gewissen zu schärfen. Denn erst auf der Grundlage einer eigenen, reflektierten Position ist eine Verständigung über den besten Weg zur dauerhaften Sicherung des Friedens möglich.“
Die Denkschrift knüpft zumindest in weiten Teilen an die letzte EKD-Friedensdenkschrift „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ aus dem Jahr 2007 an. Dort wurde bereits das Leitbild des „gerechten Friedens“ mit seinen vier Dimensionen entwickelt. Diese bleiben im Prinzip mit leichten Veränderungen auch in der neuen Denkschrift erhalten: Schutz vor Gewalt, Förderung von Freiheit, Abbau von Ungleichheiten und friedensfördernder Umgang mit Pluralität. Aber: Der Schutz vor Gewalt gilt nun als grundlegendes Gut, weil angesichts der direkten Bedrohung von Leib und Leben eine Durchsetzung der anderen Dimensionen kaum denkbar ist. Und deshalb gewinne er ein „relatives Prä“ gegenüber den anderen drei Dimensionen. Das ist eine entscheidende Änderung zur Friedensdenkschrift von 2007. Die EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs erklärte, dass letztlich ein Dilemma bleibe: „Gewalt anzuwenden ist nicht möglich, ohne schuldig zu werden. Aber auch Menschen oder Staaten machen sich schuldig, die Gewalt zulassen und Menschen nicht vor ihr schützen.“
Und der Pazifismus?
Die Denkschrift verweist zur theologischen Begründung auf die Sündhaftigkeit des Menschen. „Ein unverstellter Blick auf die Unzulänglichkeit und Abgründigkeit der Welt gehört ebenso zu den Grundbestandteilen christlicher Friedensethik wie die Orientierung am Primat der Gewaltfreiheit und der Einsicht, dass ein nachhaltiger Friede mehr sein muss als nur das Schweigen der Waffen.“ Der Mensch ist also Sünder, kann Gutes und Böses bewirken. Aber: Der Bund, den Gott mit Noah und allen Lebewesen schließt, stelle der Erfahrung menschlicher Gewalttätigkeit ein universales Zeichen der Hoffnung entgegen. Und er gibt den ethischen Maßstab für den Menschen vor: Weil Gott sich zur Bewahrung des Lebens verpflichtet, sind auch Menschen aufgerufen, das Leben zu schützen und die Erde nicht der Zerstörung preiszugeben. Der Verzicht auf Gewalt habe dabei stets Vorrang, betonte Krippner. Erst wenn alle Möglichkeiten der Gewaltfreiheit ausgeschöpft seien, könne rechtserhaltende Gewalt, eben zur Erhaltung des Rechts, gerechtfertigt sein.
Doch welche Rolle spielt noch der Pazifismus, der ja vor allem für die Kirchen der DDR ein bedeutsamer Teil ihrer Identität war? Er kommt vor, wird aber vor die Türen der politischen Macht verwiesen. „Am Pazifismus orientierte Initiativen wirken als politische Impulsgeber, die den Frieden als maßgebliches Leitbild für staatliches Handeln wachhalten, und sind zugleich Ausdruck gelebter Frömmigkeit“, heißt es freundlich und anerkennend in der Denkschrift. Aber radikale Gewaltfreiheit könne „nur die ethische Entscheidung von Einzelnen oder kirchlichen Gemeinschaften sein kann. Als universale politische Ethik lässt sich der Pazifismus des kategorischen Gewaltverzichts ethisch nicht legitimieren.“
Widerspruch bei Atomwaffen
Dieser Punkt sorgte für Kritik aus den Reihen der Synodalen. So wies etwa Friederike Spengler, Regionalbischöfin in Erfurt, darauf hin, dass es Diskussionsbedarf bei den Themen atomare Bewaffnung und Wehrdienst gebe. Bei Letzterem kritisierte sie die Abstufung des Pazifismus zu einer „Spielart“ von evangelischer Friedensethik. „Das steht der Kirche nicht gut zu Gesicht.“ Sie vermisste ein „Prä“ für den Dienst ohne Waffe als das deutlichere Zeichen. Beim Thema nukleare Abschreckung votierte sie gegen die scheinbare Alternativlosigkeit in der politischen Umsetzung: „Das geht für mich als Theologin und friedensethisch Denkende überhaupt nicht.“
In der Tat ist die Bewertung der atomaren Abschreckung wohl der widersprüchlichste Punkt der Denkschrift. Einerseits heißt es klar: „Hinter die Ächtung von Atomwaffen, wozu auch die Androhung eines nuklearen Schlags gehört, gibt es kein ethisches Zurück. Atomwaffen sind gerade vor dem Hintergrund der zweiten und der dritten Dimension des Leitbilds des Gerechten Friedens in keiner Weise ethisch zu legitimieren.“ Eine ethisch richtige Option wäre es also, einseitig auf Atomwaffen zu verzichten. „Dies wäre im Blick auf die Folgen in der jetzigen konkreten politischen Situation wiederum kaum politisch zu vertreten“, heißt es dann aber weiter. Der Verzicht der Ukraine auf die auf ihrem Gebiet verbliebenen sowjetischen Atomwaffen im Jahre 1994 habe wohl mit dazu beigetragen, dass sie 2014 und dann 2022 Opfer eines konventionellen Angriffs geworden ist. Und gleichzeitig drohe Russland immer wieder mit dem Einsatz von Atombomben. Auch die nukleare Teilhabe oder der Besitz von Nuklearwaffen könne also vor diesem konkreten Hintergrund eine ethisch begründbare Entscheidung sein. „Egal, welche Option sie wählen, die Verantwortlichen laden Schuld auf sich.“
Zu staatsnah?
Bei der Frage, ob die Wehrpflicht wieder eingesetzt werden soll, wie derzeit diskutiert, ist die Friedensdenkschrift etwas klarer. Grundsätzlich soll die Freiwilligkeit Vorrang haben. Und wenn es wieder eine Verpflichtung geben soll, dann wäre eine allgemeine Dienstpflicht wünschenswert, die einem umfassenden Friedenskonzept, also allen vier Dimensionen des Gerechten Friedens, Rechnung tragen kann. Dass dies durch die dann notwendige Grundgesetzänderung kompliziert werden könnte, verschweigen die Autor:innen nicht. Bei der Frage, ob diese Dienstpflicht dann nur für Männer oder auch für Frauen gelten solle, legt sich die Denkschrift nicht fest und verweist auf gesellschaftliche Debatten, „die in aller Offenheit und Kontroverse“ zu führen seien.
Ist das alles viel zu staatsnah? Dazu sagte Reiner Anselm vor den Synodalen: „Wir erheben den Anspruch, dass der evangelische Glaube andere orientiert. Sollten die Positionen der Bundesregierung in einigen Punkten dem entsprechen, ist das doch sehr erfreulich.“
Die FDP-Politikerin Linda Teuteberg verwies hingegen darauf, dass es der evangelischen Kirche und der Friedensbewegung guttäte, Fehleinschätzungen mit Blick auf Russland zuzugeben. Lange vor der „Zeitenwende“ sei vieles absehbar gewesen, es habe Fehler in der deutschen Russlandpolitik gegeben, und Warnungen, etwa aus Polen, seien als Befindlichkeit abgetan worden. Es sei an der Zeit, ein positives Bekenntnis abzugeben dazu, „dass die NATO uns friedensfähig gemacht hat“.
Spannung benennen
Kirchenpräsidentin Christiane Tietz, die leitende Geistliche der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, begrüßte den Realitätssinn der Denkschrift. Theologisch bedeutsam sei dabei, so Tietz, dass die Denkschrift die Ambivalenz und Sündhaftigkeit des Menschen neu in den Blick nehme. Menschen seien sowohl zu tiefem Miteinander als auch zu Bosheit und Gewalt fähig. Vor diesem Hintergrund leuchte ihr der in der Denkschrift betonte Vorrang des Schutzes vor Gewalt und damit auch der rechtserhaltenden Gewalt ein.
Um zum Gerechten Frieden zu ermutigen, seien Friedensinitiativen wichtig. Die Erfahrung von Frieden ermutige zu weiterem Engagement für Frieden. In den aktuellen Debatten um Krieg, Waffenlieferungen und Gewissensentscheidungen sieht Tietz die Rolle der Kirche insbesondere darin, an die Zwiespältigkeit menschlichen Handelns zu erinnern. „In solchen Situationen werden wir so oder so schuldig“, sagt sie. Aufgabe der Kirche sei es, diese Spannung zu benennen – in der Hoffnung auf Gottes Frieden.
Information:
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Philipp Gessler
Philipp Gessler ist Redakteur der "zeitzeichen". Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Ökumene.
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Kathrin Jütte ist Redakteurin der "zeitzeichen". Ihr besonderes Augenmerk gilt den sozial-diakonischen Themen und der Literatur.
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Stephan Kosch ist Redakteur der "zeitzeichen" und beobachtet intensiv alle Themen des nachhaltigen Wirtschaftens. Zudem ist er zuständig für den Online-Auftritt und die Social-Media-Angebote von "zeitzeichen".