Macht (und) Frieden!

Am Samstag beginnt die EKD-Synode in Dresden
EKD Synode
Foto: epd

Macht und Frieden scheinen beim Blick auf das Programm die Hauptthemen der Tagung der EKD-Synode zu sein, die diesmal einen Tag früher, bereits am kommenden Samstag, in Dresden beginnt. Ein paar Notizen und Gedanken im Voraus von zeitzeichen-Chefredakteur Reinhard Mawick.

Zu Beginn ein bisschen Statistik: Dresden gehört zu den bevorzugten Orten der evangelischen Kirche. Jedenfalls was den Standort der verbundenen Synodaltagung der EKD betrifft. Wenn man das vergangene Vierteljahrhundert Revue passieren lässt, so ist es jetzt das vierte Mal, dass man nach 2007, 2014 und 2019 im sogenannten Elbflorenz zusammentrifft. Genauso häufig durften sich nur Magdeburg (2004, 2011, 2016 und 2022) freuen und Würzburg, wo sogar fünfmal getagt wurde (2006, 2009, 2015, 2018, 2024). Warum immer diese drei? Der Grund ist ein pragmatischer: Dort steht ein Hotel der MARITIM-Kette, das genügend Kapazitäten besitzt, um ein solch komplexes Geschehen wie eine EKD-Synode zu veranstalten. Nicht wenige halten das MARITIM Dresden sogar für das Schönste aller Synodenorte, denn es gibt Tageslicht im Foyer und sogar im Plenarsaal durch große Fensterfronten.

Im Maritim Dresden gibt es viel Fensterflächen zum Rausschauen. Herrlich!
Foto: privat

Im Maritim Dresden gibt es viel Fensterfläche zum Rausschauen. Herrlich!

Seit 2009 gibt es verbundene Synodaltagungen, das heißt: Es tagen im Vorlauf und parallel auch die konfessionellen Bünde, die es ja immer noch gibt: Zum einen die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands, kurz VELKD, und zum anderen die Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, kurz UEK. Zusätzliche Synodale müssen dafür allerdings nicht anreisen, da jede/r EKD-Synodale, mit Ausnahme der berufenen Mitglieder, in Personalunion auch der UEK und der VELKD zugeordnet ist. Und die Delegierten der beiden Landeskirchen, die weder der UEK noch der VELKD angehören, also diejenigen aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg und der Evangelischen Landeskirche in Württemberg haben sich zumeist als Gäste einer Sektion zugeordnet. 

Ja, der Protestantismus ist in seiner Organisationsform komplex und sonderhaft. Das ist nicht geringzuschätzen, denn das Individuum hat nun mal seinen unersetzbaren Wert. Dennoch sei allen gratuliert, die sich bis hierher durch den Text geschlagen haben. 

Nun zum Inhaltlichen: Seit Monaten wird sie angeteasert, sei es durch Veranstaltungen, oder durch eine EKD-eigene Podcast Reihe: Es wird eine neue Friedensdenkschrift vorgestellt. Eine Denkschrift, die der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 neuen oder zumindest neu gefühlten Bedrohungslagen Rechnung tragen soll. 

Evangelisch komplex

Auch die Entstehungsstruktur dieser Schrift ist gut evangelisch komplex: So gab es von Herbst 2023 bis März 2024 Konsultationstagungen in evangelischen Akademien mit der sogenannten Friedenswerkstatt, geleitet vom mitteldeutschen Landesbischof Friedrich Kramer, dem Friedensbeauftragten des Rates der EKD, zusammen mit seinen beiden Co-Vorsitzenden, der Berliner Akademiedirektorin Friederike Krippner und dem Münchner Ethikprofessor Reiner Anselm. Daneben wirkte das sogenannte Friedensethische Redaktionsteam des sogenannten Kammernetzwerkes der EKD, das seit einigen Jahren die einzelnen Kammern der EKD ersetzt hat. Dort sind neben dem Vorsitzenden Reiner Anselm und der Co-Vorsitzenden Friederike Krippner noch einige weitere Mitglieder der Friedenswerkstatt vertreten, ergänzt durch weitere Persönlichkeiten, genauso wie in einer weiteren dritten Gruppe, der sogenannten Friedensethischen Expert:innenrunde des Kammernetzwerkes, die nach einem ähnlichen Besetzungsprinzip verfuhr, also neben Anselm, Krippner und andere „Dauerbrenner“ treten weitere Expert:innen hinzu, zum Beispiel mit der badischen Landesbischöfin Heike Springhart eine weitere Leitende Geistliche aus den Gliedkirchen. Eingesetzt und mandatiert sind alle diese Gruppen vom Rat der EKD. So ist es jedenfalls der EKD-eigenen Darstellung im Internet zu entnehmen.

Dort steht zu Beginn auch der Grund für die neue Friedensdenkschrift geschrieben, nämlich dieser: „Seit der EKD-Friedensdenkschrift 2007 hat sich die globale politische Architektur verändert. Zugleich hat sich das Bewusstsein, etwa für geostrategische Überlegungen und postkoloniale Kritik, neu gebildet oder verstärkt. Infolgedessen kam es spätestens mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine im Frühjahr 2022 innerkirchlich zu einer neuen Debatte um die Friedensethik, die aber noch keine Neuorientierung hervorgebracht hat. Vor diesem Hintergrund zielt das hier dargestellte Programm der EKD-Friedenswerkstatt und des EKD-Kammernetzwerkes darauf, die protestantische Friedensethik weiterzuentwickeln – in einem breit angelegten, partizipativen und konsultativen Prozess.“

Also: Breit angelegt, partizipativ und konsultativ, das ist dieser Prozess fürwahr, der am Montag, dem 10. November, mit der Vorstellung der Schrift vor der Synode erfolgen soll. Dort wird auch darüber diskutiert. Aber entschieden wurde bereits im Rat der EKD, dass sie auf jeden Fall veröffentlicht wird. Erstaunlich ist, dass sich der Friedensbeauftragte der EKD, der Magdeburger Landesbischof Friedrich Kramer, nicht an der Erstellung der Schrift selbst, sondern nur an den Vorarbeiten beteiligt hat. 

Möglicherweise skeptisch

Was mag ihn dazu bewegt haben? Da sich Kramer bisher nicht dazu erklärt hat, muss man spekulieren: Möchte er sich ein Stückchen pazifistische Beinfreiheit bewahren, indem er sich notfalls kritisch zum Ergebnis äußern kann? Möglicherweise, denn es steht zu erwarten, wie aus dem Umkreis des Kammernetzwerkes zu hören ist, dass zwar nicht wieder der Begriff „Gerechter Krieg“ fröhliche Urständ feiert, aber dass das Verhältnis der vier Dimensionen des Leitbildes eines gerechten Friedens neu geordnet wird, die 2007, bei der letzten EKD-Friedensdenkschrift „Aus Gottes Frieden leben - für gerechten Frieden sorgen“, entwickelt wurden. Es soll, so wird gesagt, dem Leitbild „Schutz vor Gewalt“ gegenüber den anderen drei Leitbildern von 2007 (Förderung von Freiheit, Abbau von Not, Anerkennung kultureller Vielfalt) ein deutlicher Vorrang eingeräumt werden, auch wenn alle vier Leitbilder, leicht modifiziert, weiterhin in Geltung bleiben sollen. Damit würde man auf den Spuren der Schrift „Maß des Möglichen“ wandeln, die Militärseelsorge als Folge des russischen Überfalls auf die Ukraine bereits im Februar 2023 vorlegte. Diesem Kurs aber stehen die traditionell Friedensbewegten im Raum der evangelischen Kirche aus den Zeiten vor 1989 möglicherweise skeptisch gegenüber, während ihn andere als überfällige Kurskorrektur begrüßen - gut evangelisch also. Doch sei die Prognose gewagt, dass die Friedensschrift keine große Welle auslösen wird, sondern eher etwas für die gelehrte Studierstube ist. 

Ob es die große Welle möglicherweise gleich zu Beginn in Dresden gibt? Dann nämlich, wenn sich erstmals bereits am Sonnabend alle Delegierten versammeln, um das Schwerpunktthema „Kirche und Macht“ zu verhandeln. Dazu sind gelehrte Impulse aus organisationssoziologischer (Stefan Kühl), intersektional-theologischer (Alena Höfer)[1] und systematisch-theologischer Perspektive (Georg Kalinna) geplant, sowie ein Impuls zum Thema sexualisierter Gewalt, dessen/deren Impulsgeber:in anscheinend bisher noch nicht feststeht. Wie auch immer, man darf gespannt sein, was diese unter der Überschrift „Ankommen im Thema“ firmierenden Impulse bei den Synodalen auslösen. 

Aber warum interessieren sich die Synodalen überhaupt für das Thema Macht? Das geht in erster Linie auf die unglückselige Synode in Ulm vor zwei Jahren zurück, nach der die damalige EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus zurücktrat. Viele Synodale fühlten sich damals vom Rat und vom Kirchenamt nicht richtig informiert und mitgenommen und fühlten sich vor vollendete Tatsachen gestellt. Das grummelte noch zwei Wochen später, als der Rest der damals vorzeitig abgebrochenen Synode Anfang Dezember 2023 mit einer Tagung im Netz nachgeholt wurde. Dort zeigte sich beispielsweise die Synodale Kristin Merle höchst irritiert „über den Prozess rund um den Rücktritt der ehemaligen Ratsvorsitzenden“ und über den „kommunikativen Umgang von Akteur:innen kirchenleitender Organe miteinander“. Das Vertrauen zueinander habe gelitten, denn man habe „von Kontroversen im Rat gehört, von Kontroversen aus der Kirchenkonferenz“. Und schließlich habe man „öffentliche Distanzierungsgesten zwischen Synode, Präsidium und Ratsvorsitzender beobachten“ können, „in deren Dynamik auch die Synode ein Stück weit hineingezogen“ worden sei, so hatte Merle bemängelt, die hauptberuflich als Professorin für Praktische Theologie an der Universität Hamburg tätig ist (siehe auch hier).

Kein gelungener symbolischer Abschluss?

Merle ist auch an der Vorbereitung des Themennachmittags beteiligt. Ob es zu Eruptionen kommt? Eher nicht, denn man hat den Eindruck, dass das unglückliche Ende der Ratsvorsitzenden Annette Kurschus nicht endgültig aufgearbeitet werden kann oder soll. Unglücklich war ja auch der allerletzte Akt der Synode im vergangenen Jahr, als 2023 die zurückgetretene Theologin, obschon sie auf der Tagung war und auch gewürdigt wurde, am Ende beim Gottesdienst, in dem sie auch geistlich-liturgisch verabschiedet werden sollte, dann doch nicht anwesend war, was viele irritierte. Eigentlich ist da noch etwas offen, aber es hat den Anschein, dass es niemandem in der EKD mehr so richtig wichtig ist, hier einen gelungenen symbolischen Abschluss zu finden, wozu ja auch immer zwei gehören. 

(Hinweis: Lesen Sie vertiefend zum Synodenschwerpunktthema „Kirche und Macht“ die Kolumne von Philipp Greifenstein auf zeitzeichen.net)

Ein wichtiger Punkt, ja eigentlich seit Jahren der für die breite und mediale Öffentlichkeit einzige Punkt von Interesse, ist der Bericht des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt (BeFo) am Dienstagvormittag der kommenden Woche. Ein, wie offiziell immer betont wird, wichtiges Thema, ja für einige sogar das wichtigste für die Glaubwürdigkeit der evangelischen Kirche. Im vergangenen Jahr wurden dort fraglos wichtige Dinge entschieden, in Form von Kirchengesetzen, Regeln und Richtlinien, um den im Januar 2024 in der ForuM-Studie ausgesprochenen Empfehlungen zu entsprechen. Und dem Ziel, dass alle 20 Landeskirchen in Deutschland und die Diakonieverbände grundsätzlich bei Fällen sexualisierter Gewalt gleich handeln, ist man sicher sehr viel näher gekommen, wobei dieses Thema ja per se ein Thema ist, bei dem genug nie genug ist. Trotzdem ist es wichtig, dass im Nachgang der Synode 2024 das Disziplinargesetz der EKD geändert wurde, um beamtete Täter in der Kirche besser bestrafen zu können, und dass im Frühjahr 2025 die Novelle der Gewaltschutzrichtline EKD-weit endgültig beschlossen wurde

Schwierigkeiten gibt es zurzeit anscheinend immer noch bei der Aufstellung der sogenannten Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen (URAK), da es schwierig ist, dort Vertreter:innen zu finden, die die Zustimmung aller Beteiligten gewinnen. Ein ewiges Thema, und ein wichtiges. Allerdings stellt sich doch zunehmend die Frage, wie lange noch die beiden großen Kirchen allein sich stellvertretend für andere gesellschaftliche Bereiche der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt stellen müssen. Im säkularen Kontext ist wenig Initiative zu bemerken. Ein Aufarbeitungsgesetz gar, das sehr helfen würde und das die EKD-Ratsvorsitzende vor einem Jahr deutlich gewünscht hatte, scheint zurzeit staatlicherseits kein Thema zu sein. Sehr bedauerlich.

Violettes Kreuz auf weißem Grund

Auf Synoden werden turnusgemäß Gesetzesvorhaben und Verordnungen auf den Weg gebracht, darunter auch skurrile. So soll die Synode ein „Kirchengesetz zur Aufhebung der Verordnung des Rates der EKD über die Beflaggung der kirchlichen Gebäude“ beschließen. Wie bitte? Ja, so etwas gibt es tatsächlich. Die Verordnung stammt aus der Frühzeit der EKD, als die Grundordnung von 1948 noch nicht erlassen war. In dieser Zeit war verfügt worden, dass außer der evangelischen Kirchenfahne, die durch ein violettes Kreuz auf weißem Grund gekennzeichnet ist, keine andere Fahne, kein anderes Banner und ähnliches angebracht werden durfte. Der Grund war klar: Zu frisch waren die Erinnerung an Hakenkreuzfahnen, die von 1933-1945 Kirchen immer in großer Zahl verunziert hatten. 

Korrekte Kirchenfahne am Haus der EKD am Berliner Gendarmenmarkt anlässlich des Johannisempfangs der EKD-Bevollmächtigen am 25. Juni.
Foto: EKD

Korrekte Kirchenfahne am Haus der EKD am Berliner Gendarmenmarkt anlässlich des Johannisempfangs der EKD-Bevollmächtigen am 25. Juni.

Da eine Verordnung der EKD aus der Zeit vor der Grundordnung von 1948 damals eine mit einem Kirchengesetz vergleichbare Rechtsnormqualität zeitigte, muss nun ein Gesetz her, um sie wieder aufzuheben. Die Kirchenkonferenz soll diesem Gesetz bereits im September zugestimmt haben, und eigentlich scheint es keine große Sache zu sein. Andererseits hat es auch etwas für sich, dass Kirchen nicht mit allem Möglichen behängt werden können. Es wird deswegen durchaus interessant, wie das Gesetz den „Rahmen des Hängbaren“ regelt. Dürfte man etwa, wenn der Kirchenvorstand einverstanden ist, am 3. Oktober anlässlich des Nationalfeiertages die schwarz-rot-goldene Bundesflagge aufhängen, oder - um bewusst zu übertreiben, aber in einigen Gegenden ist es vielleicht gar keine Übertreibung? - die schwarz-weiß-rote Flagge des Kaiserreiches? Erscheint abwegig, natürlich, aber umstritten ist bei manchen beispielsweise auch die Regenbogenflagge, um die ja jüngst auf politischer Ebene ein Streit entbrannte. Wer weiß, vielleicht wird die Aussprache über das „Kirchengesetz zur Aufhebung der Verordnung des Rates der EKD über die Beflaggung der kirchlichen Gebäude“ interessanter, als man vermutet …

Und dann ist da ja noch eine Gesetzesvorlage, nach der die Anzahl der Synodalen in der Synode der EKD verringert werden soll. Selbstverkleinerungen sind immer ein heikles Thema, da geht es ans Eingemachte. Der Logik aber, dass künftig ein dynamisches Prinzip bei der Festlegung der Anzahl der Synodalen leitend sein soll, kann man sich in der Tat kaum verschließen. Wenn als Sockel bestehen bleibt, dass auch die kleinste Landeskirche immerhin zwei Delegierte stellen darf, dann kann man entscheiden, dass nur ab einer bestimmten Mitgliederzahl weitere Sitze dazukommen. Das heißt, dass jeweils rechtzeitig, bevor eine neue Synode zusammentritt, die Zahl der Kirchenmitglieder erhoben, beziehungsweise festgestellt wird, damit die Landeskirchen jeweils die richtige Anzahl für die EKD-Synode auswählen. Darüber hinaus gibt es ja auch Quoten für berufene Mitglieder und nach dem Alter berufene Mitglieder, sprich junge Menschen unter 27. Man darf gespannt sein, wie alle diese Quoten und vielleicht noch weitere in die neue Ordnung einbinden. Sollte die EKD beispielsweise nicht auch eine People of Color- und eine Migrant:innenquote für ihr Leitungsorgan Synode vorsehen? Vielleicht, so die vorauseilende Hoffnung des zum Beobachten und Zuhören Verurteilten, gibt es ja auch hier eine fruchtbare Debatte.

Vor allem aber, und diese beiden Wünsche seien nach einigen unschönen Erfahrungen der vergangenen Jahre gestattet, möge diesmal bitte (a) möglichst niemand zurücktreten und (b) es auch für die, die nur zuhören, gewinnbringend sein. Vielleicht klappt’s ja … In diesem Sinne: Auf nach Dresden!

 

Dresden bei Nacht.
Foto: pa

Dresden bei Nacht

[1] Vergleiche das heute erschienene Interview mit Alena Höfer auf ekd.de: https://www.ekd.de/interview-formen-kirchlicher-macht-92636.htm

 

 

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