Durch Embryo entmenschlicht

Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung endet im Falle einer ungewollten Schwangerschaft
Foto: privat

Die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin hat erneut eine Debatte über die ethischen Aspekte von Schwangerschaftsabbrüchen ausgelöst. Aber ein entscheidender Aspekt wurde dabei nicht thematisiert, nämlich die Frage, mit welchen Argumenten es überhaupt ethisch gerechtfertigt ist, ungewollt Schwangere zum Austragen einer Schwangerschaft zu zwingen. 

Diejenigen, die sich - vor allem mit christlichem Hintergrund - für das Lebensrecht von Embryonen aussprechen, haben ja einen Punkt, wenn sie sagen, dass ein Recht auf Leben nicht nur ein bisschen gelten kann, sondern entweder ganz oder gar nicht. Tatsächlich schummelt sich die derzeitige Praxis des Paragrafen 218 in Deutschland mit ihrem absurden Rechtskonstrukt, wonach Abtreibung zwar strafbar ist, aber nach einem Beratungsgespräch und drei Tagen Wartefrist nicht bestraft wird, um eine kohärente Antwort herum.

Eine Glaubensfrage 

Die gängigen Argumente für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechtes relativieren meist das Lebensrecht des Embryos auf die ein oder andere Weise, von einem abgestuften Erstarken dieses Rechts im Verlauf der Schwangerschaft bis hin zur Idee, dass Embryonen im Frühstadium lediglich „Zellhaufen“ seien und keine lebensrechtlich zu schützenden Wesen. Bei diesem Streit handelt es sich um eine Glaubensfrage und nicht um etwas, das sich unter Berufung auf Fakten und Logik entscheiden ließe. Es ist daher unwahrscheinlich, dass wir hier gesellschaftlich zu einer Übereinkunft gelangen. Aber müssen wir deshalb bis zum Jüngsten Gericht über das Abtreibungsrecht streiten? Ich meine nicht. 

Denn in Deutschland ist das körperliche Selbstbestimmungsrecht von Menschen im Grundsatz höher angesiedelt als mögliche, auch existenzielle Bedürfnisse anderer. Es würde zum Beispiel niemand das Lebensrecht eines Menschen bestreiten, der in einen Autounfall verwickelt ist und lebensbedrohlich viel Blut verloren hat. Trotzdem haben alle, die zufällig an der Unfallstelle anwesend sind, das Recht, sich einer Blutspende zu verweigern, auch wenn dies die einzige Überlebenschance des Opfers wäre. Das Lebensrecht von Menschen ist kein ausreichender Grund dafür, andere zu zwingen, den eigenen Körper zu dessen Rettung zur Verfügung zu stellen. Eine Welt, in der das erlaubt wäre, würden wir zu Recht als barbarische Ungeheuerlichkeit empfinden. Wir bestehen bei Themen, die die körperliche Integrität betreffen, auf Freiwilligkeit: Wir zwingen niemanden zum Blutspenden, auch wenn in Krankenhäusern die Blutkonserven knapp werden, und wir machen Organspende nicht zur Pflicht, obwohl ganz real Menschen sterben, weil es nicht genug Spender*innen gibt.

Gesundheitliche Risiken 

Warum empfinden wir das im Fall von ungewollt Schwangeren anders? Auch dabei hängt schließlich das Leben des einen, nämlich des Embryos, davon ab, dass eine andere, die Schwangere, ihren Körper zur Verfügung stellt. Und im Vergleich zur Blutspende ist eine Schwangerschaft eine enorme körperliche Belastung. Zwar sind die Todesraten Dank medizinischem Fortschritt stark gesunken. Aber immer noch endet eine von 10.000 Geburten tödlich, in den USA sind es sogar 2,5. Und auch ohne lebensbedrohlich zu sein, bergen Schwangerschaften ein beachtliches Gesundheitsrisiko – vom Dammriss über Rückenschmerzen und Inkontinenz bis zur Depression. Weshalb glauben wir, der Staat dürfe Menschen dazu zwingen, solche gesundheitlichen Risiken auf sich zu nehmen? Das Lebensrecht von Embryonen ist kein ausreichender Grund. 

Der Grund ist ein anderer: Wir glauben, Kinder zu gebären sei eine den Frauen von der Natur zugewiesene Aufgabe. Daher halten wir es nicht für eine gesellschaftliche oder politische Frage, sondern für ganz „natürlich“, dass Frauen Schwangerschaften durchleben müssen. Tatsächlich aber ist, was uns so offensichtlich erscheint, keineswegs „die Natur“, sondern eine sorgfältig über Jahrtausende gewachsene kulturelle Vorstellung. In der Natur jedenfalls endet jede vierte Schwangerschaft in den ersten drei Monaten. Es ist also völlig „natürlich“, dass Embryonen sich nicht zum Fötus entwickeln, sondern aus allen möglichen Gründen frühzeitig abgehen. 

Patriachale Ordnung

Dass Schwangerschaften nicht zur Debatte stehen, weil sie zum Wesen der Frauen gehören, ist eine Idee, die ursprünglich von Aristoteles stammt, also bereits zweieinhalbtausend Jahre alt ist. Der griechische Philosoph, der dafür bekannt ist, den Menschen als zoon politikon zu verstehen, also als genuin politisches Wesen, behandelt ausgerechnet das Thema Schwangerschaft und Gebären unter der Überschrift „Die Fortpflanzung der Tiere“. Will heißen: Alles, was mit dem Kinderkriegen zu tun hat, betrifft gerade nicht das Menschlich-Politische, sondern das Tierisch-Natürliche. Schwangere zu entrechten ist so gesehen kein ethisches Problem, denn es wird ja nicht der Mensch in ihnen entrechtet, sondern nur das Tier in ihnen. 

Interessant ist, dass Aristoteles, obwohl er die Fortpflanzung im Bereich der Natur ansiedelt, der Natur dann ganz offen widerspricht. Zum Beispiel behauptet er, die Männer hätten bei der Fortpflanzung den aktiven Part, die Frauen den passiven - auf diese Idee muss man angesichts der offensichtlichen Umstände ja erstmal kommen! Aristoteles betreibt Ideologie in Reinform: Seine Logik folgt nicht den beobachtbaren Fakten, sondern dient dazu, eine vorgegebene Idee zu untermauern, nämlich die im antiken Athen herrschende patriarchale Ordnung, die Männern väterliche Rechte gegenüber Frauen und den von ihnen geborenen Kindern zusprach. Dies zu rechtfertigen ist der Zweck seiner Argumentation, und das bis in die Begriffe hinein, etwa wenn er das männliche Ejakulat „Sperma“ nennt, also „Samen“. Der Mann pflanze (aktiv) den Keim des Lebens in den weiblichen Uterus hinein, während die Frau bloß der (passive) Nährboden sei, in dem „sein“ Kind gedeiht. 

Ausbeuterische Praktiken

Wir wissen heute längst, dass das nicht stimmt, sondern dass es zwei Menschen braucht, um ein Kind zu zeugen. Trotzdem gilt eine Schwangerschaft immer noch als Dienst, den eine Frau den Männern, der Gesellschaft, dem Staat schuldet. Schwangere gelten nicht als souveräne Menschen, ihnen steht kein Recht auf körperliche Selbstbestimmung zu, sondern sie haben „eine zumutbare Opferbereitschaft“ aufzubringen, wie es im Paragrafen 219 des Strafgesetzbuches tatsächlich formuliert ist. Wie stark diese Entmenschlichung von Schwangeren heute noch wirkt, sieht man im Übrigen auch an den ausbeuterischen Praktiken, die sich beim Geschäft mit Leihmutterschaften etabliert haben.

Für eine menschenrechtlich unproblematische und kohärente juristische Regelung des Abtreibungsrechts wäre es also keineswegs notwendig, am Lebensrecht des Embryos zu rütteln. Wir müssten lediglich das körperliche Selbstbestimmungsrecht, das für alle anderen Menschen gilt, auch ungewollt Schwangeren zuerkennen. 

In einer nicht von patriarchaler Ideologie verblendeten Welt würden staatliche Abtreibungsverbote als das erkannt werden, was sie sind: Menschenrechtsverletzungen.

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