Wider die Polarisierung

Erwägungen zur gescheiterten Wahl von drei zukünftigen Verfassungsrichter:innen im Deutschen Bundestag
Henze
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Am vergangenen Freitag wurde die Wahl von drei Richter:innen für das Bundesverfassungsgericht abgesetzt, weil Teile der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag auf einmal Zweifel an der Person der vorgeschlagenen Kandidaten Frauke Brosius-Gersdorf hatten. Wie es in der Causa nun weitergeht, ist ungewiss. Der Vorfall reizte unseren Autor, den Journalisten und EKD-Synodalen Arnd Henze, zu einer Fiktion, die sich im zweiten Teil des Textes auflöst …

Das Telefon klingelte ungewöhnlich spät, Der Anrufer entschuldigte sich nur flüchtig und kam schnell zur Sache: „Herr S., Sie sind unsere letzte Patrone!“ Herr S. mochte solche martialischen Floskeln nicht. Aber er spürte den Druck in der Stimme seines Gesprächspartners. Es war niemand Geringeres als Lars Klingbeil, der SPD-Vorsitzende. „Wir schaffen für Frau Brosius-Gersdorf keine Mehrheit“, sagte er nervös. „Wir sitzen seit drei Stunden im Koalitionsausschuss und suchen verzweifelt nach einem akzeptablen Vorschlag. Sonst platzt die Koalition.“ Herr S. zeigte sich überrascht: „Dafür brauchen Sie doch diesmal jemanden aus der Wissenschaft. Ich bin Richter!“ Der SPD-Vorsitzende klang genervt: „Nach dem Debakel will sich keiner auf so einen Höllenritt einlassen. Und dann nennen Sie mir mal einen Professor, der noch nichts Provokantes veröffentlicht hat. Da finden wir nie eine Zweidrittelmehrheit. Bei einem so angesehenen Richter wie Sie sollte man sich drauf verlassen, dass wir ihn durchbekommen.“

Herr S. schöpfte Mut: „Dann empfehle ich Ihnen Frau R. – eine hochangesehene Richterin!“ „Haben wir versucht. Ist mit der Union nicht zu machen“, seufzte Klingbeil. „Sie gilt als krawallig.  Wir brauchen jemanden, der niemanden verschreckt. Jemanden wie Sie!“ Herr S. wusste, dass er als besonders freundlich und ausgleichend wahrgenommen wurde. Aber hier spürte er den misogynen Unterton und ging auf Abstand. Doch Klingbeil ließ nicht locker. Nach drei weiteren Anrufen gab Herr S. nach. Das Zauberwort von der „staatsbürgerlicher Verantwortung“ wirkte bei Sozialdemokraten schon immer Wunder.

Am Anfang löste die Nominierung große Erleichterung aus.  Herr S. genoss nicht nur als Jurist, sondern auch als engagierter Christ einen hervorragenden Ruf. Mit seinem gütigen Lächeln strahlte er selbst auf konservative Gemüter etwas Vertrauenserweckendes aus. Im Wahlausschuss des Bundestags fand er problemlos die Zweidrittelmehrheit. Erst drei Tage vor der Wahl im Bundestag platzte die Bombe: „Abtreibung bis zum 9. Monat: Der nächste Richter des Grauens“ titelte das Onlineportal „Nius“ und textete: „Neun Monate alten Babys im Bauch die Menschenwürde absprechen, Abtreibungen bis kurz vor der Geburt – für all das steht der radikal linke Richter S.“ Der Post verbreitete sich in Minuten, andere Hetzportale zogen nach: „So lächelt Richter S. beim Kindermord!“. „Richter Gnadenlos: Keine Grundrechte für ungeborenes Leben“

Komplexe juristische Argumentation

Für die Kampagne reichte ein einziger Satz, den jemand ausgegraben hatte und der nun ohne Quellenangabe viral ging: „Der Fötus ist noch nicht Träger der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG und daher auch nicht selbst Grundrechtsträger.“ 

Im Haus von Herrn S. war die Hölle los. Auf dem Anrufbeantworter sammelten sich Morddrohungen. Das E-Mailpostfach quoll über. Vor dem Haus sammelten sich Fotografen und Blogger, die live in ihre Smartphones kommentierten. Dabei wusste Herr S. genau, wie der Text weiterging, aus dem der skandalisierte Satz stammte: Der Gesetzgeber „ist zu einem Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet, und zwar nicht nur gegenüber Eingriffen anderer, sondern auch gegenüber einer Entscheidung der Schwangeren“. Er hatte damals doch nur klarstellen wollen, dass sich der Schutz des ungeborenen Lebens mit dem Fokus auf Artikel 2 besser sichern und mit den Grundrechten der Schwangeren in Ausgleich bringen ließen. Das war eine komplexe juristische Argumentation – Herr S. wusste sofort, dass er damit gegen den Tsunami im Internet nicht ankommen würde.

Genau daran war schließlich schon Professorin Brosius-Gersdorf gescheitert. Und die Allianz aus Rechtsextremisten, militanten Lebensschützern und leider auch Teilen von Union und katholischer Kirche fühlte sich nun noch stärker. Der schlafende Riese der rechten Kulturkämpfer war erwacht und wollte weiter Blut sehen. Lange hatten sie neidisch in die USA, nach Ungarn und zum Teil auch nach Russland geschaut. Nun waren die Mehrheits-Verhältnisse im Bundestag so eng, dass sie bei der Wahl von Verfassungsrichtern eine Sperrminorität hatten gegen jeden, der vor kurzem noch als honoriger Linksliberaler gegolten hätte.  Eine Petition auf der auch mit dubiosen Geldern aus Moskau finanzierten Internet-Plattform „CitizenGo“ hatte längst über 100.000 Unterstützer.

Panische Furcht vor Hetzportalen

Herr S. hätte sich gewünscht, dass sich zumindest „seine“ evangelische Kirche hinter ihn stellen würde. Aber in der EKD und in den Landeskirchen wurden immer noch Wunden geleckt. Der gemeinsame Brief mit der Katholischen Kirche gegen die Abstimmung von Union mit der AfD im Wahlkampf hatte ihnen einen veritablen Shitstorm eingebracht. Dann kamen die Rügen der neuen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Und nun fürchtete man fast panisch, dass sich die rechten Hetzportale auch noch mal auf das Votum der EKD zur Straffreiheit von Abtreibungen stürzen könnten. Herr S. fühlte sich plötzlich auch in seiner Kirche ziemlich allein.

Doch es kam noch schlimmer: Am Vorabend der Wahl kursierte auf X plötzlich ein altes Foto: „Der Richter des Grauens: Angriff auf Lebensschützer“. Es zeigt Herrn S. mit einem Megaphon auf einem Tisch, umringt von vermummten Demonstranten vor einem Stand von „Lebensschützern“. „Sind das die militanten Freunde des Richters?“ fragte die „Bild“-Zeitung am nächsten Morgen und deutete an, dass Herr S. auch bei anderen Gelegenheiten immer wieder mit „Linksextremisten und Terrorfreunden“ das Gespräch gesucht hat.

Herr S. wusste genau, wann und wo das Foto entstanden war. „Es war genau umgekehrt“, erzählte er einem Reporter der Süddeutschen Zeitung, der ihn wegen der Vorwürfe in den rechten Netzwerken angerufen hatte. „Ich hatte mich schützend vor den Stand gestellt und auf die Aktivisten eingeredet, um sie von ihrem Angriff abzuhalten.“ Die „Bild“ ergänzte daraufhin ihren Artikel und fasste scheinheilig zusammen: „Es steht Aussage gegen Aussage.“

Kurz darauf trat Unions-Fraktionschef Jens Spahn vor die Presse: „Es stehen gravierende Vorwürfe im Raum, die in Ruhe geklärt werden müssen“. Eine Wahl komme deshalb heute nicht in Frage. Herr S. schrieb daraufhin Lars Klingbeil eine Mail, dass er nicht weiter als Kandidat zur Verfügung stehe. 

Denkbar knappe Mehrheit

Hier endet die fiktive Geschichte. Ein dystopisches Szenario, das von der Koalition hoffentlich noch einmal vermieden wird. Herrn S. gibt es in unseren heutigen Zeiten nicht. Ebenso wenig wie Frau R. Aber in besseren Zeiten gab es die Bundesverfassungsrichter Helmut Simon und Wiltraud Rupp-von Brünneck. Beide gehörten dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an, der im Februar 1975 mit der denkbar knappen Mehrheit von 5 zu 3 die Fristenlösung im Abtreibungsrecht kippte. Simon und Rupp-von Brünneck verfassten ein abweichendes Votum, das exakt der Position entspricht, für die 50 Jahre später Frauke Brosius-Gersdorf eintritt. Die Zitate zum Schutz des ungeborenen Lebens in der fiktiven Geschichte oben stammen wörtlich aus dem Minderheits-Votum von 1975. 

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Helmut Simon (1922-2013). Aufnahme vom 21. Dezember 2011.
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Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Helmut Simon (1922-2013). Aufnahme vom 21. Dezember 2011.

Das Urteil von 1975 ist eines der umstrittensten und widersprüchlichsten in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte. Auf der einen Seite betont es den absolut (!) geltenden Schutzanspruch von Artikel 1 Grundgesetz auch für das ungeborene Leben. Auf der anderen Seite wollte auch die knappe Mehrheit des Gerichts Abtreibungen in den ersten 12 Wochen nicht mehr bestrafen. Dieser Spagat führte zu der ziemlich abwägenden und überhaupt nicht absoluten Formel „rechtswidrig, aber straffrei“. 

Demgegenüber vertrauten Simon und Rupp-von Brünneck auf die starke Schutzwirkung der Artikel 2 (Schutz des Lebens), die auch ohne Strafbarkeit mit den Grundrechten der Schwangeren in einen Ausgleich gebracht werden sollte. Man wird heute wohl schwerlich eine der SPD nahestehende Juristin finden, die diese Sicht nicht teilen würde.

Von der Bekennenden Kirche geprägt

Niemand dürfte ernsthaft bestreiten, dass Simon und Rupp-von Brünneck herausragende und prägende Richter in Karlsruhe waren. Es sind solche eckigen und kantigen Persönlichkeiten, zu denen auch viele mit konservativer Prägung gehörten, die das Ansehen des Verfassungsgerichts über Jahrzehnte hinweg aufgebaut haben.

Wiltraud von Rupp-von Brünneck war zum Beispiel erst die zweite Frau am Gericht und erstritt bahnbrechende Urteile für die die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Ohne ihre Beharrlichkeit und Streitbarkeit sähe unsere Gesellschaft heute noch anders aus.

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes mit Richterin Wiltraud Rupp-von Brünneck (Dritte von rechts). Aufnahme aus dem Jahr 1975.
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Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes mit Richterin Wiltraud Rupp-von Brünneck (Zweite von rechts). Aufnahme aus dem Jahr 1975.

Helmut Simon war als Theologe und Jurist von der Erfahrung der Erfahrung der Bekennenden Kirche in der NS-Zeit geprägt. Von dort brachte er eine besonders ausgeprägte Sorge für den Schutz der Verwundbaren und Schwächeren durch das Grundgesetz mit. „Wer wenig hat im Leben, soll viel haben im Recht!“ war einer seiner Leitsätze. Unmittelbar nach dem Ruhestand wurde er Präsident des Evangelischen Kirchentags. Aus dieser Zeit stammt auch das reale Vorbild für die fiktive Erfahrung von Herrn S.: Beim Kirchentag 1983 in Hannover gab es einen Angriff von linksextremen Aktivisten auf einen Stand selbsternannter „Lebensschützer“ auf dem „Markt der Möglichkeiten“. Simon stellte sich mit einem Megaphon auf einen Tisch und erklärte mit seiner unnachahmlich ruhigen Stimme: „Wer diesen Stand angreifen will, muss vorher mich mit Gewalt hier runterholen. Billiger bekommt ihr es nicht.“ Es kam dann zu einem zunächst sehr aggressiven Wortwechsel, der sich unter der freundlichen Vermittlung von Simon zunehmend beruhigte. Die Polizei konnte während der ganzen Aktion im Hintergrund bleiben. Allerdings: es wäre ein Leichtes, Fotos von dieser Aktion mit einem völlig gegensätzlichen Spin im digitalen Raum zu verbreiten, ebenso wie von seinen beharrlichen Diskussionen mit linken Aktivisten, die im Herbst 1983 die Evangelische Akademie Loccum blockiert und eine Tagung verhindert hatten.

Beunruhigende Frage

Insofern stellen der reale Rufmord an Frauke Brosius-Gersdorf und die fiktive Geschichte von Herrn S. eine beunruhigende Frage:  Würden Helmut Simon oder Hiltraud Rupp-von Brünneck heute noch eine Chance haben, ans Verfassungsgericht gewählt zu werden? Oder bleiben am Ende nur profillose Karriere-Jurist:innen, die in ihrem Leben keinerlei Spuren hinterlassen haben, die sich in einer verlogenen Hetzkampagne skandalisieren lassen?

Dabei erleben wir, wie die schon in anderen Ländern erprobten Mobilisierungsinstrumente der Religiösen Rechten auch in Deutschland wirken. Sie basieren auf Lüge, Verzerrung und Einschüchterung – und sie funktionieren, wenn die demokratische Mitte sich in der Abwehr von Lüge, Verzerrung und Einschüchterung nicht zusammentut. Melanie Amann schreibt im Spiegel: „Wer dieser Tage auf den Berliner Sommerfesten Unionspolitiker traf, spürte ihre Angst vor rechten Hetzportalen wie „Nius“. Sie haben im Unionsmilieu eine beängstigende Reichweite, und gegen ihre Propaganda fruchtet kein Argument. Diese Woche waren sie wirkmächtiger als seriöse Medien, sie haben de facto die Unionsfraktion regiert.“

Eine solche Beobachtung sollte – über den Anlass hinaus – alarmieren. Und eine Mahnung sein, den öffentlichen Raum nicht den Hetzern zu überlassen. Dazu kann jeder in seinem Verhalten in den Sozialen Medien beitragen. Dazu braucht es aber auch eine Zivilgesellschaft, die sich dem Rufmord an Menschen entgegenstellt und den Kampf um differenzierte und faktenbasierte Entscheidungen nicht aufgibt, ehe er begonnen hat. Zu dieser Zivilgesellschaft gehören auch die Kirchen. Während die Evangelische Kirche auf Tauchstation blieb, hat die Katholische Seite beunruhigend wenig Distanz zu extremen Kräften gezeigt – und erschreckend wenig Bemühen, der differenzierten Position von Professorin Brosius-Gersdorf gerecht zu werden. Der Blick in die USA sollte zeigen, wohin so ein Weg führen kann. Es steht nicht nur das Ansehen unseres Bundesverfassungsgerichts auf dem Spiel!

Deshalb hoffe ich immer noch, dass die Unionsfraktion den rechten Kulturkämpfern widersteht und Prof. Brosius-Gersdorf im zweiten Anlauf wählt.

Ein letzter Ausweg bleibt immerhin: Findet sich unter den Fraktionen keine Zweidrittelmehrheit, wird das Bundesverfassungsgericht Vorschläge machen. Und sollte der Bundestag dann wieder scheitern, würde die Wahl an den Bundesrat übergeben. Vielleicht wäre es nicht das größte Übel, wenn die Richterbesetzungen für eine Weile dem Gezerre politischer Kulturkämpfe entzogen werden. 

 

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Foto: Solveig Böhl

Arnd Henze

Arnd Henze ist WDR-Redakteur und Theologe. Er lebt in Köln. 2019 erschien sein Buch "Kann Kirche Demokratie?". Seit 2020 gehört Henze als berufenes Mitglied der Synode der EKD an.

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