Verstörung und Versöhnung
Mehr Schutz für Geflüchtete, klares Bekenntnis zum Kirchenasyl, eine differenziertere Debatte über Migrationspolitik: Bei ihrem Schwerpunktthema „Migration“ zeigte die Synode der EKD in Würzburg klare Kante. Und auch bei der Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt geht es weiter voran. Doch die Erschütterungen rund um die Tagung im Vorjahr, die zum Rücktritt der damaligen Ratsvorsitzenden Annette Kurschus geführt hatten, wirkten weiter nach.
Für einen kurzen Moment schien an diesem Montag vieles möglich: Ein „negativer Kairos“ drohte und die Erinnerungen an das unglückliche Treffen der Synode in Ulm im vergangenen Jahr wurden wach. Dort waren die Spekulationen über den – kurze Zeit später tatsächlich erfolgten – Rücktritt der damaligen Ratsvorsitzenden Annette Kurschus zum eigentlichen Thema der Tagung geworden. Und diesmal in Würzburg?
Hier sollte doch alles besser laufen. Die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs, Nachfolgerin von Annette Kurschus im Amt der Ratsvorsitzenden, hatte in ihrem Bericht zu Beginn des Treffens selbstkritische Töne angeschlagen. Kurschus habe „Verantwortung übernommen, aber sie ist nicht allein verantwortlich für die Entwicklung im vergangenen Jahr, die zu ihrem Rücktritt führte. (…) Wir alle haben Fehler gemacht (…), insbesondere im Bereich der internen Kommunikation.“ Die Abstimmung zwischen der Westfälischen Kirche und der EKD sei „unzureichend“ gewesen, so dass die Beratung für Annette Kurschus nicht in dem notwendigen Maße erfolgt sei.
Noch wichtiger für die Verarbeitung der Ereignisse von Ulm dürfte aber die direkte Ansprache Fehrs’ an Kurschus gewesen sein: „Wir danken dir für alles, was du der EKD geschenkt hast – mit deiner Wortkraft und deinem theologischen Feinsinn. Danke, dass du Verantwortung übernommen hast in schwieriger Zeit. Möge Gott dich behüten auf deinem weiteren Weg.“ Es folgte der längste Applaus während des Ratsberichtes.
Auch beim Umgang mit dem Thema sexualisierte Gewalt im Raum der evangelischen Kirche und Diakonie, das wie in den vergangenen Jahren auch erneut auf der Tagesordnung stand, zeigte sich die Synode sehr gut vorbereitet. Es hatten nämlich Opfer von Missbrauch in evangelischen Kinderheimen, die sich vom Beteiligungsforum der EKD und den darin engagierten Betroffenen nicht ausreichend vertreten sehen, ihren Protest angekündigt. Um auch diesem Raum zu geben, sollte die Psychologin und Mediatorin Julia von Weiler als „Anwältin des Publikums“ die Stimmen sammeln und dem Plenum vortragen. Dies geschah auch, sie schilderte mit bewegenden Worten die Untaten sexualisierter Gewalt, die bisher zu wenig Beachtung gefunden hätten.
Verstörende Mail
Unter anderem verlas sie aber auch eine Mail, die folgenden Wortlaut hatte: „Warum hat Bischöfin Fehrs, wie zuvor auch Ratspräsidentin Kurschus und bis heute auch Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt als Vorsitzende der Kirchenleitung der Nordkirche, unsere ihr und den anderen kirchenleitenden Personen seit Jahren immer wieder vorgelegten Beschwerden gegen Bischöfin Fehrs nicht bearbeitet? Zweitens: Welche Auskunft hat Bischöfin Fehrs den durch uns gut informierten Betroffenenvertreter:innen bezüglich der Frage gegeben, warum sie den Aufarbeitungsprozess von Silke Schumacher hat scheitern lassen und warum sie ihre Befangenheit nicht erklärt, sondern mithilfe einer Gruppe uns namentlich bekannter Helfer:innen in der Kirche vertuscht hat?“ Autor war der Hamburger Psychologe Thies Stahl, der einen offenen Brief an die EKD-Ratsmitglieder und die Leitung der Nordkirche ähnlichen Inhalts veröffentlicht hatte.
Nach diesem Vortrag der Anwältin sollten eigentlich die Nachwahlen zum Rat stattfinden, in dem drei Plätze neu zu besetzen waren (siehe auch Seite 70). Doch auf Antrag eines Synodalen wurde die Sitzung unterbrochen, die Diskussionen begannen. Aber worüber? Ging es „nur“ darum, die Berichte emotional zu verarbeiten? Oder auch um die für den darauffolgenden Tag anstehende Bestätigung von Kirsten Fehrs im Amt der Ratsvorsitzenden durch die Wahl der Synode? Denn nach dem Rücktritt von Kurschus war die Hamburger Bischöfin ja per Amt als deren Stellvertreterin zur „amtierenden“, aber eben noch nicht gewählten Ratsvorsitzenden geworden.
Und nun standen Begriffe wie „Befangenheit“ und „Vertuschung“ bei dem Thema Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt im Raum, dem sich Kirsten Fehrs seit vielen Jahren intensiv widmet. Auf der Pressetribüne wurde darüber diskutiert, ob die Wahl von Fehrs nun noch so sicher sei wie zuvor angenommen. Ein Statement von Fehrs’ Kollegin in der Nordkirche, Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, wurde den Journalisten angekündigt und dann wieder abgesagt. Die Synodenleitung verwies am späten Abend nur in einem knappen Satz auf einen Ende Oktober geschriebenen Brief des Kirchenamtes der EKD an die Synodalen in Reaktion auf den Offenen Brief Stahls vom Sommer, der aber bis zu diesem Zeitpunkt den meisten Medienvertreter:innen nicht bekannt war. Und währenddessen lief die Nachwahl zum Rat alles andere als rund, sechsmal musste abgestimmt werden. Kurzum: Die Aufregung und Verwirrung waren groß. Ein Hauch von Ulm lag in der Luft.
Tatsächlich klärte sich vieles am darauffolgenden Tag: Noch vor der Wahl des Ratsvorsitzes stellte Andreas Barner als Vertreter des Rates vor dem Plenum klar, dass der Rat keinerlei Zweifel habe, Kirsten Fehrs für die Wahl zur Vorsitzenden vorzuschlagen. Dies geschah, und Kirsten Fehrs wurde mit deutlicher Mehrheit (97 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 15 Enthaltungen) zur Ratsvorsitzenden gewählt. Später erläuterte Fehrs vor der Presse dann ausführlicher, was viele, besonders im Raum der Nordkirche und auch einige Medienvertreter, schon lange wussten, nämlich, dass der so genannte Fall Stahl bereits seit mindestens sechs Jahren immer wieder von der betreffenden Person kommuniziert und verbreitet werde und dass in diesem Zusammenhang schon mehrfach und abschließend festgestellt worden war, dass die Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehrten. Jetzt werde sie, Fehrs, aber ernsthaft erwägen, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Beschlossen hat die EKD-Synode ein ganzes Maßnahmenbündel, das den Umgang mit Missbrauch in Kirchengesetzen, Regeln und Richtlinien in den einzelnen Landeskirchen zu greifen versuchen wird. Die Ende Januar veröffentlichte Aufarbeitungsstudie ForuM der EKD hatte 46 Empfehlungen ausgesprochen, die nun in zwölf konkrete Maßnahmen übersetzt wurden. Das grundsätzliche Ziel ist dabei, dass alle 20 Landeskirchen in Deutschland und die Diakonieverbände grundsätzlich gleich handeln bei Fällen sexualisierter Gewalt.
15 000 Euro
Wichtig ist im Maßnahmenkatalog vor allem eine Änderung des Disziplinargesetzes in der EKD, um die beamteten Täter in der Kirche besser bestrafen zu können. Entscheidend wird auch eine Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD sein, die eine Masse an Einzelmaßnahmen nach sich ziehen wird. Dazu gehören einheitliche Standards bei der Prävention, bei der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung, bei Unterstützungsleistungen, bei der öffentlichen Kommunikation über neue Fälle, bei der Aktenführung und bei den Ansprech-, Melde- und externen Beratungsstellen sowie klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen. Außerdem wird eine Ombudsstelle geschaffen, um „eine bessere und unabhängige Unterstützung von Betroffenen“ zu ermöglichen, wie die EKD schreibt.
Von entscheidender Bedeutung wird natürlich auch sein, wie viel die Opfer aus dem Raum der EKD und der Diakonie an Geld erhalten, um ihr Leid anzuerkennen, auch wenn juristisch etwa wegen Verjährung ein Anspruch auf Entschädigung kaum mehr durchzusetzen ist. Jedes Opfer soll einen individuell ermittelten Betrag erhalten. Dazu kommt ein Pauschal- oder Sockelbetrag in Höhe von 15 000 Euro, wenn es um strafrechtlich relevante Handlungen gegangen sei. Wichtig für die Opfer ist auch, dass sie ihren Fall individuell bei kirchlichen Stellen schildern können. „Die Uhr tickt“, sagte Detlev Zander, ein früheres Opfer im Heim der evangelischen Kirche im baden-württembergischen Korntal und Sprecher der Betroffenen im EKD-Beteiligungsforum. Vor der Synode klagt er die Reaktion in den evangelischen Kirchen nach der Veröffentlichung der ForuM-Studie an: „Der Aufschrei ist ausgeblieben.“ Die Tatsache, dass die Zahlen der Studie nur „die Spitze der Spitze des Eisbergs“ waren, habe die Kirche „nicht so erschüttert, wie es nötig gewesen wäre“.
Schwerpunktthema der Tagung in Würzburg war die Migration und der Umgang mit geflüchteten Personen. Ein Thema, das während des nun anstehenden kurzen Bundeswahlkampfs die Schlagzeilen zu dominieren und die Debatte weiter zu polarisieren droht. Wie gelingt da eine Versachlichung? Wie kann Migrationspolitik gestaltet werden? Und was kann die evangelische Kirche dazu beitragen? Zur Beantwortung dieser Fragen lieferte die Politikwissenschaftlerin Petra Bendel die wissenschaftliche Expertise. Sie leitet an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg den Forschungsbereich Migration, Flucht und Integration.
„Bewusst normativ, nämlich an den Menschenrechten orientiert, und bewusst empirisch, nämlich auf Fakten basiert“ wollte die Wissenschaftlerin aufzeigen, wie Menschenrechte in Migrations- und Flüchtlingspolitik zu erodieren beginnen: über eine Gefährdung der Rechte von Kindern, mangelnde Verfahrensgarantien im Grenzverfahren und eine drohende Zurückweisung von Menschen in Länder, in denen ihnen Folter, unmenschliche Behandlung oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Nächstenliebe und Nüchternheit
Für Deutschland schaute die Wissenschaftlerin auf die aktuelle Debatte um die Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl. Ihr Blick auf die Zahlen zeigte: Der Stand der Asylgesuche ist weiter rückläufig und „mitnichten höher als 2016“. Und was das Argument zur Überforderung der rund 10.000 Kommunen in Deutschland angeht, zitierte sie eine unlängst durchgeführte Kurzerhebung, nach der knapp 60 Prozent der befragten Kommunen im vergangenen Jahr die Lage als „herausfordernd, aber (noch) machbar beschrieben“; 40 Prozent berichteten hingegen von einer „Überlastung“ beziehungsweise sehen sich „im Notfallmodus“. In einer neuerlichen Befragung der Universität Hildesheim unter 800 Kommunen sei diese Einschätzung im laufenden Jahr noch deutlich zurückgegangen: 25 Prozent der Kommunen in Westdeutschland – und übrigens nur acht Prozent in Ostdeutschland – konstatieren einen Notfallmodus. So weit die Zahlen.
Eine theologische Reaktion lieferte an diesem Nachmittag Johann Hinrich Claussen, EKD-Kulturbeauftragter. Er macht deutlich: „Heimatverlust und Heimatsuche prägen auch die Geschichte des Protestantismus, weshalb er sich von Beginn an migrationsdiakonisch engagiert hat – mit Nächstenliebe und Nüchternheit.“ Und er erinnert an die Flucht vor religiöser Verfolgung im 16., 17. und 18. Jahrhundert, die Landflucht und Massenauswanderung im 19. Jahrhundert, die Vertreibungen im 20. Jahrhundert, die Flucht aus der DDR, die Wirtschafts- und Bürgerkriegszuwanderungen bis heute. Das heißt: „Unser Engagement, Migration menschenwürdig zu gestalten, ist also keine Moralmode, wie gelegentlich behauptet wird, sondern eine unserer kirchlich-diakonischen Hauptaufgaben seit jeher – eine lange Geschichte der Nächstenliebe und Nüchternheit.“
Doch was bedeutet das für die aktuelle Frage um das Thema Asyl? Nach Claussen ist sie „der Prüfstein dafür, ob wir bereit sind, uns in der Migrationspolitik an humane Standards zu halten“. Er benennt die Aufgaben der evangelischen Kirche: zum einen die Erinnerung an den Wert geltender Grundrechte, zum anderen der Stimme der Vernunft Gehör zu verschaffen. Denn: Es gebe eine etablierte, erkenntnisreiche Migrationswissenschaft, nur werden deren Ergebnisse zu wenig beachtet. Als eine Stimme der Vernunft und eine Anwältin der Sachlichkeit könne die evangelische Kirche gemeinsam mit anderen darauf aufmerksam machen, dass Migrationen an sich kein Krisenphänomen ist.
Dass diese Ausführungen im Plenum nicht nur auf Zustimmung stießen, wurde durch die Wortmeldung des rheinischen Synodalen und CDU-Bundestagsabgeordneten Hermann Gröhe deutlich. Er machte keinen Hehl daraus, dass es ihm zunehmend schwerfalle, den Beschlüssen des Kirchenparlaments und der Analyse der Vorträge zu folgen. Er halte es nicht für richtig, das Hauptproblem in der Wucht einer rechten Welle zu sehen. Sondern: „Die Wucht der größten Fluchtbewegung nach 1945 ist eine riesige Herausforderung, nicht nur die Wucht falscher Narrative und dumpfer Propaganda.“ Gröhes Forderung: „Wir müssen dafür sorgen, dass Humanität und Ordnung zusammengegangen werden.“ In diesem Zusammenhang verwies er auf Abschiebung bei schweren Straftaten, aber auch als Ultima Ratio für Menschen ohne Bleiberecht.
Auf die Schwierigkeiten beim Thema Kirchenasyl hingegen wies in einer Podiumsdiskussion Christian Stäblein, Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, EKD-Flüchtlingsbeauftragter und seit Würzburg auch EKD-Ratsmitglied, hin. Der bislang gute Konsens zwischen Staat und Kirche sei in den vergangenen Monaten allein acht Mal gebrochen worden. „Wir hatten einen Konsens, dass es eben nicht um ein eigenes Recht innerhalb des staatlichen Rechts geht, sondern dass es Situationen geben kann, wo Entscheidungen noch einmal überprüft werden müssen. Dass wir das als gesellschaftlichen Konsens nicht mehr miteinander tragen können, macht mir große Sorge.“
Urbiblische Aufgabe
Natürlich sei das Kirchenasyl nicht die Lösung für alles, sondern nur der Hinweis auf eine ungelöste Situation. Aber das Kirchenasyl sei eine urbiblische Aufgabe, die zum Kernbestand des christlichen Auftrags gehöre. Dieser Konsens sollte in allem Streit nicht aufgeben werden.
Und deshalb fordert die Synode in einem Beschluss den Rat der EKD auf, Gespräche mit dem Bundesministerium des Innern und mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Ziel zu führen, zur ursprünglichen Vereinbarung zwischen Kirchen und BAMF von 2015 zum Kirchenasyl zurückzukehren. Dazu gehöre, dass – wie in der Vergangenheit üblich – seitens des BAMF der direkte Kontakt zu den kirchlichen Ansprechpartner:innen gesucht wird, die Dossiers unter dem Gesichtspunkt der besonderen humanitären Härte im Einzelfall erneut sorgfältig beurteilt werden sowie angemessene Fristen für die Begründung eingeräumt werden.
Die Debatte um die richtige Migrationspolitik dürfte die Synode also weiter beschäftigen, ebenso der Umgang mit sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie. Doch es wird noch ein weiteres Thema hinzukommen, das sich mit innerkirchlichen Fragen beschäftigt. „Kirche und Macht“ lautet nicht nur das Schwerpunktthema der nächsten Synodaltagung im kommenden Jahr. Unter diesem Stichwort soll auch ein mehrjähriger Arbeitsprozess zum Thema gestartet und eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Diese soll Zielsetzungen formulieren und Vorschläge erarbeiten, wie das Thema „Kirche und Macht“ im Kontext eines kirchlichen Transformationsprozesses hin zu einer zukunftsfähigen Organisation in gesellschaftlicher Verantwortung bearbeitet werden kann. „Dabei sollen auch die Organisationsstrukturen in den Blick genommen werden“, heißt es in dem Beschluss.
Umgang mit Macht
Ein Erfolg für eine Gruppe von Synodalen, von denen Kirsten Merle, Nicole Grochowina und Philipp Rhein bereits vor dem Treffen in Würzburg auf zeitzeichen.net die „Machtfrage“ gestellt hatten. Diese war zwar protestantisch zurückhaltend im Ton formuliert, aber doch mit der klaren Kritik an informellen Machtstrukturen. Die Tagung in Ulm 2023 habe an alle Beteiligten in den unterschiedlichen Leitungsorganen die Frage gestellt, „wo die Agency sitzt, und welche Kräfte und Dynamiken aus welchen Gründen vor und während der Synodaltagung sowie in ihrem Nachgang zur Durchsetzung kamen“. Für eine zukunftsfähige Kirche sei „eine Auseinandersetzung mit dem Umgang mit Macht auf allen Ebenen, insbesondere aber in der Praxis eigenen kirchlichen Leitungshandelns, wichtig.“ Der „Geist von Ulm“ wird die Synode also so schnell nicht loslassen – aber vielleicht am Ende doch etwas Gutes bewirken.
Weitere ausführliche Berichte zur Synodaltagung der EKD, zur Generalsynode der VELKD und zum Treffen der UEK-Vollkonferenz finden Sie unter: www.zeitzeichen.net/node/11496.
Philipp Gessler
Philipp Gessler ist Redakteur der "zeitzeichen". Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Ökumene.
Kathrin Jütte
Kathrin Jütte ist Redakteurin der "zeitzeichen". Ihr besonderes Augenmerk gilt den sozial-diakonischen Themen und der Literatur.
Stephan Kosch
Stephan Kosch ist Redakteur der "zeitzeichen" und beobachtet intensiv alle Themen des nachhaltigen Wirtschaftens. Zudem ist er zuständig für den Online-Auftritt und die Social-Media-Angebote von "zeitzeichen".
Reinhard Mawick
Reinhard Mawick ist Chefredakteur und Geschäftsführer der zeitzeichen gGmbh.