Bitterer Beigeschmack

Warum es dem sozialpolitischen Eifer an zielgenauen Maßnahmen fehlt
Viele Bürger und Bürgerinnen halten statistisch erfasste Armutsbetroffene für nicht arm genug.
Foto: Hans-Jürgen Krackher
Viele Bürger und Bürgerinnen halten statistisch erfasste Armutsbetroffene für nicht arm genug.

Über viele Jahre und Regierungen hinweg wurde die Tatsache lediglich verwaltet oder schlicht ignoriert, dass seit geraumer Zeit stetig ein Siebtel und zuletzt sogar ein Sechstel der Deutschen von Armut gefährdet ist. Andreas Mayert, Referent für Wirtschafts- und Sozialpolitik am Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD, erklärt die Folgen.

Die hauptsächlich infolge des Ukrainekriegs explodierenden Energie- und Nahrungsmittelpreise haben eine sozialpolitische Geschäftigkeit ausgelöst, die inhaltlich willkommen ist. Sie zeigt aber auch, wie schnell der deutsche Sozialstaat unter Druck gerät, wenn die wirtschaftliche Entwicklung auch nur kurzfristig einen negativen Verlauf nimmt.

Sicher, die verschiedenen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung helfen auch jenen knapp 13 Millionen Menschen, die schon vor den massiven Preissteigerungen armutsbetroffen waren. Es dürfte jedoch unstrittig sein, dass die verschiedenen Einmalzahlungen, die Energiepreispauschale, die Senkung steuerlicher Freibeträge und nicht zuletzt die Gas- und Strompreisbremse primär auf eine Stabilisierung der finanziellen Situation jener Personen ausgerichtet sind, die ein Einkommen erzielen, das oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle, aber zwanzig bis vierzig Prozentpunkte unterhalb des Medianeinkommens liegt. Dieser Personenkreis ist bislang finanziell gerade so zurechtgekommen, verfügt aber im Regelfall über keine Rücklagen oder Einsparmöglichkeiten, um einen inflationsbedingten Kaufkraftverlust von zehn Prozent auffangen zu können. Ihre Lebenssituation wird nicht ohne Grund „prekäre Teilhabe“ genannt, sie wird aber häufig übersehen, wenn über die soziale Situation in Deutschland gesprochen wird. So besaßen nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Vorpandemiejahr 2019 fünfzig Prozent der deutschen Wohnbevölkerung (exklusive Kinder) ein Nettovermögen von im Durchschnitt gerade einmal 3 682 Euro.

Bereits die Folgen der Corona-Krise dürften einen großen Teil dieser – wenn überhaupt vorhandenen – eher bescheidenen Rücklagen aufgezehrt haben. In einer im Oktober 2020 und damit noch vor der zweiten Corona-Welle durchgeführten repräsentativen Umfrage der Friedrich-Ebert-Stiftung gaben 31 Prozent der Befragten an, dass sie während der Pandemie auf Ersparnisse zurückgreifen mussten, wobei 18,3 Prozent ihre Ersparnisse vollständig verbrauchten. Und bereits damals gaben 28,7 Prozent der Befragten an, dass sie sich starke Sorgen um künftige Zahlungsrückstände machen. Die Gefahr des inflationsbedingten Abrut­schens eines nicht unerheblichen Teils jener Menschen, die bisher wenig oder keine Berührungspunkte mit dem Grundsicherungssystem hatten, in die faktische finanzielle Armut war offenbar mit einer hinreichend großen Befürchtung sozialer Unruhezustände verbunden, um die Regierung zu einem ebenso schnellen wie finanziell umfangreichen Handeln zu animieren. Politisch und sachlich war das vernünftig.

Und doch ist der plötzliche sozialpolitische Eifer mit einem bitteren Beigeschmack verbunden. Denn über viele Jahre und Regierungen hinweg wurde die Tatsache, dass seit geraumer Zeit stetig ein Siebtel und zuletzt sogar ein Sechstel der deutschen Wohnbevölkerung – 2021 waren es nach Mikrozensus-Angaben 16,6 Prozent – mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle zurechtkommen muss, lediglich verwaltet oder schlicht ignoriert.

Abschreckende Wirkung

Am Grundsicherungssystem änderte sich seit den Hartz-Reformen 17 Jahre lang wenig und wenn doch, dann zumeist als Reaktion auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts – wie zuletzt im Bereich der Sanktionen. Der geringe Handlungseifer zeigt sich darüber hinaus auch dann, wenn man die Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten besonders betroffener Gruppen betrachtet. Für keine von diesen lässt sich zwischen 2005 und 2021 ein Fortschritt beobachten. Im Gegenteil erhöhten sich die Armutsgefährdungsquoten der Alleinerziehenden (von 39,3 auf 41,6 Prozent), der Unter-18-Jährigen (von 19,5 auf 20,8 Prozent), der Über-65-Jährigen (von 12,7 auf 19,3 Prozent), der kinderreichen Haushalte (von 26,3 auf 31,6 Prozent) oder der Geringqualifizierten (von 23,1 auf 32,1 Prozent) zum Teil deutlich. Erst das neue Bürgergeld hätte in seiner ursprünglich geplanten Ausgestaltung mit vielen Bestandteilen des Hartz-IV-Systems aufgeräumt, die selbst das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit in seinem Bürgergeld-Gutachten (IAB 2022: Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes) für wirkungslos oder sogar schädlich hält – zum Beispiel die angesprochenen Sanktionen.

Doch wie zu erwarten war, setzten vor Verabschiedung des Bürgergeldgesetzes bereits aus der Vergangenheit bekannte Diskussionen ein: Durch das Bürgergeld würde sich Arbeit nicht mehr lohnen, ohne die Sanktionspeitsche wäre das Bürgergeld ein bedingungsloses Grundeinkommen und so weiter. Das nun verabschiedete und infolge einer inszenierten Aufregungskampagne deutlich verwässerte Kompromiss-Bürgergeld ist hingegen in weiten Teilen eine Fortführung des alten Systems unter neuem Namen.

Einzig der Wegfall des Vermittlungsvorrangs in Arbeit, der dazu führte, dass Arbeitnehmer in prekäre und unsichere Beschäftigungsverhältnisse vermittelt und daher schon bald nach Arbeitsaufnahme wieder im Jobcenter vorstellig wurden, ist potenziell eine Verbesserung, falls dieser Fortschritt auch zu einer tatsächlich veränderten Praxis der Jobcenter führt – was nach dem nun beschlossenen Fortbestand der Sanktionsandrohung vom Tag der Grundsicherungsantragsstellung an alles andere als sicher ist.

Es war ernüchternd, mit ansehen zu müssen, wie die Verhinderung der zuvor angedachten Vertrauenszeit, die Sanktionen in den ersten sechs Monaten nach Antragsstellung weitestgehend ausgeschlossen hätte, von einem Teil der Parteienlandschaft bejubelt wurde. Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern zu vertrauen, dass sie schnellstmöglich und eigenmotiviert nach Wegen suchen, ihre missliche Lage zu überwinden, das geht für so manche Politiker, aber wohl auch für einen Teil der Bundesbürger, anscheinend gar nicht.

Offenes Misstrauen

Dieses Misstrauen Armutsbetroffenen gegenüber ist wohl ein wichtiger Grund dafür, warum es in Deutschland einfach nicht gelingt, die persistent hohe Armutsgefährdungsquote durch wirksame Maßnahmen zu verringern. Viele Bürger und Bürgerinnen halten von der Statistik erfasste Armutsbetroffene offenbar für nicht arm genug. Immerhin sind zum Beispiel nach einer Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD weit über fünfzig Prozent der Bundesbürger der Auffassung, dass sich Langzeitarbeitslose auf Kosten der Allgemeinheit ein schönes Leben machen. Vielleicht sollte die Bundesregierung mal eine Aufklärungskampagne starten, in der die Lebensumstände Armutsbetroffener realistisch dargestellt werden. Das könnte eine abschreckendere Wirkung haben als jede Sanktionsandrohung.

Eine solche Kampagne könnte mit einem für viele sicherlich überraschenden Ergebnis einer Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2016 beginnen, das eine gute Annäherung an die Lebensumstände Armutsbetroffener liefert. „Kritisch-kreative (….) Milieus“, heißt es in dieser Studie, „zeichnen sich durch überdurchschnittlich weit verbreitete positive Umwelteinstellungen aus, auch die Verhaltensintention, den Ressourcenverbrauch zu senken, ist stärker ausgeprägt als in den anderen Milieus.“ Dennoch verbrauchen die Angehörigen dieser Umwelt-Avantgarde im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich mehr Energie und stoffliche Ressourcen. Angehörige des „prekären Milieus“ verbrauchen hingegen 18 Prozent weniger Energie und dreißig Prozent weniger Ressourcen als die Bevölkerung im Durchschnitt. Nicht, weil sie viele Gedanken an Nachhaltigkeit verschwenden, sondern weil sie aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu dem „suffizienten“ Minimalisten-Lifestyle gezwungen sind, von dem Kritisch-Kreative träumen, während sie ihren Frucht-Smoothie mixen.

Das genügsame Leben von Langzeitarbeitslosen zu imitieren, steht für sie nicht zur Debatte, so schön ist es dann wohl doch nicht. Die Kampagne könnte dann mit einem Überblick fortfahren, worauf Arbeitslose so alles verzichten müssen. Wenn Sie einwenden wollen, dass nun von Arbeitslosen und nicht von Armutsbetroffenen die Rede ist: Nach Angaben des Mikrozensus lag die Armutsgefährdungsquote von Erwerbslosen 2020 tatsächlich „nur“ bei 52 Prozent, was aber zugleich bedeutet, dass die materiellen Einschränkungen der Armutsbetroffenen noch ausgeprägter sind als die der Erwerbslosen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind 80,6 Prozent der Arbeitslosen nicht in der Lage, überraschend anfallende Ausgaben zu tätigen. Waschmaschine oder Herd defekt? Pech. Noch schlimmer, wenn der PKW streikt. Für 35,6 Prozent der Arbeitslosen ist das aber kein Problem, denn sie besitzen kein Auto – in der Gesamtbevölkerung liegt der entsprechende Anteil bei 5,7 Prozent. Eine Woche Urlaub außerhalb des eigenen Hauses im Jahr? Für 61,9 Prozent der Arbeitslosen nicht möglich. Warum auch, fragen Sie? Zum Beispiel, weil auch Arbeitslose Kinder haben, die mal mehr sehen sollten als die unbevorzugte Wohnlage, in der sie zumeist leben müssen. Und wo wir gerade beim Thema Kinder sind. Dass es den eigenen Kindern mal besser gehen soll, war ein Traum der Nachkriegsgeneration, der sich aufgrund der Bildungsexpansion häufig auch erfüllte. Das war einmal. Eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebene Begleitstudie zum sechsten Armuts- und Reichtumsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass es bis zu den Geburtsjahrgängen 1945 bis 1954 tatsächlich einen Trend zu mehr sozialer Mobilität gegeben hat. Diese Menschen befinden sich nun im Ruhestand. Bei den nachfolgenden Generationen änderte sich zunächst wenig, und bei den jüngeren Jahrgängen „deutet sich an, dass der Zusammenhang zwischen Herkunft und eigener Position wieder etwas stärker werden könnte“.

Das dem so ist, liegt auch an einem Bildungssystem, in dem Kinder aus ärmeren Elternhäusern von Beginn an geringere Chancen haben. Nach Angaben der Autorengruppe Bildungsberichterstattung wechseln nur 27 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit niedrigem Sozialstatus nach der Grundschule auf das Gymnasium, die Vergleichszahlen für Schüler mit mittleren oder hohem Sozialstatus liegen bei 50 beziehungsweise 79 Prozent. Dafür werden gern allein die Eltern verantwortlich gemacht. Doch die Lesekompetenzuntersuchung IGLU zeigt: „Auch unter Kontrolle der Lesekompetenz und der kognitiven Fähigkeiten haben Kinder aus bildungsnahen Elternhäusern eine deutlich höhere Chance auf eine Gymnasialpräferenz (der Lehrkräfte) als Kinder aus bildungsfernen Familien. Im Vergleich der IGLU-Erhebungen von 2001 bis 2016 lässt sich im Zeitverlauf sogar eine Zunahme dieser Chancen feststellen.“

Langfristige Verbesserungen

Um die einleitenden Worte nochmals aufzugreifen: Dass die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen beschlossen hat, in diesem Winter kurzfristige finanzielle Notlagen abzufedern, ist gut. Noch besser wäre es, wenn in Zukunft auch langfristige Verbesserungen für jene Menschen erzielt werden, die unabhängig von Pandemien und Kriegen kaum in der Lage sind, auch nur ihre Grundbedarfe zu decken, die von echter gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sind und die mit ansehen müssen, dass es auch ihren Kindern häufig nicht besser gehen wird. 

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