Wir müssen dringend handeln

Warum die evangelische Kirche in Sachen Finanzen nicht untätig bleiben sollte
Sanierungsarbeiten am Ulmer Münster, Oktober 2021.
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Sanierungsarbeiten am Ulmer Münster, Oktober 2021.

Seit Jahrzehnten klagt die evangelische Kirche über Geldmangel und Spardruck. Jetzt wird es aber langsam wirklich ernst, auf jeden Fall wird die Kirche zukünftig sehr viel weniger Geld haben, meint der Theologe Johannes Wischmeyer, Leiter der Hauptabteilung Kirchliche Handlungsfelder im EKD-Kirchenamt in Hannover, der zugleich die Kirchensteuer lobt.

Im Gemeindepfarramt hatte ich einen bemerkenswerten Kollegen: Er war über zwanzig Jahre bei der lutherischen Kirche in den USA tätig gewesen. In der Nachbargemeinde sorgte er für viel frischen Wind. Einiges passte ihm aber auch nicht hier in Deutschland, und nach relativ kurzer Zeit wechselte er zurück. Sein Abschiedskommentar ließ manche Kollegen verblüfft zurück: Er freue sich, jetzt endlich wieder bei den Hausbesuchen über Geld reden zu können.

Reden über Geld – das passiert in der evangelischen Kirche leider noch immer zu selten, und wenn, dann häufig in einer wenig zielführenden Weise. Es ist wichtig, das zu ändern. Denn wir gehen finanziell schwierigen Zeiten entgegen. Die bisherigen Mittel, mit denen die Kirche ihre Einkünfte erzielt, werden über kurz oder lang ihre Ertragskraft verlieren. Die Vorgespräche zur Ablösung der Staatsleistungen haben begonnen. Für manche Landeskirchen stellen diese eine zentrale Einnahmequelle dar, und es ist klar: Auch im günstigsten, kaum erwartbaren Szenario wird am Ende keinesfalls mehr Geld auf der kirchlichen Seite übrigbleiben. Die Freiburger Studie zu Kirchenmitgliedschaft und Kirchensteuer prognostiziert zudem bis 2060, auf die Kaufkraft bezogen, eine Halbierung des Kirchensteuerertrags. Dass bis dahin voraussichtlich auch nur noch die Hälfte der Mitgliederanzahl bestehen wird, können nur Zyniker als eine „Erlösung für die Kirche“ bezeichnen. Wer sich so äußert, gibt nicht nur seine Verachtung für die breite Basis der Kirchenmitglieder zu erkennen, deren Teilhabe – und sei sie noch so konventionell und distanziert – schon längst auf einer freien Entscheidung beruht. Er oder sie verkennt auch, dass mit halbierten Mitteln auf keinen Fall die pastoralen Strukturen in der Fläche aufrechterhalten werden kann, die auch bei viel weniger kirchlich verbundenen Menschen wünschenswert bleiben.

Dass für die Kirchensteuer kein positives Narrativ existiert, ist beinahe tragisch zu nennen. Sie hätte es verdient: Die Kirchensteuer ist gerecht und solidarisch, denn hier tragen ‚starke Schultern‘ eindeutig die Hauptlast für die Gemeinschaft – knapp 15 Prozent der Kirchenmitglieder erbringen 75 Prozent des gesamten Kirchensteueraufkommens, allein die 0,15 Prozent Spitzensteuerzahler tragen 12,5 Prozent davon. Gleichzeitig sorgt das deutsche Kirchensteuermodell für ein Finanzierungsniveau der Kirchen, das in der Welt beinahe einzigartig dasteht. Es sichert Strukturen nicht nur für die religiöse Grundversorgung der Bevölkerung, sondern auch für den dauerhaften kirchlichen Einsatz im sozialen, pädagogischen und kulturellen Bereich. Damit entfaltet die Kirchensteuer eine Hebelwirkung, die der Gesellschaft insgesamt zugutekommt. In Deutschland kann eine Kirchenmitgliedschaft eben auch für Menschen wie Außenministerin Annalena Baerbock attraktiv sein: Sie bezeichnet sich als nicht religiös, ist aber mit Recht davon überzeugt, dass die Gesellschaft ohne die sozialen Leistungen der Kirchen „aufgeschmissen“ wäre. Mechanismen des finanziellen Lastenausgleichs lassen überdies finanzschwächere Landeskirchen an den Steuererträgen aus den wirtschaftlich starken Regionen teilhaben. Und nicht zuletzt ist die Form des staatlichen Beitragseinzugs sehr ökonomisch. Das zeigt etwa der Vergleich mit dem privatrechtlichen Einzug des Kirchenbeitrags in Österreich, der die Kirchen ein Mehrfaches kostet und immer wieder für Ärger sorgt.

Eigentlich ein argumentativer Selbstläufer

Es scheint, als müsse die Kirchensteuer bei halbwegs rationaler Betrachtung ein argumentativer Selbstläufer sein. Doch wo finden sich Kirchenvertreterinnen und -vertreter, die bestärkende und motivierende Geschichten für die Kirchensteuerzahlergemeinschaft erzählen? Das ist vor allem im Hinblick auf Menschen wichtig, die der Kirche nur distanziert verbunden sind. Die aktuellen Austrittsstudien zeigen deutlich: Wer dabei ist, die kirchlich-religiöse Bindung zu verlieren, beginnt Kosten-Nutzen-Erwägungen anzustellen. Dann ist die Kirchensteuerpflicht schnell als wichtigster Störungsgrund erkannt. Es braucht nur noch einen Anlass, um den entscheidenden Schnitt zu machen – eine oberflächliche Steuerberatung anlässlich des Berufseintritts, einen kirchlichen Skandal oder einen Austritt im persönlichen Umfeld. Ausgetretene plädieren dafür, dass die Kirche transparenter mit ihrem Geld umgeht und stärker spendenfinanziert arbeitet. Kirchliche Finanzverantwortliche werden darauf verweisen, dass es in der evangelischen Kirche auf keiner Ebene an öffentlicher Auskunft und verfassungsmäßig geregelter Bestimmung der gewählten Gremien über die Haushalte fehlt. Doch die Kritik meint natürlich: Es muss klar und prägnant bei jedem einzelnen Mitglied ankommen, was mit dem Geld der Kirche vor Ort Positives bewirkt wird.

Unwahrscheinlich erscheint hingegen, dass technische Modifikationen die Kirchensteuer attraktiver machen können. Immer wieder wurde beispielsweise dafür plädiert, Menschen in der Phase des Berufseinstiegs von der Kirchensteuerpflicht zu befreien, ein Aussetzen der Steuerleistung irgendwann in der Berufsbiographie zu ermöglichen oder eine Widmung der Kirchensteuer für inhaltlich genau bestimmte Zwecke zuzulassen. In ihrer Göttinger Dissertation hat die Rechtswissenschaftlerin Sophie Thieme jetzt aus dem prominentesten dieser Reformvorschläge, salopp gesagt, die Luft herausgelassen: Eine ‚Kultursteuer‘ nach dem italienischen Vorbild des ‚otto per mille‘, bei der alle Steuerpflichtigen einen Teil der Lohn- bzw. Einkommenssteuer einer religiösen Institution nach Wahl widmen können, würde schon an der grundgesetzlich verbrieften Trennung von Staat und Kirche scheitern. Hinzu kommt, dass der in Italien hierfür vorgesehene Steueranteil im Vergleich zum deutschen Kirchensteueraufkommen gerade einmal ein Elftel erbringt. Nur komplizierte Regelungen – etwa eine anrechnungsfähige Spende – würden es wohl verfassungskonform ermöglichen, dass meine persönliche Kirchensteuer für Zwecke eingesetzt wird, die ich selbst auswählen kann. Es geht sicher einfacher. Mehr Mitbestimmung ist auch innerhalb der etablierten Strukturen möglich und kann das Mandat von Gremien stärken: Warum nicht, analog zu manchen Kommunen, öffentlich und online über kirchliche Investitionen in Form eines ‚Bürgerhaushalts‘ abstimmen lassen?

Grundsätzlich, so Thieme, ist die Erweiterung der Kirchensteuerpflicht um sogenannte Lenkungsnormen wie eine Ausnahmeregelung für Berufseinsteiger oder die spätere Aussetzung möglich. Doch was soll die aufwendige Umsetzung bringen? Werden nicht Menschen erst recht austreten, wenn sie fünf Jahre später als sonst mit dem ersten Beitragsabzug konfrontiert sind, bei steigendem Einkommen und höheren finanziellen Verpflichtungen? Und: Ausgetretene haben bei ihrer Befragung unter anderem deutlich zu verstehen gegeben, dass ‚Black Friday‘-Angebote der Kirche ihre Entscheidung nicht mehr hätten beeinflussen können. Kirchenmitgliedschaft ist Beziehungssache. Manchen Landeskirchen liegt die regelmäßige persönliche Kommunikation mit ihren Spitzensteuerzahlerinnen und -zahlern am Herzen, dies führt messbaren Bindungserfolgen.

Mitgliederkommunikation stärken

Ohnehin gilt: Kommunikation ist alles. Kirchengemeinden und Regionen müssen mit Zahlen, Daten, Fakten und professionellen Marketingwerkzeugen befähigt werden, ihre Leistungen vor Ort zu dokumentieren. Dazu bedarf es der Stärkung einer strategischen Mitgliederkommunikation in enger Abstimmung von Landeskirche und EKD, samt höherer Investitionen in Statistik und Meldewesen.

Hier liegt noch manches im Argen: Vor kurzem gingen zwei Kirchenkreise im Rheinland mit einer aufwendig gestalteten Themenseite zum Kirchenaustritt online – inklusive Erklärvideos, auch zur Kirchensteuer (#evangelischfuerdich). Das ist gut gemeint und einladend gestaltet. Die gegenwärtigen Initiativen verraten aber einen bestürzenden Mangel an Abstimmung: Anderswo reagieren einzelne Landeskirchen damit, Informationen im Netz bereitzustellen. Wer den Namen der Landeskirche und „Kirchenaustritt“ googelt, landet trotzdem immer noch zuerst auf einer von Christentumsgegnern eingerichteten Website, die dabei hilft, den Austrittswunsch in die Tat umzusetzen. Um breitere Kreise zu erreichen, muss es eine bundesweite, mit den einzelnen Landeskirchen eng vernetzte Kommunikation zum Thema Austritt und Kirchensteuer geben. Die württembergische Landeskirche hat eine Kommunikationslinie gestartet, die eindrücklich vor Augen führt, was der Gesellschaft alles fehlen würde ohne die Investitionen, die durch die Kirchensteuerleistung möglich sind („Kirchensteuer wirkt“). Der Aufbau ist so konzipiert, dass die Kommunikationslinie von anderen Landeskirchen übernommen werden kann. Wer würde da noch lange warten und nicht dieses dringend benötigte Angebot flächendeckend hochziehen?

Noch fließt das Geld allerdings. In den Haushalten der letzten beiden Generationen wurde der stetige Aufwärtstrend der Einnahmen allenfalls durch Konjunkturdellen gebremst. Diese langwährende weitgehende Abkopplung des Kirchensteuerertrags von der Mitgliederentwicklung wirkt jetzt auf verhängnisvolle Weise retardierend. Es wird nicht so weitergehen, das zeigt die Freiburger Studie mit schmerzhafter Deutlichkeit. Doch in der Grundhaltung vieler Entscheidungsverantwortlicher ist die finanzielle Krisenlage, auf die die Kirche zusteuert, noch immer nicht wirklich angekommen. Die Grundannahmen der Freiburger Studie könnten bereits negativ überholt sein. Auch solche Szenarien hält die Studie bei genauem Nachlesen bereit: Verdoppelt sich die Austrittsquote von 2017, so wird die Kirchensteuer 2060 nur noch magere 39% Prozent des heutigen Ertrages erbringen.

Immer wieder das „grundsätzliche Dilemma“ meistern

Vor diesem Hintergrund ist die Kunst der kirchlichen Finanzverantwortlichen zu würdigen, die immer neu das „grundsätzliche Dilemma“ meistern, das Martin Kastrup, Finanzdezernent der württembergischen Landeskirche, so skizziert: die „Aufteilung der eingehenden Mittel zwischen Gegenwart und Zukunft, also zwischen der unmittelbaren Gestaltung kirchlicher Arbeit und der Sicherung kirchlicher Handlungsspielräume für zukünftige Generationen“. Kirchen teilen dieses Strukturproblem aller Großorganisationen. Es wird verschärft durch die kirchliche Repräsentativverfassung – welcher Ehrenamtlichen könnte man die Mitarbeit in einer Synode mit dem Hinweis schmackhaft machen, dass dort alljährlich über Pensionsrückstellungen für die Pfarrerschaft in Millionenhöhe entschieden wird?

Kirchliche Haushaltspolitik, so Kastrup, sollte die Grundintention verfolgen, „Aktivitäten zu unterstützen, die einen (messbar) positiven Einfluss auf die Mitgliederentwicklung haben“. Eine Haushaltsplanung sollte dementsprechend stets die Abrufbarkeit von strategischen Investitionsmitteln zulassen. Der Einsatz eines Investitionsbudgets muss freilich professionell geplant sein: Neulich erzählte mir ein Superintendent stolz, dass seinen Kirchengemeinden neuerdings ein solches Budget zur Verfügung stehe. Auf meine Nachfrage, wofür die frei verfügbaren Mittel denn genutzt würden, kam die Ernüchterung. Bedauerlicherweise, so der Superintendent, würden beinahe alle Gemeinden damit ihre Sekretariatskraft finanzieren, das sei anderweitig kaum möglich. Selbstverständlich muss eine Landeskirche vorweg klären, was Standards und was vor Ort verantwortete Innovationen sind.

Dabei zeichnet sich ein weiteres Dilemma ab: Je höher die allgemeinen Standards definiert werden, desto mehr zementieren Landeskirchen ihre etablierte, oft aufwendige Zentralstruktur. Meine Prognose ist, dass vor allem die Ebene der Kirchengemeinde in Zukunft eine starke Differenzierung erfahren wird. Dafür spricht nicht nur, dass einzelne Landeskirchen mit einer extrem unterschiedlichen Pastorationsdichte (Gemeindepfarrstellenanteil pro Anzahl der Kirchenmitglieder) planen. Auch die inzwischen gut dokumentierte und allerorten wahrnehmbare Differenzierung zwischen ‚starken‘, überdurchschnittlich aktiven und meist auch finanzkräftigen Kirchengemeinden und dem Rest muss bedacht werden:

Verlässliche strukturelle Unterstützung nötig

Diejenigen, die kirchliche Grundfunktionen nicht mehr allein stemmen können, brauchen eine verlässliche Unterstützung durch die Struktur. Nur die Landeskirchenebene kann die dicken Bretter bohren und die derzeit in den Haushalten übermächtigen starren Plankosten für Personal und Immobilien flexibilisieren. Einer Kirchengemeinde, die von allein fliegt, sollten die übergeordneten Ebenen aber möglichst wenig Steine in den Weg legen, auch und gerade bei Entscheidungen über finanzielle Investitionen. Meine persönliche Erfahrung mit einem Kirchengemeinderat, in dem Handwerker, Ingenieure und Steuerberaterinnen gut vertreten waren, besagt: Controlling und strategisches Planen sind auch auf Gemeindeebene möglich, und sie funktionieren manchmal besser als ‚weiter oben‘. Nachfragen, ob man anstelle der (nur für ökonomische Laien ungewohnt neuen) Doppik nicht lieber eine ekklesiologisch grundierte „Kirchenbetriebslehre“ (Klaus Raschzok) einführen soll, habe ich dort nicht gehört. Es ist auf allen Ebenen eine Frage der Leitungskultur, in den Gremien Aufmerksamkeit und Respekt für Finanzfragen und Haushaltsentscheidungen herzustellen.

Bei der Frage, wie Kirchengemeinden besser zur wirtschaftlichen Eigenverantwortung bestärkt werden, ist die Mitgliederzahl ein nachrangiger Faktor. Längst sammeln Kirchengemeinden Menschen um sich, die aus vielfältigen Motiven der Kirche zugehörig sein möchten, ohne formal Mitglied zu werden. Die Ratsvorsitzende der EKD, Präses Annette Kurschus, hat es neulich so formuliert: „Gibt es noch etwas jenseits der binären Unterscheidung von Mitgliedern (von denen der geringere Anteil Kirchensteuern zahlt) und Nichtmitgliedern? Das ist die eigentliche, die wirklich wichtige Frage.“ Selbstverständlich wird dieser Frage innerhalb vieler kirchlicher Foren nachgegangen. Jenseits der verfassten Mitgliedschaft bestehen durchaus offizielle Mitwirkungsmöglichkeiten – nicht nur in Förder- und Kirchbauvereinen, sondern zunehmend auch auf Gemeindeebene, etwa in Gemeindeausschüssen oder im Rahmen neuer Gemeindeformen. In unserem Zusammenhang ist die schlichte Folgerung wichtig: Auch Zugehörigkeitsformen jenseits der formalen Mitgliedschaft sollten in angemessenem Umfang monetarisierbar sein. Die Herausforderung für die kirchliche Kommunikation besteht darin, dass sich in Zukunft Steuer- und Spendenlogik immer mehr überkreuzen werden. In Frankreich (jenseits des historischen Elsass-Lothringen) beziehen die Kirchen 75 Prozent ihrer Finanzerträge aus Spenden, 25 Prozent aus freiwilligen Beiträgen. In Deutschland, wo Kirchensteuerzahler bis auf weiteres das Gros der Hochverbundenen stellen werden, wird es viel schwieriger zu vermitteln sein, dass die Kirche stets zusätzlich auf großzügige Spenden angewiesen ist. Zumal eine arme Kirche wirklich anders aussieht als unsere.

Aktiv aufsuchender Seelsorgestil nötig

Es führt also kein Weg daran vorbei, weiter in professionelles Fundraising zu investieren. Fundraising ist neben der Förderung von Stiftungsgründungen und freiwilligen lokalen Beitragsaktionen die derzeit wichtigste alternative Finanzquelle in Ergänzung zur Kirchensteuer. Darüber darf allerdings nicht vergessen werden, dass Kirchenmitglieder bei aller Solidarität, mit der sie ihren Steuerbeitrag der Gemeinschaft zur Verfügung stellen, auch eine messbare Leistung der Kirche erwarten dürfen. Regelmäßige Mitgliederkommunikation der Gemeinden muss ein absoluter Standard sein. Pfarrerinnen und Pfarrer dürfen für Mitglieder nicht nur passiv präsent bleiben. Ein aktiv aufsuchender Seelsorgestil, in lokal passenden Formen, muss wieder verbindlich werden. Ich kenne Menschen in Berlin, die als evangelische Kirchenmitglieder und potente Steuerzahler jahrelang nicht ein einziges Lebenszeichen der zuständigen Kirchengemeinde oder des Kirchenkreises im Briefkasten hatten, nicht einmal nach der Taufe der Kinder. Und warum nicht einmal kreativ weiterdenken, so wie dies viele Vereine tun: Etwa dem regelmäßigen Anschreiben einen Gutschein beilegen, der beim Besuch im Gemeindezentrum gegen ein kleines, aber aufmerksam und individuell gestaltetes Treuegeschenk eingelöst werden kann?

Diese Form der exklusiven Belohnung gilt es ernstzunehmen. Denn Kirchenmitglieder können ansonsten immer weniger messbare Vorteile in Anspruch nehmen. Die Finanzwissenschaftler David Gutmann und Fabian Peters haben gezeigt, dass beinahe alles, was die Kirche bietet – Kindergartenplätze, Teilnahme an der Jugendgruppe oder die Teilnahme am Sonntagsgottesdienst – (begrenzte, aber prinzipiell für jedermann verfügbare) Allmende oder sogar ein öffentliches Gut ist. Kirchenrechtlich sind allein die Kasualien (kirchliche Trauung und Bestattung) an eine Mitgliedschaft geknüpft. Doch auch diese Eingrenzung steht nur auf dem Papier. Verantwortungsvolle Pfarrerinnen und Pfarrer sind seit langem offen für die kirchliche Bestattung auch von Personen, die ausgetreten oder niemals Mitglied waren. Damit ernten sie übrigens beinahe durchweg viel Anerkennung in der Öffentlichkeit.

Anlässlich der „Lindner-Hochzeit“ hat die Nordkirche jetzt die Botschaft platziert: Auch die kirchliche Trauung ist kein Clubgut, das exklusiv den zahlenden Mitgliedern zugutekommen soll. Die Sprengkraft der nordkirchlichen Kasualordnung, die noch in Erprobung befindlich ist, wurde auf EKD-Ebene unterschätzt. Das hat eine Unzahl erboster Reaktionen auf die Entscheidung der kirchlich Zuständigen gezeigt, die zwar rechtlich abgesichert, aber kommunikativ mangelhaft vorbereitet war. Inzwischen hat die Kirchenleitung eine Sprache gefunden, die Überzeugungskraft entfaltet: Gottes Segen ist größer als menschliche Begrenzungen – und wer wären kirchliche Amtsträger, ihn den Menschen zu verwehren, die danach suchen? Doch es liegt auf der Hand: Auch und gerade bei solchen besonderen Kasualgesprächen kann die Frage nach der Refinanzierung der kirchlichen Leistung nicht ausgeblendet werden. Wer könnte das auch beim Blick auf die hier geschilderten Verhältnisse verantworten?

Reden über Geld – beim Hausbesuch und anderswo – wird auch in unserer Kirche über kurz oder lang selbstverständlich werden. Weiterzuerzählen, welche guten Dinge ein Beitrag für die Kirche bewirkt – das sollte sogar ein Herzensanliegen sein, vor allem für diejenigen, die gut und gerne beruflich von den kirchlichen Finanzerträgen leben. Dazu zählt, Mitgliedern wie Nichtmitgliedern immer wieder den Wert der Kirchensteuer plausibel zu machen. Dazu zählt ebenso das Werben für die Projekte vor Ort, die für Menschen direkt fassbar sind. Wir alle kennen die Erfolgsthemen, für die Menschen willig und überzeugt spenden: Kirchenmusik; alles, was Kindern und Familien zugutekommt; Sozialdiakonie. Nicht nur Kirchengemeinden, auch die kirchliche Öffentlichkeitsarbeit tun gut daran, diese Themen konsequenter in den Mittelpunkt zu rücken. Der entscheidende Punkt: Als spezifische Leistung der Kirche wird nur das erkannt, was um des Glaubens willen geschieht. Wie lässt sich das kirchliche Reden über Geld überzeugend mit der – unaufdringlichen, aber klaren – Kommunikation des Evangeliums verbinden? Das Gespräch ist neu eröffnet, in dem Landeskirchen und EKD gemeinsam auf diese Frage plausible und auch unkonventionelle Antworten finden.

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Johannes Wischmeyer

Dr. Johannes Wischmeyer (Jahrgang 1977) ist seit 2021 Leiter der Abteilung „Kirchliche Handlungsfelder“ im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und unter anderem zuständig für Catholica-Fragen.


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