Einfach zurückgeben?

Zur Debatte um den Umgang mit Kulturgegenständen aus kolonialen Kontexten
Benin-Bronzen im Kölner Rautenstrauch-Joest-Museum.
Foto: picture-alliance/Marius Becker
Benin-Bronzen im Kölner Rautenstrauch-Joest-Museum.

Im Zuge der kolonialen Feldzüge der Europäer in anderen Kontinenten kamen auch zahlreiche Kulturgüter in die Museen der westlichen Metropolen. Aber ist deswegen alles, was dort aus kolonialen Kontexten gezeigt wird, Beutekunst? Und wann müssen solche Stücke zurückgegeben werden? Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, gibt einen Überblick über die Debatte und bezieht Stellung.

Wer die Diskussion um Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten verfolgt, kann in den öffentlichen Debatten mitunter den Eindruck gewinnen, das Beste sei, dieses kontaminierte Sammlungsgut so schnell wie möglich zu entsorgen. Sprich: in Kisten zu verpacken, zu verschiffen oder per Flugzeug in die Regionen zu bringen, wo sie einst herkamen. Dann vor Ort, mit einer großen Geste zu übergeben und schnell, endlich mit reinem Gewissen, nach Hause zu fahren. Weit gefehlt.

Der Raub von Kulturgut in kriegerischen Auseinandersetzungen ist weder neu, noch auf koloniale Kontexte beschränkt, sondern war in Europa ein konstitutives Element kriegerischer Auseinandersetzungen. Ein bekanntes Beispiel des Raubes von Kulturgut ist die Quadriga auf dem Brandenburger Tor in Berlin, die von Napoleon nach dem Sieg der Schlachten bei Jena und Auerstädt demontiert und nach Frankreich verbracht wurde. Nach den sogenannten Befreiungskriegen wurde die Quadriga 1814 wieder nach Berlin verbracht. Das Brandenburger Tor hat bis heute – nicht zuletzt auch als symbolischer Ort während der deutschen Teilung – eine spezifische Bedeutung. Im Jahr 1899 wurde das zweite Haager Abkommen zu den Gesetzen und Gebräuchen des Landkriegs geschlossen. Dieses Abkommen wurde 1907 ergänzt durch Absprachen mit Blick auf den Umgang mit Gebäuden oder Einrichtungen von sozialer und gesellschaftlicher Bedeutung sowie zum Verhalten in besetzten Territorien.

Die Haager Abkommen sollten dazu dienen, den Krieg in Europa zu zivilisieren. Mit Blick auf den Schutz von beweglichem und unbeweglichem Kulturgut hat seit 1954 die „Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“ die vorherigen Haager Abkommen präzisiert und abgelöst. Die „Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“ verdeutlicht, welche große Bedeutung die Zerstörung oder der Raub von Kulturgut in Kriegen hat. Zuletzt wurde dies im Irak und in Syrien deutlich, als ein wesentliches Ziel der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ die systematische Zerstörung von Kulturgut war – als Beispiel sei Palmyra genannt. Und auch im aktuellen Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine wird Kulturgut nicht nur nicht verschont, sondern offensichtlich gezielt angegriffen.

Langer Atem

Die Verbringung von Kulturgut während des Kriegs wird vereinfacht Beutekunst genannt. Der erste Kulturstaatsminister Michael Naumann setzte sich 1998 zum Ziel, eine Lösung bezüglich der nach Russland als Beutekunst verbrachten deutschen Kulturgüter zu finden. Eine große Lösung wurde zwar nicht auf den Weg gebracht, aber der hartnäckige, mit langem Atem gestaltete Museumsdialog der Kulturstiftung der Länder und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz führte bis zum russischen Angriff auf die Ukraine zum wissenschaftlichen Austausch und machte es möglich, dass Kulturgüter, die über Jahrzehnte für die Öffentlichkeit unzugänglich in russischen Museen aufbewahrt wurden, öffentlich zugänglich gemacht und in Ausstellungen präsentiert wurden. Eines der wenigen Beispiele von erfolgreichen Rückgabeverhandlungen zwischen Russland und Deutschland bildet die Restitution der mittelalterlichen Fenster der Marienkirche in Frankfurt/Oder. Die Frankfurter Kirchenfenster waren 1941 zum Schutz vor Kriegsschäden ausgebaut, im neuen Palais von Potsdam gelagert und nach dem Zweiten Weltkrieg in die Sowjetunion gebracht worden. Von 2002 bis 2008 wurden die Fenster von Russland an Deutschland zurückgegeben.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die in der Folge zunächst auf Eis gelegten deutsch-russischen Kulturbeziehungen bedeuten einen schmerzlichen Rückschritt bei den laufenden Restitutionsverhandlungen.

Von Beutekunst zu unterscheiden ist das NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgut. Hierbei handelt es sich um Kulturgut, dass von jüdischen Staatsbürgern während der NS-Zeit abgepresst oder deutlich unter dem tatsächlichen Wert abgekauft wurde. Dieses Kulturgut befindet sich in Museen, Bibliotheken und teils in Privatbesitz. In der Washingtoner Erklärung aus dem Jahr 1998 wurde sich auf die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut verständigt. Im Jahr 1999 verpflichteten sich Bund, Länder und Kommunen in der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ selbst, Kulturgut an die ehemaligen Besitzer oder inzwischen vor allem deren Erben zurückzugeben. Die Selbstverpflichtung ist für private Eigentümer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut nicht bindend. Obwohl bereits Ende der 1990er-Jahre die entsprechenden Selbstverpflichtungen und Erklärungen eingegangen wurden, verlief die Rückgabe lange Zeit sehr schleppend. Erst mit der Stärkung der Provenienzforschung, einer breiteren kulturpolitischen Diskussion um die Restitution von Kulturgut und der besseren Ausstattung und Neuausrichtung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste in Magdeburg hat das Thema in Gedächtniseinrichtungen, also insbesondere Museen oder Bibliotheken, an Bedeutung gewonnen.

Auch wenn öffentlich vor allem über das Gelingen oder Misslingen besonders wertvoller Restitutionen gesprochen wird, findet die Rückgabe von Kulturgut oft wenig bemerkt von der Öffentlichkeit, aber nicht weniger bedeutsam statt. Mir sehr eindrücklich in Erinnerung ist eine Rückgabe, die der damalige Direktor der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Hannover, Georg Ruppelt, geschildert hat. Es handelte sich um ein Buch mit Exlibri mit dessen Hilfe die Nachfahren der ehemaligen Besitzer ausfindig gemacht werden konnten. Das Buch, das einen sehr geringen materiellen Wert hat, da es in großer Auflage erschienen war, hat einen hohen ideellen Wert, da es das einzige verbliebene materielle Erbe einer im Holocaust zum großen Teil ermordeten Familie ist. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die Provenienzrecherche ist und dass es um mehr als materielle Wert geht.

Und nun das Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten. Bereits der Begriff zeigt, dass es sich um eine dritte Kategorie von Kulturgut handelt, die unrechtmäßig oder zumindest anzweifelbar sich in deutschen Museen und Bibliotheken befindet. Kulturpolitische Relevanz erhielt die Diskussion um dieses Kulturgut im Kontext des Baus und der Eröffnung des Humboldt Forum sowie einer zunehmenden Diskussion um Rassismus und die Diskriminierung schwarzer Menschen in Deutschland.

Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten kam auf unterschiedliche Wegen in deutsche Museen oder auch kirchliche Sammlungen. Viele Gegenstände wurden von Forschungsreisenden, Missionaren, Kaufleuten erworben, getauscht oder auch geraubt. Die Wunderkammern der verschiedenen Fürsten aber auch von kirchlichen Einrichtungen wie den Franckeschen Stiftungen in Halle/Saale zeugen vom Staunen und Bewundern der Gegenstände aus fernen Regionen. Sie kamen teils bereits seit dem 17. Jahrhundert nach Deutschland als der Radius eines großen Teils der deutschen Bevölkerung nur wenige Kilometer vom Geburtsort umfasste und allenfalls durch Feldzüge vergrößert wurde. Die koloniale Eroberung des globalen Südens durch europäische Staaten wie Großbritannien, Frankreich, Belgien, Portugal, Niederlande und das Deutsche Reich ging auch mit dem Raub von Kulturgut einher. Jedoch ist es wichtig zu betonen, dass nicht jedes Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten eine problematische Herkunft hat. Dies ist mit Blick auf die Rückgabediskussion zu beachten.

Verweigerte Rückgabe

Eine herausragende Bedeutung in der kulturpolitischen Diskussion kommt dabei den Benin-Bronzen (Foto Seite 26) zu, von denen sich einige im Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in den Staatlichen Museen zu Berlin befinden. Die Benin-Bronzen waren von Großbritannien nach London verbracht worden und wurden dort versteigert. Die in den Staatlichen Museen zu Berlin befindlichen Benin-Bronzen wurden vom Deutschen Reich im Rahmen einer Versteigerung erworben. Bereits Anfang der 1970er-Jahre wurden von der Republik Nigeria, deren Staatsgebiet sich auch auf dem des ehemaligen Königreiches Benin befindet, erste Rückgabeforderungen an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz gerichtet, denen nicht nachgekommen wurde.

Seit dem Ende der 2010er-Jahre wird in verschiedenen europäischen Ländern eine kulturpolitische Debatte um die Rückgabe von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten geführt, werden die Sammlungen neu befragt und die Provenienzrecherche vorangetrieben. Ein prominentes Beispiel hierfür ist das „Königliche Museum für Zentralafrika“ in Tervuren, Belgien, das sich zu einem Forschungszentrum zu den Gesellschaften Afrikas, speziell Zentralafrikas, entwickelt hat. Der Grundbestand dieses Museums rührt aus der grausamen Herrschaft König Leopolds im Kongo.

Der französische Präsident Emmanuel Macron hatte 2017 umfängliche Rückgaben von Kulturgut an die Nachfolgestaaten der ehemaligen französischen Kolonien innerhalb von fünf Jahren versprochen. Ende des letzten Jahres hat Frankreich dann 26 bedeutende Kunstobjekte aus dem ehemaligen Königreich Abomey an die westafrikanische Republik Benin zurückgegeben. Die Kunsthistorikerin Bénédicte Savoy nannte diese Rückgabe ein „Weltereignis“, weil zum ersten Mal eine Kolonialmacht etwas wirklich Wichtiges zurückgibt.

Und in Deutschland? Hier hat sich der Deutsche Museumsbund als Fachverband von Museen und Mitarbeitenden aus Museen in drei Schritten und mit drei umfänglichen Handreichungen mit dem Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten befasst. Dabei wurden sowohl museumsinterne Faktoren, wie zum Beispiel die Stärkung der Provenienzrecherche, als auch die internationale Dimension in den Blick genommen. Es wurde gezielt der Kontakt zu Expertinnen und Experten in Europa sowie auf dem Gebiet ehemaliger Kolonien gesucht. Der vom Auswärtigen Amt unterstützte Museumsdialog diente zusätzlich dem Austausch und der internationalen Verständigung sowie dem Lernen voneinander.

Selbstverständlich haben seither auch Rückgaben von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten stattgefunden. Zu nennen ist etwa die Familienbibel und Peitsche von Hendrick Witbooi an den Staat Namibia, die sich im Bestand des Linden Museums Stuttgart befanden. Auch mit Blick auf die Benin-Bronzen finden Verhandlungen zur Rückgabe statt. Ende Mai dieses Jahres wurden 23 Objekte, historische Alltagsgestände, Schmuck, Werkzeuge und Mode, aus den Ethnologischen Sammlungen der Staatlichen Museen zu Berlin als Dauerleihgabe an das Nationalmuseum in Namibia übergegeben. Zuvor waren die Objekte von namibischen Wissenschaftlern aus dem Bestand der Ethnologischen Museen ausgewählt worden. Gleichfalls gibt es einen intensiven Dialog und Beratungen mit Museumsfachleuten aus Tansania, auch mit Blick auf eine geplante Ausstellung zum Maji-Maji-Aufstand, die im Humboldt Forum gezeigt werden soll.

Eines ist klar, die Auseinandersetzung mit dem Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bedarf einer eigenständigen Auseinandersetzung. Es handelt sich weder um Beutekunst noch ist es mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut gleichzusetzen. Es ist sehr gut, dass der Blick auf dieses Thema gelenkt wurde, und so manche sehr emotional geführte Debatte hat dazu beigetragen, dass diesem Kapitel deutscher Geschichte endlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, und damit auch den Sammlungsbeständen aus dieser Zeit.

Im Einzelfall entscheiden

Die zentrale Aufgabe ist meines Erachtens jetzt, den kontinuierlichen Dialog aufzubauen, zu pflegen und jeweilige Einzel-entscheidungen zu treffen, ob Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zurückgegeben, als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt oder in Deutschland verbleiben soll. Voraussetzung ist jeweils, dass überhaupt ein Rückgabegesuch vorliegt. Die Bedingungen in den verschiedenen Nachfolgestaaten der ehemaligen Kolonien sind dabei sehr unterschiedlich, das gilt auch mit Blick darauf, dass von einigen Volksgruppen in Frage gestellt wird, ob die jeweiligen Regierungen überhaupt der adäquate Partner bei Rückgabeverhandlungen sind.

Eines ist meiner Meinung nach klar: Das Sammlungsgut einfach zu verschiffen und den heute in den ehemaligen Kolonien Lebenden einfach vor die Füße zu werfen, ist die denkbar schlechteste Lösung. Unserer Verantwortung werden wir uns nicht durch Rückgaben von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten einfach entledigen können, auch wenn eine Rückgabe oder Entschädigung von geraubten Werken selbstverständlich erfolgen muss.

Wir haben mit unseren Unrechtshandlungen, die ein Ausdruck des kolonialen Denkens der damaligen Zeit waren, eine dauerhafte Verantwortung übernommen. Noch immer behandeln wir die Länder des globalen Südens nicht wie Partner auf Augenhöhe. Jetzt rauben wir ihnen nicht mehr ihre Kunst, sondern behindern sie bewusst bei ihrer ökonomischen Entwicklung durch unsere nur zu unserem eigenen Nutzen geschaffenen internationalen Handelsabkommen. Wir haben unser koloniales Denken erst dann überwunden, wenn wir die Länder des globalen Südens als Partner behandeln. Der Kolonialismus wird nur durch gerechte Handelsabkommen überwunden werden.

Deshalb, die Rückgabe von geraubtem Kulturgut ist der erste richtige Schritt, aber eben nur der erste.

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