„Kette der Sklaverei des Volkes“

Warum das Erbrecht in Deutschland drastisch verändert werden sollte
Geld und Schmuck
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Deutschland 2021: Unsere Gesellschaft spaltet sich immer mehr auf in Menschen, die sich auf stattliche Erbschaften freuen dürfen oder schon erhalten haben, und in solche, die wenig oder nichts zu erwarten haben. Die Politikwissenschaftlerin Antje Schrupp aus Frankfurt/Main analysiert die Erbschaftslage der Gegenwart und kommt zu dem Schluss: So wie es ist, sollte es nicht weitergehen.

Beim Kongress der Ersten Internationalen Arbeiter-Assoziation 1869 in Basel, jenes legendär gewordenen ersten Dachverbandes der europäischen Arbeiterbewegung, ging es um eine Richtungsentscheidung: Wie können die sozialen Ungerechtigkeiten, die der Kapitalismus hervorbringt, am besten bekämpft werden?

Zwei Vorschläge standen den Delegierten von Gewerkschaften und Arbeiterparteien aus neun europäischen Ländern zur Abstimmung. Die Anarchisten schlugen vor, das Erbrecht abzuschaffen: „In Erwägung, dass das Erbrecht machtvoll dazu beigetragen hat, das Eigentum an Grund und Boden und den sozialen Reichtum zum Profit einiger weniger und zum Schaden der großen Mehrheit zu veräußern, erkennt der Kongress an, dass das Erbrecht vollständig und radikal abgeschafft werden muss und dass diese Abschaffung eine der unverzichtbaren Bedingungen für die Befreiung der Arbeit ist.“

Die Marxisten hingegen waren anderer Meinung. Das Erbrecht sei „nicht die Ursache, sondern die juristische Folge der bestehenden ökonomischen Organisation der Gesellschaft, die auf das Privateigentum in den Mitteln der Produktion begründet ist.“ Karl Marx, der damals in London lebte, hielt die Abschaffung des Erbrechts zudem für zu langwierig: „15 000 Lords und 15 000 Ladies müssten sterben, ehe sich ein Ergebnis zeigen würde. Wenn dagegen ein Arbeiterparlament verfügte, die Pacht in die Staatskasse statt an den Grundherrn zu zahlen, erhielte die Regierung sofort und ohne soziale Unruhen die Geldmittel“, schrieb er in einer Stellungnahme zum Thema. Sie forderten stattdessen die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln.

Die Erste Internationale blieb damals in der Frage unentschieden. Für die Abschaffung des Erbrechts stimmten 32 Delegierte, dagegen 23, und 13 enthielten sich; der Antrag verpasste also die absolute Mehrheit. Der marxistische Vorschlag wurde rundheraus abgelehnt. Die Verstaatlichung der Produktionsmittel avancierte erst ein halbes Jahrhundert später mit der bolschewistischen Revolution in Russland zum Kern linker Gesellschaftsentwürfe. Bekanntlich führte sie nirgendwo zu einer freien Gesellschaft. Die materielle Ungleichheit ist bis heute ein Problem. Warum also nicht den anderen Vorschlag, die Abschaffung des Erbrechts, wieder aufgreifen?

Echtes Legitimationsproblem

Das Auseinanderklaffen der Lebensverhältnisse ist ja längst ein echtes Legitimationsproblem für die Demokratie. Wie weit kann es mit der proklamierten Gleichheit aller Menschen her sein, wenn die Startchancen von Kindern so stark davon abhängen, in welche Familie sie hineingeboren werden? In feudalistischen Kulturen lassen sich Klassenunterschiede noch als göttliche oder naturgewollte Ordnung legitimieren. In Demokratien nicht. Eine Demokratie macht sich auf Dauer unglaubwürdig, wenn die einen mit goldenen Löffeln im Mund geboren werden und die anderen kaum Chancen haben, sich aus der Armut zu befreien.

Wie man es auch dreht und wendet: Ererbtes Vermögen ist unverdientes Einkommen. Man hat als begünstigte Person rein gar nichts dafür geleistet. „Von allen menschlichen gesellschaftlichen Institutionen der zivilisierten Völker ist die Institution des Erbrechts ohne Zweifel die am meisten anti-egalitäre, die am meisten anti-brüderliche“, schrieb Virginie Barbet, eine anarchistische Internationale-Aktivistin aus Lyon 1869: „Es hat den Fehler, einer parasitären und untätigen Minderheit das Produkt der kollektiven Arbeit auszuliefern. Das Erbrecht ist die Kette der Sklaverei des Volkes“.

Heute, mehr als 150 Jahre später, werden pro Jahr allein in Deutschland zwischen 200 und 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Aufgrund exorbitant hoher Freibeträge landet der allergrößte Teil davon steuerfrei auf den Konten der Erb:innen; für Ehe- und Lebenspartner:innen liegen sie bei 500 000 Euro, für Kinder bei 400 000 Euro. Gerade mal 6,7 Milliarden Euro hat der Staat im Jahr 2018 an Erbschaftssteuern eingenommen.

Und das, obwohl Erbschaften die Konzentration der Vermögen in den Händen Weniger verstärken. Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) geht fast die Hälfte des Erbschafts- und Schenkungsvolumens an die reichsten zehn Prozent derer, die überhaupt etwas erben. Das heißt, es macht vor allem die ohnehin schon Reichen noch reicher. Diese Dynamik der sich verschärfenden Ungleichheit wird manchmal zwar bestritten mit dem Argument, dass Erbschaften Vermögen ja verteilen würden – von einem reichen Vater auf viele Kinder. Aber die durchschnittliche Kinderzahl in Deutschland liegt schon seit fünfzig Jahren konstant unter zwei. Dieser Effekt existiert heute nicht mehr.

Historisch kommt die Kritik am Erbrecht nicht nur aus der Arbeiter:innen­bewegung, sondern auch aus dem Liberalismus. Die Möglichkeit, große Vermögen zu vererben, widerspricht nämlich nicht nur der Idee der Chancengerechtigkeit, sie untergräbt auch die marktwirtschaftliche Idee von Konkurrenz als Innovationstreiber. Sämtliche liberalen Ökonomen des 19. Jahrhunderts von Adam Smith über David Ricardo bis John Stuart Mill sahen ein Problem darin, dass Geld ohne jede Gegenleistung aus dem Wirtschaftskreislauf abgezogen wird – was ja beim Erben klassischerweise der Fall ist. Ihr Argument: Die Produktivität einer Gesellschaft werde untergraben, wenn Menschen in großem Stil Geld bekommen, ohne dafür etwas zum Wirtschaftsgeschehen beitragen zu müssen.

Erst im 20. Jahrhundert hat der Neoliberalismus die Idee in die Welt gesetzt, dass nicht nur Arbeit und Güterproduktion Werte schaffen würden, sondern auch Geld, das nur auf der Bank herumliegt. Wie die Wirtschaftswissenschaftlerin Mariana Mazzucato analysiert hat, wird Wert in neoliberaler Logik nicht mehr aus dem realen Nutzen einer Sache oder Dienstleistung abgeleitet, sondern einfach mit dem Preis gleichgesetzt, der sich für irgendetwas erzielen lässt: „Wenn sich Wert aus dem Preis ableitet“, so Mazzucato, „muss auch das Einkommen aus Renten produktiv sein. Aus diesem Grund ist das Konzept des unverdienten Einkommens heute verschwunden“. In dieser von der realen Welt abgekoppelten Vorstellung von Produktivität sieht Mazzucato eines der Hauptprobleme heutiger volkswirtschaftlicher Theorien.

Doch obwohl es sowohl von „links“ (also aus der Perspektive sozialer Gerechtigkeit) als auch von „rechts“ (aus der Perspektive von Marktwirtschaft und Leistungsgerechtigkeit) stichhaltige Argumente gegen das Erbrecht gibt, empfinden es viele als ungerecht, wenn Erbschaften versteuert werden. Kürzlich berichtete zum Beispiel das Münchener Boulevardblatt tz von einem „Drama“ um den Erben Stefan Rührgartner. Der 49-Jährige hat ein Mietshaus in München im Wert von 6,5 Millionen Euro geerbt, auf das er rund 945 000 Euro Erbschaftssteuer bezahlen soll. Das dürfte auch kein Problem für ihn sein, denn bei diesem Immobilienwert kann er die notwendige Summe leicht als Kredit aufnehmen und diesen anschließend aus den Mieteinnahmen wieder abbezahlen. Trotzdem inszenierte die Zeitung den Multimillionär als armen Tropf, der wegen der unbarmherzigen Erbschaftssteuern sein Elternhäuschen an Immobilienhaie verkaufen muss.

Aus einer Gerechtigkeitsperspektive müssten Erbschaftssteuern nicht sinken, sondern im Gegenteil steigen, und zwar stark. Jenseits gewisser Freibeträge ruhig auch auf 100 Prozent. Keine andere Steuer ist so gut geeignet, wirklich nur die unverhältnismäßig Reichen zu belasten. Würden etwa Einkommen aus Erbschaften und Schenkungen bis zu 100 000 Euro pro Person steuerfrei gelassen, bliebe die Mehrzahl der heutigen Erbschaften und Schenkungen unangetastet – die im Schnitt nämlich nur bei 85 000 beziehungsweise 89 000 Euro liegen. Eine solche Abschaffung des Erbrechts würde für die allermeisten Menschen in Deutschland an ihren Einkommensverhältnissen rein gar nichts ändern. Aber es würde sich im Alltag vieles verbessern. Je mehr sich der Staat über Erbschaften finanziert, desto weniger Geld müsste er aus dem aktiven Wirtschaftskreislauf herausziehen. Einkommens- und Konsumsteuern können sinken. Mittel würden frei, um Schulen und Ausbildungsmöglichkeiten zu verbessern, was, wie spätestens Corona gezeigt hat, dringend nötig ist. Alle Kinder könnten individuell nach ihren persönlichen Begabungen gefördert und ausgebildet werden und nicht wie jetzt entsprechend dem sozialen Status ihrer Elternhäuser.

Tatsächlich kommt das Thema Erben inzwischen manchmal wieder in die Diskussion. So schrieb die österreichische Schriftstellerin Stefanie Sargnagel kürzlich – halb ironisch – auf ihrer Facebookseite: „was ich vermisse an der call out culture in der linken szene is erbshaming. können wir uns bitte mehr gegenseitig erbshamen. können die, die erben, in diskussionen zum schweigen ermahnt werden, weil sie erben. können wir räume schaffen, zu denen jene, die über 100 000 euro erben, keinen zutritt haben. können wir erben als politisch inkorrekte unart verpönen, können wir die low life rich kids mehr outcallen?“ Das ist in erster Linie als Appell zu verstehen, einmal unvoreingenommen darüber nachzudenken, was wir eigentlich für normal und legitim halten und was nicht. Es ist nämlich ein beliebter, aber moralisch durchaus zweifelhafter Vorwurf gegenüber Menschen, die ihre benachteiligte gesellschaftliche Lage beklagen und verändern wollen: Sie seien ja nur neidisch und würden den anderen nichts gönnen. Ja, warum soll man als armer Mensch, der nur mit Mühe finanziell über die Runden kommt, denn auch nicht neidisch sein, wenn andere von ihren Eltern das Geld nur so zugesteckt bekommen und später mal auf ein sechsstelliges Erbe hoffen können?

Neid und Missgunst sind nicht immer verwerflich. Manchmal sind sie auch gute Seismografen für ungerechte Verhältnisse. Aber warum nur erscheint eine Abschaffung des Erbrechts so vielen absurd? Das liegt vor allem daran, dass wir Menschen noch immer nicht als Individuen denken, sondern letztlich als Clanmitglieder. Die westlich-abendländischen Vorstellungen von Demokratie haben ja immer, von den alten Griechen bis zur Französischen Revolution, nicht die einzelnen Menschen im Blick gehabt, sondern erwachsene, unversklavte Männer. Nur diese Menschen traten einander als freie und gleiche Personen gegenüber. Frauen, Kinder, Kolonialisierte wurden explizit von der demokratischen Idee ausgeschlossen.

Es ist deshalb kein Zufall, dass im 19. Jahrhundert neben den Sozialisten und Marktliberalen auch viele Feministinnen für die Abschaffung des Erbrechts waren. Sie stellten schon damals einen Zusammenhang her zwischen patriarchalen Familienstrukturen, ökonomischer Ungerechtigkeit und demokratischer Legitimitätskrise: Die „Frauenfrage“, schrieb etwa die französische Schriftstellerin André Léo 1869, sei der Lackmustest für die Demokratie, denn solange im Verhältnis der Geschlechter keine Gleichheit herrsche, werde sie auch auf gesellschaftlicher Ebene nicht möglich sein. Eine demokratische Kultur könne unmöglich entstehen, solange Familien weiterhin wie Monarchien funktionieren.

Das Erbrecht steht wie kein anderes Gesetz für das feudale und patriarchale Prinzip, wonach Privilegien nicht verdient werden, sondern von Väter auf Söhne weitervererbt werden. Insofern handelt es sich nicht einfach um eine wirtschaftspolitische Stellschraube, sondern es geht bei dieser Frage um Werte, um die grundlegende Frage, wie wir uns gesellschaftlichen Zusammenhalt vorstellen. Wie wir Beziehungsstrukturen und gegenseitige Verantwortlichkeit denken. Das Erbrecht ist das letzte überlebende Relikt einer Kultur, die vermeintlich natur- oder gottgewollte Hierarchien pflegt und statt persönlicher Leistung unverdiente Privilegien schützt. Das Gegenmodell wäre eine Gesellschaft von freien Individuen, die sich je nach ihren persönlichen Begabungen entwickeln, miteinander kooperieren oder auch konkurrieren können – was gerade deshalb nur möglich ist, weil ihre Ausgangsbedingungen vergleichbar sind.

Experimente dringend gebraucht

Dass es hier nicht nur um Ökonomie, sondern auch um Kultur geht, wird etwa am Beispiel von Immobilien deutlich. Die Wohnungsnot vor allem in den Städten ist eine der größten aktuellen Herausforderungen. Überall in Deutschland sind längst genossenschaftliche Projekte entstanden, die vielfältige Konzepte für gemeinschaftliches Wohnen entwickelt haben. Solche Experimente brauchen wir dringend in einer mobilen und älter werdenden Gesellschaft. Die Überlastung junger Eltern und die Vereinsamung alter Menschen sind seit Jahrzehnten diskutierte negative Begleiterscheinungen unseres Lebensstils. Doch all diese guten Ideen können nur verwirklicht werden, wenn es Immobilien und Grundstücke gibt. Der Markt jedoch verhindert das, da Immobilien viel zu gute Anlageobjekte sind, gerade in Niedrigzins-Zeiten. Investoren sehen sie als Renditemöglichkeiten, nicht als Wohnraum-Ressource. Hier würde die Abschaffung des Erbrechts ganz unmittelbar segensreiche Folgen für das Allgemeinwohl haben. Wenn nur noch solche Immobilien vererbt werden könnten, die von den Erben selbst genutzt werden, könnten die größeren Objekte zu bezahlbaren Preisen an Wohngenossenschaften mit guten Konzepten für gemeinschaftliches Leben vergeben werden.

Ähnlich ist es bei Familienunternehmen. Sie könnten nach dem Tod des Gründers als Kapitalgesellschaften weitergeführt werden, vielleicht indem die Anteile daraus in eine kapitalgebundene Rentenversicherung fließen. Die Möglichkeit, unternehmerische Familientraditionen weiter zu pflegen, wäre weiterhin gegeben. So könnten sich die Kinder der Gründergeneration aktiv und gestaltend einbringen, indem sie innerhalb der Firma Managementfunktionen übernehmen.

Klingt utopisch? Vielleicht. Aber wir müssen uns klarmachen, dass „die Wirtschaft“ nichts ist, was Naturgesetzen folgt und daher notwendigerweise so und nicht anders abläuft. Wie wir wirtschaftliche Verhältnisse organisieren, ist eine Frage der Kultur und des Wollens. Große Erbschaften sind unsozial und offensichtlich ungerecht. Sie schaden dem Allgemeinwohl und delegitimieren die Demokratie. Wir sollten sie abschaffen. 

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