Mut zur Teilhabe

EKD setzt Zusammenarbeit mit dem Betroffenenbeirat aus

Es kam wie ein Paukenschlag. Nur acht Monate nach seiner Berufung setzt die EKD jetzt die  Zusammenarbeit mit dem Betroffenenbeirat zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt aus. Die verbliebenen Mitglieder im Betroffenenbeirat sind empört, kritisieren die Entscheidung heftig. Während sie der evangelischen Kirche Scheinbeteiligung und mangelnde Professionalität vorwerfen, sucht diese die Ursachen für das Scheitern auch in inneren Konflikten im Beirat.

Fakt ist: Die Erwartungen, wie Betroffene sich Beteiligung vorstellen und mit welchen  Kompetenzen sie ausgestattet sein sollen, gehen in beiden Gremien auseinander. Das vom Rat der EKD verabschiedete Konzept ist gescheitert. So viel ist klar.

Und wenn der braunschweigische Landesbischof und Sprecher des Beauftragtenrates, Christoph  Meyns, davon spricht, dass Erwartungen im Raum stehen, die die Rolle von Beiräten, wie sie die  EKD sonst habe, deutlich sprengen, verwundert das kaum. Denn: Den Mitgliedern des  Betroffenenrates ist Gewalt angetan, sie sind sexuell missbraucht, vergewaltigt worden – im Raum der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie. Dass Betroffenenpartizipation also ein  hochkomplexes Unterfangen ist, versteht sich von selbst. Vielleicht hat die EKD die Arbeit mit den Betroffenen einfach unterschätzt.

Eine Zerreißprobe

Aber dies kann nur der eine Teil der Betrachtung sein. Der andere ist: Im Betroffenenbeirat gab es in den vergangenen Monaten unterschiedliche Auffassungen darüber, wie kritisch oder  konstruktiv mitgearbeitet werden soll, mit welcher Nähe oder welcher Distanz zur Institution. Die Unterschiedlichkeit der Lebensläufe, ihre Kirchennähe und Kirchenkritik stellte die Betroffenen immer wieder vor eine Zerreißprobe; manche standen erst am Beginn ihrer eigenen Aufarbeitung, andere hatten schon jahrelange Erfahrung mit der Institution hinter sich. Andere wiederum waren einfach überfordert mit den an sie gestellten Ansprüchen. Zu unklar waren Kompetenz- und Aufgabenverteilung. Die Folge: Von den zwölf Mitgliedern blieben bis März nur noch sieben im Betroffenenbeirat.

Wie kann es nun weitergehen? Christoph Meyns formuliert für die evangelische Kirche, die  Beteiligung von Betroffenen an der Aufarbeitung bleibe zentral und unverzichtbar. Und das ist angebracht, denn diese bringen neben aller fachlichen Qualifikation ein persönliches Wissen mit,  mit dem sie Strategien der Täter benennen und diese auch einordnen können. Für die Prävention von sexualisierter Gewalt ist das unerlässlich.

Doch allein mit dem Argument der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Versäumnisse bis zum Herbst wird die EKD kaum weiterkommen. Wenn sie ihr Engagement zur Aufarbeitung ernst nimmt, muss sie konsequent, transparent und glaubwürdig sein. Geht es um eine Beteiligung von Betroffenen an einzelnen institutionellen Prozessen zur Aufarbeitung oder um echte Partizipation? Um die Beantwortung dieser Frage kommt die EKD in Zukunft nicht herum.

Die kürzlich aus dem Amt geschiedene Präses der EKD-Synode Irmgard Schwaetzer brachte es auf den Punkt, als sie betonte, dass die evangelische Kirche Deutungshoheit abgeben müsse. Und  damit auch Macht.

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Kathrin Jütte

Kathrin Jütte ist Redakteurin der "zeitzeichen". Ihr besonderes Augenmerk gilt den sozial-diakonischen Themen und der Literatur.


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