Keine Spur von Freiheit

Luther vor Kaiser und Reich und die evangelische Seelsorge
Ausstellung „Filmkostüme“ im Museum für Film und Fernsehen in Berlin, 2007. Hier das Kostüm, das Peter Ustinov im Film „Luther“ trug.
Foto: dpa/Steffen Kugler
Ausstellung „Filmkostüme“ im Museum für Film und Fernsehen in Berlin, 2007. Hier das Kostüm, das Peter Ustinov im Film „Luther“ trug.

Vor 500 Jahren widerstand Martin Luther aus Gewissensgründen der Aufforderung zu widerrufen. Dieser bedeutsame Moment im Jahre 1521 prägte ein evangelisches Narrativ und hat bis heute Konsequenzen für seelsorgliches Handeln, meint der habilitierte Theologe Uwe Rieske, Militärdekan in Bonn.

Eigentlich stand eine Anhörung Luthers gar nicht auf der Tagesordnung des Wormser Reichstages. Der erst 21-jährige Kaiser Karl V. hatte die Versammlung für Ende Januar 1521 nach Worms einberufen, um sich drängenden reichspolitischen Fragen zu stellen: Auf dem Programm standen die Finanzen des Reiches, die Logistik der Kriegführung und die Außenpolitik, insbesondere die konzertierte Abwehr gegen das türkische Heer, das sich nach der Eroberung Konstantinopels 1453 bedrohlich an der Ostgrenze des Reiches zeigte.

Außerdem gab es immerhin 102 gesammelte und dokumentierte Beschwerden von Fürsten und Städten gegen den Papst und die Kurie in Rom, die als „Gravamina“ bereits seit Jahrzehnten vorgebracht wurden. Kritisiert wurde, dass geistliche Ämter an Günstlinge Roms vergeben wurden, dass kuriale Abgabenforderungen in keinem Verhältnis zu erbrachten Leistungen standen und dass die päpstliche Gerichtsbarkeit buchstäblich weit entfernt von den zu entscheidenden Angelegenheiten urteilte.

In diese reichspolitisch brisante Entscheidungslage, die die Granden Europas zusammenführte, wurde zum Ende des Reichstages nach zähen Verhandlungen der Wittenberger Mönch geladen. Sein Landesfürst Friedrich III. – später „der Weise“ – hatte verlangt, dass er nicht ungehört verurteilt werden durfte.

Kein Lutherfilm spart die Inszenierung der Szene aus, die am 17. und 18. April 1521 im Bischofshof in Worms stattfand: Durch den Offizial des Erzbischofs von Trier Johann von Eck wird Luther verhört – im Angesicht des jungen Kaisers und flankiert von den Würdenträgern des Reichs und der Kurie. Im Lutherfilm von 2003 wurde die Szene auf der Wartburg gedreht – vor den Fresken, die erst 1854/55 von Moritz von Schwind geschaffen wurden. Es war der letzte Film, in dem der 2004 verstorbene Sir Peter Ustinov mitspielte, der in die Reichstagsszene hineingeschnitten werden musste, weil ihm die Fahrt zur Wartburg nicht mehr zuzumuten war.

Auch Ustinov wurde unübertrefflich medial eingebunden in ein wirkungsvolles protestantisches Narrativ, in die wieder und wieder inszenierte und restilisierte Szene der Begegnung zwischen Mönch und Kaiser vor den höchsten Häuptern des frühneuzeitlichen Europas. Und der Mönch blieb fest. Während Luther 1521, wie ein Zeuge festhielt, am 17. April noch „mit gesenkter, leiser Stimme, als ob er erschrocken und entsetzt wäre“, auftrat, war er am 18. April nach Ausweis der Reichstagsakten gut vorbereitet. Und widerrief nicht. Zunächst haben die Wittenberger Drucker zur Stilisierung seiner Standhaftigkeit beigetragen, von der sie profitierten. In späteren, mannigfach verbreiteten Druckversionen seiner Rede vom 18. April 1521 findet sich jene Hinzufügung, die später zum Gemeinplatz auf den Luthersocken wurde: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders. Gott helfe mir, Amen.“

Szenenwechsel in den Januar 2021. Ein Krankenhaus irgendwo im Osten Deutschlands, in einer kleinen Stadt an der polnischen Grenze: Die Tochter einer sterbenden Patientin wird von der Krankenhausseelsorgerin begrüßt. Diese letzte Begegnung von Mutter und Tochter wird einfühlsam begleitet. Abschied wird möglich, in, mit und unter den Bedingungen einer weltweiten Pandemie. Ein Raum ist da, Zeit für das Innehalten, Zeit, um zwei Leben, die sich nun für immer verabschieden, miteinander in Kontakt zu bringen. Kein Kamerateam ist dabei, keine Zeugen, niemand wird diese Szene für die Nachwelt festhalten: die Blumen im Zimmer. Die Tränen. Die gefalteten Hände. Christliche Seelsorge ist ein Ausnahmefall in dieser Stadt, die Zugehörigkeit zur Kirche liegt bei 20 Prozent der Einwohnerzahl.

Gibt es Berührungsflächen zwischen der im überwölbenden Narrativ der Wormser Szene von 1521 festgehaltenen Begegnung zu dieser anderen 500 Jahre später? Bleibt der historische Reflex auf die Szenen der Reformation – Thesenanschlag, Worms 1521, Wartburgaufenthalt, Bibelübersetzung, Augsburger Bekenntnis 1530 – als folkloristische Reminiszenz museal abgelegt, oder gibt es Folgen, spürbar, merkbar, in einer evangelischen Kirchlichkeit, die sich immer wieder neu definiert, und sei es in der allzu bereitwilligen „Kakophonie des Kleinerwerdens“ (Militärbischof Bernhard Felmberg) oder in den alltäglichen Begleitungen in Gemeinde und Seelsorge? Vielleicht bis hinein in Begegnungen wie die in jenem ostdeutschen Krankenhaus?

Zurück zu Luther: Die historische Bemühung als Teil einer neuzeitlichen Wirklichkeitsdeutung, die im 19. Jahrhundert aufbrach, in größtmöglicher „Objektivität“ festzustellen, „wie es eigentlich gewesen ist“ (Leopold von Ranke), arbeitete in objektivierender Quellenkritik heraus, was Narrativen zugrundeliegt. Sie unterschied Quelle, Sekundärquelle, Überreste und Deutung. Und selbst die Quellen werden seither kritisch gesichtet. Auch Erinnerungen von Zeugen können trügen. Die Bezugnahme auf die Historie, die so häufig als legitimierendes Argument und als Identifikationsquelle dient, wird seither und darum kritisch differenziert. In den Reichstagsakten, die das Verhör vom 18. April 1521 dokumentieren, findet sich als Quelle jene lateinisch vorgetragene Aussage Luthers, die das evangelische Selbstverständnis seither fundamentiert: „…(w)enn ich nicht durch Zeugnisse der Schrift und klare Vernunftgründe überzeugt werde, denn weder dem Papst noch den Konzilien allein glaube ich, da es feststeht, daß sie öfter geirrt und sich selbst widersprochen haben. So bin ich durch die Stellen der heiligen Schrift, die ich angeführt habe, überwunden in meinem Gewissen und gefangen in dem Worte Gottes. Daher kann und will ich nichts widerrufen, weil wider das Gewissen etwas zu tun weder sicher noch heilsam ist. Gott helfe mir, Amen!“

Es ist, und dies gilt es in der nachgehenden Deutung festzuhalten, keine Spur von evangelischer Freiheit in diesem Diktum zu finden: Es geht vielmehr um Bindung. Luther sah sich „gefangen in dem Worte Gottes“.

Eben diese Erkenntnis einer Bindung macht vielleicht am ehesten den Haltungszuwachs des Wittenbergers verständlich, der vermutlich in der Nacht vom 17. auf den 18. April 1521 oder am Morgen dieses Tages stattfand – denn erst nach 18 Uhr wurde er nach einem langen Verhandlungstag erneut vor den Reichtsag geführt.

Die Bibel als letzte Instanz

Relevant wird für ihn selbst und dann auch für Kaiser und Reich das Gewissen: Gegen die Stimme des eigenen Gewissens ist nicht gut handeln, kann man nicht widerrufen. Dies führt zur Festigkeit. Der Doktor der Bibelwissenschaften der Wittenberger Universität ist gebunden, gefangen durch eine für ihn letzte Instanz, die Heilige Schrift. Deswegen kann er „nicht anders“, wie die Wittenberger Drucker bald interpretieren. Denn andernfalls würde er, der Gott und seinen Zorn fürchtet, seine Seligkeit gefährden.

Es ist diese ganz aus der mittelalterlichen Weltsicht erwachsene Bindung, die die bis dahin bestehende und vom jungen Kaiser fortan mit allen Mitteln verteidigte religiöse und staatliche Einheit des Heiligen Römischen Reiches aufbrechen lässt. Diese religiös-staatliche Ordnung kannte bis dahin nur nach Aburteilung durch Rom von der weltlichen Macht zu verbrennende Ketzer, aber keine zu tolerierenden abweichenden Glaubensüberzeugungen.

Auch dem im November 1414 vor das Konzil zu Konstanz geladenen tschechischen Prediger Jan Hus war vom deutschen König Sigismund Freies Geleit zugesichert worden. Doch nachdem er drei Wochen in Konstanz hatte unbehelligt predigen können, wurde er am 28. November 1414 verhaftet und am 6. Juli 1415 zusammen mit seinen Schriften auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Persönliche Gefahr

Sein Beispiel stand Luther vor Augen bei seiner Reise nach Worms. Gerade der Erfolg – Luther war auf der Reise nach Worms und auch in der Stadt selbst begeistert begrüßt worden – vergrößerte die persönliche Gefahr für den populären Wittenberger Augustiner.

Manches verbindet sich in diesem folgenreichen Auftritt bis zu der schließlich im Augsburger Religionsfrieden von 1555 auch reichsrechtlich sanktionierten Toleranz gegenüber einer anderen Glaubensbindung. Zunächst: Ohne das aufstrebende Machtbewusstsein und den Bedeutungsgewinn der über dreihundert im Reichstag vertretenen Territorialmächte, der Kurfürsten, Fürsten, Grafen und Herren, der Freien Städte und Reichsstädte und der aufstrebenden Reichsritterschaft hätte sich diese neue Glaubensform nicht durchgesetzt. Die Emanzipation der Territorialmächte gegenüber Rom und dem Kaiser fand in den reformatorischen Lehren eine willkommene und überzeugende Überzeugung. Das Argument gewinnt an Bedeutung in der territorialen Machtentfaltung. Die Reformation war zugleich eine humanistisch fundierte Bildungsbewegung: Vielfach wurden in den von der Reformation erfassten Städten aus Klöstern Schulen. Bildung wurde ein Machtfaktor und verband sich mit der neuen Glaubenshaltung, die die Gewissen an die Quellen und die persönliche, argumentativ begründete Überzeugung band.

Damit wird manches gewonnen. Durch den Haltungsgewinn vom 17. auf den 18. April 1521 konturierte sich die Behauptung einer Glaubensbindung, die zunächst individuell als Gewissensentscheidung aus Gottesfurcht in der Begegnung mit der machtpolitisch höchsten Person des Reiches, dann auch institutionell – in den sich formierenden evangelischen Territorien und Städten – Respekt forderte. Es ist bezeichnend, dass Luthers Bekenntnis eine persönliche Stellungnahme des jungen Kaisers provozierte: Karl V. entwarf selbst eine Erwiderung auf Luthers Rede, die er den Reichsständen am 19. April 1521 vortrug. Darin trat er an – nun seinerseits motiviert und provoziert durch die Haltung des Wittenbergers, der er die kaiserliche Position entgegenstellte –, die religiös-politische Einheit zu verteidigen und zu favorisieren. Diese Einheit aber war mit Luthers Überleben der Sache nach bereits verloren. Das „Wormser Edikt“, das Luther verurteilte, ließ sich nicht durchsetzen. Es entwickelte sich zunächst eine Debatte und mit ihr Pluralität.

Kann Seelsorge heute von diesem Moment profitieren? Immerhin: Sie stellt sich ein auf diverse Lebenskontexte und -entwürfe, agiert in modernen Lebenswelten vielfach längst aus einer Minderheitsposition oder als Einzelbegleitung, in die eigene, gewachsene, reflektierte Standards einfließen. Sie kann zurückgreifen auf eine jahrhundertelang differenzierte Seelenkunde, auf Bildungsgeschichte, auf Narrative und ermöglicht Distanzierungen von Machtansprüchen. Sie kann differenzieren, abwägen, weiß um Versagen, Abhängigkeiten und um Bedeutung von stabilen oder instabilen oder instrumentalisierenden Bindungen.

Seelsorge geht in Distanz zu Machtbehauptungen, die ohne plausible Begründung individuelle Überzeugungen dominieren wollen. Sie ist weit älter und stabiler als staatliche Verhältnisse, die von ihrem Menschenbild und ihrem Insistieren auf Menschenwürde vielfach profitieren. Sie kann sich subsidiär einbinden lassen in staatliche Institutionen, die ihr Wirkungsräume garantieren. Sie kennt Rituale und nutzt sie.

Es ist reformatorisch konsequent, dass Seelsorge sich auf Pluralität, auf widersprechende, auf diverse Lebenswelten einlässt und einstellt. In der Gemeindeseelsorge. Im Altenheim. Im Krankenhaus. Im Hospiz. In den Schulen. Im Gefängnis. In der Begleitung von Zirkusleuten, Seeleuten, Polizistinnen und auch in der Armee.

Warum tut sie das? Weil es gegen Seligkeit handeln hieße, das freie, aufbauende Wort und das Zuhören und die Zuwendung zu inkrimieren aus einem Argwohn, der Kontexte als unpassend, als unchristlich oder als ungeeignet ansieht. Die reformatorische Haltung überwindet Angst und geht hinein, geht zu den Menschen, wo sie sind und lässt sich ein, auf Kaiser und Nichtkaiser.

Szenenwechsel in den seit der Reformation evangelisch geprägten Teil des Westerwaldes. Ein anderes Narrativ: In dem Altenheim, das den größten Arbeitgeber eines kleinen Dorfes darstellt, wurde seit Jahren keine evangelische Andacht angeboten. Auch nicht in der Pandemie. Als nun nach dem Tod eines Bewohners der Bestatter zwei Tage brauchte, um eine Pfarrerin oder einen Pfarrer für die Beisetzung zu finden, ist die gesamte angesehene Familie des Verstorbenen aus der Kirche ausgetreten. Sie wird auf absehbare Zeit diese Erfahrung und ihre Entscheidung empört als Narrativ verbreiten, um ihre Abkehr von Kirche zu demonstrieren. In der Feuerwehr, bei den Landfrauen und in der Dorfkneipe ist dies rasch erzählt. Und es findet Zuspruch. Jede Differenzierung, die die Personalknappheit und Überlastung kirchlicher Akteure gerade in den ländlichen Regionen und andere möglicherweise sogar plausible Gründe für diese Nicht-Begegnung anführen würde, werden dieses Narrativ nicht mehr zurückholen und entmächtigen können. Lange nicht. Bis zu einer anderen, neuen Erfahrung, die aber erst einmal gemacht werden muss und dann vielleicht weniger interessant scheint. Vielleicht weil sie unscheinbar ist. Unspektakulär.

Tüchtig lange her

Schön, wenn sich andere, neue Erzählungen, Erfahrungen und Begegnungen anbieten lassen. Nicht nur die von Worms 1521. Das ist tüchtig lange her. Aber dort wie hier: Am Ende sind es Menschen, die etwas bewegen. Ob und wie dringend sie kirchensoziologisch differenzierte EKD-Leitlinien brauchen, sei dahingestellt, und welche es sein können erst recht. Die Menschen werden gebraucht. Präsent, zuhörend, sensibel und mutig. Und wenn möglich ehrlich, einlassend, nahbar und nach Bedenkzeit auch überzeugend „authentisch“. Manchmal erinnert man sich lange an sie und an ihr Auftreten. Über fünfhundert Jahre oder länger, mit allen Facetten und Deutungen. Das wirkt bis zur Luthersocke. Und von da aufwärts.

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.

Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Theologie"