Aufarbeitung unter Schmerzen

Betroffenenbeirat kritisiert Zusammenarbeit mit der EKD beim Thema "Sexualisierter Gewalt"
Katharina Kracht
Foto: Tristan Vankann
Katharina Kracht, eines der Mitglieder im Betroffenenbeirat, die nun eine sehr kritische Zwischenbilanz zogen.

Mangel an Information und Beteiligung werfen drei Mitglieder des EKD-Betroffenenbeirates zum Thema „Sexualisierter Gewalt“ der Evangelischen Kirche vor. Ein halbes Jahr nach der Gründung des Gremiums ziehen sie Bilanz.

Die Vorwürfe wiegen schwer. Mangel an grundlegender Information und Beteiligung, an technischer Ausstattung und an wertschätzenden Aufwandsentschädigungen werfen drei der insgesamt zehn Mitglieder des EKD-Betroffenenbeirates zum Thema „Sexualisierter Gewalt“ der Evangelischen Kirche in Deutschland vor. Ein halbes Jahr nach der Gründung des Betroffenenbeirates ziehen sie in einer Online-Pressekonferenz eine erste Bilanz.

Katharina Kracht, Mitglied im EKD-Betroffenenbeirat, weiß, dass ein solches Gremium Anlaufschwierigkeiten hat, besonders in Zeiten der Pandemie. Und doch blickt sie ernüchtert auf das vergangene halbe Jahr zurück. Nicht einmal haben Betroffene an den Zusammenkünften des EKD-Beauftragtenrates teilgenommen, nicht einmal habe dieser die Betroffenen um eine Stellungnahme gebeten. Dabei war der Betroffenenbeirat im September vergangenen Jahres berufen worden, um Opfer von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche an Aufarbeitung und Entschädigung zu beteiligen. Und um das von der EKD einberufene Gremium, das sich aus Kirchenjuristen und leitenden Geistlichen zusammensetzt, zu beraten.  Was fehlt, seien etablierte Kommunikationsstrukturen. „Wir bekommen Informationen nur auf mehrfache Nachfrage“, sagt Kracht. In den eingeforderten Sitzungsprotokollen des Beauftragtenrates würden nur Tagesordnungspunkte festgehalten, keine inhaltlichen Aspekte der Arbeit. Und Beiratsmitglied Henning Stein ergänzt: „Wir fühlen uns bis jetzt nicht ernstgenommen. Ich beanspruche, dass wir diesen Prozess maßgeblich mitgestalten und beeinflussen.“

Die EKD weist diese Kritik zurück: „Der Betroffenenbeirat ist in alle laufenden Prozesse eingebunden“, sagt ein EKD-Sprecher. Er liefert zwei Beispiele. So hätten die Betroffenen am Gespräch mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Röhrig vor einer Woche teilgenommen. Und zum Zweiten liege der Entwurf einer Musterordnung, die die Arbeitsweisen der für Anerkennungsleistungen zuständigen Kommissionen der Landeskirchen angleichen soll, gegenwärtig zur Abstimmung beim Betroffenenbeirat. „Dass in diesem Prozess der Aufarbeitung unterschiedliche Perspektiven zu Tage treten werden, wird sich nicht auflösen lassen, sondern ist für die Aufarbeitung geradezu notwendig“, so der EKD-Sprecher.

Doch auch Detlev Zander, ebenfalls Mitglied im Betroffenenbeirat, beklagt mangelnde Partizipation. Er fordert nach sechs Monaten Mitarbeit im Beirat einen ständigen Sitz im Beauftragtenrat und in allen EKD-Gremien, um Mitsprache zu gewährleisten. Und er findet deutliche Worte: „Die katholische Kirche steht zu Recht in der Kritik – die evangelische Kirche steht zu Unrecht nicht in der Kritik.“ Noch immer fehle es an wertschätzenden Aufwandsentschädigungen und technischer Ausrüstung wie Laptop oder Drucker. Dazu kommt: Zander wendet sich gegen einen kircheninternen Aufklärungsprozess und fordert bundesweit landeskirchlich und diakonisch unabhängige juristische Aufklärungsgutachten wie in der katholischen Kirche. „In der evangelischen Kirche muss erst aufgeklärt, müssen erst Fakten geschaffen werden“, sagt Zander. „Was ist wann und wo passiert?“ Zander benennt den „förderalen Flickenteppich“, der eine systemische Aufarbeitung erschwere. Trotzdem: „Es gibt keinen Zweifel, dass die EKD eine gelingende Aufklärung und Aufarbeitung will“, sagt Zander.

Weitere Kritik üben die Betroffenen an den bislang gezahlten Aufwandsentschädigungen. Alle Mitglieder des Betroffenenbeirates arbeiten ehrenamtlich in dem Gremium mit. Katharina Kracht beziffert ihre Arbeitsleistung allein im Februar auf 57 Stunden. Die EKD stelle jedoch nur ein Sitzungsgeld von 300 Euro zur Verfügung. Da aber die meiste Arbeit außerhalb der Sitzungen stattfände, sei diese Zahlung nicht angemessen. „Sachkompetenz und Expertise Betroffener kann die EKD nicht umsonst erhalten“, sagt auch Zander. Deshalb fordern die Betroffenen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 700 Euro.

Die EKD weist daraufhin, dass das Sitzungsgeld auf Euro 350 erhöht werden soll. Damit liege die Aufwandsentschädigung für diese ehrenamtliche Tätigkeit deutlich höher als für andere ehrenamtliche Mitarbeit, sagt der EKD-Sprecher. Das liege am besonderen Erfahrungs- und Wissensschatz, den die Betroffenen einbringen. Und die von den Betroffenen geforderte unabhängige juristische Beratung könne in Erwägung gezogen werden und werde derzeit geprüft.

Die drei Mitglieder des Betroffenenbeirats werden ihre Arbeit weiterführen. Henning Stein jedoch fordert über die kirchliche Aufklärung hinaus eine vom Bundestag berufene Wahrheitskommission, nach irischem und australischem Vorbild. Die Bilanz des Betroffenenbeirates zeigt, dass die Aufarbeitung des Themas „Sexualisierte Gewalt“ mit präzisen Fragestellungen und Konzepten fortgeführt werden muss. Das Dilemma ist, dass den Betroffenen Unrecht und dauerhafter Schmerz widerfahren sind, die sich nicht ungeschehen machen lassen. Und deshalb muss die Evangelische Kirche mit aller Kraft und Transparenz die Aufarbeitung vorantreiben.

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Kathrin Jütte

Kathrin Jütte ist Redakteurin der "zeitzeichen". Ihr besonderes Augenmerk gilt den sozial-diakonischen Themen und der Literatur.


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