„Eine ungenutzte Waffe“

Gespräch mit dem Kirchenhistoriker Hubert Wolf über das 150 Jahre alte Unfehlbarkeitsdogma und den zum Holocaust schweigenden Papst Pius XII.
Hubert Wolf
Foto: Heiner Witte

zeitzeichen: Professor Wolf, vor hundertfünfzig Jahren wurde beim Ersten Vatikanischen Konzil das Unfehlbarkeitsdogma verabschiedet. Aber was ist das eigentlich genau, dieses Dogma?

HUBERT WOLF: Der Papst ist in Glaubens- und Sittenfragen unfehlbar, wenn er sich auf die Cathedra des Petrus setzt und eine Glaubenswahrheit verkündet. Eine Zustimmung der Kirche ist dafür ausdrücklich nicht notwendig.

 

Dieses Dogma wurde aber nur einmal in 150 Jahren genutzt.

HUBERT WOLF: Genau, und zwar beim Mariendogma von 1950. Der damalige Papst, Pius XII., hat sich aber nicht an den Wortlaut des Unfehlbarkeitsdogmas von 1870 gehalten. Er hat vielmehr vor der Dogmatisierung der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel ausdrücklich die Bischöfe befragt und ihren Konsens eingeholt.

 

Pius XII. hat also die ganze Macht des Unfehlbarkeitsdogmas gar nicht genutzt.

HUBERT WOLF: Durchaus nicht. Es gab auf dem Ersten Vatikanum im Grunde keinen Streit über die Unfehlbarkeit des Papstes. Der springende Punkt der Diskussionen war: Muss der Papst vor der Verkündigung eines Dogmas die Bischöfe befragen oder nicht?

 

Die Minderheit der Bischöfe wollte das 1870 so: Der Papst ist unfehlbar nur dann, wenn er vorher den Konsens der Bischöfe der Welt in einer Frage eingeholt hat.

HUBERT WOLF: Ja, die Minderheit hatte sich zwar 1870 nicht durchgesetzt. Pius XII. hat aber 1950 die Position der Minoritätsbischöfe von 1870 übernommen und nicht den Wortlaut des Unfehlbarkeitsdogmas. Aber das Unfehlbarkeitsdogma ist keineswegs der wichtigste Beschluss des Ersten Vatikanums.

 

Das müssen Sie uns erklären.

HUBERT WOLF: Zunächst wurde es – wie gesagt – in der Kirchengeschichte nur einmal angewandt und hat daher eine eher bescheidene Wirkungsgeschichte entfaltet.

 

Warum?

HUBERT WOLF: Weil es schwierig ist, ewige Wahrheiten in wandelbare menschliche Sprache zu gießen. Wer versteht zum Beispiel heute noch, dass 1950 mit dem Begriff „Leib“ nicht „Körper“ gemeint war? Außerdem muss ein Dogma nach der Lehre des Konzils von Trient in der Heiligen Schrift und der Tradition der Kirche verankert sein. Wenn dem nicht so ist, kann eine Glaubenswahrheit nicht dogmatisiert werden.

 

Das heißt, die Macht des Papstes in Lehraussagen war eigentlich immer begrenzt.

HUBERT WOLF: Natürlich. Ohnehin kann er nur in Glaubens- und Sittenfragen unfehlbar lehren. Und er muss die formalen Vorgaben des Ersten Vatikanums genau einhalten.

 

Aber nach 1870 hatten die Konservativen eine ganz starke Waffe in der Hand, nämlich das Unfehlbarkeitsdogma, was sie sogar ausweiten wollten auf Enzykliken.

HUBERT WOLF: Die Waffe wurde aber so gut wie nicht benutzt. Viel wichtiger ist deshalb das zweite Dogma, das 1870 durchgesetzt wurde: Der universale Jurisdiktionsprimat des Papstes, über den damals interessanterweise kaum gestritten wurde.

 

Warum nicht?

HUBERT WOLF: Die Bischöfe scheinen nicht verstanden zu haben, dass der Jurisdiktionsprimat viel größere Auswirkungen hat als die Unfehlbarkeit. Bismarck sagte zu Recht: „Die Bischöfe werden dadurch zu Oberministranten des Papstes und merken es gar nicht.“

 

Das hat Folgen bis heute.

HUBERT WOLF: Korrekt, denn der Papst kann deshalb in jede Diözese hineinregieren. Beispiel Limburg: Der damalige Bischof Franz Kamphaus sagte in den 1990er-Jahren: Ich steige aus der Schwangerschaftskonfliktberatung nicht aus! Aber der Papst nahm ihm dazu die Entscheidungskompetenz einfach weg und setzte ihm für dieses Thema einen Administrator vor die Nase. Das ist der Alltag in der katholischen Papstkirche seit 1870.

 

Also wurde der Jurisdiktionsprimat in der öffentlichen und wissenschaftlichen Wahrnehmung seitdem zu wenig beachtet.

HUBERT WOLF: Vor lauter Konzentration auf die Unfehlbarkeit kommt die rechtliche Konzentration der Kirche auf den Papst allein ganz eindeutig zu kurz. Seit 1917 haben wir in Umsetzung des Jurisdiktionsprimats erstmals in der Kirchengeschichte ein einheitliches zentrales Kirchenrecht, das dem Papst alle Vollmacht gibt und vor allem die Laien entmündigt, die im Gehorsam des Gewissens, des Verstandes und des Willens allem folgen müssen, was die Hirten ihnen sagen und vor allem was der römische Oberhirte ihnen sagt. Vor dem „Codex Iuris Canonici“ von 1917 gab es in der katholischen Kirche ein Fallrecht.

 

Das heißt, es ging Pluralität verloren?

HUBERT WOLF: Durchaus, die disconcordia galt als Chance im Kirchenrecht. Heute würde man sagen: Es gab eine Ambiguitätstoleranz. Das zeigt sich beispielhaft bei der Frage der Ehescheidung. Gratian sagt ja, Eheleute können geschieden werden. Augustinus sagt nein. Auch der Evangelist Matthäus sagt nein, außer bei Ehebruch. All diese Antworten werden im „Corpus Juris“, der bis
1917 gültigen Rechtssammlung, geboten. Damit waren vielfältigere pastorale Möglichkeiten, die dem Grundsatz der Barmherzigkeit folgten, gegeben als in dem heutigen Einheitsrecht.

 

Was heißt das jetzt zum Beispiel für die Frage der Frauenordination, die wir heute diskutieren?

HUBERT WOLF: Ein ganz schwieriges Thema. Denn es geht hier um das ordentliche Lehramt, das ebenfalls 1870 festgezurrt wurde. Wir haben die Unfehlbarkeit als feierliches außerordentliches Lehramt, den Jurisdiktionsprimat und das ordentliche Lehramt, das die meiste Wirksamkeit entfaltet hat.

Wie das?

HUBERT WOLF: Die Gläubigen wurden 1870 auch verpflichtet, im Gehorsam nicht nur den Entscheidungen des feierlichen Lehramtes zu folgen, sondern auch denen des ordentlichen.

 

Doppelt gemoppelt.

HUBERT WOLF: Naja! Das ordentliche Lehramt der Päpste gab es vorher gar nicht. Es gab nur das „außerordentliche Lehramt“ der ökumenischen Konzilien, die aber nur ganz selten Dogmen verkündeten. Nur diese galten als verbindliche Glaubenslehre, sonst nichts.

 

Mit diesem Satz zum Lehramt geht also wieder Meinungsfreiheit verloren.

HUBERT WOLF: Richtig. Seit 1870 ist es so: Äußert sich der Papst zu einem Thema im ordentlichen Lehramt, darf darüber nicht mehr diskutiert werden. Auch wenn klar ist, dass der Papst nicht unfehlbar gesprochen hat.

 

Wo zeigt sich das Problem heute konkret?

HUBERT WOLF: Etwa bei „Humanae vitae“, der so genannten Pillenenzyklika von 1968. Damals sprach sich die große Mehrheit der vom Papst eingesetzten Kommission für die Erlaubtheit der Pille aus, weil sie nicht zur Zerstörung bereits bestehenden menschlichen Lebens führt. Dann aber erklärte Papst Paul VI., gestützt auf eine verschwindende Minderheit und vor allem auf das Votum von Karol Wojtyla, dem späteren Papst Johannes Paul II., das genaue Gegenteil. Aber weniger aus inhaltlichen, sondern eher aus formalen Gründen: Denn ließe der Papst jetzt Empfängnisverhütung zu, dann müsste er zugeben, dass Pius XI. sich 1930 in seiner Eheenzyklika „Casti connubii“ geirrt hatte. Dann hätte ihm aber der Beistand des Heiligen Geistes gefehlt. Das aber durfte nicht sein. Deshalb wurde eine Kontinuitätsfiktion propagiert: Die Lehre der Kirche kann sich nicht verändern, weil ein und derselbe Satz nicht einmal wahr und beim nächsten Mal falsch sein kann.

 

Also leidet die katholische Kirche immer noch an diesem Kontinuitätsprinzip?

HUBERT WOLF: Ja, denn wenn die Kirche einmal etwas als ewige, göttliche Wahrheit ausgibt, kann sie das nach eigener Ansicht nicht mehr ändern. Wenn es aber dieses im 19. Jahrhundert „erfundene“ ordentliche Lehramt nicht gäbe, hätte sie dieses Problem nicht. Es gäbe nämlich nur die seltenen, unfehlbaren Dogmen – und alles andere könnte frei diskutiert werden.

Nun wird argumentiert: 1994 habe das ordentliche Lehramt in der Frauenfrage gesprochen. Deshalb stehe es nicht in der Macht der heutigen Kirche, diese Entscheidung, dass nur Männer Priester werden können, zu ändern.

HUBERT WOLF: Das hat zunächst einmal mit dem Ersten Vatikanum gar nichts zu tun, denn diese Form des lehramtlichen Sprechens gab es damals noch nicht. Sie geht vielmehr auf das Zweite Vatikanische Konzil zurück, das gerne als Reformkonzil gefeiert wird. Es hat eine neue Form von Unfehlbarkeit „erfunden“.

Das überrascht uns.

HUBERT WOLF: Bis dahin wusste man nur, dass der Papst unfehlbar ist – oder ein Konzil unter dem Papst. Jetzt kam mit dem Zweiten Vatikanum eine dritte Form der Unfehlbarkeit hinzu: Die Bischöfe müssen sich dazu nicht zu einem Konzil versammeln, sondern die auf der Welt verstreuten Bischöfe glauben etwas einmütig – und dann macht sich der Papst zu ihrem Sprecher.

Auch das schränkt die Vielfalt ein.

HUBERT WOLF: Das Erste Vatikanum sagt sehr klar, wann eine Äußerung unfehlbar ist und wann nicht, und die Gläubigen wissen, woran sie sind. Denn der Papst muss vorher sagen, dass er ex cathedra ein Dogma verkündet. Das war bei der Erklärung des Papstes zur Frauenordination 1994 anders. Die Glaubenskongregation unter Kardinal Ratzinger musste hinterher erklären, dass das, was Papst Johannes Paul II. gesagt hatte, eine definitive Lehre sei. Und zwar eine nach dem neuen Modell des Zweiten Vatikanischen Konzils.

Welche Bedeutung hat das Erste Vatikanum dann noch heute?

HUBERT WOLF: Es hat die „Erfindung“ des Katholizismus, wie wir ihn heute kennen, abgeschlossen. Das ist eigentlich das wichtigste, was 1870 seinen vorläufigen Höhepunkt erreichte: ein neuer, auf Rom zentralisierter Katholizismus. Das, was wir heute katholisch nennen, ist zum großen Teil 19. Jahrhundert. Die Kirchengeschichte war aber immer von einer Vielfalt von Katholizismen im Plural geprägt gewesen.

Wir wollen noch kurz auf Ihre ersten spektakulären Funde in den nun offenen vatikanischen Archiven zu den Kriegsjahren von Papst Pius XII. kommen (siehe auch: zz 3/2020): Es ist nun klar, dass der Papst tatsächlich sehr früh und genau vom Holocaust wusste – und trotzdem geschwiegen hat, oder?

HUBERT WOLF: Dass der Papst außer in der Weihnachtsansprache von 1942, in der er den Holocaust wenigstens indirekt anspricht, zur Ermordung von rund sechs Millionen jüdischer Menschen geschwiegen hat, ist schon lange klar. Es war Pius XII. übrigens auch selbst bewusst, denn er schrieb: Wo wir laut schreien möchten, ist uns leider geduldiges Schweigen auferlegt. Unsere Funde in Rom bestätigen eindeutig, dass er spätestens ab Herbst 1942 über das Ausmaß des Holocaust in Polen und der Ukraine im Bilde war.

Sie können auch belegen, dass eine vor vielen Jahren vom Vatikan veröffentlichte Quellensammlung zu Pius XII. bewusst Akten unterschlagen hat, die ihn belastet hätten.

HUBERT WOLF: Paul VI. hat in den 1960er- und 1970er-Jahren vier jesuitische Professoren beauftragt, die wichtigsten vatikanischen Quellen zum Verhalten des Papstes und der Kurie zu edieren. Entstanden sind die elf Bände der „Actes et Documents“. Dass diese Sammlung angesichts der ungeheuren Masse von 400 000 Archiveinheiten nur eine Auswahl sein kann, ist klar. Aber dass in dieser Edition ein wichtiges Dokument, das die Editoren auf jeden Fall in der Hand hatten, nicht publiziert wurde, ist eine nachdenklich machende Tatsache, weil sie die Verlässlichkeit des ganzen Unternehmens infragestellt. Hier geht es um eine interne Aktennotiz des späteren Kardinals dell’Acqua, der die Informationen von Juden und des Metropoliten von Lemberg, die unabhängig voneinander die hunderttausendfache Ermordung von Juden in Polen und der Ukraine bestätigen, mit dem Bemerken lächerlich zu machen versucht, Juden und orientalischen Katholiken könne man nicht glauben, neigten sie doch zu Übertreibungen. Dieses Memo bildete eine wichtige Grundlage für die Entscheidung des Heiligen Stuhls, sich nicht an einem gemeinsamen Protest der Alliierten gegen den Holocaust zu beteiligen.

Hat das etwas mit Judenfeindlichkeit in der damaligen Kurie zu tun?

HUBERT WOLF: Es gab damals an der Kurie wie in der katholischen Kirche insgesamt ausgesprochene Judenfreunde, aber auch antisemitisch eingestellte Prälaten. Dell’Acqua scheint zur letzteren Gruppe gehört zu haben. Das zeigt, dass eine Konzentration auf Pius XII. allein viel zu kurz greift. Wir müssen das ganze Netzwerk in den Blick nehmen und zeigen, wer wann in welchen Fragen das Ohr des Papstes hatte und wer nicht. Diese komplizierten innervatikanischen Entscheidungsfindungsprozesse offen zu legen, ist jetzt möglich. Wir hoffen, dass die coronabedingte Schließung der vatikanischen Archive bald vorbei ist und wir diese Fragen anhand der Quellen untersuchen können. Aber das wird Jahre dauern.

Das Interview führten Philipp Gessler und Reinhard Mawick.

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