Gewagte Neubesetzung

EKD beruft erneut einen hauptamtlichen Militärbischof

Wie vieles, was nicht direkt etwas mit den Ereignissen um und den Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zu tun hatte, fand die Ankündigung des Wechsels in der Position des EKD-Militärbischofs vor einigen Wochen kaum öffentliche Resonanz. Sigurd Rink, der 2014 als erster Geistlicher hauptamtlich in dieses Amt berufen wurde, wird – sichtlich gegen seinen Willen – nicht im Amte verlängert, obwohl weitere sechs Jahre die Berufsbiografie des 59-Jährigen gut abgerundet hätten.

Über die Gründe der Nichtverlängerung mögen Interessierte lange spekulieren, genauso könnte man Überlegungen zur Person des Nachfolgers anstellen, der das Amt anstelle von Rink ab 1. Oktober übernehmen soll. Es handelt sich um den 54-jährigen Pfarrer Bernhard Felmberg, der von 2008 bis 2013 das Amt des EKD-Bevollmächtigten bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union innehatte, bevor er die Position aufgeben und sich einem Disziplinarverfahren unterziehen musste, das allerdings bald eingestellt wurde. Seitdem arbeitet Felmberg als Abteilungsleiter im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit – anerkannt und erfolgreich.

Abgesehen von konkreten Personen ist aber die Frage, ob es überhaupt einen hauptamtlichen Militärbischof geben solle, sehr umstritten. Zur Zeit des Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider entschied sich die EKD für eine Änderung der bisherigen Praxis, dieses Amt nebenamtlich mit einem leitenden Geistlichen einer Landeskirche zu besetzen. Noch bis in die 1990er-Jahre war das Amt in meistenteils Personalunion mit dem Amt des Bevollmächtigten in Berlin verbunden.

Mit der hauptamtlichen Berufung Sigurd Rinks wollte die EKD die Aufsicht über das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr intensivieren und verbessern. An dessen Spitze steht jedoch – so bestimmt es der Militärseelsorgevertrag – mit dem Militärgeneraldekan ebenfalls ein Geistlicher! Der aber ist wie alle in seinem Amt ein Staatsbeamter und untersteht mit seiner Bundesoberbehörde der Dienstaufsicht des Verteidigungsministeriums. Ein Konstrukt, das sich eigentlich besser mit einem nebenamtlichen Militärbischof verträgt, der – salopp gesagt – ab und an freundlich vorbeischaut, aber die wesentlichen Dinge dem Generaldekan überlässt.

Ein Zusammenwirken zweier hauptamtlicher Geistlicher in der Führung des Evangelischen Kirchenamtes bedarf zumindest eines sehr guten und sensiblen kollegialen Miteinanders. Daran hat es offenkundig in den vergangenen Jahren gefehlt – zumindest aus Sicht des Rates der EKD und der Kirchenkonferenz, die im Einvernehmen die Personalentscheidung traf. Rink gab gegenüber der FAZ zu, er sei vor einigen Jahren mit dem Kirchenamt für die Bundeswehr „hart miteinander im Konflikt“ gewesen. „Diesen Konflikt“ habe man aber nun bewältigt. Das sieht man auf Seiten der EKD anscheinend anders.

Wie sich das Miteinander von Militärbischof und Militärgeneraldekan in diesem nötigen, aber von der Konstruktion her durchaus komplexen Miteinander von Staat und Kirche ab Oktober gestaltet, gilt abzuwarten. Möglicherweise muss die EKD in Sachen Hauptamtlichkeit des Militärbischofs mittelfristig zu anderen Entscheidungen kommen.

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